Kurz & knapp: Schmerzensgeld – mit welcher Dauer bei der Auszahlung ist zu rechnen?
Da die Klärung der Schuldfrage, einer möglichen Mitschuld sowie die Bezifferung der Ansprüche auf Schmerzensgeld einige Zeit in Anspruch nehmen kann, zieht sich auch die Dauer bis zum Abschluss im Einzelfall mehrere Monate hin. Im Streitfall kann sich die Auszahlung und Festsetzung sogar mehrere Jahre verzögern.
Einfluss auf die Zeit, die bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen kann, können folgende Faktoren nehmen: strittige Schuldfrage, Gutachten über die erlittenen Verletzungen, Gerichtsverfahren oder außergerichtliche Streitbeilegung, Berechnung von der angemessenen Schmerzensgeldhöhe, Auslastung des zuständigen Gerichts u. v. m.
Ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren. Bereits rechtskräftige Entscheidungen verjähren zumeist erst nach 30 Jahren (titulierte Schmerzensgeldansprüche).
Wie lange dauert es, bis man Schmerzensgeld bekommt?
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Unfall besteht häufig auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dann heißt es, das Schmerzensgeld zu berechnen und die entsprechende Summe vom Schädiger einzufordern. Beantragen können Sie die Entschädigung bei einfachen Fällen direkt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei komplizierteren Sachverhalten sollte aber ein Richter entscheiden.
Doch wann können Sie mit dem Schadensersatz rechnen? Was passiert, wenn die Versicherung beim Schadensersatz absichtlich die Dauer der Auszahlung verzögert und wie können Sie sich dagegen wehren? Im folgenden Ratgeber finden Sie die Antworten.
Wann wird das Schmerzensgeld überwiesen?
Beim Schmerzensgeld kann die Dauer der Auszahlung durchaus etwas Zeit in Anspruch nehmen, denn zunächst muss die Höhe festgesetzt werden. Dazu kann es notwendig sein, Gutachten zu erstellen und weitere Beweise zu sammeln. Muss der Schadensersatz vor Gericht samt Rechtsanwalt erstritten werden, muss zudem erst ein Urteil im Verfahren fallen.
Aber auch außergerichtlich ist beim Schmerzensgeld eine gewisse Dauer für die Auszahlung einzukalkulieren. Bei kleineren Verletzungen kann die Höhe für die Entschädigung zwar recht einfach per Schmerzensgeldtabelle ermittelt werden, dennoch fordert die gegnerische Versicherung oftmals noch gewisse Belege, bevor sie die vollständige Summe auszahlt.
Hilfreich ist oftmals ein Anwalt für Schmerzensgeld. Die Dauer für die Auszahlung des schuldigen Betrags gemäß § 253 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann er oftmals beschleunigen. Vom Gesetzgeber ist aber keine Frist vorgeschrieben, wie lange die Schadensregulierung dauern darf.
Es kommt daher wie so häufig auf den Einzelfall an. So sind Wartezeiten von wenigen Wochen, aber bei sehr komplizierten Sachverhalten auch von mehreren Monaten denkbar. Ist der Fall aber eindeutig geklärt, sollte der schuldige Betrag relativ zügig auf Ihrem Konto eingehen.
Schmerzensgeld: Die Dauer für die Auszahlung ist ungewöhnlich lang?
Kommt es zu Regulierungsverzögerungen seitens der Versicherung, kann oftmals nur ein Rechtsanwalt helfen. Sie liegt vor, wenn die Haftungsfrage eindeutig geklärt und die Schmerzensgeldforderung verhältnisgemäß ist, die Haftpflicht sich aber dennoch weigert, die Schadenssumme zu begleichen.
Dies kann für sie aber teuer werden, denn in einigen Urteilen kam es zu einer Erhöhung von bis zu 20 Prozent vom Schmerzensgeld, wenn die Dauer der Auszahlung unbegründet verzögert wurde.
Moni meint
6. November 2020 at 12:32
Guten Tag
Kann es vorkommen das eine Entschädigung bei hoher Körperverletzung bei einem Kind erst dann ausbezahlt wird wenn das Kind 18 Jahre erreicht hat?
Mit freundlichen Grüßen
E. meint
28. April 2021 at 23:45
Janein, nur wenn es sich um einen Invaliditätsanspruch aus einer bestehenden Kinderunfallversicherung handelt. Hier könnte sich aus den Vertragsbedingungen ergeben, wann der Anspruch fällig wird. Teilweise ergibt sich aus den Bedingungen in der Tat, dass die Leistungen erst mit dem 18. Lebensjahr fällig werden. Zu prüfen ist, ob nach den Bedingungen weitere Zahlungen angefordert werden können, z. B. Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Übergangsleistungen, Krankenhaustagegeld oder Anspruch auf Nachhilfekosten bzw. Unterstützung durch einen Reha-Dienst. Auf mögliche Fristen ist zu achten.
Handelt es sich dagegen um einen Anspruch gegen einen Unfallverursacher , kann dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung keinesfalls bis zum 18. Lebensjahr hinauszögern. Im Gegenteil: Die Versicherung muss angemessene Vorschusszahlungen erbringen. Ggfs. kann die Versicherung auf § 3a PflVersG verwiesen oder in Verzug gesetzt werden.