Kurz & knapp: Schmerzensgeld für eine Schulterprellung
Gemäß § 253 Abs. 2 BGB kann ein Geschädigter für eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung wie einer Schulterprellung Schmerzensgeld verlangen, wenn ihm hierfür Schadensersatz zusteht.
Dieses Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion in Bezug auf die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht im Gesetz festgeschrieben. Sie wird von Fall zu Fall anhand verschiedener Kriterien berechnet.
Wenn die Schulter nach einem Sturz schmerzt
Inhaltsverzeichnis
Kommt es beim Sport oder im Zuge eines Verkehrsunfalls zu einem Sturz oder Schlag auf die Schulter, kann eine Prellung die Folge sein. Diese stumpfe Verletzung der Muskeln sowie Sehnen geht in der Regel mit Schmerzen und einer Schwellung einher.
Zudem ist die Beweglichkeit der Schulter aufgrund der Schmerzen eingeschränkt, was eine Beeinträchtigung im Alltag darstellen kann. Um abzuklären, ob tatsächlich eine Prellung oder nicht etwa eine Schultereckgelenksprengung vorliegt, ist ein Besuch beim Arzt ratsam. Dessen Begutachtung kann ggf. auch eine mögliche Forderung nach Schadensersatz stützen.
Doch besteht überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz nach einer Schulterprellung? Wie kann ich diesen durchsetzen? Und welche Summe ist als Schmerzensgeld für eine Prellung der Schulter angemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Können Sie bei einer Schulterprellung Schmerzensgeld verlangen?
Haben Dritte Ihnen durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eine körperliche Beeinträchtigung zugefügt, können Sie grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich fordern. Der Anspruch auf Schmerzensgeld geht dabei auf § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurück. Darin heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Demnach besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, Schmerzensgeld für eine Schulterprellung einzufordern. Ob allerdings tatsächlich ein Anspruch besteht und wie hoch die Ausgleichszahlung ausfällt, muss für jeden Einzelfall individuell geprüft werden.
Wichtige Faktoren bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind unter anderem die Art der Verletzung, die damit einhergehenden Schmerzen und Beeinträchtigungen im Alltag, die Dauer eines möglichen Aufenthaltes im Krankenhaus sowie der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Schulterprellung geltend machen
Möchten Sie Schmerzensgeld aufgrund einer Schulterprellung einfordern, haben Sie dafür grundsätzlich zwei Optionen. Zum einen besteht die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Zum anderen können Sie sich mit Ihrem Antrag auf Entschädigung direkt an die gegnerische Versicherung wenden.
Entschließen Sie sich dazu, vor Gericht zu ziehen, ist diese Form von Schadensersatz im Zuge eines Zivilprozesses zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein separates Verfahren, welches zusätzlich zu einem Strafgerichtsprozess, in welchem es um die Strafe für die Körperverletzung geht, stattfinden kann.
Einigen Sie sich außergerichtlich mit der Versicherung, bedeutet dies in der Regel auch, dass Sie sich dazu verpflichten, auf weitere gerichtliche Schritte zu verzichten. Ob diese Option für Ihren Einzelfall sinnvoll ist, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.
Schmerzensgeldtabelle zur Schulterprellung
Für das nach einer Schulterprellung mögliche Schmerzensgeld legt der Gesetzgeber keine pauschale Summe fest. Daher muss für jeden Fall eine individuelle Bemessung erfolgen. Diese Tatsache verhindert allerdings auch eine Vergleichbarkeit der Ausgleichszahlungen.
Als eine Art Orientierungshilfe können deshalb sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Dabei handelt es sich um die Sammlung verschiedener Gerichtsurteile, in denen Schmerzensgelder definiert wurden. Allerdings sind die Angaben darin nicht verbindlich. Wie eine solche Tabelle zum Schmerzensgeld nach einer Schulterprellung aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Oberarmprellung und Schulterprellung | ca. 250 Euro AG Mainz Az. 9 C 924/94 Urteil von 1995 |
Schulterprellung | ca. 500 Euro AG Hannover Az. 521 C 377/89 Urteil von 1989 |
Schulterprellung und Knieprellung | ca. 1.000 Euro AG Kassel Az. 423 C 3497/99 Urteil von 2000 |
Schulterprellung links und HWS-Syndrom | ca. 2.000 Euro AG Rinteln Az. 2 C 213/07 Urteil von 2008 |
Schwere Schulterprellung sowie HWS-Syndrom 2.Grades | ca. 5.000 Euro OLG Köln Az. 12 U 267/00 Urteil von 2003 |
Schulterverletzung / Schulterprellung sowie Hüftprellung | ca. 7.500 Euro OLG München Az. 10 U 4543/13 Urteil von 2015 |
Schulterprellung | ca. 3.750 Euro Köln Außergerichtlicher Vergleich von 2012 |
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