Bußgeldtabelle: Missachtung vom Sonntagsfahrverbot
Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Kurz & Knapp: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW
In Deutschland dürfen LKW ab 7,5 sonntags zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Auch LKW mit Anhänger dürfen, unabhängig vom Gewicht, zu dieser Zeit nicht unterwegs sein.
Die StVO definiert in § 30 Ausnahmen, sodass LKW unter bestimmten Voraussetzungen doch fahren dürfen. Auch Sondergenehmigungen sind teilweise möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Missachtung vom Sonntagsfahrverbot bedeutet für LKW-Fahrer ein Bußgeld von 120 Euro. Auch auf den Halter kommen Sanktionen von 570 Euro zu. Die Höhe der Sanktionen können Sie auch hier nachlesen.
Weitere Informationen zu Lkw-Fahrverboten
Sonntagsfahrverbot in Deutschland – Welche genauen Regelungen gelten?
Das Wochenende soll der Entspannung dienen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche heißt es für viele erst einmal wieder Kraft tanken. In der Freizeit stehen dann häufig Kurztrips an. Damit es dann aber nicht zum Stress im Straßenverkehr kommt, wurde das „Sonntagsfahrverbot“ und das „Feiertagsfahrverbot“ eingeführt..
Das Fahrverbot am Sonntag bzw. an Feiertagen soll zudem auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
Aber wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2024 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Inhaltsverzeichnis
Sonntagsfahrverbot: Das Fahrverbot für Lkw
Das Sonntagsfahrverbot bzw. das LKW-Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ein generelles Lkw-Fahrverbot am Wochenende gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen wurde für die Sommermonate, genauer gesagt im Juli und August, ein Ferienfahrverbot für Lkw gemäß Ferienreiseverordnung eingeführt.
Daher müssen im Sommer Lkw auch ein Fahrverbot am Samstag beachten: Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen die Lkw nicht fahren, für die sonst auch das Sonntagsfahrverbot gilt.
Dieses zeitlich begrenzte Wochenendfahrverbot für LKW umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind. Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland bisher aber nicht.
Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Für Lkw, welche das Sonntagsfahrverbot einhalten müssen, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam gilt beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw an Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingsmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober
- Reformationstag am 31. Oktober
(jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) - Allerheiligen am 1. November
(jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - 1. und 2. Weihnachtstag
Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt:
Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffene Ausnahmen:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
- Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
- In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z. B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt.
Sondergenehmigung beim Sonntagsfahrverbot
Die Praxis bei der Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für weiter Informationen und für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot müssen Sie Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Die Beamten teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Missachtung vom Sonntagsfahrverbot: Was gilt nach dem Bußgeldkatalog für Lkw?
Missachten Sie das im Verkehrsrecht festgeschriebene Fahrverbot für Sonn- und Feiertage und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen von über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog zwar keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Sie sollten sich aber dennoch an die Regelungen halten, denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
- Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
- Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.
peter meint
1. April 2016 at 18:26
hallo ich habe einen peugeot boxer lkw zulassung 3,2t gesammtgewicht und möchte mit einen bootsanhänger 2,00t mit boot am sonntag an die donau.
darf ich das. anhängelast steht im brief 2,5t.
bussgeldkatalog.de meint
4. April 2016 at 9:59
Hallo Peter,
Sie dürfen mit diesem Anhänger sonn- und feiertags fahren. Allerdings darf eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten werden.
bussgeldkatalog.de
Torsten L. meint
29. März 2016 at 10:40
Hallo,
Sie verweisen in bezug auf spezielle Fälle öfters auf die zuständige Behörde. Welche ist das?
MfG
Torsten
bussgeldkatalog.de meint
4. April 2016 at 9:28
Hallo Torsten,
das kommt dann auf den Fall an, welche Behörde zuständig ist. Oft handelt es sich allerdings um die Fahrerlaubnisbehörden oder das Verkehrszentralregister.
bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de
Rainer meint
26. März 2016 at 12:21
Hallo
Darf ich mit einem Transporter( Lkw Zulassung)mit Pferdeanhänger, Sonntags auf die Bundesstraße (Sachsen Anhalt)?
Gesamtgewicht von dem Transporter & Anhänger nicht schwerer als 4,5 t. Laut Anhörung im Bußgeldverfahren,ist es Verbotswidrig(§55).
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 9:51
Hallo Rainer,
nach unseren Informationen können Sie einen Pferdeanhänger ziehen, sofern der Transporter nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Wenden Sie sich bezüglich Ihres Bußgeldverfahrens am Besten an einen Anwalt, der kann Ihnen weiter helfen.
bussgeldkatalog.de
mathias meint
25. März 2016 at 20:52
Hi bei meinem pick up steht in den papieren Lkw offener Kasten steuerlich muß ich aber Pkw Steuer zahlen.darf ich am Sonntag mit Anhänger fahren? ???
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:00
Hallo Mathias,
wenn Ihr Pick-Up als LKW zugelassen ist, dürfen Sie Sonn- und Feiertags nicht mit einem Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
25. März 2016 at 7:18
Hallo.
Ich fahre einen Ford Transit mit Aufbau (4,7t)mit Lkw Zulassung.
Darf ich den an einem Feiertag ohne Anhänger fahren?
Danke für die Antwort
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:02
Hallo Sebastian,
sofern Ihr Ford nicht das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen übersteigt, dürfen Sie damit fahren.
bussgeldkatalog.de
Mike meint
24. März 2016 at 10:47
Hallo, darf ich mit einen von meiner Firma geliehenen Transporter am Sonntag und Feiertag mit Wohnwagen angehängt privat fahren. Da ich diesen für Hobbyzwecke nutze. Die Regelung geht nicht direkt aus dem Zusatz von Paragraph 30 hervor
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:07
Hallo Mike,
sofern der Transporter nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt, dürfen Sie fahren.
bussgeldkatalog.de
PETER meint
18. März 2016 at 22:41
Hallo,
Ich habe einen T4 Transporter (LKW)und möchte einen Pferdehänger am Wochenende ziehen.
Die Fahrt soll durch Niedersachsen, sachsen-Anhalt bis Brandenburg gehen.
Der T4 hat eine Ladefläche deren Nutzlast nicht mehr als 0,4 fache der zul.Gesamtmasse hat.
Im Amtsblatt(Nr18 vom13.05.201) von Brandenburg steht, für Lkw bis 3,5t mit Anänger die für Sport und Freizeitzwecke benutzt werden und Wohnwagen, sind vom Sonn-und Feiertagsverbot ausgenommen.
Gilt das auch für andere Länder?
Wo finde ich dies! Warum diese Unterschiede? Der T4 Pritche ist doch auch nicht anders als der T4 Bus!
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:05
Hallo Peter,
nach unseren Informationen gilt dies seit 2007 bundesweit.
bussgeldkatalog.de
Christoph B. meint
17. März 2016 at 20:58
Hallo,
ich habe einen Pickup mit lkw zulassung der aber als Pkw besteuert wurde seit ich ihn umgemeldet habe… meine Frage is jetz ob ich durch die Pkw Steuer jetz auch Sonntags mit Hänger fahren darf? Ich zahle schlieslich jetz vielmehr, aber beim Zollamt heist es die lkw Steuer sei nichtmehr möglich aus bestimmten gründen…
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 9:58
Hallo Christoph,
An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie einen Pick-Up mit LKW Zulassung nicht mit Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Werther meint
8. Mai 2018 at 4:34
Also die LKW besteuerung gibt es noch dazu muss aber die Ladefläsche deutlich größer sein als die Fahrerkabine !! Wir fahren auch einen Pick up mit lkw zuöassung besteuert als PKW aufgrund der Ladefläsche ….also ein Longbed vekommst auch als LKW besteuert ohne probleme.
Lilian meint
17. März 2016 at 15:38
Hallo, meine Frage hier: Darf man mit einem Ford Ranger Pick Up mit LKW-Zulassung an Sonn- und Feiertagen in Verbindung mit einem Wohn-Anhänger fahren?
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 9:55
Hallo Lilian,
sofern Ihr Pick-Up nicht über 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen mit einem Wohn-Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Der Ralf meint
16. Mai 2017 at 21:56
Liebe Bußgeldkatalog Team. Ihr solltet schon sagen das es laut Gesetz nicht erlaubt ist . Den der Erlass der Bundesländer ist nicht das Gesetz.
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:33
Hallo Ralf,
leider ist uns nicht ganz klar, worauf Sie mit Ihrer Antwort hinaus wollen. Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt beispielsweise bei Privatfahrten zu Ausstellungen etc. gesetzlich nicht.
bussgeldkatalog.de
Adler meint
15. März 2016 at 15:07
Hallo,
darf ich ein 3,5 t (Mercedes Benz 316) Koffer mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen fahren?
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 9:54
Hallo Adler,
Sofern Ihr Mercedes als LKW zugelassen ist, darf er an Sonn- und Feiertagen nicht mit einem Anhänger gefahren werden.
bussgeldkatalog.de
Sophia meint
6. März 2016 at 22:25
Hallo,
darf ich mit einem VW Crafter (laut Zulassungspapieren zugelassen als VAN) am Sonntag mit einem mit Auto beladenen PKW fahren?
LG
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:58
Hallo Sophia,
da Ihr Van nicht als LKW zugelassen ist, sollte dem nichts entgegen sprechen.
bussgeldkatalog.de
Jürgen meint
6. März 2016 at 21:10
Hallo ich arbeite auf der Autobahn Schutzplanken montieren darf ich Sonntags mit meinen Lkw Material auf die Baustelle fahren Lkws zwischen 12 und 25 Tonnen Gesamtgewicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
Bernd meint
26. Februar 2016 at 14:01
Ich fahre einen Ford Transit Kasten mit LKW Zulassung. Darf ich am Sonntag mit meinem Wohnwagen
zu Sportveranstaltungen fahren an der mein Sohn teilnimmt. Wir benutzen Transporter und Wohnwagen
als Motohome.
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:21
Hallo Bernd,
mit Ihrem Ford + Wohnwagen dürfen Sie sonn- und feiertags fahren.
bussgeldkatalog.de
Patrick meint
8. Mai 2016 at 20:09
So,habe nun mehrere fragen/antworten gelesen.
Nun irritiert es mich sehr,da hier die Kombination (Kastenwagen lkw Zulassung + wohnwagen ) sonntags laut bussgeldkatalog gefahren werden darf.es dient auch lediglich zu privatzwecken.
Aber…
Ein Kastenwagen als lkw zugelassen darf kein anhänger ziehen womit man Ware transportieren kann?
Worin ist hier der unterschied?
Da beide als Kombination
Kastenwagen (lkw Zulassung ) + „Anhänger“ unterwegs wären.
Mit freundlichen grüßen
Patrick.
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 8:22
Hallo Patrick,
Ein Wohnwagen darf an Sonn- und Feiertagen gezogen werden, ein „normaler“ Anhänger nicht.
bussgeldkatalog.de
Rad meint
23. Februar 2016 at 1:35
Hallo,
darf ich mit einem Van (Fiat Fiorino) mit roten Kennzeichen Sonntag im Ausland fahren?
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:51
Hallo Rad,
das rote Kennzeichen muss im Ausland nicht unbedingt akzeptiert werden. In der Regel gibt es aber zumindest um EU-Ausland keine Probleme. Über ein Sonntagsfahrverbot in diesem Zusammenhang können wir Ihnen leider nichts sagen. Fragen Sie einfach bei der Behörde nach.
Bussgeldkatalog.de
willi s. meint
22. Februar 2016 at 18:16
Hallo
Darf ich mit einem Pick Up (PKW Zulassung ) & Anhänger zul. ges. Gewicht 6 tonnen Gewerblich an Sonn. & Feiertagen fahren ?
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:45
Hallo Willi,
da Ihr Pick-Up keine LKW Zulassung hat dürfen Sie mit diesem und einem Anhänger sonn- und feiertags fahren.
bussgeldkatalog.de
Uwe meint
18. Oktober 2018 at 13:26
Hallo ,
Darf ich privat mit einem 7 ,5 to LKW Sonn-und Feiertags in Niedersachsen auf der Autobahn fahren ?
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 10:29
Hallo Uwe,
Privatfahrten sind vom Sonntagsfahrverbot in der Regel nicht betroffen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
thommy meint
21. Februar 2016 at 11:05
Hallo.
Also nur um nochmal sicher zu gehen.
Heißt es also das ich einen Pkw (ohne Lkw Zulassung ) mit zb ein autotrailer fahren darf?
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 11:22
Hallo Thommy,
mit einem Pkw ohne LKW Zulassung dürfen Sie sonn- und feiertags mit einem Autotrailer fahren.
bussgeldkatalog.de
Stephan M. meint
15. Februar 2016 at 13:51
Wir haben ein Sonder Kfz Pannenhilfe Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 to.
Dürfen wir Fahrzeuge mit einem Anhänger auch Sonntags abschleppen ?
Das Zollamt hat uns das grüne Kennzeichen schon verwehrt.
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:53
Hallo Stephan,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem speziellen Fall an die zuständige Behörde und fragen dort nach. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.
bussgeldkatalog.de
Der Ralf meint
16. Mai 2017 at 21:53
Moin ja du darfst Anhänger ziehen da es ein Sonder KFZ ist und kein LKW.
Matthias meint
15. Februar 2016 at 7:59
Hallo
darf ich mit einem Transporter der eine LKW Zulassung hat und nicht über 7,5 T wiegt inkl. Anhänger am Wochenende fahren?
Ich wurde angehalten und des wurde mir gesagt das zugfahrzeug ist ein LKW und in Kombination mit einem Anhänger darf ich nicht am Wochenende fahren, nun soll ich 120€ zahlen.
Den Verstoß habe ich allerdings vor Ort zugegeben..
Kann ich da was machen.
Danke
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:11
Hallo Matthias,
da Sie eine LKW-Zulassung haben, ist dies nicht gestattet.
Bussgeldkatalog.de
Heiko meint
15. Februar 2016 at 3:10
Wenn mein Zugfahrzeug (zB. PickUp Ford F250, F350, oÄ.) eine LKW Zuhlassung hat, und um die 3,5 to. wiegt.
Darf ich dann an Sonn und Feiertagen einen Pferdeanhänger ziehen wenn dieser eine Grüne Nr.(Sportpferde Anhänger) hat ?
Fahrten überwiegend in Ba-Wü
Grüsse Heiko
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:29
Hallo Heiko,
Sonn- und Feiertags dürfen die 3,5t bei LKW und PKW mit LKW Zulassung nicht überschritten werden. Wie es sich allerdings in Ihrem speziellen Fall verhält, können wir Ihnen leider nicht sagen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Bussgeldkatalog.de
Hendrik meint
14. Februar 2016 at 12:59
Hallo!
Habe mir vor kurzem einen ausgemusterten VW Caddy der deutschen Post zugelegt!
Der Caddy hat eine LKW zulassung!
Darf ich das Auto mit einem Anhänger am Sonntag bewegen?
Das Auto ist ja eigentlich in dem sinne kein LKW ODER!?
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:33
Hallo Hendrik,
Da Ihr Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonn- und feiertags nicht mit einem Anhänger fahren.
Bussgeldkatalog.de
Finn H. meint
13. Februar 2016 at 10:43
Hallo,
ich habe einen Sprinterbus 216 CDI dieser ist als LKW zugelassen.
Max. Gesamtmasse des Fahrzeugs: 2950 kg
Leermasse des Fahrzeugs 2375 kg
Meine frage nun: Darf ich sonntags einen Anhänger ziehen?
Vielen dank im voraus!
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:34
Hallo Finn,
Da Ihr Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonntags keine Anhänger ziehen.
Bussgeldkatalog.de
Gerhard meint
9. Februar 2016 at 21:50
Hallo. Darf ich mit einem pickup mit Lkw – Zulassung an Sonn und Feiertage mit einem 2t – Anhänger fahren? Der Pickup hat ein leergewicht von ca 2t. Zuladegewicht ca. 1t und anhängelast 2,7t.
Mit freundlichen grüßen
Gerhard
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:36
Hallo Gerhard,
Da Ihr Pick-Up eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonn- und feiertags nicht mit Anhänger fahren.
Bussgeldkatalog.de
Svenja meint
8. Mai 2016 at 21:44
Das verstehe ich jetzt nicht. Einen Post drüber der Ram Pickup mit LKW Zulassung darf, dieser Pickup nicht.
Wo ist da der Unterschied?
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 8:28
Hallo Svenja,
ein LKW darf an Sonn- und Feiertagen keinen „normalen“ Anhänger ziehen. Ein Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken darf hingegen gezogen werden.
bussgeldkatalog.de
Kathleen L. meint
23. November 2017 at 20:49
Gilt ein Wohnwagen als „normaler“ Anhänger oder als „Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke“?
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 14:04
Hallo Kathleen,
ein Wohnwagen gilt grundsätzlich als ein Anhänger für Sport- und Freizeitzwecken.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Heike meint
31. Januar 2016 at 9:53
Hallo
Darf ich mit einem Pferdeanhänger Sonntag auf die Autobahn?
Gemamtgewicht Auto und Hänger 4,5 Tonnen.
Gilt das Vahrverbot für mich auch?
Grüße Heike
bussgeldkatalog.de meint
1. Februar 2016 at 10:14
Hallo Heike,
solange das Zugfahrzeug (Auto) nicht mehr als 7,5 t wiegt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für Sie.
Bussgeldkatalog.de
Kay meint
13. Februar 2016 at 21:56
und wenn das Zugfahrzeug ein Geländewagen mit LKW Zulassung ist?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2016 at 8:23
Hallo Kay,
Wenn es sich um einen LKW handelt, darf die Gesamtmasse nur maximal 3,5 t betragen.
bussgeldkatalog.de
Uwe meint
26. April 2016 at 7:20
Hallo,
mein Dodge Ram Pick up ist als LKW mit max. 3,5to zugelassen. Darf ich am Sonntag meinen Bootstrailer mit max. 3,5to tagsüber hier in Deutschland und Österreich ziehen, oder Sonn- und Feiertags erst ab 22 Uhr?
Das max. zulässige Zugesamtgewicht beträgt 7to.
Beste Grüße
Uwe
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2016 at 8:43
Hallo Uwe,
an Sonn- und Feiertag dürfen Wohnwagen und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Diese Regelung wird allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Behörden.
bussgeldkatalog.de
Werther meint
8. Mai 2018 at 3:52
Hallo wir transportieren in Fiat Ducatos werbung (Prospekte) die Autos sind als pkw angemeldet also 3.5 t, gilt das Fahrverbot hier auch ? Oder dürfen wir fahren. Denn hier streiten sich echt do
Dien Geister!!
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 7:53
Hallo,
das Sonntagsfahrverbot für Autobahnen gilt nur für die gewerbliche Nutzung von Lkw.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marco J. meint
26. Januar 2016 at 19:54
Hallo!
Ich arbeite als Veranstaltungsservice und vermiete Trailerbühnen(über 2t je der Anhänger) alle Anhänger sind 2 Achser und mit der Zugmaschine(Transporter mit LKW Zulassung) wird das Gesamtgewicht von MAXIMAL 5,5t erreicht.
Also habe ich generell ein Sonntagsfahrverbot, da die Zugmaschine ein LKW ist?!
Mit einem PKW der die Anhänger zieht kann ich diese Regelung um gehen,
trotzdesen das ich eindeutig Gewerblich unterwegs bin oder?!
Gibt es für die Veranstaltungsbranche eine kostenlose Ausnahmegenehmigung?
P.S.:Das Land Brandenburg erstellt genehmigungen, diese Kosten pro Fahrzeug 300€ im Jahr, dazu muss das Fahrzeug in Brandenburg zugelassen sein und der Start ODER Zielpunkt muss nachweislich in Brandenburg sein.
bussgeldkatalog.de meint
1. Februar 2016 at 10:23
Hallo Marco,
in der Tat gilt das Sonntagsfahrverbot nur für LKW. Ob andere Bundesländer ebenfalls eine Genehmigung erteilen, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden.
Bussgeldkatalog.de
Johann meint
18. Januar 2016 at 23:33
Hallo
Darf ich mit einem radlader zulässiges Gesamtgewicht ca 4 Tonnen an sonn und Feiertagen fahren ?
Oder gilt da auch ein Fahrverbot?
Gruß Johann W
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 9:31
Hallo Johann,
das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für alle LKW mit Anhänger. Feiertage, die nicht bundeseinheitlich sind, gelten nur in den entsprechenden Bundesländern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht vom Fahrverbot betroffen. Demnach sollten Sie damit fahren dürfen.
Bussgeldkatalog.de
Michael meint
3. Mai 2016 at 15:04
Hallo, wir haben einen VW LT mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t. Den nutzen wir zu MotorsportZwecken als Motorhome und hängen da einen Wohnwagen bzw. Einen Schlepphänger an den LT. Dürfen wir da Sonntags fahren, wenn ja nach welchem Paragraphen im Sonntagsfahrverbot kann ich mich darauf beziehen. Das gespannt wird nur für Sport und Freizeit Zwecken genutzt.
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 8:48
Hallo Michael,
auf einer Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen, dass Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden dürfen – der ADAC hat entsprechendes veröffentlicht. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese Abmachung. Erkundigen Sie sich insofern bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Torsten L. meint
5. Juli 2016 at 15:16
Ist es denn bekannt welche Bundesländer sich nicht an die Abmachung halten?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 9:05
Hallo Torsten,
nach unserem Wissensstand halten sich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein an den Beschluss. Dies kann sich aber in der Zwischenzeit auch geändert haben. Wir übernehmen hierzu keine Garantie.
bussgeldkatalog.de