Kurz & knapp: Schmerzensgeld einklagen
In vielen Fällen einigen sich die Geschädigten und die Versicherung des Schädigers außergerichtlich, sodass es keiner Klage bedarf. Dies ist lediglich in Streitfällen erforderlich, wenn die gegenerische Haftpflicht z. B. einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht anerkennt oder geringer beziffert.
Bei Beträgen bis 5.000 € sind in der Regel Amtsgerichte zuständig, vor denen kein Anwaltszwang besteht. Vor höheren Gerichten bedarf es jedoch regelmäßig der anwaltlichen Vertretung. Ob Sie nun aber Schmerzensgeld außergerichtlich beantragen oder einklagen wollen: Der Rat eines Anwalts ist stets zu empfehlen (auch um realistische Einschätzungen zu den Ansprüchen zu ermöglichen). Die Anwaltskosten können ggf. dem Schädiger auferlegt werden.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem es zu dem Schadensfall kam (vgl. § 195 BGB).
Wann ist eine Klage auf Schmerzensgeld angebracht?
Inhaltsverzeichnis
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht immer dann, wenn eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Körper, die Seele, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen verletzt. So zumindest bestimmt es der § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) folgend kann Schmerzensgeld aber auch im Rahmen der Gefährdungshaftung verlangt werden, wenn eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist. Bei einem Unfall ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Stellt die Versicherung sich allerdings quer, verzögert die Auszahlung oder verneint komplett den Anspruch, sollten Geschädigte ihr Schmerzensgeld einklagen. Wie das geht, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Brauchen Sie einen Anwalt, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen?
Der Weg zum Schadensersatz führt nicht immer über das Gericht. Oftmals können sich Versicherung und Geschädigter auch außergerichtlich einigen. Gibt es allerdings Streit über die Höhe oder wird der Anspruch infrage gestellt, muss häufig eine juristische Entscheidung getroffen werden.
Ganz egal, ob Sie Ihr Schmerzensgeld einklagen wollen – es ist immer empfehlenswert einen erfahrenen Anwalt im Prozess der Schadensregulierung an seiner Seite zu haben. Das fängt bereits bei der Berechnung der Höhe vom Schmerzensgeld an.
Auch wenn eine Vielzahl von Urteilen zu Verletzungen bereits in sogenannten Schmerzensgeldtabellen aufgeführt wird, ist es doch meist nicht so einfach, den Schaden in Geld zu beziffern.
Dies ist insbesondere dann, schwierig, wenn der Fall etwas komplexer gelagert bzw. die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder die Versicherung verschiedene Gutachten fordert. Manchmal müssen Sie auch einen Teil vom Schmerzensgeld später einklagen. Dies wäre beispielsweise bei Folgeschäden der Fall.
Doch nicht selten gibt es dazu keine Möglichkeit mehr, weil die Geschädigten ein Dokument der Versicherung unterschrieben haben, welches zukünftige Zahlungen ausschließt. Damit es dazu nicht kommt und Ihre Interessen adäquat vertreten werden, sollten Sie daher den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen.
Wer muss die Kosten tragen?
Wenn Sie einen berechtigten Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall haben, ist es Ihr gutes Recht einen Anwalt zu konsultieren. Die Kosten muss in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.
Ingrid V meint
20. März 2022 at 15:42
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Nachbar hat mich verleumdet und verübt Rufschädigung gegen mich. Da ich schon sehr krank bin und 8 wochen wegen Pannikattacken in der Klinik war weiss ich nicht was ich machen soll. Eine Strafanzeige oder soll ich ihn verklagen ? Wäre hilfreich von Ihnen zu hören. Vielen Dank
Christine meint
8. Februar 2021 at 23:25
Ich bin von einem LKW angefahren worden, habe ein Schaedelhirntrauma 1 bekommen, war auf der intensiv Station in der Klinik. Kann ich deshalb Schmerzensgeld verlangen. Mfg Christine