Kurz & knapp: Steinschlag
Steinschläge entstehen, wenn ein vor Ihnen fahrendes Kfz Steine auf der Fahrbahn aufwirbelt und diese gegen die Scheibe Ihres Kfz schlagen. Dadurch können sich zum Beispiel in der Windschutzscheibe Risse bilden. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, können Sie eine Steinschlagschutzfolie auf Ihre Windschutzscheibe kleben.
Stellen Sie fest, dass bei Ihrer Windschutzscheibe zu einem Steinschlag gekommen ist, sollten Sie zeitnah anhalten und den Schaden genauer unter die Lupe nehmen. Es empfiehlt sich zudem, Fotos von der betroffenen Stelle anzufertigen. Handelt es sich um keinen gravierenden Steinschlag, sollten Sie den Riss erst einmal abkleben. Die Weiterfahrt ist sodann möglich und stellt keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar.
Ist das Sichtfeld des Fahrers von dem Schaden betroffen, sollte die Steinschlagreparatur umgehend erfolgen, da dieser sonst ein Sicherheitsrisiko darstellt. In solchen Fällen muss in aller Regel auch die komplette Windschutzscheibe in der Werkstatt ausgetauscht werden.
Die Kosten der Reparatur von einem Steinschlag übernimmt die Teilkasko. Verfügen Sie nicht über solch eine zusätzliche Versicherung, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen. Wenn eine Smart Repair möglich ist sind die Kosten nicht so hoch.
Wann kommt es zum Steinschlag?
Inhaltsverzeichnis
Ein Kraftfahrzeug ist häufig einer schlechten Witterung und anderen Einflüssen der Umwelt ausgesetzt. Daher kommt es bei vielen Fahrzeugen zu einer gewissen Abnutzung nach einiger Zeit. Kleinere Schönheitsfehler beeinträchtigen die Fahrleistung in aller Regel nicht.
Was schnell zu einem enormen Sicherheitsrisiko werden kann, ist allerdings ein Steinschlag. Dieser entsteht häufig unbemerkt. Auf der Fahrbahn befinden sich nicht selten viele kleine Steine. Diese werden dann während der Fahrt aufgewirbelt.
Passiert dies und Sie fahren hinter einem Kfz her, kann es schnell passieren, dass einer dieser Steine mit voller Wucht gegen Ihre Windschutzscheibe kracht und dort einen Riss verursacht. Für einen Steinschlag auf der Autoscheibe können Sie den anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht haftbar machen, es sei denn, dieser hat den Steinschlag grob fahrlässig verursacht.
Interessant: Um Ihre Windschutzscheibe vor solchen Schäden zu schützen, können Sie eine Folie als Steinschlagschutz aufkleben. Allerdings bietet diese auch keine 100-Prozent-Garantie, dass keine Risse entstehen.
Müssen Sie den Steinschlag umgehend ausbessern lassen?
Doch was müssen Sie tun, wenn Sie feststellen, dass ein Steinschlag auf Ihrer Windschutzscheibe vorliegt? Zunächst sollten Sie das Kfz auf einem Parkplatz abstellen und den Schaden genauer betrachten.
Überprüfen Sie, wie groß der Riss ist und wo sich dieser genau befindet. Ist das Sichtfeld des Fahrers nicht betroffen und liegt er nicht zu nah am Rand der Windschutzscheibe, können Sie die Stelle erst einmal säubern und abkleben.
Ist der Steinschlag allerdings größer als eine Zwei-Euro-Münze, befindet sich im Sichtfeld des Fahrers oder direkt am Rand der Scheibe, sollten Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen. Dann muss der Schaden schnell behoben werden, da sonst die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, wenn Sie einen Steinschlag im Sichtfeld nicht ausbessern.
Wichtig: Sie sollten auch kleinere Steinschläge zeitnah ausbessern lassen. Fahren Sie lange mit einer entsprechenden Beschädigung weiter, riskieren Sie, dass der Riss immer größer wird.
Steinschlag reparieren: Sind die Kosten durch die Versicherung gedeckt?
Da es häufig nicht möglich ist, dass Sie einen Steinschlag selbst reparieren, stellt sich die Frage, wer eigentlich für die Reparaturkosten aufkommt. Schließlich können diese rund 100 Euro betragen. Muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden, sind noch viel höhere Kosten möglich.
Grundsätzlich ist die Teilkasko bei einem Steinschlag der Ansprechpartner. Haben Sie diese Zusatzversicherung für Ihr Kfz abgeschlossen, sollte diese auch für die Reparaturkosten aufkommen. Wichtig ist, dass Sie der Versicherung den Schaden frühzeitig melden. Bedenken Sie allerdings, dass eine Selbstbeteiligung fällig werden kann. Wie hoch diese ausfällt, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.
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