Kurz & knapp: Verjährung von Strafzetteln aus Italien
Normalerweise werden italienische Strafzettel erst ab Überschreiten der 70-Euro-Grenze in Deutschland vollstreckt. Diese Grenze kann aber auch bei geringen Parkverstößen durch etwaige Gebühren schneller überschritten werden, als gedacht.
Der Strafzettel kann nur dann in Deutschland vollstreckt werden, wenn die in Italien geltende Verjährungsfrist eingehalten wurde.
Die Verjährungsfrist für Strafzettel aus Italien beträgt gemäß italischem Straßenverkehrsgesetz 360 Tage (Verfolgungsverjährung). Die Vollstreckungsverjährung beträgt fünf Jahre.
Wenn dem Italienurlaub der Strafzettel folgt
Schon lange haben Sie sich auf Ihren Italienurlaub gefreut und Geld für die Urlaubskasse beiseite gelegt. Der Urlaub selbst war dann auch genauso schön, wie Sie es sich ausgemalt haben, wenn vielleicht auch teurer als gedacht – immerhin wollten Sie es sich in dieser Zeit gutgehen lassen. Doch kaum sind Sie braungebrannt und erholt wieder mit dem Auto in der Heimat angekommen, finden Sie einen Bußgeldbescheid aus Italien in Ihrem Briefkasten.
Eine solche unangenehme Überraschung kann die Urlaubsfreude noch nachträglich dämpfen. Insbesondere da die italienischen Bußgelder deutlich teurer sind, als Sie es aus Deutschland gewöhnt sind. Aber müssen Sie das Bußgeld überhaupt noch zahlen oder ist für den Strafzettel aus Italien bereits die Verjährung eingetreten? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
Müssen Sie Strafzettel aus Italien grundsätzlich bezahlen?
Da es ein Abkommen zwischen Deutschland und Italien gibt, ist es möglich, die Bußgelder aus einem dieser Länder auch im anderen zu vollstrecken. Während Sie bei kleineren Beträgen noch Glück haben können, dass das Bußgeld aus Italien nicht eingetrieben wird, werden Strafzettel in Höhe von 70 Euro oder mehr grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt. Um die Zahlung kommen Sie demnach nur herum, wenn die Beträge zu gering sind oder Fehler beim Bescheid vorliegen. Doch Achtung! Durch Mahngebühren können auch ehemals geringe Bußgelder die 70-Euro-Grenze schnell übersteigen. Die Bußgelder der Strafzettel werden in Italien bis zur Verjährung eingetrieben.
Ab wann beginnt beim Bußgeldbescheid aus Italien die Verjährung?
Wie in Deutschland unterliegen auch Strafzettel aus Italien der Verjährung. Das bedeutet, nach Ablauf einer gewissen Frist ist der Betroffene von der Leistungspflicht entbunden. Es können nach der Verjährungsfrist keine Forderungen mehr gegen ihn geltend gemacht werden. Der Strafzettel aus Italien muss dem Verkehrssünder deshalb rechtzeitig zugestellt werden, andernfalls muss er das Bußgeld nicht bezahlen.
Laut dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der Codice della Strada, bleiben den Italienern 360 Tage Zeit, um dem Betroffenen den Bußgeldbescheid zuzustellen und damit die Verjährung vom Strafzettel aus Italien zu verhindern. Können Sie den Bescheid nicht innerhalb dieser Frist zustellen, verfallen die Ansprüche gegen Sie.
Finden Sie ein Knöllchen vom letzten Italienurlaub in Ihrem Briefkasten, sollten Sie überprüfen, ob die Verjährungsfrist eingehalten wurde. Liegt die Ihnen vorgeworfene Tat (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß usw.) beispielsweise bereits 381 Tage zurück, unterliegt der Strafzettel aus Italien der Verjährung.
Um sich zu vergewissern, ob bereits die Verjährung für das Bußgeld aus Italien eingetreten ist, sollten Sie den Tatzeitpunkt Ihrer Berechnung zugrunde legen. Die italienischen Behörden orientieren sich nämlich häufig an dem Zeitpunkt, an dem Ihre Identität festgestellt wurde. Für dieses Vorgehen gibt es allerdings keine rechtliche Handhabe. Ausschlaggebend ist stets der tatsächliche Tatzeitpunkt.
Doch was tun Sie bei einem zu spät zugestellten Strafzettel aus Italien? Bei einer Verjährung können Sie auch gegen den Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen dabei helfen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Auf diese Weise lassen sich womöglich saftige Bußgelder verhindern.
Celia G. meint
19. Juni 2024 at 17:56
Eine italienische Firma Nivi versucht über eine deutsche Firma 1159 finance ein Bussgeld von über 500,- wg. angeblichem Geschwindigkeitsverstoss im Sept 2021 einzuziehen ohne dass je ein Bussgeldbescheid verschickt wurde. Werden das nicht akzeptieren und mit Anwaltsschreiben beantworten.
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen zwangsweise eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.
Dimitri B. meint
13. Juni 2024 at 13:43
Ich habe einen Strafzettel aus Italien bekommen, Straftat hat am 30. Mai 2022 stattgefunden. Vor paar Tagen erst mal bescheid zu mir gekommen. Ist jetzt verjährt oder lieber sollte ich das Strafzettel bezahlen?
REDE meint
3. Februar 2024 at 23:15
Wir waren auf einem Messebesuch in Italien. Alle drei Monate flattern irgendwelche Bußgeldbescheide aus Italien. Und wir haben uns wirklich angepasst und auf die Geschwindigkeiten geachtet. Ich verstehe das wirklich nicht. Kein Foto, nix. Wie geht das.
Robk meint
8. Mai 2022 at 16:37
Ich habe 3 Bußgeldbescheid aus dem April 2018 bekommen, allerdings wurde mir der 1. Bescheid nie zugestellt. Ende 2018 stand ein Mann vor meiner Tür (nicht von der Post) und wollte mir ein Einschreiben aus den Niederlanden übergeben. Da ich keinerlei Berührung mit den Niederlanden hatte, habe ich das Einschreiben nicht angenommen. Es geht um falschen parken bzw. halten. Ich habe am Bahnhof in Bologna jemand aussteigen und Gepäck ausladen lassen, habe mein Auto nicht verlassen und das gleich dann nochmal 1 Woche später. Und angeblich habe den Bahnhofsplatz auf einer Busspur verlassen. Je Bescheid 193,50€. Habe das dann meinem Anwalt übergeben als von einer Anwältin in Florenz dieser Bescheid zugestellt wurde. Wir haben die Zahlung abgelehnt, da kein Beweis für meine Vergehen vorliegt, außer ein Foto von meinem Kennzeichen. Das war vor gut 1 Jahr. Jetzt kommen die Bescheide erneut über eine deutsche Inkassofirma, jetzt 3x 296,42€. Ich werde nicht zahlen, da ich nicht einmal den ursprünglichen Bescheid kenne und kein Beweisfoto für meine Ordnungswidrigkeiten vorliegt. Wie das ausgeht weiß ich allerdings nicht.
Henrik B meint
4. September 2023 at 15:43
Unfassbar, am 31. August 2023 bekam ich von 1159 Finance GmbH eine Zahlungsaufforderung von einem Italien Maut Vergehen vom
8. Dezember 2017 bekommen !!!!
Ich hatte vorher Nie einen Bescheid erhalten und soll nur noch zahlen.
Das kann doch nicht richtig sein?
Jörg K meint
10. Oktober 2024 at 16:07
Doch, dass kann tatsächlich sein. Man muss zum einen zwischen den italienischen Bußgelder der Polizei und den zivilrechtlichen Forderungen der italienischen Autobahnbetreiber unterscheiden.
Bei den Bußgelder gilt die Einschreibepflicht, bei den Maut-Forderungen hingegen nicht. Dazu aht auch der ADAC und das europäische Verbraucherzentrum die folgenden Artikel veröffentlicht:
Kai meint
12. Juni 2021 at 16:52
Zählt als rechtliche Zustellung die Forderung eines Inkassobüros?
Ich habe nach 1,5 Jahren nun direkt von der Kommune einen Forderungsbrief per gelben Brief von meinem Verwaltungsamt erhalten.
29€ plus 34,40€ Gebühren.
Müssen Gebühren überhaupt gezahlt werden? Es ist doch deren Problem, den Eigner anzuschreiben.
Jörg K. meint
10. Oktober 2024 at 16:12
Bußgelder müssten rechtlich immer im Auftrag der Behörde zugestellt werden. Inkassounternehmen können – der aktuellen Rechtslage nach und daher unabhängig der nicht abgeschlossenen Musterfeststellungsklage des ADAC – zu einem späteren Zeitpunkt über eine Auftragsverarbeitung diese Forderungen bearbeiten, dürfen aber keine Inkassokosten gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnen. Je nach Land ist es im Rahmen dieser Beauftragung gestattet, weitere Rechtskosten gem. lokaler Gesetzgebung aufzuschlagen. Vgl. auch die Bearbeitungsgebühr deutscher Behörden, wenn ein Strafzettel nicht direkt bezahlt wird.
Marco meint
3. November 2020 at 22:10
Hallo, ich bin Juni 2020 im Veneto auf einer Straße außerorts mit zulässigen 70kmh mit 80,10 kmh geblitzdingst worden: nun 121 EUR + 15 Verwaltungsgebühr (30% Rabattpreis). Auch wenn man online unter 20kmh Geschwindigkeitsüberschreitung so gut wie nichts findet, soll ich drei „Punkteabzug“ bekommen. Dafür finde ich nirgends einen rechtlichen Beleg…
Was soll ich davon halten?
Holger K. meint
18. August 2020 at 16:34
Ich habe jetzt nach mehr als 400 Tagen zwei Bußgeldbescheide offenbar von einer Art Inkassobüro (Firma [Von der Redaktion bearbeitet]) erhalten. Einen Widerspruch wegen eingetretener Verjährung habe ich mit einem netten italienischen Kollegen bereits auf italienisch verfasst, aber noch nicht abgeschickt. Ein Anruf bei der Firma [Von der Redaktion bearbeitet] (deutschsprachige Hotline) ergab, dass die Verjährungsfrist „wegen Corona“ um 3 Monate verlängert worden wäre. Ich bin mir nicht sicher, ob das glaubwürdig ist, denn auf dem Formular steht als „Feststellungsdatum“ z. B. der 21.06.2019 und der Bußgeldbescheid ist vom 04.08.2020, also ganz klar > 360 Tage. Auf dem Bußgeldbescheid steht nicht von Corona oder Verlängerung der Verjährungsfrist. Vielleicht Wunschdenken der Firma [Von der Redaktion bearbeitet]? Lohnt sich da der Widerspruch?
Ina meint
9. Dezember 2020 at 10:45
Hallo Holger,
ich habe ein ähnliches Problem. Mein Bußgeldbescheid müsste auch verjährt sein.
Die Polizei in Italien beruht sich auf das Datum der Feststellung der Identität.
Datum des vermeintlicher Verstoßes: 03.09.2019
Auskunft von der Mietwagenfirma wer das Auto zu dem Zeitpunkt gefahren hat: 27.11.2019
Eingang Bußgeldbescheid: 24.11.2020
Die behaupten, dass die Frist erst ab dem 27.11.2019 beginnen würde.
Dies ist aber nach meinem Kenntnisstand nicht richtig.
Wie ist es bei dir ausgegangen?
Obi meint
10. August 2020 at 20:12
Hallo,ich habe 4 Strafzettel von 31.10.2016 bekommen,Italien Bologna in der Stadt.Nicht Geschwindigkeit sondern :Zugang ohne Erlaubnis,Verletzung derVerbote und Beschränkungen gefahren,in Wohngebiet auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren.
Was soll ich machen?
Danke
Apostolos meint
17. Mai 2021 at 19:57
Genau das habe ich auch aus Bologna erhalten. Mein italienischer Freund hat versucht dort anzurufen, kam in Sardinien bei Orivatleuten raus die wöchentlich über 100 solcher Anrufe haben. Auf Email wurde nur mit nichtssagenden Links reagiert. Inzwischen hat sich die Summe mehr als verdoppelt. Ich bin ratlos…
Monika S meint
12. Januar 2022 at 12:23
Hallo. Mich würde interessieren, wie sich Ihr Fall entwickelt hat. Ich habe derzeit die gleiche Situation.
Theiss meint
9. August 2020 at 19:29
Derzeit gibt es wohl eine gesetzliche Regelung in Italien, welche die Verfolgungsverjährung während der Corona-Zeit um 3 Monate verlängert. Exakte Fundstelle und exakte Geltungsdauer dieser Regelung sind mir aber nicht bekannt.