Kurz & knapp: Schmerzensgeld steuerfrei?
Nein, Schmerzensgeld ist nicht steuerpflichtig.
Schmerzensgeld ist keine Einkommensart gemäß § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG), da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bei Schädigern, die Schmerzensgeld zahlen müssen, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung die Schmerzensgeldsumme. In diesem Fall können Sie die Schmerzensgeldzahlung nicht steuerlich absetzen.
Fallen für Schmerzensgeld Steuern an?
Inhaltsverzeichnis
Als Schmerzensgeld wird die Ausgleichszahlung für entstandenen immateriellen Schaden bezeichnet. Häufig erhalten Geschädigte einer Körperverletzung oder eines schweren Verkehrsunfalls eine solche Entschädigung. Aber auch seelische Schmerzen (z. B. Fehler vom Friseur, Mobbing am Arbeitsplatz) können mit einem finanziellen Ausgleich durch den Schädiger kompensiert werden.
Je nach Schwere der Verletzung bzw. des erlittenen Leids fällt auch die Höhe vom Schmerzensgeld aus. Doch ist diese Form der Entschädigung steuerpflichtig? Also muss Schmerzensgeld bei der Einkommenssteuer angegeben werden?
Der nachfolgende Beitrag informiert Sie über das Schmerzensgeld und dessen steuerliche Behandlung. Außerdem gehen wir auf die Frage ein, unter welchen Umständen eine Entschädigungszahlung steuerpflichtig ist.
Schmerzensgeld ist nicht steuerpflichtig
Vereinfacht könnte gesagt werden, dass Schmerzensgeld steuerfrei ist, weil es zu keiner Einkommensart gemäß § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehört. Diese Form von Schadensersatz erfährt also keine steuerliche Behandlung durch das Finanzamt, weil keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sie müssen es also nicht versteuern.
Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrenten werden demnach nicht besteuert, denn es handelt sich hierbei um eine Ersatz- bzw. Ausgleichszahlung. Das Vermögen wird nicht erhöht.
Es dient dem Zweck Annehmlichkeiten bzw. Erleichterung zu ermöglichen, die den Betroffenen von seinem Leid ablenken. Dies ist notwendig, weil die betroffene Person durch die Verletzung immaterieller Güter in eine nachteilige Situation geraten ist.
Außerdem sollen durch das Schmerzensgeld die durch den Schaden begründeten zusätzlichen Bedürfnisse finanziert werden. Da es hierbei also nicht um eine vermögenswirksame Leistung geht, ist das Schmerzensgeld auch als steuerfrei zu klassifizieren.
Nur in seltenen Ausnahmen kann eine solchen Entschädigungszahlung steuerpflichtig sein. So musste beispielsweise ein Kläger, der ein Schmerzensgeld für eine Beleidigung erhalten hatte, Steuern zahlen. Obwohl er sich bis vor den Bundesfinanzhof klagte, blieb die Steuerpflicht erhalten. Maßgeblich für diese Entscheidung waren aber die besonderen Umstände des Falls, denn er hatte das Schmerzensgeld in einem Gesamtbetrag zusammen mit einer Abfindung sowie Abgeltung erhalten (16.11.2005, Aktenzeichen XI-R-32/4).
Müssen Sie eine Entschädigung versteuern?
Nicht jede Entschädigung ist wie das Schmerzensgeld steuerfrei. Werden materielle Schäden ausgeglichen, ist die Entschädigung nicht frei von Steuern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zu einer Rentenzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit kommt. Hierbei geht es tatsächlich um den Ausgleich eines materiellen Schadens.
Kann ich Schmerzensgeld von der Steuer absetzen?
Für den Empfänger ist das Schmerzensgeld steuerfrei, aber wie sieht das mit dem Schädiger aus. Kann er diese Art der Entschädigung von der Steuer absetzen? In vielen Fällen, insbesondere nach einem Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung das Schmerzensgeld. In dieser Situation existieren also keine absetzbaren Beträge.
Muss der Schädiger dagegen das Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen, besteht die Möglichkeit dies als besondere Belastung anzugeben. Gewährt wird dies aber nur in seltenen Fällen.
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