Bußgeldkatalog: Überholen von Straßenbahnen
Verstoß | Bußgeld in Euro |
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Sie überholten eine Straßenbahn vorschriftswidrig von links. | 35 |
Kurz & knapp: Straßenbahn überholen
In der Regel ist das Überholen von Straßenbahnen nur auf der rechten Seite erlaubt.
Ja. Gemäß § 5 Abs. 7 StVO dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen, wenn die Schienen auf der Straße so weit rechts liegen, dass ein Überholen auf dieser Seite nicht möglich wäre. Auch auf Fahrbahnen, die nur in eine Richtung führen (z. B. in Einbahnstraßen) dürfen Straßenbahnen links überholt werden.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen.
Wann dürfen Sie eine Straßenbahn bzw. Tram überholen?
Inhaltsverzeichnis
In der Stadt sind oft Fahrzeuge aller Formen und Größen unterwegs – und nicht alle legen das gleiche Tempo an den Tag. Da ist die Versuchung groß, ein langsameres Fahrzeug zu überholen. Aber was ist eigentlich, wenn es sich dabei um eine Straßenbahn handelt? Wann ist hier das Überholen erlaubt?
Solange sich die Straßenbahn in voller Fahrt befindet, dürfen Sie bedenkenlos an Ihr vorbeifahren, vorausgesetzt, Sie überschreiten dabei nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Nähert sich allerdings eine Haltestelle, sollten Sie es unterlassen, die Straßenbahn zu überholen, selbst wenn diese noch nicht zum Stehen gekommen ist. Denn Sie müssen immer damit rechnen, dass wartende Fahrgäste bereits vor dem Stillstand der Bahn auf die Straße laufen.
Grundsätzlich ist das oberste Gebot beim Überholen einer Straßenbahn, die ein- und aussteigenden Fahrgäste weder zu behindern noch zu gefährden. So schreibt es § 20 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Deswegen müssen Sie folgende Regeln einhalten:
- Überholen Sie eine haltende Straßenbahn nur mit Schrittgeschwindigkeit.
- Halten Sie einen ausreichenden Abstand zur Straßenbahn und den geöffneten Türen.
- Können Sie die Straßenbahn nicht überholen, ohne eine Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste auszuschließen, müssen Sie warten.
Zur Sicherheit sollten Sie das Überholen komplett vermeiden, solange die Türen der Straßenbahn geöffnet sind, auch wenn dies nicht explizit verboten ist. Denn Sie können nie wissen, ob nicht plötzlich doch noch ein Fahrgast aussteigt und auf die Straße läuft.
Legen Sie zudem Vorsicht an den Tag, wenn die Türen zwar bereits geschlossen sind, die Straßenbahn aber noch nicht angefahren ist. Denn solange sie steht, können sich die Türen jederzeit erneut öffnen, falls ein verspäteter Fahrgast angerannt kommt.
Straßenbahn überholen: rechts oder links?
Nachdem wir erklärt haben, wann Sie eine Straßenbahn überholen dürfen, wollen wir nun erläutern, auf welcher Seite das geschehen muss.
Eigentlich sind Fahrer im deutschen Straßenverkehr verpflichtet links zu überholen. § 5 Abs. 7 StVO sieht bei dieser Regel jedoch eine ausdrückliche Ausnahme für Schienenfahrzeuge vor: Demzufolge müssen Sie sich grundsätzlich rechts halten, wenn Sie eine Straßenbahn überholen möchten. Würden Sie nämlich auf der linken Seite vorbeifahren, würden Sie zwangsläufig in den Gegenverkehr geraten. Dies wäre bei der Länge der Bahn und dem entsprechend langen Überholvorgang viel zu gefährlich.
Lediglich in zwei Situationen ist es doch erlaubt, eine Straßenbahn auch auf der linken Seite zu überholen:
- Die Schienen auf der Straße verlaufen so weit rechts, dass gar nicht genug Platz ist, um die Straßenbahn rechts zu überholen.
- Die Fahrbahn verläuft nur in eine Richtung, weshalb es keinen Gegenverkehr gibt.
Überholen Sie eine Straßenbahn auf der linken Seite, ohne dass eine der beiden Situationen vorliegt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen in diesem Fall mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen.
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