Kurz & knapp: Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung
Die posttraumatische Belastungsstörung ist eine psychische Erkrankung, die als verzögerte Reaktion auf ein traumatisches Erlebnis auftreten kann. Sie geht dabei mitunter einher mit Depressionen, Flashbacks, Angstträumen, Gleichgültigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und erhöhter Reizbarkeit.
Ist eine posttraumatische Belastungsstörung Folge eines Schadensereignisses, kann dieser immaterieller Schaden ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
In gerichtlichen Entscheidungen wurden Betroffenen, die infolge eines Unfalls an einer posttraumatischen Belastungsstörung litten, mitunter schon vier- bis fünfstellige Geldsummen zugesprochen. Eine Auswahl von Urteilen finden Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle.
Posttraumatische Belastungsstörung nach einem Unfall: Wenn die Seele leidet
Bei schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Straftaten wie eine Vergewaltigung heilen die körperlichen Wunden nicht selten schneller, als die Beeinträchtigungen, welche die Seele erlitten hat. So kann infolge einer schweren traumatischen Erfahrung eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auftreten.
Diese psychische Erkrankung kann mit Symptomen wie Depressionen, Flashbacks, Nervosität, Reizbarkeit und einer Verflachung der Gefühle einhergehen, welche sich oft erheblich auf den Alltag der Betroffenen auswirken. Daher liegt auch der Wunsch auf einen finanziellen Ausgleich nicht fern.
Doch besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung? Welche Vorschriften gelten? Und wie hoch fällt das Schmerzensgeld für eine PTBS nach einem Unfall aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Posttraumatische Belastungsstörung: Erhalten Betroffene Schmerzensgeld?
Der Gesetzgeber räumt Geschädigten bei einem immateriellen Schaden – dieser betrifft zum Beispiel Gesundheit, Freiheit sowie Ehre – infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung die Möglichkeit ein, einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Da es sich bei einer posttraumatischen Belastungsstörung um eine Beeinträchtigung der Gesundheit handelt, kann diese somit grundsätzlich einen Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung rechtfertigen.
Wie hoch das Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung ausfällt und ob im jeweiligen Einzelfall tatsächlich ein entsprechender Anspruch besteht, hängt von den individuellen Umständen ab. Dabei spielen zum Beispiel die Beeinträchtigung im Alltag oder die Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine wichtige Rolle.
Schmerzensgeldtabelle: Was eine posttraumatische Belastungsstörung rechtfertigen kann
Wie hoch ein Anspruch auf Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall oder einer Straftat ausfällt, hängt in der Regel von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wie unterschiedlich der finanzielle Ausgleich dabei ausfallen kann, zeigt die nachfolgende Schmerzensgeldtabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Posttraumatische Belastungsstörung über einen Zeitraum von ca. 30 Monaten | ca. 3.000 Euro LG Dresden Az. 8 S 616/11 Urteil von 2012 |
Posttraumatische Belastungsstörung bei einem Kleinkind mit deutlichen psychosomatischen Störungen (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schlafstörungen), Verlassensängsten und verzögerter Sprachentwicklung | ca. 4.000 Euro OLG Braunschweig Az. 7 U 77/08 Urteil von 2009 |
Posttraumatische Belastungsstörung mit psychotischen Phasen nach HWS-Distorsion und Prellung im Übergang BWS zur LWS | ca. 5.000 Euro OLG Celle Az. 14 U 74/12 Urteil von 2013 |
Schwere posttraumatische Belastungsstörung mit erheblichen Belastungen in der Lebensführung, insbesondere Berufsaufgabe, Depressionen, Gereiztheit, Kopfschmerzen und Ängste nach HWS-Syndrom und Prellungen | ca. 12.000 Euro OLG Koblenz Az. 12 U 390/12 Urteil von 2015 |
Depressionen, Ängste und posttraumatische Belastungsstörung eines lebensbedrohlichen Traumas im Zusammenhang mit einer ärztlichen Fehlbehandlung | ca. 15.000 Euro OLG Frankfurt am Main Az. 8 U 6/09 Urteil von 2010 |
Posttraumatische Belastungsstörung nach verkehrsunfallbedingten Frakturen und Prellungen u.a. Schädelhirntrauma, Nasenbeinfraktur etc.). | ca. 30.000 Euro OLG Schleswig Az. 7 U 76/07 Urteil von 2009 |
Posttraumatische Belastungsstörung | ca. 50.000 Euro Koblenz Außergerichtlicher Vergleich von 2014 |
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