Kurz & knapp: Spurwechsel
Die Absicht, einen Spurwechsel zu vollziehen, ist durch Blinken anzuzeigen.
Der Spurwechsel darf nur vollzogen werden, wenn dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, ist dieser in aller Regel dem Verkehrsteilnehmer anzulasten, der die Spur gewechselt hat.
Spurwechsel auf Autobahn und Co.
Inhaltsverzeichnis
Autofahren will gelernt sein – Daher ist es in Deutschland Pflicht, eine Fahrschule zu besuchen, bevor eine Zulassung für die theoretische und praktische Fahrprüfung erfolgen kann. In dieser Lehreinrichtung werden die Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr gelegt.
Neben den technischen Fähigkeiten, die benötigt werden, um ein Kfz überhaupt fahren zu können, muss der Führerscheinbewerber auch mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut sein. Praktischer und theoretischer Unterricht sollen diese vermitteln.
Dabei wird der Fahrschüler mit allerhand Situationen konfrontiert, die ihn auch später im täglichen Verkehr erwarten. Eine davon ist der Spurwechsel. Was ist dabei zu beachten? Und was sagt die StVO zum Spurwechsel? Die Antworten und weitere wichtige Informationen rund um den Fahrstreifenwechsel erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Weitere wichtige Informationen zur Fahrschule
So soll also in der Theorie ein Spurwechsel vonstattengehen. Damit dies auch in der Praxis gelingt, geben wir Ihnen im Folgenden eine kleine Anleitung an die Hand, mit deren Hilfe ein gefahrloser Fahrspurwechsel kein Problem darstellen sollte.
- Bereiten Sie den Spurwechsel rechtzeitig vor, indem Sie den Verkehr durch die Spiegel im Blick behalten. So sehen Sie rechtzeitig, wann sich die Möglichkeit zum Fahrstreifenwechsel ergibt.
- Erblicken Sie eine Lücke, die ausreichend Platz aufweist, können Sie den Blinker betätigen, um den nachfolgenden Verkehr auf Ihr Vorhaben aufmerksam zu machen.
- Bevor Sie nun den Spurwechsel vollziehen, überprüfen Sie die Verkehrslage noch einmal genau.
- Ist eine gefahrlose Überfahrt auf die andere Spur möglich, wechseln Sie den Fahrstreifen.
Spurwechsel laut StVO: Sonderfall Reißverschlussverfahren
Wie bereits erwähnt, besteht beim Spurwechsel kein Recht des Wechselnden, welches besagt, dass die anderen Verkehrsteilnehmer den Wechsel auf den anderen Fahrstreifen ermöglichen müssen. Doch wie so oft im Leben gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ist nämlich die Weiterfahrt auf dem Fahrstreifen nicht möglich oder endet dieser, so greift das sogenannte Reißverschlussverfahren. Bei diesem ist der nachfolgende Verkehr verpflichtet, einen Spurwechsel zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich ist in § 7 Absatz 4 StVO zu finden:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Wichtig ist, dass die Verkehrsteilnehmer, deren Fahrstreifen endet, diesen bis zum Ende befahren und sich dann erst in die andere Spur einfädeln. Mehrere Versuche haben gezeigt, dass dies die effektivste Methode ist, um den Verkehrsfluss an einer Engstelle zu gewährleisten.
Bedenken Sie: Das Reißverschlussverfahren greift nicht, wenn ein zufälliges Hindernis die Spur blockiert (beispielsweise ein Fahrzeug, welches in zweiter Reihe parkt). In diesem Fall muss der betroffene Fahrer warten, bis ein Spurwechsel möglich ist. So urteilte das Amtsgericht München (Az.: 334 C 28675/11).
Mehr zum Reißverschlussverfahren erfahren Sie auch im nachfolgenden Video:
Auf der Autobahn beim Spurwechsel geblitzt: Geht das überhaupt?
Bei einem Spurwechsel, gerade auf der Autobahn, lassen sich einige Fahrer dazu hinreißen, so sehr zu beschleunigen, dass sie die Höchstgeschwindigkeit übertreten. Dann kann es passieren, dass sie geblitzt werden.
Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, drohen dem Fahrer ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.
Übrigens: Ein doppelter Spurwechsel ist per Gesetz nicht verboten. Allerdings ist auch hier das oberste Gebot, dass kein Verkehrsteilnehmer durch diesen gefährdet wird.
Unfall beim Spurwechsel: Wer hat Schuld?
Trotz der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei einem Spurwechsel kann es zu einem Unfall kommen. Typisch ist hierbei ein Auffahrunfall, weil die anvisierte Spur doch nicht frei war bzw. der Abstand zum nachfolgenden Auto falsch eingeschätzt wurde.
Die Schuldfrage ist hierbei meist schnell geklärt, denn grundsätzlich hat derjenige, der den Spurwechsel vollzieht, darauf zu achten, dass dieser ohne Probleme möglich ist. Bei einem Unfall trifft also in aller Regel ihn die Schuld.
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