Kurz & knapp: Schmerzensgeld wegen einer Prellung
Gerade bei einem Verkehrsunfall erleiden die Beteiligten oft Prellungen und Blutergüsse verschiedenster Intensität.
§ 253 Abs. 2 BGB spricht demjenigen, der einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Körperverletzung beanspruchen kann, auch einen Schmerzensgeldanspruch zu.
Bei der Bemessung der Höhe dieses Anspruchs spielen verschiedene Faktoren des jeweiligen Einzelfalls eine Rolle. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn ein Schlag oder Sturz zu Prellungen führt
Inhaltsverzeichnis
Prellungen und Blutergüsse können im Alltag aufgrund von Unachtsamkeit schnell entstehen. Doch auch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten Dritter kann zu einer solchen, schmerzhaften Verletzung führen.
So treten zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall nicht selten Prellungen im Bereich des Brustkorbs bzw. der Rippen auf, welche sich auf den Sicherheitsgurt zurückführen lassen. Da eine solche Quetschung des Gewebes mit erheblichen Schmerzen und einer Beeinträchtigung im Alltag einhergeht, stellen sich die Betroffen nicht selten die Frage, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht.
Doch rechtfertigt eine solche Verletzung eine finanzielle Entschädigung? Wie wird das Schmerzensgeld für eine Körperverletzung und entstehende Prellungen bemessen? Schreibt der Gesetzgeber konkrete Summen vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Übersicht zum Schmerzensgeld bei speziellen Prellungen:
Wie gehe ich bei einer Prellung vor?
Bevor wir uns eingehend mit dem Schmerzensgeld bei einer Prellung befassen, soll geklärt werden, was genau eine Prellung ist und inwieweit sich diese vom Bluterguss und Hämatom unterscheidet.
Mediziner bezeichnen als Prellung eine stumpfe Verletzung, welche durch einen Schlag, Sturz oder Aufprall entsteht. Dabei kommt es zu einer Quetschung des Gewebes, die mit dem Platzen kleinster Blutgefäße und der Entstehung von Blutergüssen (Hämatomen) einhergehen kann. Zudem tritt häufig eine Schwellung auf.
Bei der Behandlung einer Prellung findet meist die vier Schritte der sogenannten PECH-Regel Anwendung:
- Pause – (sportliche) Aktivitäten unterbrechen und den schmerzenden Körperteil ruhigstellen
- Eis – betroffene Stelle kühlen, um die Schwellungen zu reduzieren
- Compression – Druckverband aus elastischer Binde anlegen
- Hochlagerung – Hochlagern begünstigt das Abschwellen
Wie wird das Schmerzensgeld bei einer Prellung bemessen?
Der Gesetzgeber schreibt zur Höhe beim Schmerzensgeld für Prellungen keine konkreten Summen vor. Daher erfolgt die Berechnung für jeden Einzelfall individuell. Bei der Bemessung sind dabei unter anderem die nachfolgenden Fragen von Bedeutung:
- Welche Art von körperlicher Beeinträchtigung liegt vor und wie schwer fällt diese aus?
- Behindert die Verletzung den Geschädigten bei der Bewältigung seines Alltags?
- Wie lange war der Geschädigte durch Schmerzen beeinträchtigt und in welchem Ausmaß traten diese auf?
- Musste die Verletzung stationär versorgt werden?
- War der Geschädigte infolge der Beeinträchtigung arbeitsunfähig und wie lange bestand dieser Zustand?
- Geht die Verletzung mit Spätfolgen oder dauerhaften Schäden einher?
- Erfolgte die Tat aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
- Leistete der Verursacher der Verletzung ggf. Erste Hilfe?
Es zeigt sich, dass beim Schmerzensgeld nach einer Prellung die verschiedensten Faktoren relevant sind. Inwieweit sich die einzelnen Kriterien auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, liegt in der Regel im Ermessen eines Richters.
Schmerzensgeldtabelle: Wie viel Schmerzensgeld ist bei Prellungen üblich?
Wie zuvor bereits erwähnt, schreibt der Gesetzgeber für das Schmerzensgeld bei einer Prellung keine festgeschriebene Summe vor. Dieser Fakt erschwert allerdings vor allem juristischen Laien die Einschätzung, ob eine finanzielle Entschädigung möglich und angemessen ist.
Als Orientierung/strong> können daher Schmerzensgeldtabellen ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung von bisherigen Urteilen und den jeweils bestimmten Ausgleichszahlungen. Allerdings fehlen in diesen Listen nicht selten Angaben zu den näheren Umständen der Verletzung. Wie eine Schmerzensgeldtabelle für Prellungen aussieht, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Brustkorbprellung | ca. 85 Euro AG Bad Segeberg Az. 9 C 90/89 Urteil von 1989 |
Fußprellung sowie weitere Prellungen an der linken Körperseite | ca. 450 Euro AG Heidenheim an der Brenz Az. 7 C 492/04 Urteil von 2004 |
Schulterprellung und Knieprellung | ca. 1.000 Euro AG Kassel Az. 423 C 3497/99 Urteil von 2000 |
Erhebliche Armprellung sowie Kopfprellung, Brustkorbprellung und Beinprellung sowie Schürfwunden | ca. 2.250 Euro AG Köln Az. 274 C 308/11 Urteil von 2012 |
Prellungen und Blutergüsse sowie Schürfwunden an Armen und Beinen | ca. 4.000 Euro OLG Oldenburg Az. 4 O 3620/04 Urteil von 2006 |
Schwere Schulterprellung sowie Hüftprellung | ca. 7.500 Euro OLG München Az. 10 U 4543/13 Urteil von 2015 |
Schulterprellung | ca. 3.750 Euro Köln Außergerichtlicher Vergleich von 2012 |
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