Bußgeldtabelle: Geschwindigskeitsverstöße in der Spielstraße
Kurz & knapp: Spielstraße
Die „Spielstraße“ ist eine alternative, umgangssprachliche Bezeichnung für einen verkehrsberuhigten Bereich und findet daher auch in diesem Text Anwendung. Sie lässt sich primär in Wohngebieten finden und soll ein sichereres Umfeld für Fußgänger und spielende Kinder schaffen. Beide Personengruppen dürfen hier nicht nur die Gehwege, sondern auch die gesamte Straßenfläche nutzen. Mehr erfahren Sie hier.
Trotz des umgangssprachlichen Gebrauchs ist gemäß der StVO eine Spielstraße theoretisch kein verkehrsberuhigter Bereich – beide Zonen werden nämlich in der Praxis durch unterschiedliche Verkehrsschilder ausgewiesen. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind Fahrzeuge bspw. weiterhin gestattet, müssen aber eine reduzierte Geschwindigkeit fahren. In einer richtigen Spielstraße ist jeglicher Straßenverkehr untersagt. Mehr zu den Unterscheidungsmerkmalen beider Schilder finden Sie in diesem Abschnitt.
Grundsätzlich setzt die StVO in § 42 Abs. 2 Anlage 3 Nr. 12 voraus, dass alle Fahrzeugführer den verkehrsberuhigten Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit durchqueren dürfen. Eine konkrete Geschwindigkeitsvorgabe gibt der Gesetzestext allerdings nicht. Gerichtsurteile kommen ebenfalls zu unterschiedlichen Schlüssen, geben aber in der Spielstraße eine maximale Geschwindigkeit von durchschnittlich 15 km/h vor.
Je nachdem, wie viel schneller Sie als die Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, können Ihnen verschiedene Sanktionen drohen. Bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Spielstraße ist ein Bußgeld in jedem Fall fällig. Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden bei schwerwiegenderen Verstößen möglich. Mehr Infos dazu gibt es für Sie hier. Genauere Werte können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? – „Spielstraße“ (325.1)
Inhaltsverzeichnis
Nach § 42 Abs. 2 Anlage 3 Nr. 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. einer umgangssprachlichen Spielstraße Regeln, an die Sie sich als Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
- Fußgänger genießen in verkehrsberuhigten Bereichen in der Regel Vorrang vor anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern. Das bedeutet, dass Sie diese weder beim Laufen behindern oder beeinträchtigen, noch sie in irgendeiner Weise gefährden dürfen. Ist die Fahrbahn blockiert, weil bspw. Kinder auf dieser spielen oder Spaziergänger sie überqueren, müssen diese zwar Fahrzeuge auch passieren lassen. Im Zweifelsfall haben Sie aber anzuhalten und zu warten.
- In einer Spielstraße darf nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) nur parken, wer die dafür vorgesehenen, durch Markierungen gekennzeichneten Parkflächen nutzt. Außerhalb dieser Flächen zu halten, ist erlaubt, wenn Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen. Zum Ein- und Aussteigen ist jegliches Halten im verkehrsberuhigten Bereich ebenfalls gestattet.
- Nach einem Spielstraßenschild zur Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs müssen alle Kfz und Fahrräder stets die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Aber was bedeutet das genau und wer entscheidet darüber? In der Regel ist von dem Tempo auszugehen, das gehende bzw. schreitende Fußgänger durchschnittlich erreichen. Dazu gibt es allerdings in der Rechtsprechung keinen allgemeingültigen Konsens.
Wichtig: Gerichtsurteile berufen sich bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Spielstraße auf unterschiedliche Grenzwerte. Ohne Gesetzesgrundlage erfolgen die Entscheidungen auf Einzelfallbasis und liegen im Ermessen der zuständigen Gerichte. Sind Sie sich unsicher, können Sie sich entweder an einem Mittelwert orientieren oder versuchen, die folgenden Werte zu unterschreiten.
- Für das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 3 Ss OWi 1038/02) ist eine Geschwindigkeitsspanne zwischen 4 und 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit zulässig.
- Das OLG in Köln (Az.: Ss 782/84), Brandenburg (Az.: 1 Ss OWi 86 B/05) und Karlsruhe (Az.: 1 Ss 159/03) sehen den Grenzwert bei maximal 7 km/h.
- Der Meinung des Amtsgerichts (AG) in Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) nach, ist wiederum eine Geschwindigkeit von maximal 15 km/h erlaubt.
Konsequenzen für zu schnelles Fahren in der Spielstraße
Sobald das ein Verkehrsschild eine Spielstraße bzw. einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist, ändert sich die Geschwindigkeitsbegrenzung von der vorher im Wohngebiet gültigen zur Schrittgeschwindigkeit. Das schließt nicht aus, dass in dieser Zone Blitzer im Einsatz sind. Werden Sie geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Wie hoch das zu zahlende Bußgeld in der Spielstraße ausfällt, richtet sich nach dem gültigen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften. Es staffelt sich aber in der Regel je nach der Schwere Ihres Verstoßes.
Für Überschreitungen bis zu 10 km/h werden bspw. 30 Euro fällig, während es für 21 bis 25 km/h schon 115 Euro sind. Für letztere Verstöße gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Ein einmonatiges Fahrverbot ist ab 31 bis 40 km/h garantiert – bei 26 bis 30 km/h nur, wenn Sie mindestens zweimal mit dieser Geschwindigkeit in einem Kalenderjahr erwischt werden.
Wichtig: Gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger, erhöht sich das Bußgeld, das Sie für einen Geschwindigkeitsverstoß zahlen müssen. Grundsätzlich kommen 25 Euro dazu. Verursachen Sie hingegen einen Unfall mit Personenschaden (bspw. weil Sie zu schnell gefahren sind und Kinder beim Spielen übersehen haben), ist dies eine Straftat. Das zieht für Sie mitunter auch strafrechtliche Konsequenzen in der Form von Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich.
Rechts vor links in der Spielstraße? – was die StVO vorsieht
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt auch in Spielstraßen, sofern keine Schilder die Vorfahrt in der Spielstraße anderweitig regeln. Das bedeutet, dass auch in einem verkehrsberuhigten Bereich die allgemeinen Verkehrsregeln zur Vorfahrt Anwendung finden.
Eine Besonderheit besteht jedoch beim Verlassen der Spielstraße: Hier gelten gemäß § 10 der StVO die gleichen Regeln wie beim Herausfahren aus einem Privatgrundstück (d. h. Sie haben eine besondere Sorgfaltspflicht). Der Fahrzeugführer hat gegenüber dem Verkehr auf der „normalen“ Straße auch keine Vorfahrt – die rechts-vor-links-Regel gilt also nicht. Das Einfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine andere Straße muss demnach so erfolgen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Das Schild für die Spielstraße vs. für den verkehrsberuhigten Bereich
Obwohl viele Fahrzeugführer den Bereich einer Spielstraße mit dem rechteckigen Schild mit weißem Rahmen und blauem Hintergrund assoziieren, auf dem ein Haus, ein Auto, ein erwachsener Fußgänger und ein mit einem Ball spielendes Kind abgebildet sind, ist das rein rechtlich gesehen nicht korrekt. Denn dieses Verkehrsschild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin, in dem Autos, Krafträder und Fahrradfahrer weiterhin ein Durchfahrtsrecht haben.
Das Zeichen, das die Spielstraße ankündigt, verbietet hingegen allen Durchfahrtsverkehr (inklusive jeglichem Halten und Parken) und erlaubt nur Fußgängern und spielenden Kindern, sich im ausgeschilderten Bereich frei zu bewegen. Es stellt eine Kombination aus dem runden, rot-weißen Verkehrszeichen 250 (dem Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzzeichen (Nr. 1010-10) dar.
Dieses zeigt das gleiche spielende Kind wie im Verkehrsschild für den verkehrsberuhigten Bereich, allerdings ohne die restlichen Piktogramme. Außerdem hat es hier eine schwarze Färbung und ist auf einem rechteckigen, weißen Schild mit schwarzer Umrandung zu sehen, das unter dem Vorschriftzeichen angebracht ist.
Hier sehen Sie noch einmal Abbildungen beider Verkehrszeichen im Vergleich:
Quellen und weiterführende Links
- § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
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