Kurz & knapp: Schmerzensgeld für multiple Prellungen
Treten nach einem Verkehrsunfall oder einer Gewaltanwendung mehrere Prellungen auf, so sprechen Ärzte von einer multiplen Prellung.
Gemäß § 253 Abs. 2 BGB kann der am Körper oder seiner Gesundheit Verletzte neben Schadensersatz auch einen Schmerzensgeld verlangen.
Über die Schmerzensgeldhöhe wird im Einzelfall entschieden. Eine erste Orientierung über mögliche Schmerzensgeldzahlungen bietet Ihnen unsere Tabelle.
Vielfältige Verletzungen im Gewebe
Inhaltsverzeichnis
Im Trubel des Alltags kann es schnell passieren, dass wir uns an irgendwelchen Gegenständen stoßen. Eine solche stumpfe Verletzung, bei welcher die Haut nicht verletzt wird, bezeichnen Mediziner als Prellung. Nicht selten geht diese aufgrund der Quetschung des Gewebes mit einem Bluterguss und einer Schwellung einher.
Treten im Zuge eines Unfalls oder einer Gewaltanwendung mehrere solcher Verletzungen auf, sprechen Ärzte in der Regel von multiplen Prellungen. Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung können Prellungen – insbesondere wenn diese zahlreich auftreten – sehr schmerzhaft sein.
Doch rechtfertigen solche Verletzungen auch einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung? Welche Faktoren spielen beim Schmerzensgeld für multiple Prellungen eine Rolle? Und wie hoch kann dieses ausfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Ist ein Schmerzensgeld für multiple Prellungen gerechtfertigt?
Haben Sie bei einem Autounfall – unter anderem durch den Sicherheitsgurt – vielfältige Prellungen erlitten, kann dies im Alltag unter Umständen zu weitreichenden Einschränkungen führen. Daher stellen sich viele Geschädigte die Frage, ob ihnen für multiple Prellungen ein Schmerzensgeld zusteht.
Der Gesetzgeber sieht für den Fall, dass es im Zuge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung zu einer körperlichen Beeinträchtigung kommt, grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich für die Opfer vor. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Es kann somit grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld für multiple Prellungen bestehen. Die Beweislast für einen solchen Rechtsanspruch liegt dabei beim Geschädigten. Dies ist zum Beispiel durch Ihre medizinischen Unterlagen und ein Unfallgutachten möglich.
Wie wird das Schmerzensgeld für multiple Prellungen bemessen?
Der Gesetzgeber definiert beim Schmerzensgeld für multiple Prellungen keine konkrete Summe. Daher ist es notwendig, dieses für jeden Einzelfall zu bemessen. Dabei finden unter anderem die folgenden Kriterien Beachtung:
- Welche Verletzung liegt vor und wie stark ist diese ausgeprägt?
- Wie sehr behindert die körperliche Beeinträchtigung im Alltag?
- War eine stationäre Versorgung notwendig?
- Wie lange war der Geschädigte arbeitsunfähig?
- Leidet der Geschädigte unter Folgeschäden?
Darüber hinaus kann es auch eine Rolle spielen, ob die Verletzung infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung entstand. Wobei in der Regel davon auszugehen ist, dass eine Tat unter Vorsatz eine höhere Entschädigung rechtfertigt.
Schmerzensgeldtabelle bei multiplen Prellungen
Da für multiple Prellungen das Schmerzensgeld anhand der zuvor aufgeführten Kriterien für jeden Einzelfall zu bemessen ist, sind grundsätzlich keine pauschalen Aussagen über die Höhe der Ausgleichszahlung möglich. Allerdings können insbesondere juristische Laien sogenannte Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe nutzen.
Dabei handelt es sich um Zusammenstellungen, welche diverse Urteile und die entsprechenden Entschädigungssummen auflisten. Häufig fehlen dabei aber wichtige Informationen zur Verletzung, sodass das Ausmaß der Vergleichbarkeit eher gering ist. Wie eine solche Tabelle beim Schmerzensgeld für multiple Prellungen aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Multiple Prellungen und Schürfwunden am rechten Arm und HWS-Syndrom | ca. 500 Euro AG Aachen Az. 81 C 176/95 Urteil von 1996 |
Multiple Prellungen am ganzen Körper, diverse Schürfwunden | ca. 750 Euro AG Ibbenbüren Az. 3 C 172/07 Urteil von 2007 |
Multiple Schulterprellungen und Schürfwunde an der linken Hand | ca. 800 Euro LG Essen Az. 4 O 379/04 Urteil von 2005 |
Multiple Prellungen an Brustkorb und Schlüsselbein, Schnittwunden, Verdacht auf Fußwurzelhaarriss | ca. 1.400 Euro AG Köln Az. 268 C 391/05 Urteil von 2006 |
Multiple Prellungen an Arm, Kopf, Brustkorb und Bein sowie Schürfwunden | ca. 2.200 Euro AG Köln Az. 274 C 308/11 Urteil von 2012 |
Multiple Prellungen, HWS-Syndrom und Gehirnerschütterung | ca. 5.600 Euro OLG Hamm Az. 13 U 297/83 Urteil von 1984 |
Multiple Prellungen | ca. 1.000 Euro Regensburg Außergerichtlicher Vergleich von 2012 |
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