Bußgeldtabelle: Missachtung vom Sonntagsfahrverbot
Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Kurz & Knapp: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW
In Deutschland dürfen LKW ab 7,5 sonntags zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Auch LKW mit Anhänger dürfen, unabhängig vom Gewicht, zu dieser Zeit nicht unterwegs sein.
Die StVO definiert in § 30 Ausnahmen, sodass LKW unter bestimmten Voraussetzungen doch fahren dürfen. Auch Sondergenehmigungen sind teilweise möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Missachtung vom Sonntagsfahrverbot bedeutet für LKW-Fahrer ein Bußgeld von 120 Euro. Auch auf den Halter kommen Sanktionen von 570 Euro zu. Die Höhe der Sanktionen können Sie auch hier nachlesen.
Weitere Informationen zu Lkw-Fahrverboten
Sonntagsfahrverbot in Deutschland – Welche genauen Regelungen gelten?
Das Wochenende soll der Entspannung dienen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche heißt es für viele erst einmal wieder Kraft tanken. In der Freizeit stehen dann häufig Kurztrips an. Damit es dann aber nicht zum Stress im Straßenverkehr kommt, wurde das „Sonntagsfahrverbot“ und das „Feiertagsfahrverbot“ eingeführt..
Das Fahrverbot am Sonntag bzw. an Feiertagen soll zudem auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
Aber wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2024 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Inhaltsverzeichnis
Sonntagsfahrverbot: Das Fahrverbot für Lkw
Das Sonntagsfahrverbot bzw. das LKW-Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ein generelles Lkw-Fahrverbot am Wochenende gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen wurde für die Sommermonate, genauer gesagt im Juli und August, ein Ferienfahrverbot für Lkw gemäß Ferienreiseverordnung eingeführt.
Daher müssen im Sommer Lkw auch ein Fahrverbot am Samstag beachten: Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen die Lkw nicht fahren, für die sonst auch das Sonntagsfahrverbot gilt.
Dieses zeitlich begrenzte Wochenendfahrverbot für LKW umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind. Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland bisher aber nicht.
Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Für Lkw, welche das Sonntagsfahrverbot einhalten müssen, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam gilt beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw an Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingsmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober
- Reformationstag am 31. Oktober
(jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) - Allerheiligen am 1. November
(jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - 1. und 2. Weihnachtstag
Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt:
Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffene Ausnahmen:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
- Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
- In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z. B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt.
Sondergenehmigung beim Sonntagsfahrverbot
Die Praxis bei der Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für weiter Informationen und für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot müssen Sie Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Die Beamten teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Missachtung vom Sonntagsfahrverbot: Was gilt nach dem Bußgeldkatalog für Lkw?
Missachten Sie das im Verkehrsrecht festgeschriebene Fahrverbot für Sonn- und Feiertage und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen von über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog zwar keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Sie sollten sich aber dennoch an die Regelungen halten, denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
- Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
- Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.
lernt lesen meint
10. März 2021 at 20:29
lernt lesen!
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden!
Werner meint
4. Dezember 2020 at 14:02
Hallo.
Ich habe eine Ranger mit Lkw-Zulassung bis 3,5 to. Betrifft mich somit das Sonntagsfahrverbot für gewerbliche Zwecke wenn ich mit Anhänger fahre?
Vielen Dank für die Mühen.
Mitfreundlichen Grüßen ,
Werner.
M. J. meint
25. März 2020 at 8:52
Guten Tag, gilt das sonntags Fahrverbot auch für PKW mit lkw zulassung unter 3.5 t mit einem Wohnwagen
Jens meint
16. Oktober 2019 at 19:05
Hallo,
wie steht es um das Sonntagsfahrverbot (LKW ab 7,5t) bei Überführungsfahrten mit gelben Kurzzeitkennzeichen (oder auch den roten Exportkennzeichen)? Solche Fahrzeuge sind ja dann nicht zweckgebunden unterwegs und, wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen ja dann auch gar keine Güter gewerbsmäßig transportieren. Sie sind demnach also nicht „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern“ bestimmt wie es § 30 StVO definiert und können dann damit auch nicht diesem Paragraphen unterliegen. Ist is richtig die Rechtslage so zu interpretieren?
Unabhängig davon sind diese Fahrzeuge natürlich mautpflichtig, und Lenkzeiten gilt es ebenso zu beachten. Das ist dann schon klar.
Vielen Dank!
– Jens
Ingolf meint
10. Oktober 2019 at 16:34
Hallo,
habe gerade mit der Bußgeldstelle telefoniert, da wird nicht privat , gewerblich unterschieden, finde im Netz sonst auch kein Hinweis darauf.
Die Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot sagen dazu auch nichts aus.
Ist es möglicherweise eine Auslegung des
Polizisten??
lernt lesen meint
10. März 2021 at 20:32
das steht im Gesetzestext!
zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung = gewerblich!!!
Herbert meint
27. Juli 2019 at 19:11
darf ich mit einer 3Achs-Sattelzugmaschine mit 9,5t Leergewicht solo an Sonn- und Feiertagen fahren?
Hein meint
14. Juli 2019 at 13:09
Hallo.
Darf ich mit einem Autotransporter mit Max 3,5 To , den ich geliehen habe ,
meinen Porsche 356, ohne Zulassung, am Sonntag, nach Italien , zum
Restaurator bringen?
Bernhard meint
8. Juli 2019 at 8:30
Hallo zusammen, es Stimmt das Privatfahrten vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind, aber man muss sich trotzdem eine Sondergenehmigung bei der Straßenbehörde holen. Die machen damit auch Geld. Ich fahre mit einem T4 (LKW Zulassung) mit Autotransportanhänger zu Motorsportveranstaltungen und wurde schon 2 mal angehalten. In Rheinland Pfalz braucht man eine Genehmigung kostet bei meiner Behörde 120,-€ im Jahr kann hier auch von Behörde zu Behörde abweichen. Ohne Genehmigung gibt es ein Bußgeld wie oben beschrieben. In anderen Bundesländern kann es wieder anders gehandhabt werden. Ich habe gehört das es in NRW eine Allgemeingültige Erlaubnis gibt aber fragt lieber bei der Straßenbehörde nach.
Lg Bernhard
Niki meint
11. Juni 2019 at 7:07
Hallo so wie ich das verstanden habe ich möchte gerne aus Tirol über lange Wochenende mit meinem DODGE RAM (als LKW zugelassen in Österreich ) und meinem 2t Wohnwagen Nordsee fahren, Donnerstag Feiertag und Sonntag zurück darf ich nicht??
Wie kann ich aus Österreich ausnahmegenemigung beantragen??
Mfg.
bussgeldkatalog.de meint
21. Juni 2019 at 9:02
Hallo Niki,
das Lkw-Fahrverbot gilt ausschließlich für gewerbliche Fahrten, private Fahrten sind davon ausgenommen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heiko T. meint
28. Mai 2019 at 3:21
Hallo,darf ich Sonntags mit einem ausgeliehenen Radlader im Ort fahren,welcher ca.5 Tonnen Eigengewicht hat?
lernt lesen meint
10. März 2021 at 20:36
beförderst du Güter?
Andreas meint
24. April 2019 at 17:13
Hallo Team vom Bussgeltkatalog
Bin mit meinem LKW 24 t 2 Std. in einen Feiertag reingefahren um die Woche tour zu beenden, praktisch nach Hause. Auf der Autobahn waren 2 lange Stau’s die umfahren wurden, einmal 6km u einen 23km. Kann da eine gewisse Kulanz bestehen?
MfG Andreas
Jens meint
22. April 2019 at 12:31
Ich habe mal eine generelle Frage zum Sonn- bzw. Feirtagsfahrverbot.
Normaler Weise gilt das ja immer von 0 bis 22Uhr. Wie ist das eigentlich geregelt wenn wie jetzt Ostern nach dem Sonntag ein Feiertag folgt. Darf ich dann Sonntags ab 22 Uhr bis 0 Uhr Montag fahren. Also 2 Stunden.
Anja meint
20. März 2019 at 10:40
Hallo,
ich möchte mir von einem Freund einen Sprinter ausleihen, der Sprinter hat LKW Zulassung.
Darf ich an einem Sonntag mit meinem Pferdeanhänger und meinem Pferd privat fahren?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:50
Hallo Anja,
private Fahrten sind in der Regel zulässig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Reiner meint
8. März 2019 at 1:20
Darf ich am Sonntag mit meinen VW Crafter 3,5 Tonnen gewerblich mit einem Anhänger 2,5 Tonnen gewerblich fahren
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:16
Hallo Reiner,
gewerbliche Fahrten sind am Sonntag in der Regel untersagt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
17. Februar 2019 at 20:31
Hallo, ich hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden.
Ich darf also mit meinem Sprinter (Lkw Zulassung) der rein PRIVAT genutzt wird, Sonntags und an Feiertagen mit sämtlichen Anhängern fahren und das ohne Bedenken.
Danke schon mal über die Rückmeldung.
Grüße Thomas
Heinrich meint
22. Januar 2019 at 17:56
Hallo! Kurz und knapp:
Ich bin Landwirt, habe einen großen Bauwagen gekauft, und will den mit einem Schlepper (25 km/h, grünes Kennzeichen) über ca. 15km Landstrasse auf meinen Hof überführen. Darf ich das am Sonntag machen?
Thomas meint
15. September 2019 at 12:53
…was der Bauer werktags nicht kriegt auf die Reih,
Soll ihm am Sonntag auch nicht sein einerlei!
Michael meint
10. Januar 2019 at 21:04
Hallo. Ich muß auf Montage nach Frankfurt fahren.
Mit einem Sprinter 3,5 t und Anhänger 2,5 t .
Abfahrt soll Sontag morgen sein. Es handelt sich um eine gewerbliche Fahrt mit Möbeln.
Ist das so zulässig?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:54
Hallo Michael,
verfügt der Sprinter über eine Zulassung als Lkw, fällt das gesamte Gespann in der Regel unter das Sonntagsfahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan S. meint
13. November 2018 at 9:42
Hallo. In den Posts weiter oben ist beschrieben das man Sonntagein Lkw-zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger für Sport und Freizeitzwecke fahren darf.
Also ein Transporter + Wohnanhänger geht. Worum es mir geht, ist ein Lkw-zugelassenes Fahrzeug + einen handelsüblichen Pkw Anhänger mit Plane und Spriegel der zum Transport eines Quads dient. Das heißt ich fahre übers Wochenende zu einem Quadtreffen oder Endurorennen und trete Sonntags die Heimreise an. Darf ich dies da der Anhänger zum Transport meiner Freizeitaktivität dient?
dennis K. meint
14. Februar 2019 at 22:30
Das würde mich auch interessieren. Hab einen opel vivaro und einen 750 kg Anhänger und möchte ebenfalls mein Quad transportieren.
Mostrisch meint
13. August 2022 at 21:18
Würde Sonntag erst 22.00 losfahren
Jakob meint
1. November 2018 at 9:44
Hallo. Ich habe einen Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen. Darf ich den an einem Sonntag bzw Feiertag mit einem Transporter der als LKW zugelassen ist anhängen bzw Tiere transportieren? Der Transporter ist unter 7,5t.
Mfg Jakob
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:52
Hallo Jakob,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andrea meint
14. Oktober 2018 at 1:19
Hallo,
Habe ich das alles richtig verstanden:
Ein Fahrzeug (Sprinter, Sprinter mit Plane o.ä.) bis 7,5t darf zu gewerblichen Zwecken (Warenlieferung) an Feiertagen fahren?
VG
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2018 at 10:35
Hallo Andrea
Davon ist auszugehen.
– Die Redaktion
Frank A. meint
2. Oktober 2018 at 18:28
Hallo
darf ich am Sonntag mit meinem Firmenwagen ( Mercedes ML) den wir privat nutzen, einen Firmenanhänger zu privaten Zwecken fahren.
Gruß Frank
bussgeldkatalog.de meint
5. Oktober 2018 at 11:02
Hallo Frank,
Privatfahrten sind vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel W meint
4. Dezember 2021 at 10:21
Hallo,
Ich wurde letztens mit ein Amarok mit LKW Zulassung und Anhänger mit ein Audi Q5 beladen und wurde von der Autobahn-Polizei angehalten,weil ich das LKW-Überhollverbot missachtet habe…
Der Amarok wiegt 2,2t
Der Anhänger wiegt 800kg
Der Q5 2,5t
Bekomme jetzt Post von der Polizeistelle,mit was für eine Strafe darf ich erwarten?
LG Marcel
Mostrisch meint
13. August 2022 at 21:10
700€ + Verwaltung (Fahrer + Halter)
Lkw + Anhänger steht im Gesetz
Das Leben ist hart
Christian meint
26. September 2018 at 7:06
Guten Tag ich habe eine neue Zulassung darin steht: Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t Pick Up!!!! Darf ich am Feiertag mit einem Anhänger mit Baumaterial fahren????
Wenn ich Fahrräder(Sportgerät) beilade kann ich damit das Fahrverbot umgehen??
Vielen Dank
Dietmar Bergmann meint
16. September 2018 at 9:12
Darf ich am sonntag gewerblich mit bulli und Hänger Fahrren unter 3,5t bulli hat fahrrerkarte
Annabell W. meint
5. September 2018 at 8:59
Hallo, darf ich mit einem Iveco (7,3t zul. Gesamtgewicht) und Hänger mit Fahrzeug am Sonntag fahren? Es handelt sich um eine reine Privatfahrt. Wie sieht es in Österreich mit dieser Regelung aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:08
Hallo Annabell W.,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich normalerweise nur auf den gewerblichen Güterverkehr.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ünlü B meint
30. Mai 2022 at 7:18
Hallo Bußgeldkatallog Team,
Ich beliefere für die Deutsche Bahn Baustellen Equipment mit einem 7,49 to LKW
Die DB Baustellen sind meistens an Wochenenden und Feiertagen.
Dürfen wir an Sonntagen und Feiertagen fahren??
Timo meint
27. August 2018 at 10:14
Hallo bussgeldkatalog.de Team,
da sich die meisten fragen immer um die selben Fahrzeuggattungen Pick-Up, Sprinter oder so drehen mal eine andere Frage:
Ich habe einen Unimog 404S mit Eintrag LKW im Brief ehemaliges Bw Fahrzeug. Mein Unimog ist Bj. 1960 und auf 3,5to abgelastet und hat H- Kennzeichen. Darf ich mit dem H- Kennzeichen dennoch mit einem (Originalen) Bw- Anhänger (3,5to) an Sonn und feiertagen zu Oldtimer Treffen fahren, zählt das Fahrverbot nur auf Autobahnen oder generell? Bzw, wie sieht es mit Zulassung statt LKW als Zugmaschine aus. Nutzung generell nur Privat.
MFG.
Timo
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:39
Hallo Timo,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich normalerweise nur auf den gewerblichen Güterverkehr.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ingolf meint
10. Oktober 2019 at 16:56
Im Gesetzestext gibt’s keine Unterschiede
privat oder gewerblich ?? und die Vollzugsbehörde richtet sich wohl nach den Paragraphen.
Ich wäre da vorsichtig.