Bußgeldtabelle: Seitenabstand
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 | |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand wurde ein Kind, ein älterer Mensch oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet. | 80 | 1 |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand entstand einem Kind, einem älteren Menschen oder einem Hilfsbedürftigen ein Schaden. | 100 | 1 |
Kurz & Knapp: Wichtiges zum Seitenabstand
Beim Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ist ein Seitenabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.
Zu fahrenden mehrspurigen Fahrzeugen (Pkw, Lkw) gilt ein Seitenabstand von 1 Meter, zu parkenden von 80 Zentimetern bis 1 Meter.
Überholen Sie Fußgänger, Radler oder E-Scooter Fahrer, müssen Sie innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m Abstand einhalten.
Dies kann bis zu 100 Euro Bußgeld und einen Punkt zur Folge haben. Mehr dazu lesen Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Was legt die StVO zum Seitenabstand fest?
Inhaltsverzeichnis
Dass zum Vordermann ein ausreichender Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden muss, ist den meisten Kraftfahrern ein Begriff. Abstandsmessungen sind bei ihnen gefürchtet. Immerhin drohen bei der Unterschreitung des minimalen Abstands hohe Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Aber nicht nur nach vorn muss ein Abstand eingehalten werden. Der Seitenabstand ist gemäß StVO beim Überholen ebenfalls einzuhalten. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer werden durch eine Unterschreitung vom seitlichen Abstand gefährdet.
Doch wie groß muss dieser sein und welcher Seitenabstand ist beim Parken vorgeschrieben? Die Antworten finden Sie hier im Ratgeber.
Seitenabstand zum Radfahrer, Fußgänger und Kfz
Wird der Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten, kann dies verheerende Folgen haben. Insbesondere Radfahrer leiden darunter, wenn PKW oder LKW ihnen zu stark auf die Pelle rücken. Dabei ist es nicht mal das größte Problem, dass es zur Berührung kommt. Je nach Geschwindigkeit treten aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen auf, die zu einem Fahrradunfall führen können.
Das gleich gilt bei Fußgängern: Kinder, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige können von schweren Fahrzeugen leicht auf die Fahrbahn gezogen werden, wenn kein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird.
Daher gilt: Innerorts müssen Sie beim Überholen dieser Verkehrsteilnehmer mindestens 1,5 m Abstand halten. Außerorts sind es mindestens 2 m.
Doch wie groß muss beim Überholen anderer Kfz der seitliche Abstand sein? Ein Verkehrszeichen gibt es dazu nicht und auch in der StVO steht keine fixe Zahl. Dort wird nur ein „ausreichender Seitenabstand“ verlangt. Doch wie viel ist das?
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
- Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
- Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter
- Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter
Je nach individuellen Straßenbedingungen sollte der Abstand beim Überholen aber größer sein. Einfluss haben beispielsweise der Straßenbelag, Anstieg der Fahrbahn oder Wetterverhältnisse.
Seitenabstand beim Parken
Wenn Sie an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen, sollten Sie stets einen Abstand von einer Autotürbreite lassen. Das sind ca. 80 Zentimeter bis einem Meter.
PM meint
5. Januar 2023 at 23:41
Ich möchte mich nach fachlichen Rat suchen.
Letzte Woche bin ich zum Wertstoffhof gefahren um Altglas und Kartonage zu entsorgen. Die Altglasbehälter stehen außerhalb am Straßenrand. Ich habe meine Auto ganz rechts auf die kleinen Streife entlang der Zaun angehalten. Warnblinker eingeschaltet, ins Spiegel und über Schulter geschaut, momentan keine Verkehr, ausgestiegen, Korb aus dem Kofferraum geholt, geleert und zurück gebracht, Kofferraum geschlossen. Habe gesehen dass es recht zu geht am Hof, gegen Verkehr stand 4-5 Autos um links einzubiegen. Ich habe links nach hinten geschaut, kommt keiner und bin zum fahrertür gelaufen und habe angefangen es auf zu machen. Plötzlich wurde mir meine Tür aus dem Hand gerissen und ich höre Krachen! Ich sehe wie einen weißen Tesla meine Fahrertür mitnehmt und seine ganzen rechten Seite schleifte.
Ca. 10 Meter weiter hält er an und meinte dass ich habe Schuld seine 3 Tagen alten Firmenwagen beschädigt zu haben!
Aus meiner Sicht, hat er zu schnell für die Situation gefahren- viele Autos und Menschen auf dem Strasse, meine Auto am Seitenrand geparkt mit Warnblinker an und ich stand auf dem Strasse links im Verkehr neben meinem Auto und wollte einsteigen, also mindestens einen Türbreite => 80-100cm, oder wegen Fußgänger 150-200cm Abstand halten beim überholen und verringerten Geschwindigkeit wegen viel Verkehr und meine Warnblinker einhalten müssen.
Was meinte Euch?
Habe ich Recht oder liege ich falsch???!?
jkp meint
11. Juli 2022 at 14:28
Den Abstand müssen selbstverständlich auch Radfahrer gegenseitig und zu Fußhängern und parkenden Autos einhalten!
Was man häufig beobachtet, sind
a) Radfahrer, die sich auf Straßen ohne Radwege (z.B. vor einer Ampel) neben haltende Autos quetschen und dann eine Bedrängungssituation (Unfallsituation) durch den Autofahrer reklamieren
b) Radfahrer, die auf Bürgersteigen oder auf Wegen für gemischten Verkehr – auch noch nebeneinander fahrend) Fußgänger und parkende Autos anfahren (und flüchten)
Ingo St. meint
7. März 2022 at 19:00
Wieviel Abstand muß der Radfahrer zum Auto halten, wenn das Rad das Auto im stockenden Verkehr rechts überholt?
Hans G meint
30. Oktober 2021 at 17:59
Fahre seit über 70 Jahren Fahrrad und seit über 60 Jahren Motorrad und Auto; jetzt noch ganzjährig bei Wind und Wetter ca. 15 km täglich mit dem Fahrrad auch auf Landstraßen. Haarsträubende Erlebnisse mit PKW und LKW. Habe mehrjährig beruflich Verkehrserziehung in Kindergärten und Fahrradausbildung in Grundschulen absolviert.— Im Rückspiegel beobachte ich sich nähernde Kfz. Fahren sie zu dicht auf um mich bei einer Lücke im Gegenverkehr zu überholen, bringe ich meinen linken Arm im 45° Winkel mit ausgestreckem Zeigefinger in entsprechende Position. Ein erboster PKW-Fahrer hielt heute auf freier Strecke an, stieg aus und sagte wörtlich: „Nächstes Mal haue ich dir eine in die Fresse. Du machst das jedesmal, wenn ich dich überhole!“ Ich sagte ihm, er möge sich an die STVO halten, dann sei mein Verhalten nicht nötig. Antwort: „Ich fahre wie ich will!“— Durch sein grundloses Anhalten auf der vorher freien Strecke kam es zu einem Verkehrsstau in beiden Fahrtrichtungen.
Arne meint
8. März 2021 at 23:29
Gefährdung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen?
Gilt das nur für den genannten Personenkreis und bei allen anderen sind es 30€, auch wenn es zur Gefährdung kommt?
Achim meint
9. Januar 2021 at 16:52
Wie wird der Abstand von 1,5 m vom Auto zum Radfahrer gemessen? Ist der Körper, der Lenker oder der Rahmen maßgebend für die Distanzmessung; das dürfte beim Bußgeld entscheidend sein.
OK meint
12. August 2020 at 15:39
Es gilt hier derselbe Mindestabstand.
Andreas meint
23. Juli 2020 at 12:46
… und wer schützt die Autofahrer vorm Radfahrer? 1,50m Abstand einzuhalten gilt nur für Autos beim Überholen – was ist mit der gängigen Praxis der allermeisten Fahrradfahrer sich an Kreuzungen rechts neben der Autokolonne vorbeizudrängeln, nur um ganz vorn an der Ampel zu stehen? Da gilt wohl für die 2 Rädler eine andere Verkehrsordnung oder wie? Kommt es dann zum Crash oder Behinderung – wie soll ich dann Beweisen das der Radfahrer in meine „Sicherheitszone“ gefahren ist und nicht ich in die Seine? Bei allem Verständnis für Schutz und Gesundheit sehe ich hier das Gleichheitsgebot massiv und einseitig zu Lasten der Autofahrer verletzt.
mounty meint
2. Februar 2021 at 1:57
Nein. Seit April 2020 gilt ein festgeschrieber Mindestabstand von 1,5m beim Überholen innerorts, außerorts sind es sogar 2m. Übrigens: der Abstand gilt nicht von Rad zu Rad, sondern Spiegel zu Lenker. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, kann der Fahrradfahrer Anzeige erstatten, auch wenn es zu keinem Schaden gekommen ist; eine bloße Gefährdung/Nötigung reicht hier aus; ggf. auch nach StGB. Vgl. § 5 StVO, § 315c StGB.
In einer Großstadt wie z.B. in Berlin ist das sicherlich schwierig, den vorgegebenen Abstand einzuhalten. Gleichermaßen gilt auch für den Fahrradfahrer, dass er den hinter sich stauenden Verkehr dann auch vorbeilassen muss, wenn er die Möglichkeit dazu hat. Auch das steht in der StVO.
An einer Ampel, wenn der Verkehr hält, gilt o.g. Abstand nicht. „Vorbeidrängeln“ gibt es da nicht. Siehe StVO.
Ich selbst kenne beide Seiten dieses Konfliktes, als Fahrradfahrer als auch als Autofahrer. Sicherlich ist es zeitweise ätzend, dass man den „doofen“ Radler nicht überholen darf; ebenso ätzend ist es aber auch, wenn die Spiegel jedes 5. Autos dem Lenker gefährlich nahe kommen. Macht absolut keinen Spaß.
Die Straße „gehört“ keinem von uns und doch allen. Wir alle haben Sie mit unseren Steuergeldern finanziert …. also sollten wir doch auch drauf achten, dass die Nutzer besagter Infrastruktur (Auto- und Radfahrer, also wir) auch ohne Stress und Blessuren heil am Ziel ankommen. Einfach mal in sich gehen und schauen, ob man bei vertauschten Rollen auch so behandelt werden möchte.
@Andreas: Besagte Verschiebung der Rechtslage hin zur Stärkung der Rechte der Radler ist aber auch nötig. Ca. 1/3 der Fahrer wissen nichts von den o.g. Regelungen oder sind unaufmerksam. Sicherlich unschön, aber verzeihlich in meinen Augen; das Gesetz sieht das anders. Das nächste Drittel unterschreitet den Abstand absichtlich. Das ist wahnsinnig gefährlich, gerade bei Autofahrern, die ihre Künste überschätzen. Der Rest hält glücklicherweise den Abstand.
Carmen meint
28. Mai 2020 at 21:29
und wie sieht es mit dem Abstand zu Fahrrädern aus, die auf dem Fahrradstreifen des Bürgersteiges fahren, und hier der Abstand zur Bordsteinkante ca. zwanzig Zentimeter beträgt?
Erlebt habe ich Fahrzeuge, die mit engem Abstand zur Bordsteinkante an mir vorbei fahren. Nicht gut. Man spürt auf dem Rad den Fahrtwind vom Auto / LKW.
Werner M. meint
29. April 2020 at 11:56
Und nun ist der vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern ausserorts auf 2m festgelegt worden.
Ich fahre hier im Nordschwarzwald regelmässig eine ca. 7km lange Strecke durch den Wald die von der Breite diesen Seitenabstand nicht hergibt, vor allem wenn der Radfahrer auch noch fast mittig fährt.
Das bedeutet nach Lesart der neuen Regelung, dass ich als PKW Fahrer nun 7km hinter einem Radfahrer bleiben muss.
Langsam wird’s grotesk.
OK meint
12. August 2020 at 15:42
Der vorgeschriebene Seitenabstand ist außerorts auf mindestens 2m festgelegt worden. Je nach überholendem Fahrzeug und Situation muss er entsprechend größer gewählt werden.
Und Radfahrer sind gehalten, an geeigneter Stelle für Überholvorgänge anzuhalten, wenn sich drei Fahrzeuge aufgestaut haben oder für längere Zeit keine Überholmöglichkeit absehrbar ist.
Tim meint
28. April 2020 at 2:14
Mich wuerde interessieren ob jetzt nach der neuen bussgeldverortnung auch endlich die Busse den Abstand einhalten müssen, in osnabrueck sind es meist die Busse die Fahrradfahrer streifen
Christian meint
5. April 2020 at 17:11
Gilt der Abstand von 1,5m bzw. 2 Meter zum Rad- (/Motorrad-) fahrerauch für entgegenkommende Fahrzeuge, welche zum Überholen einem Hinternis ausweichen?
Hans L. meint
8. März 2020 at 2:29
„Beim Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ist ein Seitenabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.“
Früher: „ausreichend“.
Gilt das auch für Straßenbahnen?
(Dann GUTE NACHT Verkehrsfluss!)
Tobi. R. meint
6. Februar 2020 at 19:37
(Un)schön zu lesen, dass es anderen Radfahrern auch wie mir geht. Situation: Kreuzung – Fahrbahn mit extra ausgewiesener Radspur (ca. 80cm breit), Wechsel von Rot auf Grün-Phase, zwei Fahrradfahrer hintereinander (wobei ich letzterer war). Beide Radfahrer passieren die Kreuzung und nach ca. 10-20m setze ich zum Überholen an und plötzlich möchte mich ein PKW überholen, schafft dies aber nicht (vermutlich Verkehr auf Gegenspur) und hupt mich von hinten gefühlt eine halbe Ewigkeit an, bis ich meinen Überholvorgang abgeschlossen hatte. Dann fährt er auf meiner Höhe mit Abstand, so dass ich gut seine Worte *Idiot* und er auch meine gut verstehen konnte. Danach brauste er davon… schade, dass ich mir sein Kennzeichen nicht notieren konnte und den anderen Radfahrer nicht nach seinem Namen gefragt habe. Aber meist ist man dann immer noch mit sich selbst beschäftigt und fragt sich, was habe ich jetzt falsch gemacht, dass ich so eine Reaktion beim PKW Fahrer hervorrufen konnte und natürlich regt man sich über den PKW Fahrer auf, weil man sich im Recht fühlte.
Kalle meint
18. Januar 2020 at 8:10
Wenn ein Radweg zu Verfügung steht hast nicht mehr die freie Wahl,sondern es ist der Radweg zu benutzen!
Der Radweg wurde ja extra für die Radfahrer gebaut.
Omg...rly? meint
7. Mai 2020 at 6:31
Falsch!! Sie lügen!!!! Lesen Sie mal die Straßenverkehrsordnung! Da steht ganz klar drin dass es vom Verkehrszeichen abhängt ob eine Benutzungspflicht für den Radweg vorhanden ist!
LÜGEN SIE HIER NICHT RUM, SONDERN BILDEN SICH MAL! SIE HABEN DOCH INTERNET!
cxycxy meint
11. Dezember 2019 at 20:03
Eigentlich ganz einfach:
Wenn ich als Radfahrer sicher unterwegs sein möchte und die Wahl zwischen Radweg und Straße habe, dann benutze ich den Radweg.
Gabi H. meint
3. Juni 2019 at 14:00
Radfahrer haben das Recht an Ampeln ganz nach vorne zu fahren und sich vor!!!! den Pkws aufzustellen. Wenn sie dabei die Außenspiegel abreißen, dann steht der Pkw eben zu weit rechts, behindert die Radfahrer und verstößt somit gegen §1 StVO.
U. J. meint
18. Juli 2019 at 12:44
Eben nicht, dies ist dann eine Sachbeschädigung, ich kann mich auf einer normalen Fahrspur soweit rechts hinstellen, wie es die Kennzeichnung der Spur zulässt
JoJo meint
3. Januar 2020 at 13:23
Eben ganz bestimmt nicht!
Radfahrer beugen sich das Recht häufig wie es ihnen passt. Und das ist das Problem. Sie sind nicht per Definition die „Guten“ im Straßenverkehr. Ich fahre Auto und Rad. Und beide Seiten sind fehlerbehaftet im Verkehr. Und ja, ein Radfahrer darf eine Schlange wartender PKW rechts passieren und sich vorne einreihen. Aber einen PKW beschädigen und dann die Schuld auf den PKW-Fahrer abwälzen bedient eher ein linkes Klischee der Armen und Verfolgten denn deutscher Rechtsprechung. Das ist fahrlässige Sachbeschädigung im einfachen Fall. Wenn ohne Vorsatz…
Linkes Klischee? meint
7. Mai 2020 at 6:27
Was genau meinen Sie denn mit „und dann die Schuld auf den PKW-Fahrer abwälzen bedient eher ein linkes Klischee der Armen und Verfolgten“?
Was ist denn ein „linkes Klischee“ und was soll das mit einem Mindestabstand zu tun haben? Das müssten Sie mal genauer erklären. Kommt keine Erklärung, ist klar, dass Sie ein Troll sind. Also eine tiefe, braune Körperöffnung, die hier nur dummes Zeug schreibt, um vom Thema abzulenken. Geh bitte schnell alleine sterben und belästige oder behindere dabei keinen anderen! Dankeschön!
John B gOOd meint
17. Januar 2020 at 13:40
@Gabi H.,
einfach mal die Straßenverkehrsregeln lesen. Wenn kein separater Fahrradweg vorhanden ist, kann das Auto so weit rechts halten wie nur möglich.
jerry m. meint
23. Mai 2019 at 7:59
Hallo,
Bin Moped fahrer .. ist öfters vorgekommen das PKW fahrer bei trotz gegen Verkehr mich überholte zwischen den Spiegeln passte keine Handdazwischen war bei 1,5 bis 2,5 cm abstand.
Auch viele Verkehrsteilnehmer/in wenn die einen Motorroller mit Versicherungskennzeichen sehen denken die oh Mofa 25km/h schnell da kommt man noch vorbei das es auch Moped mit 45km/h und die älteren Moped die vor 2000 gebaut sind fahren im Original zustand ab Werk 70km/h.
Daher ihr Autofahrer .. NICHT alle wo ein Versicherungskennzeichen haben ist gleich ein Mofa und 1,5 bis 2,5 cm ist kein ausreichenden Sicherheitsabstand wenn in euren Karren ein kratzer drinn ist weil ihr kein angemessenen Abstand haltet ist es eure schuld und Mofa wie Moped sind nicht immer 50cm breit und fahren nicht auf der weißen Randmakierung rechts.
Oli meint
20. Mai 2019 at 9:21
Muss ein Radfahrer den Sicherheitsabstand auch einhalten? (ernst gemeinte Frage)
Susann meint
17. August 2019 at 9:15
Das würde mich sehr interessieren! Viele Radfahrer halten keinen Abstand. Wie kann sich ein Fussgaenger dagegen schützen?
mano meint
30. März 2020 at 21:25
Als Fußgänger kann man sich gegenüber rücksichtslosem Radfahren auf dem Fußweg leider gar nicht schützten.
hans-peter meint
22. August 2019 at 13:57
selbstverständlich !!! zu parkenden autos zb. 1 meter ! bei radfahrenden untereinander gibt es keinen vorgeschriebenen mindestabstand ! allerdings gilt auch hier ein angemessener ma ! je nach situation auch die klingelpflicht ! radfahrende rechts zu überhohlen evtl. auf dem fussgängerweg ist natürlich absolut gefährlich u. deshalb zu recht verboten ! gestern wurde ich mehrmals auf einem fussgängerweg-radweg von ‚hippster-rambos‘ mit über 30 km/h kappenst links überholt, 2mal wurde ich dabei sogar rechts überholt !
Jürgen D. meint
3. Mai 2019 at 18:16
Ja immer die Autofahrer, was ist denn mit den Radfahrern, die sich ander Schlange vorbeischleichen und dir fast den Aussenspiegel abreissen,hee?
Thomas S. meint
17. Mai 2019 at 9:36
Ja, ein abgerissener Spiegel ist keine schöne Sache. Aber zwischen einem abgerissenen Aussenspiegel und einem schwer verletzten oder gar toten Verkehrsteilnehmer besteht ein deutlicher Unterschied. Oder sehen Sie das anders?
Nebenbei: Beim vorbeischleichen reisst kein Aussenspiegel ab! Und ja, weder Radfahrer noch Autofahrer verhalten sich immer fehlerfrei. Der entscheidende Unterschied ist die schützende Hülle des Autofahrers.
joexcel meint
18. Mai 2019 at 1:40
STVO §5 (8): Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Berliner meint
16. Juni 2019 at 12:13
Eine Tüte Mitleid für den fast abgerissenen Außenspiegel! Krankenhausreif gerempelte Radfahrer sind nicht so wild.
Seitlichen Sicherheitsabstand kann man nicht einhalten…
Die armen Autofahrer (ich bin selber Auto-, Rad- und Motorradfahrer)
Bei so einigen Aussagen hier, die die Rechte anderer mit den Füßen treten könnte ich kotzen.
Rücksichtsvoll ist die viele ausgestorben
Bernd meint
16. Januar 2020 at 11:14
StVO § 5 Überholen
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Mit „vorbeischleichen“ und „fast“ dürften ja wohl alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Nachschulung gefällig? meint
29. Januar 2020 at 10:36
Siehe §5 Abs. 8 StVo.
Radfahrer dürfen auf der rechten Spur stehende Kolonnen rechts überholen.
Bei ausreichendem Abstand und vorsichtig. Und nein, da gelten die 1,5m nicht, da das Zweirad erstens langsamer fährt, zweitens eine andere Wahrnehmung hat als ein PkW.
Das mag dann aussehen, als würden sie dir fast den Aussenspiegel abreissen, aber dem ist ja nicht so.
Manfred B. meint
30. Januar 2020 at 12:29
Genau aber immer nur die armen Radfahrern
ewe meint
31. Oktober 2018 at 18:31
@Denis Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. In NL kommen Radfahrer eher nicht auf Fußwegen – warum sollte man auch Fußgänger gefährden? Üblicherweise wurden separate Fahrradstraßen geschaffen in dem man bestehende PKW-Straßen zurückgebaut hat. Aus ökologischer und gesundheitlicher Sicht wäre dies natürlich auch in DE begrüßenswert.
Denis meint
17. Oktober 2018 at 10:59
Wäre froh, wenn Radfahrer und alles bis 50ccm das Straßenbild verlassen würde…wie in den Niederlanden und auf Fuß- und Radwegen ausweichen. Rennradfahrerkolonnen sind hier auch ein Riesenproblem und benutzen Strassen oft auch nebeneinander. Schützt die Rad und Rollerfahrer ..da Sie verkehrsbehindernt durch nicht angepasste Geschwindigkeit sind und gewährt gleichzeitig den Autofahrern einen sicheren, stressfreieren Verkehr. Wäre eine win- win Situation. Warum sind die Niederlande nur soweit und wir in der Steinzeit?
Hier werden doch vom Gesetzgeber gefährliche Situationen geschaffen ohne Ende. Was ist mit den Behindertenfahrzeugen bis 25kmh? Werden nun bereits vermehrt von Jugendlichen benutzt…sinnig?
jerry m. meint
23. Mai 2019 at 8:16
Auch ferkehrsteilnehmer die unter 100km/h haben auch rechte im Straßenverkehr Teil zu nehmen klar gibt es schwarze scharfe under den Radfahrer bis 80ccm jedoch wenn die Autofahrer/in beim überholen einem fast von der Straße drengen .. über die jahre ist mir persönlich aufgefallen das Merzedesbenz gefolgt von BMW danach Audi Fahrer die Raudis im Straßenverkehr Merzedesbenz fahrer/in denken .. ach habe ein Benz bin ein Star habe Sonderrechte .. ein fall was ich erlebte .. einer in einen weißen Mercedes ist erst hinter mir hergefahren sah das ein schwarzes Auto entgegen kommt trotzdem überholte der Benz fahrer der entgegenkommenden Autofahrer ist voll in die Eisen ich mußte eine vollbremsung machen das der Benz fahrer den überholvorgang beenden konnte .. und da sollen die ferkehrsteilnehmer bis 50ccm schuld sein .. gehts noch
Wenn alle Verkehrsteilnehmer gegenseitig rücksicht nehmen würden wäre alles stress freier ihr Autofahrer/in sowie fahrer bis 80ccm darüber nach….
Manfred B. meint
30. Januar 2020 at 12:10
So dann möchte nich auch mal dazu äußern in einigen Bereichen wie Großstadt an Kreuzungen ja dort ist schon genug passiert mit lkw und so da muss schleunigst etwas dagegen getan werden aber wo es nicht nötig tut dann sollten sich die Radfahrer sich lieber mit eine normalen Rad Fussweg zufrieden geben der deutlich sicherer ist als auf der Straße ,man braucht sich doch nicht unnötig ungefähr begeben wo es nicht nötig tut . Wir haben auch in Nachbardorf eine Strasse wo ein Radweg aber etwas schmaler ist als normal aber der ist sicherer zu fahren als auf der strasse Straße wo Schlaglöcher in dieser Straße ist da begeben ich mich dich nicht in Gefahr was einige Radfahrer machen die nur auf ihr recht pochen was nicht sein brauch .zudem steig doch auch die schöne Ozonbelastung wenn Auto-, Lkw Fahrer unnötig Abgase in die Luft stoßen nur weil sie Radfahrer nicht überholen können nur weil sie die 1.5m einhalten sollen und wie schnell bildet sich dadurch eine lange Schlange hinter den Radfahrer das ist doch Verkehrsbehinderungen.Langsam fahrende Baumaschinen und Tracktoren sollen Platz machen wenn sich der Verkehr staut das es nicht unnötig zu Verkehrsbelastung kommt und Radfahrer bei den soll es ingall sein die müssen ihr Recht bekommen dann sollten die in zweifelsfahl dann auch Rücksicht nehmen und Platz machen das der fließender Verkehr weiter kommt aber dann heißt es man sollte das mit ein planen das past doch von vorne und hinten nicht zusammen also bitte .
Also ich persöhnlich nehme lieber den alten Radweg als auf mein Recht zu pochen un den Verkehr unnötig zu belasten und fahre auch bedeutend sicherer als auf der Strasse.
Jana meint
9. Januar 2021 at 19:16
„…man braucht sich doch nicht unnötig ungefähr begeben wo es nicht nötig tut .“
Hört sich für mich nach dem gleichen dämlichen Argument an, mit dem mann Frauen vorwürft, mit ihrer Kleidung eine Vergewaltigung provoziert zu haben. Die Frau sei doch selbst schuld, wenn sie sich in Gefahr bringt. Das man gegen die Gefährder und Vergewaltiger vorgehen sollte, statt gegen die Opfer kommt ihnen da nicht in den Sinn?
Autofahrer haben leider eine derartig priviligierte Stellung in der Gesellschaft, dass es zu solchen Auswüchsen kommt und man die Opfer des motorisierten Verkehr zu Tätern macht.
Taubert. u meint
22. Januar 2023 at 12:10
wir leben auf dem Land. Probleme wie in einer Großstadt haben wir nicht. Aber in Wohngebieten gibt es gleiche Probleme. Unsere Straße ist 4,60 Meter breit. seit mehreren. Monaten befahren Busse diese Straße. Ein Vorgeschriebener Sicherheitsabstand ist somit gegenüber einspurigen und vierspurigen Fahrzeugen nicht gegeben. Im Gegenverkehr müssen die Fahrzeuge über die Gehwege fahren. Diese werden dadurch beschädigt. Jedoch Ordnungsamt zeigt keinerlei Interesse.
Max meint
11. Oktober 2018 at 18:31
Schön wäre es wenn Autofahrer sich mal daran halten würden.
Bin als Radfahrer schon froh wenn man mir einen Abstand von 50 cm gewährt.Und wenn man sich dann bei der nächsten Ampel darüber beschwert wird man bedroht. Armes Deutschland.
Aber so ist das halt, technischer Fortschritt degeneriert die Menschen.
Jo meint
22. März 2019 at 0:08
„Beschweren“ ist super ausgedrückt. Was ich von Radfahrern höre ist „Penner“, „Arschloch“ und ähnliche Beschwerden. Es ist in Berlin ziemlich schwierig, nicht mit Radfahrern in Konflikt zu geraten. Vielleicht wäre es manchmal möglich, nicht auf 1,5 m Abstand zu bestehen, sondern mit 80 cm zufrieden zu sein. Ein weiteres Problem ist für mich das Mitführen und Handhaben eines Zollstocks bei 40-50 kmh. Beleidigungen verbessern jedenfalls nicht das Verhältnis zwischen Rad- und Autofahrern.
Kokolores meint
23. April 2019 at 17:31
Niemals reichen 80 cm!!!!!
Wenn Sie nicht der in Lage sind den Sicherheitsabstand vernünftig abzuschätzen sollten Sie vielleicht kein Auto fahren!!!!
Und selbstverständlich ärgert es Menschen wenn andere Menschen sich arg verkehrsgefährdend verhalten und damit quasi Leib und Leben bedrohen.
Warum das so ist? Weil es unnötig ist sich als stärkere Verkehsteilnehmer so zu verhalten.
Rolli meint
6. September 2019 at 19:23
Wenn ich die Kommentare hier lese, wünsche ich mir die Verkehrsteilnehmer würden mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Ich bin Rad- und Autofahrer.
Leider gibt es Rüpel auf beiden Seiten. Ich beobachte aber immer mehr Fahrradfahrer die offensichtlich der Meinung sind, sich nicht am Straßenverkehr teilzunehmen, sondern sich auf einem Hindernis Parkour zu befinden. Es werden Ampeln missachtet, jegliche Verkehrsregeln ignoriert. Wenn man diese Ignoranten auf ihr Verhalten anspricht wird man aufs übelste Beschimpft oder bedroht. Dies tun sie in der Gewissheit, das sie anonym verschwinden können. Deshalb sollten Fahrräder ebenfalls mit Kennzeichen versehen werden wie, Mofas, Roller, E-Roller. ich bin mir ziemlich sicher, das dann das Verhalten sich im Straßenverkehr dieser speziellen Radler ändern würde.
DerRadler meint
13. August 2020 at 14:12
Also ich bin weder pro Rad noch pro Auto aber fortbewegen muss ich mich auch jeden Tag. Und um Geld zu sparen für schicke Urlaube nehme ich das Recht für mich in Anspruch, mit dem Fahrrad fahren zu dürfen. Das unmittelbare Gefühl permanenter Bedrohung, dem man sich dabei aussetzt, weil Autofahrer nicht einmal merken, dass ein Fahrradfahrer sich bedroht fühlt, wenn er zu dicht überholt wird, das löst eine Stressreaktion aus, der man selbst in den wenigsten Fällen gewachsen ist. Also steigt das Adrenalin, man wird auf dem Fahrrad agressiv und der Fahrstil wird entsprechend. Ich hab das so oft erlebt, dass ich beschwören könnte, dass sich das genau so verhält. In Ruhiger Umgebung fahren die allerwenigsten Radler aggressiv. Also für alle, die sich über wilde Radler aufregen: Springt mal in ein Becken mit wilden Tieren und versucht dabei, cool und witzig zu bleiben. Oder hört auf, Eure Aggression, die ihr mit Eurer Fahrweise auf die Radler übertragt, auch noch durch unflätige Äußerungen Eures Unverständnisses zynisch zu untermauern. Übrigens: Ich hab zwei kaputte Lendenwirbel, weil mich ein Autofahrer angefahren hat.
Eewitter meint
8. Mai 2019 at 17:21
Weil Radfahrer (be-)schimpfen sind sie im Unrecht und sollten mit 80cm Abstand zufrieden sein?
Einen Autofahrer kostet es ein paar Minuten Zeit, hinter einem Rad herzufahren, bis er überholen kann.
Einen Radfahrer kostet es die Gesundheit oder ggf. das Leben bzw. die Lebensqualität, wenn ein Auto zu dicht an ihm vorbei fährt.
Schon einmal Herzrasen bekommen, weil man einen Pkw zuerst gespürt hat bevor man ihn gesehen hat?! Und schon einmal mehrmals täglich von Autos geschnitten worden? Wenn Leben und Gesundheit auf einer zehnminütigen Radfahrt mehrmals gefährdet werden, wird aus den umgänglichsten Menschen ein „explodierendes Wesen“ …
Gabi H. meint
3. Juni 2019 at 13:54
Wenn ich in einer 4rädrigen, stinkenden Blechkiste sitze, bin ich ja relativ sicher. Wenn ich aber auf 2 Rädern unterwegs bin, dann abgedrängt, erschreckt oder gefährdet werde, ist es ja nicht verwunderlich, dass man sich mal im Ton vergreift. Des weiteren scheint das Abschätzen von Entfernungen ein generelles Problem von Fahrern der Blechkisten zu sein. oder wie sollte wsich erklären, das auf der autobahn bei Tempo 130 oft nur 30 m Abstand gehalten werden.
Und was die 80 cm betrifft, warum sollten Radfahrer damit zufrieden sein. Autofahrer sind doch auch nicht mit 26 km/h in 30er Zonen zufrieden.
Gabi meint
24. November 2019 at 18:45
Lass dich doch mal bitte mit Tempo 50 km/h mit 80cm Abstand von hinten überholen. Und das dann, wenn du auch noch Balance halten musst. Wenn ich im Blechkäfig sitze, dann kann man da gut drüber spekulieren.
Und was die netten ausdrücke betrifft. Bleibst du ruhig, nett und freundlich, wenn du grade an Leib und Leben bedroht wurdest?
J.PA meint
30. Mai 2020 at 17:12
Ich würde es schön finden, wenn die Radfahrer sich mal so benehmen würden, wie sie es von Autofahrern verlangen und sich gegenüber Fußgängern pflichtbewusst verhalten. Hier findet genauso wenig eine Einhaltung des Abdtandes beim Überholen statt, wie das Fahren mit einem angemessenem Tempo. Ständig wird man als Passant geschnitten und mit einem Affenzahn überholt! Ich würde es schön finden wenn unsere Ordnungskräfte jetzt mal ein Augenmerk auf diese Verkehrsteilnehmer richten und dort mal die Bußgelder und Punkte anpassen!
Fahrradfahrer meint
26. März 2022 at 10:34
Naja, dein Leben wird auch nicht bedroht. „Penner“ ist nicht respektvoll, aber was drückt das Unterschreiten des gesetzlichen Mindestabstands aus?
Dein Leben ist nicht so wichtig wie mein Zeitplan (nebenbei blase ich dir meine Abgase ins Gesicht, schone du mal schön weiter die Umwelt, meine Sache ist das nicht).
Steven meint
9. Oktober 2022 at 23:11
Wenn du keine 1,50m Platz hast kannst du eben nicht überholen.
Bernhard W. meint
2. Oktober 2018 at 13:20
Der Abstand ist sehr wichtig, es sollten aber auch dafür gesorgt werden das genügend breite Rad U.Fusswege geschaffen werden. Teilweise sind diese in einem sehr schlechtem Zustand.