Kurz & knapp: Schmerzensgeld aufgrund einer Schulterluxation
Bei einer Luxation springt der Kopf des Oberarmknochens aus seiner Position. Umgangssprachlich bedeutet das so viel wie „Schulter ausgekugelt“.
Wer aufgrund einer gesetzlichen Regelung Schadensersatz beanspruchen kann, kann nach § 253 Abs. 2 BGB auch ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe einfordern.
Der Geschädigte trägt die Beweislast. Er muss seine Ansprüche also beweisen, z. B. mithilfe entsprechender medizinischer Gutachten und dem Unfallbericht.
Schultergelenk: Beweglichkeit zu Lasten der Stabilität
Inhaltsverzeichnis
In der Schulter befindet sich das beweglichste Gelenk unseres Körpers. Allerdings wirkt sich diese Beweglichkeit auf Kosten der Stabilität aus. Grund dafür ist der Aufbau des Schultergelenks, welches sich aus der Gelenkpfanne des Schulterblattes und dem Gelenkkopfes des Oberarmknochens zusammensetzt.
Muskel und Bänder tragen zur Stabilisierung des Schultergelenks bei, deren Leistungsvermögen ist aber begrenzt. Daher kann es, wenn große Kräfte bei einem Unfall oder Sturz auf das Gelenk einwirken, zu einer sogenannten Luxation kommen. Dabei springt der Kopf des Oberarmknochens aus seiner Position – das Gelenk ist ausgekugelt bzw. verrenkt.
Eine ausgekugelte Schulter ist mit enormen Schmerzen verbunden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich die Betroffenen fragen, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Schulterluxation besteht und wie hoch dieser ausfällt. Antworten darauf liefert der nachfolgende Ratgeber.
Steht Ihnen Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation zu?
Lässt sich eine ausgerenkte Schulter auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung von Dritten zurückführen, besteht die Möglichkeit, für diese körperliche Beeinträchtigung einen finanziellen Ausgleich einzufordern. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Demnach ist es grundsätzlich möglich, Schmerzensgeld infolge einer Schulterluxation zu verlangen. Ob allerdings tatsächlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, wird nicht selten vor Gericht entschieden. Dabei sind Sie als Geschädigter in der Beweislast, weshalb es sinnvoll ist, einen möglichen Unfallbericht oder auch medizinische Gutachten aufzubewahren.
Welche Faktoren sind beim Schmerzensgeld nach einer Schulterluxation wichtig?
Wie viel Schmerzensgeld eine ausgekugelte Schulter rechtfertigt, lässt sich im Allgemeinen nur schwer einschätzen. Denn konkrete Vorgaben oder festgelegte Summen definiert der Gesetzgeber nicht. Daher gilt es für die Bemessung der finanziellen Entschädigung immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen.
Als wichtige Kriterien gelten dabei unter anderem:
- Art und Schwere der Verletzung
- Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag
- Dauer und Intensität der Schmerzen
- Dauer einer stationären Versorgung
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen von möglichen Spätfolgen
- Umstände der Verletzung
Die Umstände, welche zur Verletzung führten, spielen beim Schmerzensgeld für eine Schulterluxation eine nicht zu verachtende Rolle. Genauer ist damit gemeint, ob sich die Beeinträchtigung auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Tat zurückführen lässt. Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass bei Vorsatz eine höhere Entschädigung angebracht ist.
Schmerzensgeldtabelle bei verrenkter Schulter
Ob Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation möglich ist, lässt sich pauschal und ohne die Begutachtung aller Unterlagen nicht einschätzen. Denn bei der Bemessung handelt es sich grundsätzlich um einen Einzelfallentscheid.
Für Laien ist es daher aber auch schwierig einzuschätzen, ob die angebotene Entschädigung angemessen ist. Als Orientierungshilfe können in solchen Fällen sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Dabei handelt es sich um die Zusammenstellung vergangener Urteile und der dabei zugesprochenen Schmerzensgelder.
Eine Auswahl verschiedener Urteile zum Schmerzensgeld nach einer Schulterluxation haben wird in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Schulterluxation (Schultergelenkluxation) mit Sehnenverletzung in Form eines Schultersehnenausrisses | ca. 1.020 Euro AG Leer Az. 1608-07a C 19/96 Urteil von 1996 |
Schulterverletzung in Form einer Schultergelenkluxation links | ca. 1.530 Euro AG Nürtingen Az. 5 10 C 312/99 Urteil von 1999 |
Schulterluxation links mit nachfolgender Nervverletzung und demzufolge Armhebeeinschränkung nur „knapp 45 Grad“ | ca. 3.070 Euro LG Hamburg Az. 314 O 151/99 Urteil von 2001 |
Schulterluxation mit geringfügiger Einschränkung der Rotationsfunktion | ca. 4.000 Euro OLG Schleswig Az. 7 U 95/11 Urteil von 2012 |
Schulterverletzung mit Schulterluxation und Armlähmung | ca. 7.500 Euro OLG Frankfurt am Main Az. 3 U 213/10 Urteil von 2012 |
Schulterluxation | ca. 22.000 Euro Coburg Außergerichtlicher Vergleich von 2009 |
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