Kurz & knapp: Was ist ein Strafverfahren?
Ein Strafverfahren ist per Definition darauf ausgelegt, den Täter einer Straftat zu ermitteln und diesen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) für sein Fehlverhalten zu sanktionieren. Der Ablauf vom Strafverfahren ist ebenso wie andere Grundsätze diesbezüglich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Sobald Anzeige erstattet oder von Amts wegen ermittelt wird, beginnt das Strafverfahren in Deutschland. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dabei verpflichtet, „in beide Richtungen“ zu ermitteln. Es müssen also be- sowie entlastende Beweise und Indizien überprüft werden.
Die Kosten von einem Strafverfahren trägt bei Verurteilung der Täter. Kommt es zu einem Freispruch, werden diese von der Staatskasse übernommen.
Strafverfahren einleiten: Wann wird die Staatsanwaltschaft tätig?
Inhaltsverzeichnis
Gesetze geben Regeln vor, die dafür sorgen sollen, dass alle Menschen friedlich miteinander leben können. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass gegen Verbote verstoßen wird. Handelt es sich dabei um eine Straftat, gibt das StGB einen entsprechenden Rahmen vor, wie diese sanktioniert werden soll.
Bevor es allerdings zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, müssen erst einmal das Strafverfahren eingeleitet und der Täter eindeutig ermittelt werden. Hierbei arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft Hand in Hand.
Doch wie lange dauert ein Strafverfahren eigentlich? Was kostet ein Strafverfahren? Wie läuft es genau ab? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Einleitung von einem Strafverfahren wegen Fahrerflucht
Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Regelmissachtungen. Allerdings sind die meisten davon als Ordnungswidrigkeiten einzustufen und ziehen somit „nur“ ein Bußgeldverfahren nach sich. Damit ein Strafverfahren eröffnet wird, muss zunächst einmal eine Straftat vorliegen.
Diese kann sich allerdings auch im Straßenverkehr ereignen. Kommt es zu einem Unfall, sind alle Unfallbeteiligten dazu verpflichtet, die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, macht sich der Betroffene der Straftat „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (Fahrerflucht) schuldig.
In diesem Fall würde sich ein Strafverfahren an den Verkehrsunfall anschließen. Dies ist auch üblich, wenn Personen bei dem Unfall durch Fahrlässigkeit verletzt wurden. Sind lediglich Blechschäden entstanden, wird in aller Regel kein Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren eröffnet, sofern keiner der Unfallbeteiligten eine Anzeige erstattet. Ein übergeordnetes Verkehrsstrafrecht gibt es nicht.
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?
Das Strafverfahren beginnt, sobald eine Anzeige erstattet oder von Amts wegen ermittelt wird. Die Eröffnung geht also recht schnell. Bis es allerdings tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist sehr variabel und kann nicht genau prognostiziert werden. Grundsätzlich kann beim Strafverfahren auch eine Einstellung gegen Geldauflage erfolgen.Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Das Strafverfahren läuft nach einem festen Schema ab. Dieses besteht im Wesentlichen aus vier Teilen. Diese werden wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutern. Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, wie das Verfahren enden kann: Das Strafverfahren wird eingestellt oder es wird ein Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen, welches Rechtskraft erlangt.
Ermittlungs- bzw. Vorverfahren
Erhält die Polizei eine Strafanzeige, wird ein sogenanntes Ermittlungsverfahren eröffnet. Schon zu diesem Zeitpunkt wird die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren tätig und arbeitet eng mit der Polizeibeamten zusammen.
Zunächst geht es erst einmal darum, Beweise und Indizien zum vorliegenden Fall zu ermitteln. Dazu gehört natürlich auch die Befragung von Zeugen, welche konkrete Angaben zur Tat machen können. Auch der Verdächtige selbst wird vernommen, ist allerdings nicht zu einer Aussage verpflichtet.
Im Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Beweise und Indizien zu prüfen, die gegen, aber auch für den Angeklagten sprechen können. Auch wenn ein Fall noch so klar erscheint, muss jeder Spur, die den Tatverdächtigen entlasten könnte, nachgegangen werden.
Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, gibt es drei Optionen, wie das Strafverfahren weitergehen kann:
- Das Strafverfahren wird aus Mangel an Beweisen eingestellt
- Die Staatsanwaltschaft beantragt erfolgreich einen Strafbefehl (in diesem Fall muss der Beschuldigte eine Geldstrafe zahlen, welche zur Einstellung des Verfahrens führt)
- Der Fall muss vor Gericht verhandelt werden, da ein hinreichender Tatverdacht besteht
Zwischenverfahren
Tritt die letzte genannte Option ein, schickt die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift an das zuständige Gericht. Mit diesem Schritt beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Vom Gericht wird dann geprüft, ob es zu einer Verhandlung kommt oder nicht.
Hauptverfahren
Wird nach Durchsicht der Akten vom Gericht beschlossen, Anklage zu erheben, beginnt das Hauptverfahren. Dieser Teil vom Strafverfahren lässt sich in drei Einzelschritte gliedern:
- Die Hauptverhandlung wird eröffnet: Zunächst wird der Angeklagte zu seinen Personalien befragt. Im Anschluss wird die Anklageschrift verlesen.
- Start der Beweisaufnahme: Als Erstes kommt der Angeklagte zu Wort und kann sich zu den Vorwürfen äußern. Er darf allerdings auch schweigen und von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht machen. Danach beginnt die Befragung der vorgeladenen Zeugen, Sachverständigen oder Gutachter. Am Ende der Beweisaufnahme halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers. Das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht, hat der Angeklagte.
- Verkündung des Urteils: Mit den Urteilsverkündung durch den vorsitzenden Richter, endet die Hauptverhandlung.
Rechtsmittel und Vollstreckung
Allerdings ist damit das Strafverfahren in einigen Fällen noch lange nicht abgeschlossen. Nach der Verkündung vom Urteil ist es nämlich möglich, Rechtsmittel im Strafverfahren einzulegen. Diese Option besteht sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft.
Ist eine der beiden Partien nicht mit dem Strafmaß einverstanden, kann Berufung bzw. Revision eingelegt werden.
Wird eine Berufung angestrebt, muss der Fall erneut verhandelt werden und es können neue Tatsachen oder Beweismittel präsentiert werden.
Warum eine Akteneinsicht im Strafverfahren sinnvoll ist
Natürlich hat eine kompetente Rechtsberatung auch ihren Preis. Daher sind die Anwaltskosten im Strafverfahren ein nicht zu unterschätzender Posten. Diese rechnen Ihre Leistungen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Hinzu kommen Gerichtskosten für Gebühren und Auslagen, welche sich am Strafmaß des Beschuldigten bemessen. Ein Strafverfahren kann also schnell zu einer teuren Angelegenheit werden, wenn eine Verurteilung erfolgt. Kommt es zum Freispruch, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten.
Mario S meint
23. Juni 2023 at 14:44
Interessant, dass es nach der Verkündung vom Urteil möglich ist, Rechtsmittel im Strafverfahren einzulegen. Mein Bruder wurde diese Woche angeklagt. Ich helfe ihm dabei, einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht zu finden.
Egbert V. meint
8. Januar 2020 at 12:49
Staatsanwältin S. Zitat:
„von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen habe ich gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 152 StPO abgesehen, da sich bereits aus Ihrer Strafanzeige keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beiden Beschuldigten ergeben haben.“
Frage: Was ist hier falsch, bzw. Rechtsbeugung ?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 12:58
Hallo Egbert,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de