Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Bußgeldrechner zum Abstand
Kurz & knapp: Sicherheitsabstand innerorts
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften muss ein Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
Innerorts sollte zum Vordermann ein Abstand von 15 Metern bzw. drei Fahrzeuglängen oder einer Sekunde Fahrtweg gehalten werden.
Da innerorts in der Regel weniger als 80 km/h gefahren wird, droht hier bei einer Abstandsunterschreitung üblicherweise nur ein Verwarnungsgeld, welches sich erhöht, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften
Inhaltsverzeichnis
Nicht nur die Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auch ein gewisser Sicherheitsabstand sollte innerorts eingehalten werden. Ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering, kann es im Stadtverkehr zu Situationen kommen, bei welchen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder fremde Fahrzeuge beschädigt werden.
Infolge eines zu geringen Sicherheitsabstandes kommt es auch innerhalb geschlossener Ortschaften nicht selten zu Auffahrunfällen. Allerdings muss nicht erst ein Unfall geschehen, damit eine Abstandsunterschreitung Konsequenzen nach sich zieht. Denn auch innerorts kann dies Sanktionen zur Folge haben.
Doch wie groß muss der Sicherheitsabstand in der Stadt eigentlich sein, wovon ist dieser abhängig und welche Sanktionen drohen, wenn der Mindestabstand innerorts nicht eingehalten wird? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Wie kann ich den Sicherheitsabstand innerorts berechnen?
Der einzuhaltende Mindestabstand wird nicht durch Verkehrsschilder vorgegeben. Gibt es diesbezüglich eine entsprechende Vorgabe, wie groß der Sicherheitsabstand innerorts mindestens sein muss oder kann ich diesen berechnen?
Welcher Abstand im Straßenverkehr gehalten werden muss, ist im Wesentlichen von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Grundsätzlich kann zur Berechnung des angemessenen Sicherheitsabstandes außerorts wie innerorts folgende Faustformel verwendet werden: Als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der halbe Tachowert in Metern gehalten werden.
Beispiel: Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h, sollte also ein Mindestabstand von 25 Metern gehalten werden.
Welchen Sicherheitsabstand muss ich innerorts einhalten?
Allerdings ist innerhalb von Ortschaften oft wenig Platz, um diesen Abstand zum Vordermann zu lassen, da vor allem in größeren Städten viele Fahrzeuge auf besonders engem Raum zusammentreffen und es hier häufiger zu stockendem Verkehr aufgrund von Ampeln oder Kreuzungen kommt. Bei geringen Geschwindigkeiten einen solch großen Abstand zu halten, macht hier also wenig Sinn.
Deshalb gilt in Bezug auf den Sicherheitsabstand innerorts eine Sonderregel: Soll eine Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden, sollten Fahrzeugführer innerorts einen Abstand von mindestens einer Sekunde Fahrtweg oder 15 Metern bzw. drei Fahrzeuglängen zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten.
Beachten Sie aber, dass sich der Bremsweg unter bestimmten Umständen verlängert und der Abstand dementsprechend größer sein muss als der Mindestabstand. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Fahrbahn glatt oder nass ist.
Auch zur Seite müssen Sie ausreichend Abstand innerorts sowie außerorts halten. Beim Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften sind zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Fahrern wenigstens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten. Das regelt § 5 Abs. 4 StVO.
Achtung: Auch Stadtautobahnen befinden Sie sich meist innerhalb geschlossener Ortschaften. Hier sollten Sie den Abstand an Ihre gefahrene Geschwindigkeit anpassen und die oben genannte Faustformel anwenden, um herauszufinden, welcher Sicherheitsabstand mindestens eingehalten werden muss.
Sicherheitsabstand innerorts unterschritten: Was droht?
Wird der Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten, kann das eine Geldbuße zur Folge haben. Diese fällt aber im Vergleich zu dem Bußgeld für Abstandsverstöße außerorts wesentlich niedriger aus. Denn innerorts kommt es in der Regel nicht zu Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h.
Kommt es infolge eines Abstandsverstoßes zu einem Unfall, sind die Folgen hier im Regelfall weniger verheerend. Abstandsunterschreitungen, die innerorts begangen werden, werden demnach nur mit einem Verwarngeld geahndet. Dieses erhöht sich, wenn es durch den Abstandsverstoß zu einer Gefährdung oder zu einer Sachbeschädigung kommt:
- Eine Abstandsunterschreitung bei weniger als 80 km/h hat ein Verwarngeld von 25 Euro zur Folge.
- Entsteht daraus eine Gefährdung, kann das ein Verwarngeld von 30 Euro nach sich ziehen.
- Bei daraus folgender Sachbeschädigung wird ein Verwarngeld von 35 Euro fällig.
Detlev N. meint
15. Oktober 2022 at 10:29
Die Physik ist innerorts dieselbe wie außerhalb.
Der halbe Tachowert gilt bei jeder Geschwindigkeit.
Bei Schrittgeschwindigkeit (4 km/h) sind 2 Meter Abstand einzuhalten.
Ich habe eine Excel-Tabelle erstellt, mit der man sich dies sauber darstellen lassen kann.
Bei dieser Tabelle lassen sich verschiedene Parameter wie Reaktionszeit, Anfangsgeschwindigkeit und Fahrbahnbeschaffenheit einstellen.
Gern würde ich diese Tabelle an interessierte weitergeben.