Kurz & knapp: Strafzettel in Österreich
In Österreich kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (dort heißen Sie Verwaltungsübertretungen) ein Organmandat oder eine Anonymverfügung verhängt werden.
Auch Strafzettel aus Österreich, die nur geringe Beträge enthalten, können in Deutschland vollstreckt werden. Das deutsch-österreichische Amtshilfeabkommen setzt eine Bagatellgrenze von 25 Euro.
Gegen das Organmandat oder die Anonymverfügung aus Österreich können Sie keinen Einspruch einlegen. Erst wenn Sie die Zahlung verweigern und es zum Verfahren kommt, ist ein Einspruch möglich.
Bußgeldtabelle: Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich
innerorts | Organmandat | Anonymverfügung (i. d. R.)* |
---|---|---|
... bis 20 km/h zu schnell | 30 € | 29 bis 60 € |
... bis 30 km/h zu schnell | 50 € | 56 bis 72 € |
... bis 40 km/h zu schnell | 70 € | 70 bis 160 € |
... über 40 km/h zu schnell | ab 150 € | ab 150 € |
außerorts/Autobahn | ||
... bis 20 km/h zu schnell | 30 € | 29 bis 50 € |
... bis 30 km/h zu schnell | 30 € | 45 € |
... bis 40 km/h zu schnell | 50 € | 56 bis 90 € |
... über 40 km/h zu schnell | 50 € | 60 € |
Strafzettel aus Österreich: Teure Urlaubserinnerung
Alpenpanorama, Wörthersee oder Städtereise nach Salzburg – Österreich bietet Touristen aus aller Welt zahlreiche Möglichkeiten. Und weil die Entfernung zum Nachbarland so gering ist, zieht es insbesondere deutsche Urlauber in das beschauliche Österreich. Sie planen auch einen Aufenthalt vor Ort und wollen mit dem eigenen Auto anreisen? Dann ist es in jedem Fall von Vorteil, wenn Sie sich vorher mit den wichtigsten österreichischen Verkehrsregeln vertraut machen, um eine teure Urlaubserinnerung in Form von einem Strafzettel aus Österreich zu vermeiden.
Aber welche rechtliche Grundlage dient überhaupt als Legitimation dafür, dass ein Bußgeldbescheid aus Österreich unter Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden kann? Und wie unterscheiden sich die Sanktionen im Vergleich zu Deutschland? Diese und weitere Fragen zum Strafzettel aus Österreich beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie, welche Voraussetzungen für einen Einspruch gegeben sein müssen und was hierbei grundsätzlich zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiedliche Sanktionen: Organmandat vs. Anonymverfügung
Im Gegensatz zu anderen Ländern innerhalb der europäischen Union existiert im österreichischen Rechtssystem kein einheitlicher Bußgeld- und Strafenkatalog. Rechtsfolgen nach Verkehrsdelikten werden in Österreich viel mehr je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Außerdem wird grundsätzlich zwischen zwei Sanktionen unterschieden, die Verkehrssündern bei rechtswidrigem Verhalten drohen:
- Organstrafverfügung (Organmandat) gemäß § 50 Verwaltungsstrafgesetz (VStG)
- Anonymverfügung gemäß § 49 VStG
Aber worin unterscheiden sich die beiden Maßnahmen bzw. womit müssen Sie konkret rechnen, wenn Sie in Österreich von einem Blitzer erfasst werden? Die Organstrafverfügung bezieht sich auf Kontrollen, die von Organen der öffentlichen Aufsicht in Österreich durchgeführt werden können. Gemeint ist im Prinzip nichts anderes, als die in Deutschland stattfindenden Kontrollen im Straßenverkehr. Wenn österreichische Beamte im Dienst Verwaltungsübertretungen feststellen, dann kann mittels Organmandat direkt vor Ort eine Geldstrafe erhoben werden.
Bei der Anonymverfügung handelt es sich sozusagen um den tatsächlichen Strafzettel aus Österreich, der in Deutschland korrekt als Bußgeldbescheid zu bezeichnen ist. Das Schreiben wird im Gegensatz zum Organmandat nicht vor Ort, sondern erst nachträglich verfasst und ausgestellt. Damit die Anonymverfügung juristisch einwandfrei ist muss diese im Allgemeinen Folgendes enthalten:
- die erlassende Behörde sowie das Ausfertigungsdatum des Dokuments,
- die als erwiesen angenommene Tat sowie Tatort und Zeitpunkt der Tat,
- die Verwaltungsvorschrift, welche durch die Tat verletzt wurde,
- die verhängte Sanktion sowie die zugehörige Gesetzesbestimmung.
Während bei Organmandaten in Österreich weitestgehend Einheitlichkeit herrscht, ist es bei Anonymverfügungen keine Seltenheit, wenn bei den eingeforderten Geldbeträgen je nach Behördensprengel Schwankungen von bis zu 50 Prozent gegeben sind.
Ist ein Strafzettel aus Österreich für Deutsche überhaupt relevant?
In Österreich selbst gibt es allerdings seit 2005 ein Vormerksystem zur Speicherung von Verkehrsdelikten. In Vergessenheit gerät ein Verkehrsdelikt demnach nicht, weshalb Sie die Kosten bei einem Strafzettel aus Österreich begleichen sollten. Andernfalls kann es Ihnen bei der Wiedereinreise passieren, dass Ihnen diese verwährt wird. Außerdem setzen die Schweiz und Österreich verstärkt auf Inkassobüros, um Zahlungsverweigerer ausfindig zu machen.
Können Sie gegen einen Bußgeldbescheid aus Österreich Einspruch einlegen?
Wie in Deutschland ist es auch in Österreich möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Aber wann kommt diese Maßnahme in Frage und wie lässt sich das Vorhaben umsetzen? In der Regel ist ein Einspruch nur dann erfolgreich, wenn tatsächlich Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen. Falsche Angaben bei personenbezogenen Daten oder ein unvollständiges Schreiben gelten beispielsweise als Begründung für einen Widerspruch.
Nehmen Sie diesbezüglich unbedingt die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Ein Rechtsbeistand kann das Dokument genau prüfen und einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Ralf W meint
2. August 2021 at 13:56
Hallo Zusammen,
habe am Freitag den 30.07.2021 eine Mahnung über einen Betrag von 170 € für ein nicht bezahltes Bußgeld aus dem Jahr 2018 aus Österreich im Postkasten gehabt.
Kann mir jemand sagen, was ich machen soll? Zahlen, ignorieren oder was auch immer.
Zu meinem Bedauern kann ich mich nicht mehr daran erinnern ob da was war und wenn ja, wer gefahren sein soll.
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Ralf
Rainer R meint
23. Juli 2021 at 8:47
Habe von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühl eine Strafverfügung wegen drei unmittelbar hintereinander folgender Verwaltungsübertretungen erhalten.
In Deutschland wird die schwerste Übertretung geahndet und nicht wie in Österreich drei Übertretungen zusammengezogen.
FRAGE: Ist die Beaebeitung ,wie in Österreich durchgeführt ,rechtens ?
Barth M. meint
5. Februar 2020 at 11:36
Hallo, bin in Österreich,in geschlossener Ortschaft, in einer 30er Zone, nach Abzug der Messtoleranz um 12 km/h zu schnell gefahren, nun hab ich eine Zahlungsaufforderung von 50€ bekommen, ist das Rechtens?
Jürg meint
31. Juli 2020 at 20:17
Nein.