Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung
Hat Sie ein anderer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verletzt, sodass Sie einen Schadensersatzanspruch haben, können Sie auch Schmerzensgeld fordern. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Schmerzensgeld wird nicht pauschal gezahlt. Stattdessen wird der Einzelfall betrachtet und dementsprechend eine Schmerzensgeldsumme festgelegt. Wie viel Geld in der Vergangenheit für Gehirnerschütterungen gezahlt wurde, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig; u. a. spielen die Verletzungsart und Folgeschäden eine Rolle. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn das Gehirn beim Unfall Schaden nimmt
Inhaltsverzeichnis
Prellungen, Platzwunden oder Knochenbrüche – nicht selten stehen nach einem Verkehrsunfall erst einmal die offensichtlichen Blessuren im Fokus. Allerdings sollten auch mögliche innere Verletzungen – insbesondere des Kopfes – nicht außer Acht gelassen werden. Denn ein Trauma des Gehirns, ausgelöst durch einen Sturz, Schlag oder Zusammenprall, kann zu einer Gehirnerschütterung führen.
Für die Opfer einer Körperverletzung oder den Beteiligten an einem Unfall stellt sich nicht selten die Frage, ob sie für ihre Beeinträchtigung oder Schmerzen eine Entschädigung verlangen können. Schließlich kann eine Gehirnerschütterung mit diversen Beschwerden einhergehen.
Doch wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung und wie hoch kann ein solcher finanzieller Ausgleich ausfallen? Der nachfolgende Ratgeber befasst sich mit diesen und weiteren Fragen.
Was ist eine Gehirnerschütterung?
Bei der Gehirnerschütterung handelt es sich in der Regel um eine leichte Form des Schädel-Hirn-Traumas. Ursache dieser Verletzung ist meist ein Schlag auf den Kopf oder ein Aufprall im Zuge eines Unfalls. Dabei wirken auf das Gehirn enorme Kräfte ein, sodass dieses gegen den Schädel stößt und Verletzungen davonträgt.
Die Folge ist eine vorübergehende Störung der Gehirnfunktionen. Dabei treten insbesondere folgende Beschwerden auf:
- Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit
- Amnesie
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Übelkeit
Die Bewusstlosigkeit aufgrund einer Gehirnerschütterung kann sich von wenigen Sekunden bis hin zu circa fünfzehn Minuten erstrecken. Zudem bestehen häufig Erinnerungslücken für die Zeit kurz vor oder nach der Verletzung. Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung ausfällt, wird nicht selten auch durch ebensolche Beschwerden beeinflusst.
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld?
Der Gesetzgeber räumt Personen, welche aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen eine körperliche Beeinträchtigung erleiden, das Recht ein, vom Schädiger einen finanziellen Ausgleich in Form von Schmerzensgeld zu fordern. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Es besteht somit grundsätzlich ein Anspruch auch Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung. Dieser erfüllt dabei zwei Funktionen: Ausgleich und Genugtuung. Die Ausgleichsfunktion der finanziellen Entschädigung ist auf die erlittene Lebensbeeinträchtigung gerichtet. Zudem soll die Genugtuungsfunktion für den Geschädigten einen Ausgleich schaffen für das erfahrene Leid.
Gehirnerschütterung: Bemessung beim Schmerzensgeld
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung oder einer anderen Verletzung ausfällt, lässt sich pauschal nicht festlegen. Denn die Berechnung bezieht immer die individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls mit ein.
Zu den wichtigsten Faktoren für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes zählen unter anderem folgende:
- Art der Verletzung
- Dauer der Verletzungsfolgen (insbesondere des Krankenhausaufenthalts)
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Mögliches Mitverschulden des Geschädigten
- Umstände der Verletzungshandlung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Wirtschaftliche Situation der Beteiligten
- Verhalten des Schädigers nach der Tat bzw. dem Unfall
Wie durch diese Auflistung ersichtlich wird, ist nicht nur die Art der Verletzung bei der Bemessung von Bedeutung. So kann das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung höher ausfallen, wenn es sich um eine vorsätzliche Straftat handelt. Im Gegensatz dazu reduziert sich der Anspruch des Geschädigten bei leichter Fahrlässigkeit von Seiten des Verursachers.
Schmerzensgeldtabelle zur Gehirnerschütterung
Wie zuvor aufgezeigt, spielen verschiedene Faktoren bei der Bemessung zum Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung eine Rolle. Daher ist die Summe von den Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Einen Eindruck über bisher gezahlte Schmerzensgelder können aber die Urteile verschiedener Gerichtsverhandlungen vermitteln.
Die nachfolgende Schmerzensgeldtabelle listet daher einige Beispiele auf. Nicht selten steht das Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung dabei in Verbindung zu weiteren Verletzungen, wie zum Beispiel Prellungen oder Frakturen.
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Leichte Gehirnerschütterung | ca. 130 Euro AG Köln Az. 264 C 30/80 Urteil von 1980 |
Gehirnerschütterung und zahlreiche Prellungen | ca. 200 Euro OLG Karlsruhe Az. 9 U 147/78 Urteil von 1979 |
Leichte Gehirnerschütterung, Sehstörung sowie zahlreiche Prellungen | ca. 600 Euro AG Rüdesheim am Rhein Az. 3 C 19/93 Urteil von 1993 |
Gehirnerschütterung, Stirnplatzwunde sowie Schürfwunden an der Stirn und im Gesicht | ca. 1.000 Euro LG Hannover Az. 18 S 181/85 Urteil von 1986 |
Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom und Steißbeinprellung | ca. 2.500 Euro OLG Braunschweig Az. 3 U 78/01 Urteil von 2002 |
Gehirnerschütterung und Dornfortsatzfraktur | ca. 4.500 Euro München Außergerichtlicher Vergleich von 2014 |
Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung: Wie erhalten Sie Ihr Geld?
Wurde Ihnen im Zuge einer Gerichtsverhandlung oder eines Vergleiches Schmerzensgeld zugesprochen, erfolgt die Abwicklung in der Regel als Einmalzahlung. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit einer sogenannten Schmerzensgeldrente. Allerdings erfolgt eine solche monatliche Ausgabe nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei langwierigen Folgeschäden.
Die Voraussetzungen für die Geldrente als Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung ergeben sich aus § 843 BGB. Darin heißt es:
Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
Der Gesetzgeber räumt allerdings auch anstelle einer monatlichen Zahlung die Möglichkeit einer einmaligen Ausgabe ein. In diesem Fall wird die Rente kapitalisiert. Diese Option bevorzugen insbesondere Versicherungen, da ihnen dadurch der langjährige Aufwand bei der Abwicklung erspart bleibt.
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