Kurz & knapp: Strafzettel aus der Schweiz
Weil die Schweiz nicht nur EU gehört, kann ein Strafzettel von dort nicht nach dem EU-Rahmenbeschluss in Deutschland vollstreckt werden.
Allerdings gibt es den deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der das Vollstrecken von Strafzetteln aus der Schweiz in Deutschland grundsätzlich ermöglicht. Seit dem 01.05.2024 findet dieser Anwendung.
Planen Sie eine erneute Einreise, kann das Zahlen des Bußgeldes sinnvoll sein. Denn unter Umständen können offene Bußgelder dazu führen, dass Ihr Fahrzeug beschlagnahmt wird.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Strafzettel aus der Schweiz:
Bußgeldbescheid aus der Schweiz: Wenn der Urlaub teurer wird als gedacht
Käsefondue, Schweizer Taschenmesser, atemberaubende Gebirgslandschaften – das fällt Vielen ein, wenn Sie beschreiben sollen, was typisch ist für das kleine Nachbarland Deutschlands. Touristen aus aller Welt zieht es ganzjährig in die idyllische Schweiz. Aus Deutschland reisen Urlauber aufgrund der geographischen Nähe oft mit dem eigenen Auto oder Wohnwagen an, um vor Ort flexibel zu sein.
Wer allerdings bei seiner Reiseplanung nicht beachtet, dass die Voraussetzungen für einen Strafzettel in der Schweiz nicht die gleichen sind, wie in Deutschland, der macht sich mitunter einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) oder sogar Straftat schuldig. Aber welche gesetzliche Vereinbarung zwischen Deutschland und dem kleinen Nachbarn dient dem Strafzettel aus der Schweiz überhaupt als Legitimationsgrundlage? Und müssen Sie die Kosten direkt in der Schweiz oder erst nach der Rückreise begleichen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, unter welchen Umständen Einspruch eingelegt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Kann ein Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden?
Eine Vollstreckung in Deutschland über den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 ist beim Strafzettel aus der Schweiz nicht möglich. Der genannte EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung hat für die Schweiz keine Gültigkeit, da dieses Land nicht zur Europäischen Union gehört.
Gibt es demnach also überhaupt keine rechtliche Vereinbarung, die es den Schweizer Behörden gestattet, deutsche Touristen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen?
Bei einem Blick in das fünfte Kapitel des Übereinkommens wird jedoch deutlich, dass die Bestimmungen über die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs von der Geltung des Vertrages bisher ausgenommen waren. Das ändert sich mit dem neuen Vertrag zwischen beiden Ländern. Gemäß diesem sind nun Bußgelder aus beiden Ländern im jeweils anderen vollstreckbar. Aber einer Höhe von 70 Euro können schweizer Bussen nun in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.
Anwendung findet allerdings auch Artikel 35 des Polizeivertrags, den Deutschland mit der Schweiz geschlossen hat. Im genannten Artikel heißt es:
Daten aus zentralen Fahrzeugregistern über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse an Fahrzeugen (Fahrzeugdaten) und die personenbezogenen Daten
über denjenigen, dem ein Kennzeichen für ein Fahrzeug zugeteilt oder ausgegeben wurde (Halter- oder Eigentümerdaten) dürfen von den Vertragsstaaten auf Ersuchen übermittelt werden[…]
Strafzettel in der Schweiz: Bezahlen oder nicht?
Der Schweiz sind aufgrund des zitierten Artikels nicht gänzlich die Hände gebunden, wenn es darum geht, Informationen zum Verkehrssünder zu erhalten. Sowohl Halter als auch Fahrer des Tatfahrzeuges müssen daher mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz ignorieren und die Geldsanktion nicht zahlen.
Wurde die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, muss unter Umständen sogar mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden, sofern Sie erneut versuchen einzureisen. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden. Wer nachträglich Einsicht zeigt und sein ausstehendes Bußgeld doch noch begleicht, dem droht wegen dem Strafzettel aus der Schweiz kein Freiheitsentzug.
Wie Sie dem Strafzettel aus der Schweiz widersprechen können
Wer einen Strafzettel aus der Schweiz erhält handelt erfahrungsgemäß richtig, wenn zunächst ein Verkehrsrechtspezialist aufgesucht wird. Sofern Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind in der Regel die Anwaltskosten abgedeckt. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird den Bescheid zunächst gründlich begutachten und prüfen, ob die Zahlungsaufforderung eventuell angreifbar ist.
Johannes M meint
15. September 2021 at 16:35
Ich hatte bisher 2x Post aus der Schweiz bekommen (Rotlicht-Verstoß und 11kmh zu schnell gefahren). Hab die Briefe direkt in den Mülleimer geworfen und nie etwas gezahlt. Wenn man nicht wieder in die Schweiz fahren möchte, kann man die Sache getrost aussitzen.
Susi meint
13. Februar 2023 at 21:00
Wie lange ist das jetzt her?
Und ist seitdem nochmal was passiert?
Peter meint
19. Januar 2021 at 17:31
Hallo
habe heute einen Busgeldbescheid aus der CH erhalten, dort wurde mir vorgehalten stadteinwärts eine Nichtbeachtung eines Lichtsignals nicht eingehalten wurde. Begründung Rot seit 0,8 Sekunden!! Strafe CHF 250,- Bescheid ist ohne Foto oder ähnliches
Ale meint
14. Juli 2022 at 8:18
Hallo Peter,
wir haben genau das gleiche Problem nur mit 0.6 Sekunden. Wie ist es denn bei Ihnen ausgegangen?
Denny meint
17. Juli 2022 at 18:43
Hallo, hab die Tage auch eine Rotlicht Verstoß bekommen. 0,5 Sekunden ist bei Ihnen um ihren Verstoß was rausgekommen? Haben Sie noch irgendwie gehandelt?
Mit freundlichen Grüßen