Auf der Schnellstraße geblitzt: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Sie sind auf einer Schnellstraße gefahren und wurden wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von einem Blitzer erfasst? Gemäß Bußgeldkatalog gelten dann die Sanktionen, welche bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Kraftfahrtstraßen gesetzlich vorgesehen sind.
Abhängig davon, ob Sie innerorts oder außerorts auf einer Schnellstraße zu schnell gefahren sind, variieren Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Folgende Tabellen zeigen Ihnen die einzelnen Sanktionen des Bußgeldkataloges:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bußgeldrechner: Zu schnell auf der Schnellstraße
Kurz & Knapp: Schnellstraße
Eine Kraftfahrstraße wird umgangssprachlich auch als Schnellstraße bezeichnet. Sie wird durch das Verkehrszeichen 331.1 ausgewiesen und ist autobahnähnlich ausgebaut.
Eine Schnellstraße darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen.
Für PKW gilt auf der Schnellstraße die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Verkehrsschilder etwas anderes anordnen und die Schnellstraße über mindestens 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung verfügt, wobei letztere voneinander abgetrennt sein müssen. Gespanne und LKW dürfen höchstens 80 km/h schnell sein.
Die Schnellstraße erkennen Sie an dem Schild mit dem Verkehrszeichen 331.1
Der Begriff „Schnellstraße“ ist vermutlich den meisten Verkehrsteilnehmern geläufig, hat er sich doch in der Umgangssprache festgesetzt. Aber streng genommen handelt es sich eben nicht um eine offizielle Bezeichnung für eine Straßenvariante. Wenn nämlich von Schnellstraßen die Rede ist, dann sind eigentlich solche Straßen gemeint, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrtstraße Erwähnung finden.
In Anlage 3 zum § 42 der StVO ist für die Schnellstraße ein eigenes Verkehrszeichen aufgeführt. Es trägt die Nummer 331.1 und weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass ab diesem Zeichen die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrtstraßen gelten. Das Schild hat eine quadratische Form und ist in blauer Farbe gehalten. In weißer Farbe ist das Piktogramm eines Autos abgebildet. Das Ende einer Schnellstraße bzw. Kraftfahrtstraße wird durch die gleiche Beschilderung angezeigt, jedoch befindet sich in diesem Fall zusätzlich ein roter, diagonal verlaufender Strich auf dem Verkehrsschild.
Inhaltsverzeichnis
Ist auf der Schnellstraße eine Mindestgeschwindigkeit einzuhalten?
Sie fragen sich, ob für die Schnellstraße ein gesetzlich festgelegtes Tempo gilt, dass mindestens gefahren werden muss? Ein Blick in § 18 der StVO liefert die Antwort:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;[…]
Aber wodurch zeichnet sich eine Schnellstraße überhaupt aus und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? In aller Regel verfügen Kraftfahrtstraßen, die häufig als Schnellstraßen bezeichnet werden, über mindestens zwei Fahrbahnen mit jeweils zwei Spuren.
Getrennt sind die Fahrbahnen durch entsprechende Markierungen. Nachfolgend haben wir Ihnen außerdem einige Baumaßnahmen aufgelistet, die ebenfalls bei der Fahrbahnbegrenzung zum Einsatz kommen können:
- Leitplanken aus Stahl
- Betonelemente
- Grünstreifen
Der wesentliche Unterschied zur Autobahn besteht darin, dass sich auf einer Schnellstraße mitunter auch Kreuzungen mit Ampeln sowie Kreisverkehre befinden können. Dies ist bei Autobahnen nicht der Fall, denn diese verfügen lediglich über Anschlussstellen zur Verbindung mit dem nachgeordneten Straßennetz.
Schnellstraße: Wie schnell dürfen Sie höchstens fahren?
Während auf Autobahnen, sofern nicht anders ausgeschildert, die Richtgeschwindigkeit bei 130 km/h liegt, gilt dies für Kraftfahrtstraßen nicht ohne Weiteres. Bei einer Schnellstraße ist die Höchstgeschwindigkeit abhängig von der Bauart sowie der Fahrbahnumgebung. Außerdem spielt es eine Rolle, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind.
Für die Schnellstraße gilt ein Tempolimit von 50 km/h, wenn sich diese innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Vorausgesetzt es existieren keine zusätzlichen Verkehrszeichen, die andere Geschwindigkeitsvorschriften ausschildern. Auf der Schnellstraße liegt die Höchstgeschwindigkeit gemäß StVO allerdings nur dann bei 50 km/h wenn Sie mit einem der nachfolgend aufgelisteten Kraftfahrzeuge fahren:
- Pkw
- Motorräder
- LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 t beträgt (ausgenommen Personenkraftwagen)
- Pkw, die einen Anhänger ziehen,
- LKW in Kombination mit einem Anhänger,
- Wohnmobile mit Anhängerteil,
- Zugmaschinen mit Anhänger sowie
- Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Anhängevorrichtung zum Gepäcktransport
Ist für die Nutzung der Schnellstraße eine Vignette Pflicht?
In Deutschland sind Schnellstraßen bzw. Kraftfahrtstraßen derzeit noch mautfrei. Dementsprechend müssen Verkehrsteilnehmer, die auf solchen Straßen unterwegs sind, keine Mautgebühr begleichen. Vorausgesetzt Sie sind mit einem Fahrzeug unterwegs, dass nicht zur Kategorie der LKW gehört. In diesem Fall besteht für alle Bundesstraßen, zu denen auch die Schnellstraße zählt, eine gesetzliche Mautpflicht.
Nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland, gelten autobahnähnliche Kraftfahrtstraßen als Schnellstraßen. Je nach rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder kann es dann durchaus vorkommen, dass für die Nutzung der Schnellstraße eine Vignette zu erwerben ist.
Alternativ besteht in manchen Ländern die Pflicht, an Mautstellen Beiträge zu entrichten. Sie planen einen Auslandsaufenthalt und wollen mit dem Auto anreisen? Dann ist es definitiv empfehlenswert im Vorfeld Informationen zu den Verkehrsregeln und Bestimmungen des Urlaubslandes einzuholen.
Karl-Heinz S. meint
16. Juli 2024 at 15:00
Hallo und einen schönen guten Tag,
gilt der Bussgeld Katalog auch für Radfahrer?
oder können die immer noch fahren wie sie wollen
manche kennen überhaupt keine Straßenverkehrsordnung!!!!!
es sind immer die Autofahrer! die ja auch als Einzige mit Moped+Krad Fahrer,
die Steuern bezahlen auch für die Radwege!
wo führt das alles einmal hin
z.B. für 1 – 10 km mehr – innerorts 58,50 € Strafe
wo gibt es nur Gelddruckmaschinen – die armen Rentner,
wie soll nur weiter gehen?
in Zukunft wird man nur noch von Rad+ E-Bike Fahrern überholt die NICHT bestraft werden
Denkt ja nicht darüber nach – einen schönen Tag
Karli
Lidija F meint
7. April 2023 at 13:45
Hallo,
Ich wurde auf einer Schnellstraße (Hochstrasse) innerorts geblitzt. Allerdings steht vor der Hochstrasse nur das Schild „Schnellstraße“ ohne zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung.
Für mich bedeutet das entweder 60km/h oder 70km/h. Denke ich richtig oder wurde ich zurecht geblitzt?