Kurz & knapp: Straftat in Deutschland
Eine Straftat ist gegeben, wenn Betroffene in vollem Bewusstsein eine verbotene Tat begehen und dabei rechtswidrig handeln.
Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zu Straftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten.
Straftaten können unter anderem mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Das Strafmaß ist stets von einem Gericht im Einzelfall festzulegen.
Wichtige Informationen zu Straftaten
Straftaten in Deutschland: Statistik
Inhaltsverzeichnis
716 044 Urteile über Straftaten wurden im Jahr 2017 in Deutschland gefällt. Zwar stellt dies einen Rückgang um drei Prozent im Vergleich zu den Werten des Vorjahres dar, allerdings liegt ist die Kriminalitätsrate immer noch hoch.
Die meisten Urteile wurden wegen Diebstahl und Unterschlagung ausgesprochen, der Tatbestand des Betrugs führte insgesamt zu 82 235 Verurteilungen. Insgesamt gibt es viele unterschiedliche Arten von Straften, die gemäß Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert werden.
Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Vergehen als Straftat gilt? Was ist der Unterschied zu einer Ordnungswidrigkeit? Ab wann handelt es sich um eine Straftat im Straßenverkehr? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Straftat: Eine Definition
Nicht jede Tat, die gegen geltende Gesetze und Regeln verstößt, muss auch automatisch eine Straftat darstellen. Haben Sie beispielsweise keinen Parkschein in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung gezogen, hat dies keine strafrechtlichen Konsequenzen, es handelt sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit.
Damit eine Straftat gegeben ist, müssen in Deutschland drei wesentliche Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine verbotene Tat handeln, die gemäß Strafgesetzbuch mit einer Strafe bedroht ist,
- der Straftäter muss bei vollem Bewusstsein gehandelt haben und
- der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, es waren also keine Rechtfertigungsgründe (zum Beispiel Notwehr) vorhanden.
Der wichtigste Punkt dabei ist, dass die Straftat entsprechend im StGB definiert und mit einer Strafe bedroht ist. Dabei ist zunächst unwesentlich, ob es sich um eine Geld– oder Freiheitsstrafe handelt, welche als Strafmaß für das entsprechende Vergehen angedacht ist.
Ab wann handelt es sich um eine schwere Straftat?
Je Straftat muss stets individuell beurteilt werden. Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, müssen die Richter stets alle Umstände des rechtswidrigen Verhaltens einbeziehen, bevor ein Urteil festgelegt werden kann.
Handelt es sich um eine schwere Straftat, wird oft auch der Begriff „Verbrechen“ genutzt. Dieser umfasst alle Straftatbestände, welche mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Nachfolgend haben wir für schwere Straftaten einige Beispiele aus dem StGB zusammengefasst:
- Raub (§ 249)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
- Mord (§ 211)
- Schwere Brandstiftung (§ 306a)
- Menschenraub (§ 234)
- Kinderhandel (§ 236)
- Geiselnahme (§ 239b)
Unterschied Ordnungswidrigkeit und Straftat
Nicht jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung muss gleich eine Straftat darstellen. Es gibt auch Verstöße die weniger schwerwiegend und nicht kriminell sind. Diese werden meist aus Unachtsamkeit bzw. Verletzung der Sorgfaltspflicht begangen.
Parken Sie Ihren Wagen falsch oder ziehen Sie keinen Parkschein, obwohl dies gefordert ist, kann nicht von einer kriminellen Handlung gesprochen werden. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird nicht durch ein Gericht geahndet, diese Aufgabe kommt einer Verwaltungsbehörde zuteil. Dieser ist auch dafür zuständig einen Bußgeldbescheid auszustellen und die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auszusprechen.
Wie ist die Verjährung von Straftaten geregelt?
In Deutschland gilt das Prinzip der Verjährung, eine Straftat kann in aller Regel nicht ewig lang verfolgt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden zwischen den Betroffenen Parteien herrscht.
Die Verjährungsfristen von Straftaten sind in § 78 StGB Absatz 3 definiert:
Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
- dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
- zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
- zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
- fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
- drei Jahre bei den übrigen Taten.
Die Verjährungsfrist einer Straftat richtet sich also maßgeblich danach, wie hoch das Strafmaß ausfallen kann, beträgt aber mindestens drei Jahre.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Um eine Verurteilung für eine Straftat in Deutschland erwirken zu können, ist ein Strafverfahren (auch Strafprozess genannt) vonnöten. Dieses ist grundsätzlich in drei unterschiedliche Abschnitte zu unterteilen, welche im Folgenden näher beleuchtet werden:
Das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)
Wird eine Straftat zur Anzeige gebracht, muss in einem ersten Schritt das Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer vorliegenden Straftat nachzugehen.
Sie leitet das Ermittlungsverfahren, in der Praxis ist es allerdings häufig die Polizei, welche die primären Ermittlungen durchführt. Im Ermittlungsverfahren werden auch mögliche Zeugen und Sachverständige vorgeladen, die Angaben zur Tat machen können.
Zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet sich, ob öffentliche Klage erhoben oder das Verfahren mangels Beweisen eingestellt wird.
Zwischenverfahren (Hauptverhandlung)
Da Zwischenverfahren beginnt mit der Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Im Anschluss beginnt die Hauptverhandlung, welche den wichtigsten Teil vom gesamten Verfahren bei einer begangenen Straftat darstellt.
Gegen erwachsene Angeklagte findet die Hauptverhandlung öffentlich und mündlich statt. Ihr wohnen immer der Richter und Schöffen bei. Staatsanwalt, Protokollführer und Verteidiger dürfen im Rahmen der Hauptverhandlung wechseln.
Zu Beginn wird der Angeklagte über seine persönlichen Verhältnisse vernommen, im Anschluss verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift und der Angeklagte wird zur Sache vernommen, sofern er bereit ist, Angaben zu machen.
Danach beginnt die Beweisaufnahme. Hierbei kommen auch vorgeladene Zeugen zu Wort. Nach Beendigung der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte hat das letzte Wort, bevor sich die Richter zur Beratung zurückziehen. Die Urteilsverkündung stellt schließlich den Schlusspunkt der Hauptverhandlung im Strafverfahren dar.
Nachverfahren (Vollstreckung des Urteils)
Mit Rechtskraft des Urteils beginnt der letzte Abschnitt des Strafverfahrens: das Nachverfahren inklusive Vollstreckung des Urteils. Dabei kann es sich sowohl um das einfordern einer Geldstrafe als auch um die Vollstreckung einer Haftstrafe wegen der begangenen Straftat handeln.
Wann kommt es zur Einstellung vom Strafverfahren?
Wie bereits erwähnt, kann es im Vorverfahren auch zu einer Einstellung der Ermittlungen kommen. Dies geschieht entweder aus Mangel an Beweisen oder weil nachgewiesen werden kann, dass gar keine Straftat vorlag.
Nicht selten komme es nämlich zu falschen Beschuldigungen. In einigen Fällen kann eine kurze Überprüfung des Alibis vom Beschuldigten schon Klarheit schaffen.
Straftaten im Straßenverkehr
Neben einer Ordnungswidrigkeit und Verstößen gegen das Verkehrsrecht ist auch eine Straftat im Straßenverkehr möglich. 2017 wurden ganze 158.978 Täter wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt. Fahren Sie beispielsweise ohne Fahrerlaubnis, stellt dies einen Straftatbestand dar.
Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder eine Unterlassene Hilfeleistung sind als Straftat im Straßenverkehr definiert.
In einigen Fällen geht eine Verurteilung auch mit einem Führerscheinentzug bei begangenen Straftaten im Straßenverkehr einher. Das Gericht zweifelt in diesen Fällen nämlich die Fahreignung der Betroffenen an.
Erwin P meint
20. August 2021 at 16:03
Ich wurde mit 1,8 Promille
erwischt, welche Strafe droht
mir.