Kurz & knapp: Sperrfristverkürzung
Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis müssen Kfz-Fahrer eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren abwarten, bevor sie die Fahrerlaubnis wieder neu erlangen können.
Wer auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen, muss diese aber sehr gut begründen können.
Begutachtungsstellen für die Fahreignung bieten Kurse für eine Sperrfristverkürzung an.
Führerschein früher zurück – Sperrfrist verkürzen?
Es kann schon eine organisatorische Meisterleistung sein, wenn für einen längeren Zeitraum auf den Führerschein verzichtet werden muss. Alltägliche Wege müssen ja weiter bestritten werden.
Fahrgemeinschaften und Fahrpläne vom öffentlichen Nahverkehr erlangen wieder Bedeutung, wenn beispielsweise die Strecke zwischen dem Zuhause und dem Arbeitsplatz überwunden oder der nächste Einkauf im Supermarkt geplant werden muss.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nach schweren Verstößen im Straßenverkehr. Haben Kraftfahrer acht Punkte in Flensburg oder wurde eine Straftat wie eine Alkoholfahrt mit über 1,1 Promille begangen, entzieht eine Behörde oder ein Gericht die Fahrerlaubnis. Ein Kraftfahrzeug darf dann nicht mehr geführt werden. Häufige Gründe für den Führerscheinentzug sind Alkohol und Drogen.
Inhaltsverzeichnis
Bevor die Fahrerlaubnis von der zuständigen Führerscheinbehörde wiedererteilt werden kann, müssen Betroffene aber zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren hinter sich bringen. In dieser Zeit sollen sie über ihr Verhalten nachdenken und es entsprechend ändern. Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist darf dann der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Rechtliches zur Sperrfristverkürzung
Es ist unter gewissen Voraussetzungen durchaus möglich, die Sperrfrist für den Führerschein zu verkürzen. Insbesondere wer auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, hat ein Interesse daran, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein somit früher zurückzuerhalten. Eine solche Sperrfristverkürzung ist allerdings nicht leicht zu realisieren.
Sie benötigt einiges an Vorbereitung und kann nur durch einen Richter gewährt werden. Unterstützung durch einen Anwalt kann also durchaus hilfreich sein.
Eine Sperrfristverkürzung für den Führerschein erreichen Betroffene nur mit guten Argumenten. Dem Richter muss entsprechend vermittelt werden, dass der Betroffene seine „Lektion“ gelernt hat. Sprich: Er muss einsehen, dass sein Verhalten im Straßenverkehr falsch war und künftig geändert werden muss.
Wie genau die Sperrfristverkürzung geregelt ist, verrät ein Blick in § 69a Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB):
„Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ (§ 69a Abs. 7 StGB)
Wo muss ein Antrag auf Sperrfristverkürzung gestellt werden?
In der Regel muss das Verfahren zur Sperrfristverkürzung den juristischen Weg nehmen. Das bedeutet, dass der Weg über ein Gericht führt. Ansprechpartner sind in der Regel die Amtsgerichte, welche auch die Sperrfrist verhängt haben.
In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg sollten Betroffene, die eine Sperrfristverkürzung beantragen wollen, sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber eine schlüssige Begründung haben und natürlich auch unterschrieben sein.
Zu beachten ist auch, dass die Sperrfristverkürzung nicht immer im Voraus beantragt werden kann. Sie können z. B. in Bayern keinen Antrag auf Sperrfristverkürzung um zwei Monate stellen. Stattdessen bewerten die Richter die gegenwärtige Situation bei Antragseingang. Liegen die Voraussetzung vor, wird die Sperrfristverkürzung gewährt.
Argumente für eine Sperrfristverkürzung
Die Sperrfrist wird nicht willkürlich vergeben – ihre Dauer hat juristisch gesehen stets eine Berechtigung. Damit es zu einer Sperrfristverkürzung kommen kann, müssen die Anträge der Betroffenen also eine wirklich schlüssige und gute Argumentation vorweisen, andernfalls werden sie abgelehnt. Häufig ist ein positives Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig.
Hilfreich ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Führerscheinstelle, in der festgestellt wird, dass es keine größeren Hindernisse bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geben wird, selbst bei verkürzter Sperrfrist. Insbesondere bei einer Sperrfristverkürzung mit Alkohol- und Drogenproblematik empfiehlt sich eine vorgezogene Teilnahme an einer MPU. Auch eine verkehrspsychologische Beratung kann ein gutes Argument sein.
Sperrfristverkürzung mithilfe der BfF
Zur Verkürzung der Sperrfrist können sich Betroffene bei den sogenannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) beraten lassen. Diese bieten häufig neben der MPU auch Kurse zur Sperrfristverkürzung an. Auch die MPU-Nachschulung ist häufig im Angebot. Die BfF kennen sich zudem mit den Besonderheiten der einzelnen Bundesländer aus und können Betroffene kompetent durch die Vorbereitungs- und Antragsphase führen.
Martin meint
14. April 2020 at 9:26
Hallo
ich lebe im Bayern und mir wurde bei 8 Punkte in Flensbur der Führerschein entzogen das war am 22.2.2020.Habe dann einen einen Antrag auf Neuerteilung gestellt.Habe eine Aufforderung bekommen das ich eine MPU machen muss und wollte jetzt Fragen ob da eine Sperrzeitverkürzung möglich ist wenn die MPU erfolgreich abgelegt wurde.
Jens Z. meint
31. Januar 2020 at 1:08
Nun ist es soweit, ich muss meinen Führerschein abgeben, die Sperrfrist beträgt 6 Monate. Die Sperre erfolgt wegen dem Erreichen der 8 Punkte, Abstandsverstöße und überhöhte Geschwindigkeit. Ich bin Berufskraftfahrer und die Verstöße sind während meiner Arbeit (40 to) passiert. Ich will das nicht schön reden und bin mir meiner Verantwortung bewusst, aber einige Verstöße sind Bauart bedingt gewesen. Im Nachhinein überlegt man, was man hätte besser machen können! Jetzt zur eigentlichen Frage, gibt es eine Möglichkeit, hier die Sperrfrist zu verkürzen, wenn ja auf welchem Weg und auf welche Art. Im Übrigen habe ich nach meinem letzten Verstoß gleich einen Termin beim TÜV Nord gemacht, diese Schulung beginnt im Februar, leider zu spät! Ich möchte gerne arbeiten, aber ohne den Führerschein ist das natürlich nicht möglich und 6 Monate sind eine lange Zeit.
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 15:14
Hallo Jens,
ob Ihre Situation eine Sperrfristverkürzung begründet, können wir nicht beurteilen. Dies muss das zuständige Gericht entscheiden, bei dem Sie die Verkürzung beantragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Volker meint
23. Oktober 2019 at 10:48
Mir wurde der Führerschein entzogen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (überholen), Sperrfrist 8 Monate, kein Alkohol, keine Drogen, keine Vorstrafen, 1 Punkt in Flensburg, FS seit 1983, wohnhaft in BaWü. Ich möchte eine Sperrfristverkürzung nach 3 Monaten beantragen. Welche Chancen habe ich, diese zu erreichen? Mit welchen Auflagen von Seiten der Führerscheinstelle habe ich zu rechnen?
Markus meint
10. November 2017 at 6:31
Hallo,
Wie lange braucht solch ein Antrag auf sperrfristverkürzung bei Gericht in Bayern bis dieser stattgegeben wird oder nicht?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 14:51
Hallo Markus,
Sie können eine Sperrfristverkürzung beantragen. Wie lange dieser Antrag bearbeitet wird, hängt vom Fall ab. Deshalb können wir Ihnen keine pauschale Antwort geben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
margit meint
22. August 2017 at 21:14
hallo, bin alkoholkrank und hatte vor 2 wochen nach 7 jahren abstinenz einen rückfall, bin im ambulanten pflegedienst tätig, habe am vorabend ziemlich viel getrunken gegen mittag an die arbeit, nach der arbeit dann noch 3 kleine flaschen sekt und 2 bier , beim ausparken auto angefahren und es wurde polizei geholt, nach vielen fehlversuchen ein wert von 2,8 prolmille womit muß ich rechnen, vielen dank im voraus
bussgeldkatalog.de meint
28. August 2017 at 11:05
Hallo Margit,
bei einer derart hohen Promilleanzahl wird Ihnen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein ist dann nicht nur gesperrt, sondern muss neu beantragt werden. Außerdem wird mit Sicherheit die Anordnung einer MPU erfolgen. Dazu kommen in der Regel noch drei Punkte in Flensburg und wahrscheinlich ein Bußgeld von mehreren hundert Euro, da es eine Sachbeschädigung gab.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thorsten meint
10. August 2017 at 20:11
Guten Tag,
ich habe wegen einer Trunkenheitsfahrt (1,32 pro Mille) mit Verkehrsgefährdung ohne Unfall (Schlangenlinien)zwischenzeitlich einen Strafbefehl erhalten (Ersttäter). Sperrfrist 9 Monate, Geldstrafe 50 Tagessätze.
Wieviele Punke in Flensburg bekomme ich?
Haben Sie ein Verzeichnis für Anlaufstellen NRW und Niedersachsen?
Danke
MfG
Thorsten
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 10:33
Hallo Thorsten,
wenn Sie Punkte bekommen haben, dann ist dies in der Regel in dem entsprechendem Bußgeldbescheid vermerkt – manchmal kommt es jedoch auch vor, dass Punkte nicht mitgeteilt werden. Sie können Ihren persönlichen Punktestand jedoch beim KBA in Flensburg erfragen. In der Regel sind bei einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,5 Promille und Gefährdung drei Punkte vorgesehen. Ein solches Verzeichnis für die einzelnen Bundesländer liegt uns leider nicht vor.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rene meint
9. Juli 2022 at 16:28
1,37 Promille Restalkohol angewiesen auf den Führerschein Erstäter
anna meint
5. Juni 2017 at 20:23
guten abend!,
ist es möglich, bei einem bak von 2,09 eine Sperrfristverkürzung zu beantragen?
mfg
anna
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 10:59
Hallo Anna,
Sie können eine Sperrfristverkürzung beantragen. Ob die Sperrfrist jedoch vorzeitig aufgehoben wird, wird immer anahnd des Einzelfalles entschieden. Wir können Ihnen daher keine pauschale Antwort geben, ob Ihr Antrag erfolgreich sein wird.
bussgeldkatalog.de
Alexander G meint
1. Juni 2017 at 13:31
Hallo,
was kommt auf einen ca. zu, wenn man in Bayern lebt und mit ca. 1,34 Promille Alkomat kontrolliert wird?
Blut wurde abgenommen, Testergebnis ist noch nicht da.
Aufgehalten wurde ich zuhause.
Ersttäter
Keine Schlangenlinien gefahren, es war eine normale Kontrolle um 1 Uhr früh.
Aus meinen Angaben, sollte es fahrlässiges handeln sein, da mir nicht bewusst war, dass ich über der Promillegrenze war.
Muss ich mit einem MPU rechnen?
danke
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:18
Hallo Alexander,
ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, unabhängig davon, ob Sie fahrauffällig gefahren sind oder nicht. Bei Alkoholstraftaten wird die Höhe der Geldstrafe, der Fahrerlaubnisentzug sowie die Dauer der Sperrfrist vor Gericht entschieden. In Bayern ist es außerdem ab 1,1 Promille üblich, dass eine MPU angeordnet wird.
bussgeldkatalog.de
basti meint
9. Mai 2017 at 20:27
was kommt auf einem zu wenn man mit 2 promille einen unfall verursacht hat?
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:35
Hallo Basti,
dabei handelt es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,09 Promille im Blut. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geld- und Freiheitsstrafe sowie der Fahrerlaubnisentzug. Meistens wird auch eine MPU angeordnet. Zudem ist es möglich, dass die Versicherung den Unfallschaden nicht zahlt.
bussgeldkatalog.de
Bahceci meint
25. März 2017 at 5:35
Ein Kollege hatte in Köln NRW 1,14 promille in der Probezeit und ist 18 Jahre alt.
Was kommt alles auf den zu?
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 8:56
Hallo Bahceci,
Ihr Kollege hat eine Straftat begangen, dementsprechend erwartet ihn eine Freiheits- oder Geldstrafe. Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden. Neben drei Punkten in Flensburg wird ein variables Bußgeld im Einzelfall festgelegt.
bussgeldkatalog.de
Raimund W. meint
14. Januar 2017 at 19:03
Wie hoch ist in Bayern zur zeit der alkoholwert der zur mpu führt
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:28
Hallo Raimund,
in der Regel wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille eine MPU angeordnet. Kam es jedoch zu verkehrsauffälligem Verhalten, ist der Fahrer alkoholabhängig oder Wiederholungstäter, so kann auch schon ab einem niedrigeren Wert eine MPU angeordnet werden. Dies liegt im Ermessen der Behörde.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
7. Mai 2018 at 12:33
Eine Trunkenfahrt mit 0,8 Promille mit einem Verkersunfall in einem Parkenden Fahrzeug ohne Personenschaden, aber mit Fahrerflucht muss man da mit einer MPU rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 7:49
Hallo Thomas,
ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Eine pauschale Einschätzung ist uns daher nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de