Wie teuer kann in Italien ein Strafzettel ausfallen? Auszug aus dem Bußgeldkatalog „Italien“
Verkehrsverstoß | Sanktion |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | ab 170 Euro * |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h | ab 530 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 170 Euro * |
Überholverstoß | ab 85 Euro |
Parkverstoß | ab 40 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 530 Euro |
Nicht angeschnallt | ab 80 Euro |
Handy am Steuer | ab 160 Euro |
* Mindestbußen tagsüber, nachts (22-7 Uhr) drohen um ein Drittel höhere Bußgelder.
Kurz & knapp: Strafzettel aus Italien
Strafzettel kommen Autofahrer in Italien etwas teurer zu stehen als in Deutschland. Das Bußgeld für Parkverstöße beginnt bei 40 Euro.
Strafzettel bzw. Bußgelder aus Italien können ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.
Kommen in Italien Punkte und Fahrverbote hinzu, werden diese allerdings nicht Deutschland umgesetzt.
Strafzettel aus Italien nicht bezahlen: Ist dies eine Option?
Viele deutsche Urlauber zieht es in den Ferien nach Italien, denn dieses Land ist für sein mildes Klima, sein gutes Essen, seine Lebensart und nicht zuletzt auch für seine Sehenswürdigkeiten berühmt. Die räumliche Nähe zu Deutschland macht es überdies zu einem der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Oftmals entscheiden sich die angehenden Italien-Touristen dafür, mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land näher zu erkunden.
Doch da die Verkehrsregeln durchaus von den deutschen abweichen, passiert es schnell, dass Sie sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln. Natürlich ist der Ärger der Italien-Touristen groß, wenn ihnen – kaum sind sie wieder zu Hause angekommen – ein Strafzettel aus Italien in den Briefkasten flattert. Plötzlich werden die schönen Urlaubserinnerungen durch den Bußgeldbescheid aus Italien überschattet. Doch wie sollten Sie jetzt reagieren? Dürfen Sie das Knöllchen einfach ignorieren? Wir verraten es Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Muss man Strafzettel aus Italien bezahlen?
Häufig haben Verkehrssünder die Hoffnung, dass die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht vollstreckt werden können. Allerdings ist es nicht ratsam, das Bußgeld aus Italien nicht zu bezahlen, denn es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland, das die Durchsetzung der italienischen Knöllchen gewährleistet.
Gemeinhin unterliegen die Strafzettel aus Italien nur der Vollstreckung, wenn sie den Betrag von 70 Euro überschreiten. Alle geringeren Beträge werden von den Behörden nicht eingezogen. Um ihre Situation richtig einschätzen zu können, ist es für die Betroffenen wichtig zu wissen, dass es sich bei diesem Betrag nicht nur um das eigentliche Bußgeld für den Verkehrsverstoß handelt. Zusätzlich können noch Gebühren erhoben und auf den Strafzettel aus Italien draufgeschlagen werden. Dadurch könnte auch ein Betrag von bspw. 60 Euro als eigentliches Bußgeld in Italien der Vollstreckung unterliegen, wenn durch die Bearbeitungsgebühren der Schwellenwert von 70 Euro erreicht wird.
Da Ordnungswidrigkeiten bei den italienischen Nachbarn strenger geahndet werden und die Bußgelder dementsprechend höher ausfallen, als Sie es aus Deutschland gewöhnt sind, müssen Sie in der Regel italienische Strafzettel bezahlen. Nur in seltenen Fällen kommt es nicht zur Vollstreckung, weil das Bußgeld aus Italien zu gering ausfällt.
Welche Sanktionen unterliegen neben dem Bußgeldbescheid in Italien noch der Vollstreckung?
Wer an die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) denkt, der weiß natürlich, dass es neben Bußgeldern noch weitere Sanktionen wie Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote zur Bestrafung von Verkehrssündern gibt. Aber können Ihnen solche Konsequenzen auch bei Verstößen gegen die italienische Straßenverkehrsordnung drohen und in Deutschland zum Problem werden?
Stephan meint
18. Februar 2023 at 11:43
Ich habe einen Bußgeldbescheid von 2021 wegen eines Geschwindigkeitsverstoß bekommen. Den werde ich wohl zahlen müssen. Die Kommune will allerdings, dass ich meine Führerschein Daten und eine Kopie des Führerscheins übermittle. Falls ich das nicht mache, wird eine zusätzliche Strafe von mindestens 291 Euro und höchstens 1166 Euro verhängt. Ist das auch vollstreckbar? Ist es ratsam, die Führerscheindaten übermitteln, damit die Punkte eingetragen werden können? Oder kann ich diese Anweisung ignorieren?
Wolfgang meint
5. Oktober 2022 at 20:57
Habe im Trentino einen Strafzettel über 29,40 Euro erhalten. Auf dem Ellenlangen Schreiben mit Unterschrift finde ich alles, nur keine Kontonummer, um zu bezahlen. Auch ein QR Code auf dem Beleg wird nicht von meinem neuen Apple Gerät (Iphone 13 pro) gelesen.
Wie soll ich bezahlen, wenn ich nicht weiß wie? Eine App von pagoPA geladen half nicht weiter.
CBILL funktioniert auch nicht, ich müsste mich komplett neu mit meinen Papieren, die ich hochzuladen hätte, indentifizieren.
Was empfiehlt sich, in so einem Falle zu tun?
Jonas meint
7. April 2023 at 20:03
Hallo Wolfgang,
Habe das gleiche Problem. Bitte um eine Antowrt wie du vorgaganen bist?
Klaus meint
2. April 2021 at 21:49
Strafzettel über 140 Euro von August 2020 erhalten..15km zu schnell.
Soll innerhalb 5 Tagen bezahlen dann nur 140 Euro..sonst 350!! Versuche verzweifelt auf der Seite mich einzuloggen und zu bezahlen..geht nicht!! Und mir drohen 3 Punkte in Deutschland!
Wie soll ich verfahren?..muss ich Personalien angeben für die 3 Punkte??
Danke Klaus
Marta meint
5. März 2021 at 12:22
Wir haben ein Verbale de Contestazione (Feststellungsprotokoll) von der Stadtpolizei in Pistoia bekommen. Muss das schon bezahlt werden oder kommt eine Zahlungsaufforderung und heißt dann irgendwie anders?
Lothar R. meint
1. August 2020 at 11:13
Hallo, habe gerade Brief aus Italien, vor ca. 340 Tagen soll ich um 11kmh bei 70kmh Max. zu schnell gewesen sein, allerdings führen die mein Anhängerkennzeichen an…..Die wollen 273€!wenn ich innerhalb 5 Tagen zahle…
Hat ein Einspruch Sinn?
Frank meint
17. November 2022 at 5:52
Hallo Lothar,
ich habe aktuell dasselbe Problem.
Was kann ich tun?
Gruß Frank
Karl meint
3. Juli 2023 at 14:17
Parkplatz Zahlautomat ü bersehen, 62cm langen Strafzettel an Windschutzscheibe auf italienisch. In Tombola.
QR Code funktioniert nicht. Wie kann Ich überweisen??
Mi Gr. meint
13. Oktober 2023 at 14:16
Wir haben nachts an einer Mautstelle in Italien versehentlich die gelbe Spur gewählt, dann zurück gesetzt und die richtige Spur gewählt, was droht uns nun? Hat jemand Erfahrungen 2023?
Ferdinand meint
9. Juni 2020 at 9:26
Guten Tag,
mir wurde am 11.09.2019 ein Bußgeldbescheid zugestellt. Der Tatzeitpunkt war der 24.08.2018. Ist der Anspruch verjährt? Ich hatte 3 Optionen mit Zeiträumen wann und in welcher Höhe ich zahlen muss/ kann. Ich habe es laufen lassen. Nun ist nochmals ein Brief mit der höchsten Stufe (175€) gekommen. Habe ich hier eine Chance?
Dierl meint
16. April 2020 at 16:48
Ich habe heute, Wohnhaft in Deutschland, am 16.4.2020 einen Bussgeldbescheid wegen parken ohne Parkschein von 54.40 Euro bekommen. Der Strafzettel wurde am 07.09.2019 ausgestellt. Leider kann ich das nicht nachvollziehen da wir keinen Strafzettel am Auto hatten. Nach Info muss man erst ab 70 Euro bezahlen. Zu meiner Frage, ist es richtig das ich bezahlen muss? Kann mein Auto bei wieder Einreise nach Italien beschlagnahmt werden? Für eine Info wäre ich dankbar. Mit besten Gruß Anna
Peter meint
23. Januar 2020 at 11:18
Woran kann man erkennen, dass der Bußgeldbescheid authentisch ist?
Kam per Einschreiben von deutscher Adresse. Onlineportal [Link von Redaktion entfernt] sagt: Zu dem Kennzeichen und dem Zeitpunkt liegen keine relevanten Verstöße vor (Kennzeichen eingegeben wie auf dem Strafzettel).
Wenn ich Mist gebaut hab‘ zahl ich — das hier riecht nach Phishing.
Andreas C. meint
10. Januar 2020 at 17:39
Ich habe heute den 11.01.2020 einen Bußgeldbescheid aus Italien / Rom wegen falsches parken in höhe von 65,40 euro plus Mahnverfahren von 24,40 euro gesamt also 108,90 euro bekommen. das Falschges parken ist aber noch vom 27.7.2018. muss ich Einspruch legen da es ja über das Verjährungsfrist gelaufen ist, oder?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:10
Hallo Andreas,
in Italien gelten andere Verjährungsfristen als in Deutschland. Dort verjährt ein Bußgeldbescheid erst nach 5 Jahren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hard. A. meint
1. Februar 2020 at 22:48
Guten Tag, aber im Fall von Andreas.C ist ja der Bescheid erst später als 360 Tage zugegangen.
Ist das nicht so, dass der Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen eintreffen muss um die 5 Jahre Verjährung zu haben ?
Und wenn der nach 360 Tagen eintrifft ist er doch Verjährt oder ?
Viele Grüße
Hard.A
Norbert meint
30. Dezember 2019 at 11:39
Hallo,
ich habe einen Strafzettel aus Italien erhalten, würde ihn bezahlen wir haben ihn aber verlegt.
Wo kann ich anrufen, um den Betrag, die Nummer und die Bankverbindung zu erhalten.
Danke
Norbert
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 12:18
Hallo Norbert,
dafür wenden Sie sich am besten an das Bundesamt für Justiz.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
birgit meint
9. Dezember 2019 at 19:18
ich habe aus italien 3 strafzettel a mind. 100,80€ für einmal falsch parken bekommen – im 2 Minuten Abstand, 18:32, 18:34 und 18:36 – das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Chris meint
16. September 2019 at 22:34
Ich habe für Falschparken (9 Minuten Frist-Überschreitung…) einen Bußgeldbescheid über 42 Euro unter dem Scheibenwischer gehabt. Zwei Fragen:
1. Wie hoch ist ggf. eine Bearbeitungsgebühr, bzw. wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein vollstreckbarer Betrag von über 70 Euro hieraus ergeben wird?
2. Wie könnte ich den (derzeitigen) Bußgeldbetrag von 42 Euro begleichen? Auf dem Zettel der Polizei von Gallipoli sind hierzu keinerlei Informationen zu finden.
LG Chris
Petra meint
11. Januar 2020 at 10:07
Hallo bei uns war das ähnlich, obwohl wir ein Parkticket im Auto hatten, Strafe knapp 42€
Wir haben dann mit den Behörden in Caorle telefoniert und auf deren Wunsch hin per email das Ticket geschickt, das ganze war 2015. letzte Woche, also kurz vor der 5 jährigen Verjährung kam eine Forderung von 164€
Hannes meint
10. September 2019 at 16:00
Mein Bescheid aus Florenz (Auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren, wie von den entsprechenden Verkehrszeichen vorgegeben) ist heute zugestellt worden. (10.09.2019)
Tatzeitpunkt 24.08.2018…
Verjährt?
Ines meint
17. September 2019 at 18:01
Ich habe ähnliche Frage …Tatzeitpunkt 27.08 mittels Kamera, Siena, und heute wurde er erst zugestellt. Versanddatum 25.07.2019. Zugang 16.08.2019…nach deutschem Recht wenn ich mich recht erinnere gibt es die Zustellfiktion/Annahme von 3 Werktagen ……sollte man da Einspruch einlegen…..der Bescheid würde mit Datum vom 12.09 .2019 im Rahmen des Amtshilfeverkehrs von der Regierung von Oberpfalz weiterversendet….hm?????? Und der Bescheid sagt auch das es ein Verjährungsunterbrechung gibt wenn an Postbehörde übergeben wurde, was ja die Regierung von der Oberpfalz nicht ist…grübel…..
Andreas meint
12. Oktober 2019 at 13:51
Die Verjährungsfrist in Italien beträgt 365 Tage. Das Deutsche Recht findet da keine Anwendung.
Wenn die Strafe nicht bezahlt wird, dann kann die Polizei bzw. die Ordnungskräfte beim nächsten Besuch in Italien das Auto beschlagnahmen etc….etc…
Bernd G meint
5. September 2019 at 17:44
Wie verhält es sich mit QR Code bei Parkvergehen in Sardinien?
Oliver meint
4. September 2019 at 18:24
Hallo,
ich habe einen Bescheid (70EUR inkl Verfahrenskosten) eines Verkehrsdeliktes bekommen, welcher letztes Jahr im Juli begangen wurde (Fahren auf einer Busspur trotz Verbotsschilder).
Muss ich diesen noch bezahlen?
Es gibt auch kein Beweisfoto oder ähnliches. Ist dies zulässig?
Gruß, Olli
Nic meint
22. August 2019 at 21:47
Muss ich ein Knöllchen in Höhe von 43 Euro zahlen? Davon sind ca 23 Euro Gebühren erhoben worden.???
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:30
Hallo Nic,
eine Vollstreckung in Deutschland ist erst ab einer Summe von 70 Euro möglich. Dies ist aktuell noch nicht der Fall, allerdings können anfallende Mahngebühren künfitg dazuführen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Niki meint
29. September 2022 at 17:30
Wenn sich die Gebühren bei Nichtzahlung aber schnell verdoppeln, dann wird doch über kurz oder lang jeder Strafzettel vollstreckt oder nicht? Gerade wenn eine Verjährung erst nach 5 Jahren eintritt…