Bußgelder: Stützlast
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt | 5 | |
Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten bzw. unterschritten | 25 | |
Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten bzw. unterschritten | 60 | 1 |
Bußgeldrechner: Bußgeld für das Überschreiten der Anhängelast berechnen
Kurz & knapp: Stützlast
Die zulässige Stützlast beschreibt, welches Gewicht vertikal auf der Anhängerkupplung lasten darf.
Welche Stützlast zulässig ist, kann in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld Nr. 13) nachgelesen werden.
Anhänger, PKW und Anhängerkupplung haben jeweils eine eigene Stützlast, die zuvor verglichen werden muss – relevant ist der geringere Wert.
Was wird unter der Stützlast verstanden?
Inhaltsverzeichnis
Vor allem bei Zentralachsanhängern ist die Stützlast von großer Bedeutung. Mit diesem Wert wird angegeben, welches Gewicht vertikal auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs lastet. Durch das vollständige Ausreizen der zulässigen Stützlast, kann ein hoher Beitrag zur Fahrstabilität und somit Verkehrssicherheit geleistet werden. Pendelbewegungen, Schlingern sowie ein ungewolltes Ablösen des Anhängers werden verhindert.
Doch was genau müssen Sie bei der Stützlast gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachten? Wo finden Sie die notwendigen Werte und zählt die Stützlast zur Anhängelast? Alle notwendigen Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Anhängerkupplung und zulässige Stützlast
Gemäß § 44 Abs. 3 StVZO sind als Mindestwert für die Stützlast vier Prozent des tatsächlichen Gewichts vorgeschrieben. Die gesetzlich festgelegte minimale Stützlast wird also folgendermaßen berechnet:
Tatsächliches Gewicht des Anhängers x 0,04
Selbst bei Leerfahrten darf dieser Wert nicht unterschritten werden. Wird er nicht erreicht, müssen Gewichte verwendet werden, um die Stützlast zu erhöhen. Mehr als 25 kg müssen allerdings nicht erreicht werden.
Während der Minimalwert durch die StVZO festgelegt wird, ist die maximal zulässige Stützlast beim PKW dagegen vom Hersteller vorgegeben. Zu finden ist sie im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Im alten Fahrzeugschein ist der Wert allerdings nicht abgedruckt. Die Angaben zur Stützlast sollten aber im bzw. am Auto zu finden sein. Häufig befindet sie sich auf einem Schild am Heckblech.
Abnehmbare Anhängerkupplungen haben häufig eine Prägung mit der gesuchten Information. Auch am Anhänger sollte der Wert zu finden sein. Doch welche Angabe ist für Sie maßgeblich? Anhänger, PKW und Anhängerkupplung haben jeweils einen eigenen Wert für die Stützlast. Bevor Sie also den Hänger ankuppeln, müssen Sie die Angaben zur Stützlast vergleichen. Entscheidend ist stets der geringere Wert. In der Regel haben einachsige Starrdeichsel-Anhänger eine Stützlast von 100 kg. Für Zugfahrzeuge werden häufig 75 kg angeben. Bei Geländewagen kann sie aber auch höher sein.
Zählt die Stützlast zur Anhängelast?
Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung und somit auf das Zugfahrzeug wirkt, kann sie nicht zur Anhängelast gerechnet werden. Dieser Umstand spielt bei der Beladung des ziehenden PKW oder LKW insofern eine Rolle, weil sein zulässiges Gesamtgewicht um den Wert der Stützlast verringert wird. Folglich dürfen Sie bei Gespannfahrten weniger Last im Zugfahrzeug deponieren.
Im dem Fall, dass die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger, darf er um die Stützlast schwerer sein, als es durch die Anhängelast vorgegeben ist. Die Voraussetzung ist, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschritten wird.
Die Stützlast beim Anhänger berechnen
Ob Sie die Vorgaben zur zulässigen Stützlast eingehalten haben, lässt sich am besten mittels Waage überprüfen. Auf dem Markt sind Stabwaagen bzw. Stützlastwaagen. Diese gibt es in mechanischer und elektronischer Ausführung. Annährungswerte können Sie aber auch mit einer Personenwaage erhalten. In diesem Fall benötigen Sie aber noch einen Stab mit entsprechender Länge, auf dem Sie die Kugelkopfkupplung des Anhängers auflegen.
Wird der zulässige Wert unterschritten, können Sie die auf die Anhängerkupplung wirkende Stützlast auch erhöhen. Dazu genügt es in der Regel die so Ladung umzuschichten, dass sich der Schwerpunkt nach vorn verschiebt. Bei Überschreitung kann eine andere Positionierung des Ladeguts ebenfalls erfolgreich sein.
Stützlast beim Fahrradträger, Wohnwagen und Pferdeanhänger
Der Wert der Stützlast der Anhängerkupplung ist beim Fahrradträger ebenfalls entscheidend. Wird das Maximum überschritten, kann es zum Bruch kommen. Somit besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Fahrräder bei voller Fahrt verlieren. Dies ist höchst riskant, denn nachfolgende Kraftfahrer könnten dadurch in einen Unfall verwickelt werden.
Beim Wohnwagen spielt die Stützlast nur dann eine wirkliche Rolle, wenn dieser eine Zentralachse hat. Bei Zweiachsern (mindestens ein Meter Abstand zwischen den Achsen) verteilt sich das Gewicht weniger auf die Anhängerkupplung. Stattdessen ist die Last auf die Achsen verteilt.
Pferdeanhänger haben dagegen meist eine Tandemachse (Abstand zwischen den Achsen unter einem Meter). Das Gewicht drückt also auf die Anhängerkupplung. Beim PKW sollte die Stützlast für den Pferdeanhänger 75 kg nicht unterschreiten. In der Regel erreichen die meisten Geländewagen diesen Wert.
Jörg meint
3. Juni 2021 at 7:19
Hallo,
ich habe ein Bootsanhänger mit einer Tandem-Achse und einem zulässigem Gesamtgewicht von 3000 kg. Die Stützlast ist mit 75 kg angegeben.
Wende ich jetzt die 4% Regelung an, komme ich bei einem maximalen Gesamtgewicht auf eine minimale Stützlast von 120 kg.
Ich habe eine Antischligerkupplung mit einer max. Stützlast von 150 kg nachgerüstet.
Mein PKW hat eine maximale Stützlast von 90 kg darf 2200 kg ziehen.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Boot beträgt ca. 2000 kg.
Wenn ich bei den tatsächlichen Gewichten die 4% Regelung anwende, liegt meine mind. Stützlast des Anhängers bei 80 kg und die des PKW´s bei 90 kg. Verteile ich jetzt die Gewichte so, dass die Stützlast bei 85 kg liegt, ist sie ca. 14% über der auf dem Typenschild des Anhängers angegebenen Wertes.
Liege ich mit meinen Berechnungen falsch, oder ist die maximale Stützlast der Antischlingerkupplung massgeblich, bzw. ist eine Änderung in den Fahrzeugpapieren des Anhängers möglich ?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg
Wolf-Dieter meint
17. Mai 2021 at 6:39
Hallo Bußgeld Katalog Team
Ich habe mir einen Wohnwagen Tandem Achser gekauft und bin mir unsicher wie ich die Stützlast messe kann. Habt ihr da einen Tipp für mich?
Liebe Grüße
Asmir meint
3. Mai 2021 at 19:40
Hallo zusammen,
Mein Auto und Wohnwagen haben beide eine stützlast von 100kg.
Wird bei einer Polizeikontrolle die Achse von wohnwagen als gesammtgewicht des wohnwagen genommen oder wird die Stützlast dazu gerechnet. Mich interessiert es weil mein Wohnwagen lt. Papieren eine zulässiges gesamtmasse von 1200kg hat und ich den leer ohne Auto (Hinterachse und stützrad) auf der Waage hatte und diese mir 1170 kg anzeigte. Der wohnwagen hat keine Extras…
Im Netz findet mann alles in alle Richtungen 🙄.
Harry meint
2. April 2021 at 21:31
Hallo, bei meinem PKW (BMW 320CI) ist die Stützlast 75 kg.
Kann ich damit einen Wohnwagen mit eingetragenen 100 kg ziehen?
Danke im voraus für die Antwort.
André meint
2. Dezember 2020 at 19:26
Entscheidend ist zuerst die max. zulässige Stützlast vom Auto. Darauf ist auch das Anhänger-ESP des Auto ausgelegt. Hat jedes neuere Fahrzeug, weil EU-Verordnung. D.h., hat das Auto ein max. Stützlast von 80kg und der Anhänger 150kg, muss der Anhänger so beladen werden, dass die 80kg messbar erreicht werden. Damit fährt das Gespann absolut sicher.
Hat der Anhänger 80kg Stützlast und das Auto 120kg, darf man natürlich ebenfalls nur 80kg Stützlast aufbringen. Sonst wird die mechanische Belastbarkeit des Anhängers herausgefordert. Will man das? ;-)
Folke J. meint
30. Mai 2018 at 11:00
Guten Tag!
Mein Auto hat eine Stützlast von 140 kg. Ich habe einen Pferdeanhänger bestellt, der nun falsch produziert wurde, nämlich mit 150 kg maximaler Stützlast. Der Hersteller des Anhängers meint, ich dürfe den Anhänger dennoch ziehen, da es auf die tatsächliche Stützlast ankommt und nicht auf die max. angegebene Last in den Papieren.
Aus dem, was ich alles gelesen habe, schlussfolgere ich:
– ich dürfte den Anhänger mit max. Stützlast von 150 kg tatsächlich ziehen mit den 140 kg des PKWs, muss aber immer wiegen, um sicherzustellen, dass 140 kg nicht überschritten werden. Das Bußgeld hängt von den tatsächlich gemessenen Werten ab, nicht von den Angaben in den Papieren des PKW- und Anhängerherstellers
– besser wäre, aber kein Muss, PKW und Anhänger haben zumindest als Angabe in den Papieren die gleiche Stützlast
– hätte der Anhänger eine max. Stützlast von 120 kg und das Zugfahrzeug 140 kg, welcher Wert ist dann entscheidend?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 11:10
Hallo Folke J.,
wie Sie bereits richtig festgestellt haben, zählt im Regelfall das tatsächliche Gewicht – und nicht, mit wie viel der Anhänger maximal belastet werden darf. Zu den unterschiedlichen Stützlasten sind uns keine einheitlichen Regeln bekannt, es sollte sich jedoch an der geringeren Stützlast des Anhänger orientiert werden, da diese einen Richtwert für die Sicherheit darstellt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Christian meint
7. November 2022 at 15:41
hallo ich habe ein ähnliches Problem die Anhänger Deichsel hat eine Stützlast von 80 kg mein Fahrzeug aber nur 70 Kilo . Darf ich den Anhänger ziehen.
für eine Antwort wäre ich dankbar.
mfg Christian
Molto meint
21. Januar 2018 at 19:56
Hallo,
auf dem Typenschild meiner Anhängerkupplung steht 100 kg Stützlast. Im Fahrzeugschein steht 80 kg, welche Stützlast darf ich haben.
Danke für Ihre Antwort
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 9:01
Hallo Molto,
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen in der Regel nicht überschritten werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de