Bußgeldtabelle: Seitenabstand
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 | |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand wurde ein Kind, ein älterer Mensch oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet. | 80 | 1 |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand entstand einem Kind, einem älteren Menschen oder einem Hilfsbedürftigen ein Schaden. | 100 | 1 |
Kurz & Knapp: Wichtiges zum Seitenabstand
Beim Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ist ein Seitenabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.
Zu fahrenden mehrspurigen Fahrzeugen (Pkw, Lkw) gilt ein Seitenabstand von 1 Meter, zu parkenden von 80 Zentimetern bis 1 Meter.
Überholen Sie Fußgänger, Radler oder E-Scooter Fahrer, müssen Sie innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m Abstand einhalten.
Dies kann bis zu 100 Euro Bußgeld und einen Punkt zur Folge haben. Mehr dazu lesen Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Was legt die StVO zum Seitenabstand fest?
Inhaltsverzeichnis
Dass zum Vordermann ein ausreichender Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden muss, ist den meisten Kraftfahrern ein Begriff. Abstandsmessungen sind bei ihnen gefürchtet. Immerhin drohen bei der Unterschreitung des minimalen Abstands hohe Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Aber nicht nur nach vorn muss ein Abstand eingehalten werden. Der Seitenabstand ist gemäß StVO beim Überholen ebenfalls einzuhalten. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer werden durch eine Unterschreitung vom seitlichen Abstand gefährdet.
Doch wie groß muss dieser sein und welcher Seitenabstand ist beim Parken vorgeschrieben? Die Antworten finden Sie hier im Ratgeber.
Seitenabstand zum Radfahrer, Fußgänger und Kfz
Wird der Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten, kann dies verheerende Folgen haben. Insbesondere Radfahrer leiden darunter, wenn PKW oder LKW ihnen zu stark auf die Pelle rücken. Dabei ist es nicht mal das größte Problem, dass es zur Berührung kommt. Je nach Geschwindigkeit treten aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen auf, die zu einem Fahrradunfall führen können.
Das gleich gilt bei Fußgängern: Kinder, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige können von schweren Fahrzeugen leicht auf die Fahrbahn gezogen werden, wenn kein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird.
Daher gilt: Innerorts müssen Sie beim Überholen dieser Verkehrsteilnehmer mindestens 1,5 m Abstand halten. Außerorts sind es mindestens 2 m.
Doch wie groß muss beim Überholen anderer Kfz der seitliche Abstand sein? Ein Verkehrszeichen gibt es dazu nicht und auch in der StVO steht keine fixe Zahl. Dort wird nur ein „ausreichender Seitenabstand“ verlangt. Doch wie viel ist das?
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
- Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
- Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter
- Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter
Je nach individuellen Straßenbedingungen sollte der Abstand beim Überholen aber größer sein. Einfluss haben beispielsweise der Straßenbelag, Anstieg der Fahrbahn oder Wetterverhältnisse.
Seitenabstand beim Parken
Wenn Sie an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen, sollten Sie stets einen Abstand von einer Autotürbreite lassen. Das sind ca. 80 Zentimeter bis einem Meter.
Franz .G meint
22. Juli 2024 at 14:23
Ich kann einfach keine Vorschrift finden welchen Seitenabstand Radfahrer gegenüber Fußgänger einhalten müssen. Außer der Vorschrift dem Klingeln beim Überholen auf dem gemeinsamen Rad und Fußweg. Ich wohne in einer touristischen Gegend die sehr viele Radler besuchen und habe festgesellt das man als Fußgänger keine große Rücksichtnahme von dem Großteil der Radfahrer zu erwarten hat. Das betrifft den Seitenabstand Radler-Fußgänger und die hohe Geschwindigkeit des Radfahrers beim Überholen des Fußgängers. Ferner werden generell alle Wege befahren auch wenn diese dem Fußgänger vorbehalten sind, auch wenn dort Kinder und ältere Menschen spazieren gehen. Es ist ein Wahnsinn welche Lobby das Radfahren besitzt für die man mal schnell Gesetze geändert und den Fußgänger vergessen hat. Schade dass es nicht wie früher ein Miteinander gibt.