Bußgeldtabelle: Missachtung vom Sonntagsfahrverbot
Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Kurz & Knapp: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW
In Deutschland dürfen LKW ab 7,5 sonntags zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Auch LKW mit Anhänger dürfen, unabhängig vom Gewicht, zu dieser Zeit nicht unterwegs sein.
Die StVO definiert in § 30 Ausnahmen, sodass LKW unter bestimmten Voraussetzungen doch fahren dürfen. Auch Sondergenehmigungen sind teilweise möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Missachtung vom Sonntagsfahrverbot bedeutet für LKW-Fahrer ein Bußgeld von 120 Euro. Auch auf den Halter kommen Sanktionen von 570 Euro zu. Die Höhe der Sanktionen können Sie auch hier nachlesen.
Weitere Informationen zu Lkw-Fahrverboten
Sonntagsfahrverbot in Deutschland – Welche genauen Regelungen gelten?
Das Wochenende soll der Entspannung dienen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche heißt es für viele erst einmal wieder Kraft tanken. In der Freizeit stehen dann häufig Kurztrips an. Damit es dann aber nicht zum Stress im Straßenverkehr kommt, wurde das „Sonntagsfahrverbot“ und das „Feiertagsfahrverbot“ eingeführt..
Das Fahrverbot am Sonntag bzw. an Feiertagen soll zudem auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
Aber wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2024 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Inhaltsverzeichnis
Sonntagsfahrverbot: Das Fahrverbot für Lkw
Das Sonntagsfahrverbot bzw. das LKW-Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ein generelles Lkw-Fahrverbot am Wochenende gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen wurde für die Sommermonate, genauer gesagt im Juli und August, ein Ferienfahrverbot für Lkw gemäß Ferienreiseverordnung eingeführt.
Daher müssen im Sommer Lkw auch ein Fahrverbot am Samstag beachten: Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen die Lkw nicht fahren, für die sonst auch das Sonntagsfahrverbot gilt.
Dieses zeitlich begrenzte Wochenendfahrverbot für LKW umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind. Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland bisher aber nicht.
Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Für Lkw, welche das Sonntagsfahrverbot einhalten müssen, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam gilt beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw an Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingsmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober
- Reformationstag am 31. Oktober
(jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) - Allerheiligen am 1. November
(jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - 1. und 2. Weihnachtstag
Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt:
Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffene Ausnahmen:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
- Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
- In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z. B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt.
Sondergenehmigung beim Sonntagsfahrverbot
Die Praxis bei der Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für weiter Informationen und für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot müssen Sie Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Die Beamten teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Missachtung vom Sonntagsfahrverbot: Was gilt nach dem Bußgeldkatalog für Lkw?
Missachten Sie das im Verkehrsrecht festgeschriebene Fahrverbot für Sonn- und Feiertage und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen von über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog zwar keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Sie sollten sich aber dennoch an die Regelungen halten, denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
- Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
- Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.
Leon meint
21. August 2018 at 22:27
Hallo
Ich möchte mir an einem Sonntag ein Geländewagen für den Trail Sport kaufen und möchte das mit meinem Ford Ranger mit einer zulässigen gesamtmasse von 3450kg und möchte einen zweiachs Anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse von 2200kg ziehen .
Darf ich das ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:08
Hallo Leon,
sofern das Zugfahrzeug über eine entsprechende Anhängelast verfügt und Sie die notwendige Fahrerlaubnis haben (normalerweise min. BE). Das Sonntagsfahrverbot spielt im privaten Bereich meist keine Rolle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Did meint
18. August 2018 at 19:25
Hallo liebes Team ,
als Schausteller und Imbißbetreiber wurde ich zu einem Fest bestellt.
Mit meiner Gulaschkanone voll frisch gekochter Erbsensuppe sowie Gulasch mit Nudeln wurde ich auf der Rückfahrt sonntags mit meinem Vito (LKW unter 3.5 t ) zu Bußgeld verdonnert.
Laut DSB ist das Fahren sonntags für Imbiß – , Getränkewagen , Schaustellerwagen zum Umstellen eigener Betriebseinrichtungen erlaubt.
Desweiteren transportiere ich mach § 30 Fleischerzeugnisse.
Darf ich nun fahren oder nicht ?
MfG
Did
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:24
Hallo Did,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Behörden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gerd meint
18. August 2018 at 12:16
Liebes bussgeldkatalog.de Team,
herzlichen Dank für die (immer sachlichen) Antworten, die den Sachverhalt sehr klar zum Ausdruck bringen!
Meinen allerhöchsten Respekt darüf, das ihjr immer so schalich schreibt, obwohl ihr die Antworten schon xx mal hier gegben habt und die Leser noch immer nicht verstehen wollen, was der Unterscheid zwischen PKW und LKW und Anhänger und Freit/sport Anhäger ist.
Für die Dumpfbacken und faulen Leser die nicht alles Lesen wollen, versuche ich euch mal zu Unterstützen:
LKW (egal wiue schwer) + Anhänger =) NEIN Sonntags nix fahren :-)
LKW (bis 3,5 to zlgg) + Freizeit & Sport angehängels = JA ihr dürft düsen
LKW über 7,5 to ob Anhänger oder nicht = NEIN iht dürft Sonntags NIE fahren :-(
PKW + Anhänger bis 7,5 to zlgg = ja, ihr dürft fahrten :-)
Ob das nun verstnaden wird?
Nein, ich glaube nicht, aber die Hoffung auf Internet Intiligenz in D-Land stirbt zuletzt :-)
Michael meint
6. August 2018 at 20:10
Hallo….
wir haben einen kleinen Imbissbetrieb und betreiben auch eine Gulaschkanone. Wir haben uns jetzt einen Ford Transit Custom mit LKW Zulassung geholt. Die Gulaschkanone ist als SDAH Küchenfahrzeug in den Papieren deklariert, ist ungebremst und hat 520 zulässiges Gesamtgewicht.
Brauche ich zum Ziehen am Sonntag hierfür auch eine Sondergenehmigung ?
Freundliche Grüße
Michael
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 8:54
Hallo Michael,
der Gesetzgeber untersagt am Sonntag die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw. Ob darunter auch Ihr Fahrzeug fällt, sollten Sie bei der Polizei erfragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elke meint
1. August 2018 at 16:44
folgendes Problem, wie erlauben die Privat Nutzung unserer T6 2,8 Tonnen. LKW Zulassung.
jetzt fragt ein Fahrer ob er eine Anhängerkupplung haben darf.
Nutzung am Wochenende, verschiedenen Hänger,
Wohnanhänger ja ?
Motorrad am Hänger ja ? oder Pferd am Hänger, oder 5 Kajaks einer Jugendgruppe ja ?
Hänger mit Holz nein
er kommt immer über die 3,5 tonnen, und die Fahrten sind immer privat.
Danke aber so 100% verstanden habe ich es nicht.
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:18
Hallo Elke,
für private Fahrten besteht grundsätzlich kein Sonntagsfahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
5. Juli 2018 at 22:35
Hallo,
ich möchte mir ein 13 Tonnen LKW für private Zwecke bei meinen Chef leihen. Darf ich damit auch Sonntags fahren?
Gruß Chris
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:01
Hallo Chris,
in der Regel beschränkt sich das Sonntagsfahrverbot ausschließlich auf die gewerbliche Nutzung. Darüber hinaus bleibt zu klären, wie es bei dieser Fahrt mit dem Versicherungsschutz und der Einhaltung der Ruhezeiten aussieht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klie meint
4. Juli 2018 at 17:01
Hallo ,kann mir jemand helfen ,darf ich privat einen omnibus zul. gesamtgewicht 16to leer 11to sonntags fahren zum überführen ,mit roten nr?!
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:52
Hallo,
in der Regel gilt das Sonntagsfahrverbot ausschließlich für gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fabian meint
19. Juni 2018 at 23:14
Ich möchte gerne Sonntags mit einem 7,5t LKW mein Motorsportgerät (Offroadfahrzeug) transportieren.
Ist das Problemlos möglich oder benötigt man eine Sondergenehmigung?
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 15:30
Hallo Fabian,
Privatfahrten mit einem Lkw sind an Sonntagen erlaubt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mario meint
7. Juni 2018 at 15:01
Hallo Guten Tag ,
ich habe einen Firmenwagen Toyota Hilux als Lkw zugelassen zul. Gesamtgewicht der Zugkombi. 5190 Kg.
Ich möchte mit einem Wohnwagen 1,2to nach Rügen in den Urlaub fahren , darf ich damit Sonntags fahren?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 10:06
Hallo Mario,
das Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt ausschließlihc für gewerbliche Fahrten, sodass eine Urlaubsfahrt in der Regel zulässig sein sollte.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anne meint
5. Juni 2018 at 16:21
Hallo!
Ich habe einen T5 (ca. 2,3t) mit LKW-Zulassung, mit dem ich oft an den Wochenenden zum Strand fahre. Da der Platz innen definitiv nicht reicht, würde ich gerne Sachen wie Stühle, Tisch, Kytes… in einem Anhänger hinter mir her ziehen. Darf ich das Sonntags tun? Ich wohne und fahre damit durch Schleswig-Holstein und nach Dänemark.
Gruß Anne
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 9:54
Hallo Anne,
das Sonntagsfahrverbot gilt nur bei gewerblichen Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Franz R. meint
22. Mai 2018 at 8:38
Hallo aus Östereich!
Darf ich mit einem Pick Up ( Mercedes X-Klasse ) und einem Anhänger, auf welchem ein PKW geladen ist am Sonntag in der BRD fahren? Die Fahrt ist rein Privat zu einem Autotreffen und der Pick Up ist ein Vorführ- und Testfahrzeug meines Autohändlers. Pick Up ca. 2.5 t und Anhänger mit Ladung ebenfalls ca. 2.5 t.
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 11:20
Hallo Franz R.,
in der Regel sollte das Sonntagsfahrverbot nicht für Sie gelten. Details können Sie bei einer örtlichen Straßenverkehrsbehörde erfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Ulrike meint
2. Mai 2018 at 22:19
Hallo,
ich finde das ja sehr verwirrend und muss jetzt auch nióch mal nachfragen nachdem ich die Fragen und Antworten gelesen habe.
Ich will mit einem Transporter (LKW) einen Pferdehänger ziehen (z.B. zu Reitsprotveranstaltungen) fahren. Der Transporter (zulässiges Gesamtgewicht 3,5 tt) zieht dann einen Pferdehänger mit einem Gesamtgewicht von ca. 2,5t (Pferd + Hänger). Darf ich damit an Sonntagen fahren?
Und was ist wenn ich den Transporter als Campingfahrzeug zulasse?
Viele Grüße,
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:52
Hallo Ulrike,
das Sonntagsfahrverbot gilt in der Regel ausschließlich für gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
David meint
1. Mai 2018 at 12:19
ich möchte mit meinen passat ein auto holen mit anhänger darf ich das am feiertag
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:22
Hallo David,
das Feiertagsfahrverbot gilt nur für Lkw mit Anhänger.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Niklas meint
28. April 2018 at 21:56
Hallo
Ich habe einen Ford ranger pick up. In den Fahrzeugpapieren steht Lkw (Offener kasten ). Ich zahle Pkw Steuer und aber Lkw Versicherung. Mein Gespann also Auto +Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von 6 Tonnen haben. Darf ich dann Sonn- und Feiertags auf die Autobahn?
Wie ist es dann bei privat Fahrten ( Auto holen, Umzug)?
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:36
Hallo Niklas,
das Sonntagsfahrverbot gilt in der Regel nur für gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
O.Harder meint
16. April 2018 at 13:27
Wir haben für unsere Kirchengemeinde einen Nissan PickUp für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen gekauft. Damit wollen wir einen 2t Anhänger ziehen. Für unsere Freizeiten mit den Pfadindern, Konfirmanden und Jugendlichen müssen wir mit dem Anhänger das Material für die Freizeiten transportieren z.B. Zelte der Pfadinder, Spiele, für Konfirmandenfreizeiten Audiotechnik und das auch am So.. Gilt diese Ladung als „Sport bzw. Freizeit“ am Sonntagsfahrverbot? Wenn nicht, wo kann ich für das Land Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Mit freundlichen Grüßen, O.Harder
O.Harder meint
16. April 2018 at 14:16
Nachtrag: Der PickUp ist als LKW zugelassen!
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 14:27
Hallo,
eine Ausnahmegenehmigung können Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Barney meint
12. April 2018 at 21:09
darf ich an Sonn und Feiertagen Privatfarten mit einem LKW 7,49t und Anhänger machen ?
Zu einer Motorsportveranstaltung und nach Hause
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:40
Hallo,
nein, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt auch für einen Lkw mit Anhänger.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel meint
12. April 2018 at 2:42
Guten Tag
Darf ich mit dem Ford Transit (3.5t) (Zulassung als van ) mit Firmenwerbung Sonntags einen PKW Trailer ( beladen mit meinem privaten Auto ) ziehen ??
Das ganze ist eine privatfahrt.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 8:36
Hallo Marcel,
ein Sonntagsfahrverbot gilt in der Regel nur für gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Johannes meint
8. April 2018 at 8:59
Hallo Darf Ich mit einem Kleinen Bus der eine lkwzulassung hat auch sonntags fahren? Hat keine 3, 5 t.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:53
Hallo Johannes,
gewerbliche Fahrten sind nicht zulässig, private Fahrten unterliegen dagegen nicht dem Sonntagsfahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ron meint
28. März 2018 at 19:56
Hallo
Ich bekomme nächste Woche meinen neuen Pickup.
Fahrzeug ist laut Zulassung in N1G BE geschlüsselt mit Bezeichnung
Geländefz.Gü.bef.b.3,5t Pick-Up.
Darf ich damit am WE und an Feiertagen mit Anhänger (Doppelachse) fahren für private Zwecke?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:05
Hallo Ron,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
B. Jürgen meint
23. März 2018 at 17:42
Hallo.
Ich habe einen VW Touareg zGG 3,0to mit PKW Zulassung und einen Deichselanhänger mit 3,5 to zGG zum Transport von 2 Wohnwagen. Darf ich am Sonntag mit den Gespann fahren? Ist eine Werksfahrt.
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:58
Hallo B. Jürgen,
gewerbliche Fahrten von Fahrzeugen, die als Lkw zugelassen sind, sind nicht zulässig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jon meint
22. März 2018 at 22:38
Hallo,
wir wollen mit einem LKW der 7.2 Tonnen wiegt einen Umzug durchführen. Dazu kommt einen Pferdeanhänger mit einem zulässigen Gewicht von 2.4 Tonnen. Dürfen wir Sonntags fahren?
Wenn wir anstatt 7.2 Tonner einen 3.5 Tonnen LKW (Fiat Ducato Maxi oder Ähnliches) nehmen würden, wäre es möglich?
Vielen Dank im Voraus,
Jon
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:50
Hallo Jon,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich nicht auf private Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marlis meint
16. März 2018 at 1:24
Ich bin nun sehr verwirrt von den unterschiedlichen Aussagen.
Ich habe einen kleinen Opel Combo Gesamtgewicht 2020 der eine LKW Zulassung hat wegen steuerlichen Apekten. Kann ich am Sonntag ein paar Kisten Deko und Kleidung abholen mit meinem Anhänger 750 kg Leergewicht?
Und zweite Frage : Kann ich eine Couch abholen mit dem gleichen Fahrzeug?
Dritte Frage: Kann ich den Anhänger leer ohne Fracht abholen? Denn das Gesamtgewicht ist ja immer unter 3,5 t?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:43
Hallo Marlis,
private Fahrten werden durch das Sonntagsfahrverbot nicht berührt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
13. März 2018 at 18:35
Hallo Zusammen
Ich möchte mit meinem Sprinter 3,5t mit Anhänger ,beide auf meine Firma zugelassen, Sonntags Motorräder für eine Motorradtour natürlich privat aus dem Sauerland zum Bodensee transportieren, darf ich das?
Vielen dank im vorraus Thomas
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:18
Hallo Thomas,
private Fahrten sind nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
otti meint
11. März 2018 at 18:26
darf ich mit meinem wohnmobil das über 3,5t liegt auch am wochenende fahren??
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 13:17
Hallo Otti,
entscheiden ist, ob ihr Fahrzeug über 7,5 Tonnen wiegt. Wenn es weniger wiegt, und sie keinen Anhänger benutzen, dürfen Sie es fahren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Eugen meint
10. März 2018 at 20:18
Hallo
Ich beschreibe mal kurz die Situation.
Bin mit meinem Lkw zu Hause stationiert. Am Sonntag um 22.00Uhr habe ich Beladetermin
in einem Lebensmittellager. Trocken, Frische, Tiefkühl…. je nach Tour. Um Termin zu halten muss ich gegen 20.30 starten von zu Hause.
Verstehe ich das richtig das Leerfahrten zum Beladeort genehmigt sind am Sonntag.
MfG Eugen
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2018 at 16:47
Hallo Eugen,
das haben Sie richtig verstanden. Es gibt eine Ausnahmegenehmigung für Leerfahrten am Sonntag, wenn Sie anschließend leicht verderbliche Waren transportieren.
bussgeldkatalog.de