Bußgelder bei einem Abstandsverstoß
Bußgeldrechner zum Abstand
Kurz & knapp: Sicherheitsabstand auf der Landstraße
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand auf der Landstraße richtet sich nach dem benötigten Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung.
Lkw- und Pkw-Fahrer haben verschiedene Sicherheitsabstände auf der Landstraße einzuhalten. Was für Pkw-Fahrer gilt, lesen Sie hier. Was für Lkw-Fahrer gilt, haben wir hier erklärt.
Anhand der Begrenzungspfeiler kann kontrolliert werden, ob der korrekte Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Muss auch auf der Landstraße ein Sicherheitsabstand eingehalten werden?
Inhaltsverzeichnis
Auch bei der Fahrt auf der Landstraße kann ein plötzlich auftauchendes Hindernis einen Fahrzeugführer dazu bewegen, abrupt abzubremsen. Besonders im Herbst und im Winter besteht eine erhöhte Gefahr von Wildunfällen, da Rehe, Wildschweine und Hirsche in der früh einsetzenden Dämmerung verstärkt unterwegs sind. Taucht dann ein Tier unerwartet im Scheinwerferlicht des Autos auf, ist eine Gefahrenbremsung meist die erste Reaktion des Fahrers.
Doch selbst wenn er dadurch einen Zusammenprall mit dem Wild vermieden hat, kann es trotzdem noch zum Unfall kommen – nämlich dann, wenn sein Hintermann zu dicht aufgefahren ist und selbst nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ein Auffahrunfall ist meist die Folge. Um genau dies zu vermeiden, ist es wichtig, einen Sicherheitsabstand auf der Landstraße einzuhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel Platz Sie zu Ihrem Vordermann lassen sollten, wenn Sie auf der Landstraße fahren.
Sicherheitsabstand auf der Landstraße: Was gilt für Pkw-Fahrer?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) drückt sich bei dem Thema Sicherheitsabstand für Autofahrer recht vage aus. Im § 4 Abs. 1 heißt es dazu folgendermaßen:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Als Faustregel können Sie sich deshalb merken, dass der Sicherheitsabstand, den Sie auf der Landstraße beachten sollten, etwa dem halben Tachowert entspricht: Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sollten Sie somit ungefähr 40 Meter Platz zum Vordermann lassen. Sind Sie mit 100 km/h unterwegs, gilt ein Sicherheitsabstand von 50 Metern.
Sollte allerdings die Landstraße in schlechtem Zustand oder die Sicht aufgrund der Witterungsverhältnisse beeinträchtigt sein, müssen Sie den Sicherheitsabstand ggf. verlängern, um bei einem plötzlichen Abbremsen Ihres Vordermanns rechtzeitig reagieren zu können.
Für Lkws gilt ein anderer Sicherheitsabstand auf der Landstraße als für Pkws
Sollten Sie statt eines Pkws einen Lkw führen, sieht die Regelung zum Sicherheitsabstand auf der Landstraße etwas anders aus. Natürlich gilt auch hier, dass Sie so viel Platz zum Vordermann lassen sollten, dass ein rechtzeitiges Abbremsen möglich ist.
Darüber hinaus muss gemäß § 4 Abs. 2 StVO der Abstand aber auch so groß sein, dass ein überholendes Fahrzeug zwischen Ihnen und Ihrem Vordermann einscheren kann. Sie dürfen den Sicherheitsabstand jedoch verringern, wenn
- Sie selbst zum Überholen ansetzen und den Überholvorgang zuvor angekündigt haben oder
- auf der Strecke ein Überholverbot herrscht.
Wie können Sie feststellen, ob Sie den Sicherheitsabstand auf der Landstraße einhalten?
Zu wissen, wie viele Meter Platz Sie zum Vordermann lassen müssen, nützt in der Regel wenig, wenn Sie nicht auch feststellen können, ob Sie diesen Abstand tatsächlich einhalten. Dazu haben Sie als Autofahrer zwei Möglichkeiten.
Zum einen können Sie sich an den schwarz-weißen Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Diese stehen immer in einem exakten Abstand von 50 Metern zueinander. Ist also ein Sicherheitsabstand auf der Landstraße von 50 Metern vorgeschrieben, müssen Sie nur darauf achten, wann Sie selbst einen solchen Begrenzungspfeiler passieren. Ist Ihr Vordermann im gleichen Moment mindestens auf der Höhe des nächsten Pfeilers, stimmt der Abstand. Hat er diesen hingegen noch nicht erreicht, wissen Sie, dass Sie dichter aufgefahren sind als 50 Meter, und müssen Ihren Abstand entsprechend verlängern.
Alternativ dazu können Sie sich auch der „2-Sekunden-Regel“ bedienen. Diese besagt, dass der Sicherheitsabstand auf der Strecke in etwa der Strecke entsprechen sollte, die Sie mit Ihrem Auto innerhalb von zwei Sekunden zurücklegen. Um zu prüfen, ob dies der Fall ist, können Sie sich erneut an den Leitpfosten orientieren: Passiert Ihr Vordermann einen Pfeiler, zählen Sie die Sekunden, bis Sie die gleiche Stelle erreicht haben. Sind es weniger als zwei, sind Sie zu dicht aufgefahren.
Kommentar hinterlassen