Bußgeldtabelle: Verbotswidrige Verwendung des Standlichts
Verstoß | Bußgeld |
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Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit Standlicht gefahren | 10 € |
Kurz & knapp: Vorschriften zum Standlicht
Das Standlicht wird auch Begrenzungslicht genannt und dient der Beleuchtung und Kenntlichmachung eines haltenden Fahrzeugs. Während des Fahrens ist es ebenfalls eingeschaltet, allerdings nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss das haltende Fahrzeug bei fehlender Straßenbeleuchtung mit dem Standlicht beleuchtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften reicht die einseitige Beleuchtung durch ein Parklicht.
Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.
Inhaltsverzeichnis
Ist die Sicht durch Dunkelheit oder Witterungsverhältnisse wie Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt, muss die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden. Die Beleuchtung sorgt im Straßenverkehr dafür, dass der Fahrzeugführer bei schlechten Sichtverhältnissen zum einen besser sehen kann und zum anderen besser gesehen wird. Leuchtzeichen gehören auch deshalb zu den Warnzeichen im Straßenverkehr.
Aber nicht nur fahrende Fahrzeuge müssen beleuchtet werden. Auch ein haltendes oder parkendes Auto muss beleuchtet werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern. Zu diesem Zweck verfügt jedes Fahrzeug über ein Standlicht.
Doch was genau ist das Standlicht eigentlich und wie sieht es aus? Wann muss dieses benutzt werden? Inwiefern unterscheidet sich dieses von anderen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Was ist Standlicht und wozu dient es?
Das Standlicht wird auch als Begrenzungslicht bezeichnet und dient dazu, ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten. Die Begrenzung des Fahrzeugs soll so bei schlechter Außenbeleuchtung kenntlich gemacht werden. Wie sieht das Standlicht eigentlich aus? Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Standlicht vorn – Begrenzungsleuchten: Sie dienen dazu, die Fahrzeugbegrenzung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich zu machen. Sie geben einen Hinweis auf die Breite des Fahrzeugs. (Weißes Licht)
- Standlicht hinten – Schlussleuchten: Sie dienen dazu, das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen von hinten kenntlich zu machen. (Rotes Licht)
- Kennzeichenbeleuchtung hinten: Diese leuchtet in der Regel in Kombination mit dem Standlicht.
- Cockpitbeleuchtung im Fahrzeug
Standlicht – wie die Kontrollleuchte aussieht: Das Standlicht-Symbol besteht aus zwei sich gegenüberliegenden Halbkreisen, von denen jeweils drei Strahlen ausgehen.
Standlicht – welche Farbe dieses haben muss: Die Begrenzungsleuchten müssen gemäß § 51 StVZO weißes Licht ausstrahlen. Ein gelbes Standlicht ist demnach nicht zulässig.
Standlicht – wie hell es ist: Die Lichtstärke des Standlichts vorne am Fahrzeug beträgt nur wenige Prozent der Lichtstärke des Abblendlichts.
Standlicht als Fahrzeugbegrenzung bei schlechten Lichtverhältnissen: Wo müssen die Begrenzungsleuchten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angebracht sein?
Kfz müssen gemäß § 51 StVZO mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Diese und auch die Schlussleuchten müssen am Fahrzeug folgendermaßen angebracht sein:
- Seitliche Begrenzung: Der äußerste Punkt der Leuchtfläche darf maximal 40 Zentimeter von der äußersten Kante des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
- Begrenzung zur Fahrbahn: Der äußerste Punkt der Leuchtfläche muss mindestens 35 Zentimeter und darf höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn liegen.
Standlicht einschalten: Wann ist dies nötig?
Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs
Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten.
Standlicht zur Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs
Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren. Es muss immer in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht eingeschaltet sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass zumindest die Umrisse des Kfz bei einem Ausfall des Fern- oder Abblendlichts immer noch zu erkennen sind.
Übrigens: Das Fahren nur mit Standlicht kann ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.
Beleuchtung durch Standlicht, Fernlicht und Abblendlicht
Neben dem Standlicht gibt es noch das Fernlicht und das Abblendlicht. Diese müssen in Kombination mit dem Standlicht zur Beleuchtung von fahrenden Fahrzeugen eingesetzt werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, so zum Beispiel in der Nacht oder am Tag bei die Sicht beeinträchtigenden Witterungsverhältnissen. Wann mit welchem Licht gefahren werden darf, regelt § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- Standlicht: Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden. Die Begrenzungsleuchten sind allerdings auch dann eingeschaltet, wenn mit Fernlicht oder Abblendlicht gefahren wird.
- Abblendlicht: Mit Abblendlicht muss in der Dämmerung oder bei Dunkelheit gefahren werden oder wenn am Tag die Sicht erheblich durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird.
- Fernlicht: Ist eine Straße durchgehend oder ausreichend beleuchtet, darf nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es muss rechtzeitig abgeblendet werden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit einem geringen Abstand vorausfährt.
Nebelscheinwerfer können übrigens auch in Kombination mit dem Standlicht benutzt werden. Das sorgt dafür, dass die sich die Eigenblendung bei besonders dichtem Nebel reduziert.
Kann ich das Tagfahrlicht durch Standlicht ersetzen?
Kann das Standlicht als Tagfahrlicht verwendet werden? Das Tagfahrlicht wird bei vielen neueren Fahrzeugmodellen mit der Zündung automatisch eingeschaltet. Sobald die Hauptbeleuchtung eingeschaltet wird, schaltet sich das Tagfahrlicht ab.
Die Lichtleistung ist geringer als beim Abblendlicht, jedoch ist das Tagfahrlicht heller als das Standlicht. Sie können bei guten Sichtbedingungen am Tag zwar mit Standlicht fahren, allerdings macht dies als Ersatz für das Tagfahrlicht aufgrund der geringeren Lichtstärke wenig Sinn.
Standlicht am Auto defekt: Standlichtbirne wechseln
Vergessen Sie nicht, Ihr Standlicht regelmäßig zu prüfen. Ist das Standlicht an Ihrem Fahrzeug defekt, muss die Glühbirne ausgetauscht werden. Diese können Sie selbst käuflich erwerben und einsetzen, allerdings nur dann, wenn Sie die nötigen Fachkenntnisse besitzen. Wer sich das selbst nicht zutraut, kann sich an eine Kfz-Werkstatt wenden, um das Standlicht zu wechseln.
Bernd W meint
14. September 2022 at 14:05
Als Fahrlehrer muss ich immer wieder feststellen das Autofahrer bei Regen die Nebelschlussleuchte einschalten was dazu führt das der nachfolgende Verkehr stark geblendet wird. Man kann es an der Kontroll Leuchte erkennen.