Kurz & knapp: Strafzettel anfechten
Der Einspruch gegen einen Strafzettel ist nicht möglich, da es sich hierbei nur um ein freiwilliges Angebot handelt, die Ordnungswidrigkeit ohne Bußgeldverfahren abzuwickeln.
Wollen Sie sich gegen einen Strafzettel wehren, müssen Sie abwarten, bis Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.
Ein Einspruch gegen das Schreiben der Bußgeldstelle ist dann schriftlich binnen 14 Tagen nach Erhalt möglich.
Strafzettel wegen Falschparken: Einspruch nicht möglich
Parkverstöße gehören im Gegensatz zu hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen eher zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten und werden nicht mit einem Buß-, sondern in aller Regel mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert.
Die entsprechende Geldbuße wird dem Parksünder meist in Form eines Strafzettels (umgangssprachlich: Knöllchen) mitgeteilt. Fühlen sich Betroffene zu Unrecht beschuldigt, überlegen diese häufig, ob sie gegen den Strafzettel einen Einspruch einlegen.
Doch ist es überhaupt möglich, einen Einspruch gegen den Strafzettel wegen Falschparken einzulegen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber und stellt Ihnen zudem ein kostenloses Muster für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zum Download zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Warum beim Strafzettel wegen falschem Parken kein Einspruch möglich ist
Verstöße gegen die Regeln beim Parken gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dabei handelt es sich häufig um Parksünder, die keinen Parkschein gezogen bzw. die zulässige Parkzeit überschritten haben.
Da es sich dabei um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt, wird in aller Regel „nur“ ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Dessen Höhe wird dem Betroffenen in Form eines Strafzettels mitgeteilt.
Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot der Bußgeldstelle, ein Bußgeldverfahren, welches mit Gebühren einhergeht, zu verhindern. Daher besteht rechtlich auch kein Anspruch auf das Knöllchen. Bezahlen Sie das geforderte Verwarnungsgeld binnen einer Woche, ist die Sache damit beendet.
Wurden Sie allerdings zu Unrecht eines Parkverstoßes beschuldigt, ist es nicht möglich, gegen den Strafzettel einen Einspruch einzulegen. Diese Option besteht nur, wenn Sie das Bußgeldverfahren und somit die Zustellung vom Bußgeldbescheid abwarten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Haben Sie sich dazu entschieden, gegen den Strafzettel Einspruch einzulegen und somit das Bußgeldverfahren abzuwarten, sollte der Bußgeldbescheid binnen drei Monaten nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit bei Ihnen eingehen.
Den Einspruch selbst können Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten. Ein Rechtsbeistand ist dabei nicht zwingend vonnöten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie nur zwei Wochen Zeit haben, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und abzuschicken.
Daher empfiehlt es sich, den Einspruch per Einschreiben zustellen zu lassen. So können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie die Frist gewahrt haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie können keinen Einspruch mehr einlegen.
Tipp: Mit der kostenlosen Erstberatung über den Bußgeldcheck ** können Sie herausfinden, welche Möglichkeiten Sie bezüglich eines Einspruchs haben.
Gegen den Bußgeldbescheid nach einem Strafzettel Einspruch einlegen: Muster
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verwenden können. Bedenken Sie, dass es sich nur um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Falls angepasst werden muss.
Susanne S meint
28. September 2023 at 10:13
Ich habe ein Knöllchen bekommen auf dem steht ,nicht am rechten fahrstreifen geparkt.Nun ist das aber eine einbuchtung und keine Straße. Wie kann ich mich dagegen wehren
Angela meint
27. Juni 2022 at 9:35
Ich habe ein „Knöllchen“ bekommen, obwohl gut sichtbar sein Parkschein auslag, der sogar noch über eine Stunde gültig war. Ich verstehe nicht, warum mir dieser Zettel ausgestellt wurde.
Aber ich finde es schon zum Kotzen. Ich hatte sowieso viel zu viel bezahlt für nur 10 Minuten die ich dort parken musste. Ich habe nichts falsches gemacht und jetzt soll ich 20 Euro zahlen? Warte ich auf den Bußgeldbescheid und lege dann Widerspruch ein, bleibe ich trotzdem auf den Portokosten etc. sitzen?
Finde ich mehr als unfair! Könnte ich denen ein Foto schicken, hätte sich die Sache sicher schnell erledigt. Aber das ist deutsche Bürokratie.
Sabine S. meint
11. August 2020 at 13:23
Hallo parkte nicht mal auf den Rad weg die noch 30 cm Platz muss nun 10 Euro bezahlen .wir haben immer dort gestanden weil Straße so eng ist .Lohnt sich wieder Spruch .