Kurz & knapp: Schmerzensgeld für einen Bänderriss
Kann ein Geschädigter für eine vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Bänderriss Schadensersatz vom Verursacher verlangen, so steht ihm aufgrund dessen normalerweise auch Schmerzensgeld zu.
Bei der Bemessung der Höhe dieses Anspruchs spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine erste Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle zum Bänderriss, die verschiedene Urteile zum Schmerzensgeld aufgrund dieser Verletzung auflistet.
Wenn die Verbindung zwischen den Knochen reißt
Inhaltsverzeichnis
Jede noch so kleine Bewegung unseres Körpers ist nur durch das Zusammenspiel von Muskeln, Sehnen und Bändern möglich. Letztere verbinden dabei die einzelnen Knochen miteinander und bilden somit die Grundlage für die Funktion unserer Gelenke.
Kommt es in Folge eines (Sport-) Unfalls oder einer Gewaltanwendung zu einem Bänderriss, geht dieser nicht selten mit starken Schmerzen und einer verringerten Belastbarkeit des Gelenkes einher. Besonders häufig betroffen sind dabei das Sprunggelenk, das Knie, der Ellenbogen, das Handgelenk und die Schulter.
Doch kann die Beeinträchtigung durch einen Bänderriss ein Schmerzensgeld rechtfertigen? Wie wird dieses berechnet? Und welche Summen sind als Schmerzensgeld bei einem Bänderriss angemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Können Sie bei einem Bänderriss Schmerzensgeld fordern?
Ist der Bänderriss die Folge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung durch Dritte, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die körperliche Beeinträchtigung. Dies geht aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor.
Somit können Sie in der Theorie Schmerzensgeld nach einem Bänderriss verlangen. Ob allerdings tatsächlich ein gesetzlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich aufgrund einer solchen Beeinträchtigung besteht, entscheidet in der Regel ein Gericht.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind dabei unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung:
- Art und Schwere der Verletzung
- Intensität der Schmerzen
- Dauer der stationären Behandlung und des Arbeitsausfalls
- Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag
- Auswirkungen dauerhafter Folgeschäden
Nicht zuletzt spielen auch die Umstände, welche zur Verletzung führten, eine wichtige Rolle. So rechtfertigen vorsätzliche Taten nicht selten ein höheres Schmerzensgeld nach einem Bänderriss, als wenn eine identische Beeinträchtigung aufgrund von Fahrlässigkeit entstand.
Schmerzensgeld bei einem Bänderriss: Wie viel steht Ihnen zu?
Der Gesetzgeber definiert keine konkrete Summe für die Höhe beim Schmerzensgeld nach einem Bänderriss. So ist in § 253 Abs. 2 BGB nur von „eine[r ] billige[n] Entschädigung in Geld“ die Rede, wobei „billig“ in diesem Fall mit „angemessen“ gleichzusetzen ist.
Aufgrund dieser allgemeinen Formulierung fällt es Laien häufig schwer einzuschätzen, ob das Schmerzensgeld für einen Bänderriss tatsächlich angemessen ist. Eine Orientierungshilfe können dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen darstellen. Dabei handelt es sich um die Auflistung von Urteilen und den darin vereinbarten Entschädigungen. Wie eine solche Sammlung zum Bänderriss aussehen kann, zeigt exemplarisch die nachfolgende Tabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Bänderriss am linken Fuß | ca. 600 Euro AG Köln Az. 261 C 484/86 Urteil von 1987 |
Mehrfacher Bänderriss (Sprunggelenk) | ca. 900 Euro LG Hamburg Az. 312 O 239/97 Urteil von 1998 |
Sprunggelenkbänderriss rechts und Hautabschürfungen | ca. 2.550 Euro LG Oldenburg Az. 4 O 3022/89 Urteil von 1990 |
Kreuzbandriss am linken Knie | ca. 5.100 Euro OLG Celle Az. 14 U 271/98 Urteil von 1999 |
Kniebänderriss | ca. 7.500 Euro LG München Az. 19 O 1176/04 Urteil von 2006 |
Schwere Fußverletzung mit Nervverletzung des nervus tibialis, Bänderriss im Bereich des Mittelfußknochens, massive Weichteil- und Knochenquetschung der Zehen des linken Fußes | ca. 10.000 Euro LG Hamburg Az. 302 O 250/09 Urteil von 2012 |
Kreuzbandriss | ca. 10.000 Euro Stuttgart Außergerichtlicher Vergleich von 2009 |
Kommentar hinterlassen