Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur
Ob Sie Schmerzensgeld für eine Sprunggelenksfraktur beanspruchen können, hängt unter anderem von den Umständen ab, welche diese Verletzung verursachten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Immer wenn einem Geschädigten aufgrund einer gesetzlichen Regelung Schadensersatz wegen einer Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung zusteht, kann er auch Schmerzensgeld geltend machen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt wiederum von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Eine erste Orientierung bietet Ihnen unsere Schmerzensgeldtabelle.
Dank dem Sprunggelenk wie ein Hase durch die Gegend hüpfen
Inhaltsverzeichnis
Beim Laufen rollen wir automatisch den Fuß ab und gleichen Unebenheiten im Untergrund aus. Diese Bewegungsabläufe sind für die Fortbewegung unerlässlich und nur durch das Sprunggelenk möglich. Darüber hinaus fängt die Verbindung zwischen Unterschenkel und Fuß den Druck auf, der zum Beispiel im Zuge eines Sprunges entsteht.
Kommt es im Zuge eines Unfalls oder einer Gewaltanwendung zur Beeinträchtigung des Knöchels am Fuß, kann diese eine enorme Einschränkung im Alltag darstellen und mit starken Schmerzen verbunden sein.
Doch können diese Symptome ein Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur rechtfertigen? Und welche Summe gilt in einem solchen Fall als angemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie kommt es zu einer Sprunggelenksfraktur?
Für eine Schmerzensgeld rechtfertigende Sprunggelenksfraktur kann es grundsätzlich verschiedenste Ursachen geben. Allerdings handelt es sich bei einem Bruch des Sprunggelenks nicht selten um eine Sportverletzung, welche zum Beispiel aus dem falschen Aufkommen nach einem Sprung resultiert. Aber auch bereits ein Sturz aus geringer Höhe kann zu einer Sprunggelenksfraktur führen. Dabei stellen Mediziner in der Regel ein sogenanntes „Umknicktrauma“ fest.
Eine Sprunggelenksfraktur geht häufig mit Schmerzen, Blutergüssen und Schwellungen am Knöchel einher. Weitere Symptome können zudem eine reduzierte Belastbarkeit sowie eine Gefühlsstörung im Fuß sein.
Bei der Behandlung einer Sprunggelenksfraktur ist es wichtig, den Fuß wieder in seine normale Position zu bringen und die Bruchstelle ruhig zu stellen. Dies wird nicht selten durch einen Gipsverband sichergestellt. Ärzte raten dazu, den Fuß für etwa sechs Wochen zu schonen und nur teilweise, mit maximal 15 Kilo zu belasten.
Wann können Sie bei einer Sprunggelenksfraktur Schmerzensgeld beanspruchen?
Haben Sie eine körperliche, gesundheitliche, freiheitliche oder sexuelle Schädigung erlitten, steht Ihnen gemäß § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die damit einhergehenden Schmerzen ein finanzieller Ausgleich zu. Ein Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ist somit grundsätzlich möglich.
Allerdings definiert der Gesetzgeber nicht, wie hoch die Entschädigung dabei konkret auszufallen hat. Daher muss die Bemessung für jeden Fall individuell erfolgen. Wie hoch das Schmerzensgeld, wenn das Sprunggelenk gebrochen ist, ausfällt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Schwere der Verletzung
- Ausmaß der Lebensbeeinträchtigung
- Dauer und Stärke der Schmerzen
- Umfang der medizinischen Behandlung
- Existenz möglicher Spätfolgen
- Umstände der Verletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Wie diese Auflistung zeigt, spielen beim Schmerzensgeld für eine Sprunggelenksfraktur verschiedenste Faktoren eine Rolle, weshalb es jeden Einzelfall genau zu prüfen gilt.
Was ist laut Schmerzensgeldtabelle bei einer Sprunggelenksfraktur möglich?
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ausfällt, lässt sich pauschal nicht einschätzen. Denn bei der Bemessung eines solchen finanziellen Ausgleichs spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle.
Als Orientierungshilfe können aber sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung von vergangenen Urteilen und den im Zuge dessen festgelegten Entschädigungssummen. Ein paar Beispiele für das gezahlte Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur zeigt die nachfolgende Tabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Sprunggelenkverrenkungsfraktur des oberen linken Sprunggelenks | ca. 1.530 Euro AG Augsburg Az. 1 C 5893/88 Urteil von 1989 |
Sprunggelenkluxationsfraktur im rechten oberen Sprunggelenk | ca. 2.500 Euro AG Oschersleben Az. 3 C 276/02 Urteil von 2003 |
Sprunggelenkluxationsfraktur am oberen Sprunggelenk | ca. 4.090 Euro OLG Frankfurt am Main Az. 27 U 36/92 Urteil von 1992 |
Schwere Sprunggelenksfraktur | ca. 8.000 Euro OLG Hamm Az. 9 U 149/13 Urteil von 2014 |
Sprunggelenksfraktur | ca. 12.780 Euro OLG Celle Az. 3 U 43/83 Urteil von 1983 |
Fraktur des Sprunggelenks mit ausgedehnter Weichteilverletzung sowie Fraktur der Mittelgliedbasis | ca. 40.000 Euro Hannover Außergerichtlicher Vergleich von 2015 |
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