Kurz & Knapp: Smartwatch am Steuer
Eine Smartwatch fällt unter die in § 23 StVO erwähnten Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen und nicht genutzt werden dürfen, wenn das Gerät dafür in die Hand genommen und gehalten werden muss. Da Letzteres bei einer Smartwatch nicht der Fall ist, ist ein Blick auf das Display unproblematisch.
Generell muss jedoch auf die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr gemäß StVO § 1 Abs. 2 geachtet werden, die eine vorausschauende und vorsichtige Fahrweise vorschreibt. Das Lesen einer Textnachricht würde diese Sorgfaltspflicht verletzen.
Sollte es zum Unfall kommen, hängen die Folgen vom Unfallausgang ab. Bei einem Sachschaden gibt es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wird eine Person verletzt oder getötet, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
Beim Autofahren Informationen vom Handgelenk ablesen
Inhaltsverzeichnis
Bereits seit mehreren Jahren existiert die sogenannte Smartwatch. Ihr Name bedeutet „schlaue Uhr“. Der Benutzer kann über die Smartwatch nicht nur die Uhrzeit ablesen, sondern auch auf das Internet zugreifen und z. B. Mails oder Nachrichten lesen. Dadurch erfüllt die schlaue Uhr dieselbe Funktion wie ein Smartphone. Mit den Händen am Steuer hat der Autofahrer die Smartwatch zudem immer im Blick.
Aber ist deren Gebrauch beim Autofahren im Straßenverkehr überhaupt gestattet? Steigt das Risiko eines Unfalls durch die Beschäftigung mit dem digitalen Helfer? Informationen zur Smartwatch am Steuer liefert dieser Ratgeber.
Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Smartwatch am Steuer?
Die Smartwatch ist ein noch relativ neuer Trend, was erklärt, weshalb ihr Gebrauch im Straßenverkehr in Deutschland bisher noch nicht gesetzlich definiert worden ist. Bisher ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur die Benutzung von Handy und Smartphone am Steuer explizit geregelt. Dazu heißt es in § 23 Absatz 1a StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Die Missachtung dieses Gesetzes wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, werden noch härtere Sanktionen angesetzt.
Welche Folgen hat ein Unfall aufgrund einer Smartwatch am Steuer?
Eine Smartwatch kann den Autofahrer jedoch genauso ablenken wie ein Smartphone, da er für deren Nutzung den Blick von der Straße auf das Display richten muss. Daher ist ein Unfall aufgrund der Smartwatch am Steuer ähnlich wahrscheinlich wie beim Spielen auf dem Smartphone.
In diesem Kontext sollte § 1 Absatz 2 StVO berücksichtigt werden. Dort steht nämlich:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Falls es wegen der Smartwatch am Steuer zu einem Unfall mit Personenschaden kommen sollte, ist es möglich, dass die Strafe wie bei einem Unfall wegen eines Handys in der Hand ausfällt. Der abgelenkte Kfz-Führer kann wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Die Sanktion dafür ist gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe, die bis zu drei Jahren betragen kann.
Stirbt ein Mensch infolge dieses Unfalls, droht eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Laut § 222 StGB ist dafür eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe, vorgesehen, die bis zu fünf Jahren betragen kann.
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