Kurz & knapp: Schmerzensgeld für einen Schockschaden
Sterben Angehörige oder Freunde bei einem Verkehrsunfall, so erleiden die Hinterbliebenen mitunter einen Schockschaden. Dieser geht über die normale Trauer hinaus und kann daher als schwerwiegender Gesundheitsschaden eingestuft werden.
Je nach Ausprägung und Schwere eines Schockschadens kann dieser im Einzelfall einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Jedoch muss der Anspruchsteller nachweisen können, dass der zurgunde liegende Schadensfall ursächlich für den Schockschaden war.
Pauschale Summen sind hier nicht vorgesehen. In einzelnen Urteilen wurde den Betroffenen jedoch mitunter auch schon einmal ein fünfstelliger Geldbetrag zugesprochen. Infos zur möglichen Schmerzensgeldhöhe finden Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle.
Was ist ein Schockschaden?
Kommen Angehörige oder Freunde bei einem Verkehrsunfall ums Leben, bedeutet dies für die Hinterbliebenen großen Kummer. Dabei kann die psychische Belastung unter Umständen solche Ausmaße einnehmen, dass sie als Gesundheitsschädigung einzuordnen sind. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem sogenannten „Schockschaden“.
Dabei handelt es sich um einen psychischen Schaden, welcher infolge der Konfrontation mit einem plötzlich auftretenden, lebensbedrohlichen Ereignis entsteht. Ein solcher Schockschaden bedingt dabei nicht grundsätzlich die aktive Beteiligung am Unfallgeschehen.
Doch wann rechtfertigt ein Schockschaden einen Schmerzensgeldanspruch? Welche Kriterien gilt es dabei zu beachten? Und welche Summen wurden in der Vergangenheit als Schmerzensgeld bei einem Schockschaden gezahlt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist laut Gesetz Schmerzensgeld bei einem Schockschaden möglich?
Eigentlich können nur die Beteiligten eines Unfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, denn sie haben einen direkten Personenschaden erlitten. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen auch den Angehörigen der direkt Beteiligten eine Ausgleichszahlung zustehen, wenn diese dadurch einen Schock erlitten haben.
Der Gesetzgeber definiert für das Schmerzensgeld bei einem Schockschaden allerdings konkrete Vorgaben. So besteht ein Anspruch nur, wenn nahe Angehörige – also Ehegatten, Kinder oder Eltern – betroffen sind.
Zum Beispiel muss der Schockschaden bzw. psychische Schaden einen sogenannten „Krankheitswert“ erreichen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss somit das „normale Maß der Trauer“ überschreiten. Ebenso muss der Anlass menschlich verständlich sein und bei einem „durchschnittlichen Empfinden“ einen solch schwerwiegenden Schockschaden verursachen können.
Anhand dieser Kriterien zeigt sich, wie komplex und schwierig die objektive Einschätzung zum Schmerzensgeld bei einem Schockschaden sein kann. Daher kann es sinnvoll sein, einen möglichen Anspruch durch einen Anwalt für Schmerzensgeld prüfen zu lassen.
Schmerzensgeldtabelle zum Schockschaden
Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schockschaden vorliegt, liegt in den meisten Fällen im Ermessen der zuständigen Gerichte. Dabei kann die Höhe der Ausgleichszahlung für den immateriellen Schaden von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen. Eine Übersicht zu bereits gezahlten Summen zeigt die nachfolgende Schmerzensgeldtabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Schockschaden und Depression durch die Nachricht des Unfalltodes der Ehefrau | ca. 3.000 Euro OLG Karlsruhe Az. 1 U 28/11 Urteil von 2011 |
Psychische Beeinträchtigung, welche mit einem Schockschaden vergleichbar ist und mit einer psychovegetativen Labilität einherging | ca. 3.800 Euro LG Duisburg Az. 4 S 450/86 Urteil von 1987 |
Schockschaden, posttraumatische Belastungsstörung sowie schwere Depression nach dem tödlichen Verkehrsunfall der Tochter | ca. 15.000 Euro OLG Frankfurt am Main Az. 1 U 32/12 Urteil von 2012 |
Schockschaden infolge einer nichtgeplanten Hausgeburt, in deren Verlauf den Geburtshelfern haftungsauslösende Fehler unterlaufen, durch welche das Neugeborene verstirbt und die Mutter einen Schock erleidet | ca. 28.000 Euro Nürnberg Außergerichtlicher Vergleich von 2009 |
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