Bußgeldkatalog zum Sicherheitsabstand
Bußgeldrechner zum Sicherheitsabstand
Kurz & knapp: Sicherheitsabstand
Wird kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten, erhöht das die Gefahr von Unfällen.
Pkw-Fahrer sollten zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Abstand vom halben Tachowert in Metern einhalten.
Für Lkw-Fahrer ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern vorgeschrieben.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Der Sicherheitsabstand in der StVO
Inhaltsverzeichnis
Die Einhaltung vom Abstand zum Vordermann ist für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung. Fahren Kraftfahrer zu dicht auf, steigt die Unfallgefahr. Insbesondere bei einer hohen Geschwindigkeit besteht das Risiko eines schweren und folgenreichen Crashs. Dies ist auch der Grund dafür, warum der Bußgeldkatalog zum Teil empfindliche Sanktionen vorsieht.
In § 4 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) steht geschrieben, dass der Abstand zum Vordermann stets so groß sein muss, dass hinter diesem gehalten werden kann, wenn er plötzlich bremst.
Doch wie viele Meter an Sicherheitsabstand müssen im Straßenverkehr eigentlich eingehalten werden? Im nachfolgenden Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie den Sicherheitsabstand berechnen können, mit welcher Buße Sie rechnen müssen, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde, und wie eine Abstandsmessung durchgeführt wird.
Sicherheitsabstand berechnen: Welche Formel ist anzuwenden?
Auch wenn in der StVO keine genauen Werte für den Abstand zum Vordermann genannt werden, können diese mithilfe vom Bremsweg ermittelt werden. Somit hat die Geschwindigkeit einen erheblichen Einfluss darauf, wie groß der Sicherheitsabstand sein muss. Innerorts gilt bekanntlich die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, weshalb der Abstand geringer ausfallen kann. Es gibt eine Faustformel für den Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften. Zum Vordermann sollte der Abstand der Strecke entsprechen, welche in einer Sekunde gefahren wird. Damit beträgt der einzuhaltende Sicherheitsabstand bei 50 km/h 15 Meter bzw. drei PKW-Längen.
Außerorts müssen Sie mit dem Auto einen größeren Abstand gewährleisten, wenn Sie keinen Bußgeldbescheid riskieren wollen. Hier sollte der Abstand der Strecke entsprechen, welche in zwei Sekunden gefahren wird. Es wird von der Zwei-Sekunden-Regel gesprochen. Zur Vereinfachung gilt hier die Faustformel: Halber Tacho in Metern.
Fahren Sie beispielsweise 100 km/h, sollten Sie mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto lassen. Zur Orientierung können Sie die Leitpfosten nutzen. Diese stehen immer im Abstand von 50 Metern zueinander.
Seitenabstand und Sicherheitsabstand für LKW
Auf LKW lässt sich die Faustformel zur Berechnung vom Abstand nicht anwenden. Hier gilt es, ab einer Geschwindigkeit von über 50 km/h einen Sicherheitsabstand von 50 Metern zu lassen.
Zu beachten ist aber auch der Seitenabstand. Dieser muss insbesondere beim Überholen eingehalten werden. § 5 Absatz 4 StVO besagt dazu seit dem 28. April 2020 Folgendes:
[…] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. […]“
Demzufolge gibt es seit der Einführung der StVO-Novelle erstmals festgeschriebene Angaben zum seitlichen Sicherheitsabstand. Diese beziehen sich, wie Sie dem Zitat entnehmen können, allerdings nur auf Fußgänger, E-Scooter und Radfahrer. Zu allen übrigen Verkehrsteilnehmern müssen Sie den Sicherheitsabstand einhalten, der sich mit der Zeit in der Rechtsprechung als ausreichend bewährt hat. Dieser beträgt 1,5 Meter zu einspurigen Kfz (Motorräder), 1 Meter zu mehrspurigen Kfz (Pkw) und 2 Meter zu Linien- und Schulbussen.
Fahrverbot, Punkte, Bußgeld: Der Sicherheitsabstand wurde nicht eingehalten
Da von der Unterschreitung vom Sicherheitsabstand eine große Gefahr ausgeht, ist es der Polizei möglich, je nach Schwere eine entsprechend harte Buße zu verhängen. Diese ist abhängig von der Geschwindigkeit sowie dem Abstand, der zum Vordermann gelassen wurde.
Unter 80 km/h bleibt es allerdings bei einer Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro. Kam es zur Sachbeschädigung sind es 35 Euro. Über 80 km/h wird bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bereits ein Punkt vergeben. Das Bußgeld liegt zwischen 75 und 320 Euro.
Oberhalb von 100 km/h gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot bei einer Unterschreitung vom vorgeschriebenen Abstand, wenn dieser weniger als 3/10 des Tachowertes beträgt. Nähere Details zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen.
Abstandsmessung: So wird der Sicherheitsabstand auf der Autobahn kontrolliert
Um die Einhaltung vom Sicherheitsabstand zu überprüfen, kommt auf deutschen Autobahnen in der Regel die sogenannte Brückenabstandsmessung zum Einsatz. Diese wird mittels Videostoppuhr durchgeführt. Dabei wird die Geschwindigkeit gemessen und der Abstand zum Vordermann anhand von Fahrbahnmarkierungen berechnet.
Kommentar hinterlassen