Bußgelder – Sicherheitsprüfung für Kfz
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Lkw oder Kraftomnibus bzw. deren Anhänger in Betrieb genommen, obwohl sie aufgrund ihres Zustands die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte | 1 | 180.- |
Als Halter das Fahrzeug nicht zur SP vorgeführt und die Frist überschritten um... | ||
... bis zu 2 Monate | - | 15.- |
... 2 bis 4 Monate | - | 25.- |
... 4 bis 8 Monate | 1 | 60.- |
... mehr als 8 Monate | 1 | 75.- |
Kurz & Knapp: Sicherheitsprüfung beim LKW
Die Sicherheitsprüfung ist für LKW regelmäßig Pflicht. Das gilt für Fahrzeuge ab 7,5 t, Anhänger über 10 t und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Die Sicherheitsprüfung (SP) findet zusätzlich zur Hauptuntersuchung statt. Zwischen der HU und der SP liegen in der Regel immer sechs Monate. Auch die SP kann beim TÜV, der DEKRA oder zugelassenen Prüfwerkstätten durchgeführt werden.
Ein Bußgeld wird dann fällig, wenn die Sicherheitsprüfung nicht fristgerecht stattfindet. Je nach Länge der Überschreitung fallen zwischen 15 Euro und 75 Euro an. Ab vier Monaten kommt zudem ein Punkt in Flensburg hinzu.
Wozu gibt es die Sicherheitsprüfung für Lkw?
Fast jeder Autofahrer ärgert sich alle zwei Jahre über die obligatorische Hauptuntersuchung: Muss er doch um die begehrte Prüfplakette bangen und hoffen, dass keine versteckten Mängel entdeckt werden.
Für Lkw-Fahrer ist eine regelmäßige Untersuchung jedoch längst Routine: Sie müssen viel öfter zur LKW-Sicherheitsprüfung (SP).
Die Prüfung gilt für schwere Nutzfahrzeuge und soll schwere Unfälle vermeiden.
In der Tat sind schwere Kfz aufgrund ihrer größeren Masse und Länge bei Fehlern für die Umwelt und den restlichen Verkehr deutlich gefährlicher. Die Anlage VIII der StVZO bestimmt deshalb eine obligatorische Sicherheitsprüfung für Bus, Lkw und Co.
Für Lkw und Zugmaschinen gelten auf den Straßen besondere Vorschriften. So versucht das Verkehrsrecht die längeren Bremswege und das besondere Fahrverhalten der Schwergewichte auszugleichen. So müssen sich Fahrer beispielsweise an bestimmte Lenk- und Ruhezeiten halten. Dies garantiert, dass sie möglichst aufmerksam fahren.
Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrzeuge müssen zu den Untersuchungen?
Die Kfz-Sicherheitsprüfung ist für folgende Fahrzeuge pflichtig:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht (zgG) von über 7,5 Tonnen
- Hänger mit einem zgG von über 10 Tonnen
- Kraftomnibusse (KOM) mit mehr als acht Fahrgastplätzen
Die Sicherheitsprüfung wird von denselben Behörden abgenommen, die auch die Hauptuntersuchung erledigen: DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV sind für die SP zuständig.
Ab zur SP: Die Sicherheitsprüfung im Detail
Die Sicherheitsprüfung findet zusätzlich zur HU statt. Letztere muss von den schweren Fahrzeugen einmal alle zwölf Monate besucht werden. Dazwischen findet die SP statt. Dies garantiert eine deutlich engere Überwachung der potenziell gefährlichen Nutzfahrzeugen. Diese Untersuchungsabstände gelten:
Fahrzeugart | Erstprüfung | Folgende Prüfungen |
---|---|---|
Lkw zwischen 7,5 t und 12 t | 42 Monate nach der Erstzulassung | Immer 6 Monate nach der HU |
– Lkw über 12 t – Hänger über 10 t | 30 Monate nach der Erstzulassung | Immer 6 Monate nach der HU |
KOM mit mehr als 8 Plätzen | 6 Monate nach der ersten HU (18 Monate nach Erstzulassung) | – Zweite Prüfung: 6 Monate nach der zweiten HU – Ab der dritten HU: Alle 3 Monate – die reguläre HU ersetzt zum jeweiligen Termin die SP |
Die Behörden (DEKRA, TÜV usw.) begutachten Ihr Fahrzeug in der Sicherheitsprüfung lediglich nach bestimmten Kriterien. Im Gegensatz zur HU wird nicht das komplette Gefährt untersucht.
Der Prüfer konzentriert sich auf diese Punkte:
- Bremsanlage
- Fahrwerk, Fahrgestell und Verbindungseinrichtung
- Lenkung
- Reifen und Räder
Diese vier Fahrzeugbaugruppen gelten demnach als besonders gefährdend, wenn Sie nicht einwandfrei funktionstüchtig sind.
Halten Sie als Fahrzeughalter Ihre Papiere bereit: zur Begutachtung gehört eine Probefahrt. Hierfür müssen Sie selbstverständlich nachweisen, dass Sie die entsprechenden Führerscheinklassen besitzen.
Nach der Sicherheitsprüfung: Prüfmarke oder Nachprüfung?
Die Überprüfung hat zwei mögliche Ausgänge. Ist Ihr Fahrzeug frei von Mängeln, bekommen Sie ein Prüfprotokoll und eine Prüfmarke. Diese kleben Sie auf ein entsprechendes Schild, welches am Heck des Lkw angebracht ist. Dort vermerken Sie ebenfalls die Fahrzeugidentifikationsnummer.
Die Prüfmarke verrät Ihnen ebenfalls, wann die nächste Sicherheitsprüfung für Sie ansteht. Auf der Marke selbst ist das Jahr vermerkt, die Ausrichtung des pfeilförmigen Aufklebers weist Sie auf den richtigen Monat hin.
Möglicherweise werden jedoch Mängel festgestellt: Die untersuchten Fahrzeugelemente entsprechen nicht mehr den Vorschriften. Auch in diesem Fall bekommen Sie als Fahrzeugführer ein Prüfprotokoll, auf welchem die Fehler vermerkt sind.
Nun haben Sie einen Monat Zeit, um die Mängel sachgerecht ausbessern zu lassen. Eine Nachprüfung ist anschließend notwendig, um die begehrte Plakette zu bekommen.
Hohe Strafen sind bei Verstößen möglich
Der Bußgeldkatalog für Lkw nimmt die Sicherheitsprüfung ernst. Bei Missachtungen – wie etwa der Überschreitung der Frist zur Prüfung – fallen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wenn sich Verfehlungen häufen, können die Behörden dem Fahrzeughalter sogar einen Vorsatz unterstellen. In diesem Fall übersteigen die Bußgelder die oben angegebenen 75 Euro.
Ein Fahrverbot ist jedoch nicht zu erwarten.
Wolf H. meint
1. Juli 2020 at 16:27
Einer unserer Lkw hätte Anfang bis Mitte Mai 2020 Sp gehabt.weil aber Arbeiten an der elektronischen Feststellbremse stattfanden und diese noch immer nicht per Computers ausgelesen wurden bekam nun der LKW nicht die erforderliche Vignette. Wie lange darf ich so noch fahren?
Graber meint
21. Oktober 2019 at 20:41
Welche Folgen hat es für den Fahrer bei abgelaufener SP?