Kurz & knapp: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Straßenverkehrs-Ordnung beinhaltet in Teil 1 wichtige Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr, z. B. zur Geschwindigkeit und zum Parken.
Teil 2 befasst sich mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, einschließlich Ampeln.
Der dritte Teil der StVO enthält unter anderem Bußgeldvorschriften.
Wichtige Informationen zur StVO
Inhalt der StVO: Geschwindigkeit, Parken und Co.
Das Straßenverkehrsrecht hat im Leben aller Bürger der Bundesrepublik eine große Bedeutung. Immer dann, wenn Sie sich im öffentlichen Raum mit oder ohne Fahrzeug bewegen, müssen Sie eine Vielzahl von Regelungen beachten. Bereits im Kleinkindesalter lernen die meisten, wie eine korrekte Verhaltensweise im Straßenverkehr aussieht. Das bekannteste Regelwerk des deutschen Straßenverkehrsrechts ist vermutlich die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ob mit Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Kraftfahrzeug – die StVO gilt immer.
Im Gesetzestext werden alle grundsätzlichen Verhaltensweisen von Fahrzeugen im Straßenverkehr geregelt. Dabei gliedert sich die Straßenverkehrs-Ordnung in drei Teilbereiche:
- Teil 1 – Allgemeine Verkehrsregeln: Von Paragraph 1 StVO (Grundregeln) bis Paragraph 35 StVO (Sonderrechte)
- Teil 2 – Zeichen und Verkehrseinrichtungen: Von Paragraph 36 StVO (Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten) bis Paragraph 43 StVO (Verkehrseinrichtungen)
- Teil 3 – Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften: Von Paragraph 44 StVO (Sachliche Zuständigkeit) bis Paragraph 54 StVO (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 der StVO: Verhalten im Straßenverkehr
Welche Geschwindigkeit ist für Kraftfahrzeuge erlaubt? Wie müssen Sie sich bei einem Fußgängerüberweg verhalten? Was gilt beim Halten, Überholen und Parken? Die StVO ist eines der umfassendsten Werke zur Organisation des Straßenverkehrs. Sie legt die Grundsätze der öffentlichen Mobilität der Fahrzeuge und Fußgänger fest und erschafft dadurch den rechtsstaatlichen Rahmen zur Bewertung von Verhaltensweisen von Kraftfahrern sowie Fußgängern im Verkehr.
Der Paragraph 1 der StVO gilt als Grundregel des Straßenverkehrsrechts. Alle anderen Regelungen stellen eigentlich nur eine detailreichere Ausgestaltung dar.
§ 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die folgenden Paragraphen beschreiben die Rechte und Pflichten eines jeden Teilnehmers des Straßenverkehrs zu verschiedenen Sachgebieten. Zu nennen sind beispielsweise:
- § 2 StVO: Rechtsfahrgebot, Vorfahrt von Schienenfahrzeugen und weitere Richtlinien zur Straßenbenutzung
- § 5 StVO: Festlegungen zum Überholen von Fahrzeugen
- § 8 StVO: Vorfahrt und Kreisverkehr
- § 22 StVO: Ladung und Ladungssicherung bei Fahrzeugen
- § 34 StVO: Regelungen zum Unfall, Verhaltensweisen, Pflicht zur Ersten Hilfe
Teil 2 der StVO: Verkehrszeichen
Der zweite Teil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt Schilder und besondere Zeichen, die den Verkehr regeln. Diese sind unterschieden in Richt-, Vorschrifts- und Gefahrenzeichen. Eine komplette Liste der Verkehrszeichen ist der StVO in den Anlagen 1 bis 4 beigefügt.
Beispiele für Verkehrszeichen:
- Gefahrenzeichen: Z. B. Gefahrenstelle, Steigung, Baustelle oder Lichtzeichenanlage gemäß StVO
- Vorschriftszeichen: Z. B.. Vorfahrt, Stop-Schild, Kreisverkehr oder Parkverbot gemäß StVO,
- Richtzeichen: Z. B. Autobahn, Parken, Ortstafel oder Verkehrsberuhigter Bereich gemäß StVO
- Verkehrseinrichtungen: Z. B. Leitpfosten, Richtungstafeln, Leitkegel oder Absperrtafeln gemäß StVO
Teil 3 der StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und weitere Vorschriften, Anlage
Der dritte Abschnitt befasst sich mit Zuständigkeiten, Übergangsregelungen und Verstößen gegen die zuvor beschriebene Ordnung. Es wird zudem festgelegt, wann es sich bei einem Verstoß durch Fußgänger oder Fahrzeuge um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Diese werden gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Darüber hinaus wird auch geregelt, unter welchen Umständen es zu Ausnahmegenehmigungen kommen kann. Außerdem ist hier die Anlage zu einzelnen Paragraphen zu finden.
Geschichte und Bedeutung der Straßenverkehrs-Ordnung
Eine deutsche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es seit Mai 1934 – damals noch unter dem Namen „Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung“. Seitdem gab es verschiedene Neuerungen. Insbesondere die Verkehrszeichen wurden vielfach überarbeitet. Eine weitreichende Novellierung erfuhr die StVO im Jahr 1937. In der Bundesrepublik Deutschland galten die Regelungen bis 1971 weitgehend unverändert.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und auch technische Neuerungen zu berücksichtigen, wird die StVO immer wieder überarbeitet und erweitert. So soll die StVO-Novelle, die am 9.11.21 in Kraft getreten ist, eine Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr bringen. Zu diesem Zweck ist unter anderem eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgenommen worden. Den neuen Bußgeldkatalog dazu finden Sie hier. Welche Tatbestände darüber hinaus von den Änderungen betroffen waren, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Tatbestand | Bußgelder seit dem 9.11.21 | alte Bußgelder |
---|---|---|
Halten auf dem Schutzstreifen | bis zu 110 € | - |
Halten in zweiter Reihe | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Parken auf Geh- und Radwegen | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Unerlaubtes Parken auf dem Behindertenparkplatz | 55 € | 35 € |
Unerlaubtes Parken auf dem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing ohne Befugnis | 55 € | - |
Parken in der Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge | bis zu 100 € | bis zu 65 € |
Parken in scharfen Kurven bzw. an engen / unübersichtlichen Stellen | bis zu 55 € | bis zu 35 € |
Nutzung der Rettungsgasse | bis zu 320 € + 1 Monat Fahrverbot | - |
Unnützes Hin- und Herfahren / unnötige Lärm- bzw. Abgasbelästigung | bis zu 100 € | bis zu 20 € |
Beim Rechtsabbiegen mit dem Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 € | - |
Nicht nur Deutschland hat eine Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen für Kraftfahrzeuge und Fußgänger unter diesem Namen. Zu einer europäischen Lösung konnten sich die EU-Länder bisher nicht hinreißen lassen. Daher müssen Urlauber sich auch weiterhin vor Reisebeginn mit den verschiedenen Regeln im Ausland auseinandersetzen.
Böttcher meint
8. Juni 2022 at 21:50
Wir kämpfen jeden Tag mit dem Rollstuhl da die behindertenparkplätze von rücksichtslosen nicht behinderten zugeparkt werden und dies ist schon mit Bußgeld im Öffentlichen Raum belegt, auf Privat Grund also vor Geschäften sind die noch dreister, da glaube ich kaum das diese Leute „Eltern Kind Parkplätze“ respektieren würden.
Ramona meint
26. September 2019 at 12:05
M{chte gerne alle verkehrszeichen Kennenlernen lg
Ursula S meint
31. Oktober 2021 at 17:19
Wo bleibt der Singelparkplatz????
Parkplätze für Behinderte ??? Gut und schön. Aber ehrlich: Mutter-Kind?? Warum? Können Mütter heute keine zwei Meter mehr wieder gehen? Ich finde den ganzen Zirkus übertrieben. Und bevor jemand jetzt was blödes sagt: ich habe selber 3 Kinder ( davon einmal Zwillinge) und zu der Zeit gab es keine Mutter- Kindparkplätze.
Michaela meint
9. April 2019 at 12:37
Sehr geehrte Damen und herren.sie sollten sich umgehend etwas einfallen lassen was das parken auf Mutter Kind Parkplatz betrifft. Es ist eine Frechheit was andere Leute ohne Kinder zu einem sagen wenn man ihn bittet wegzufahren. Das muss aufhören. Für jeden Blödsinn gibt es Bußgelder dies das etc. Nur dafür nicht. Macht euch Gedanken. Es wäre sehr hilfreich.
uwe meint
23. September 2020 at 23:14
was ist mit Gleichberechtigung ? Wo bleibt der Vater-Kind Parkplatz ? ;-)
papperlapapp meint
10. Oktober 2021 at 13:50
Das muss gegendert werden!
Papperlapapp meint
10. Oktober 2021 at 14:05
Ich möchte nach der Feststellung der neuen Strafpreise eine Sonderverordnung für Lieferwagenfahrer. Alles bekommen wollen, aber stehen bleiben zum Liefern verboten?
Teilweise gibt es Dumping-Löhne und dann wird den Leuten für die Arbeit noch Geld fürs Falschparken abgenommen? Kennen Sie den zeitlichen Druck, die Ansprüche der Empfänger, die Gedankenlosigkeit der Stadt-/Straßenplaner? Beam me up, Scotty; tut mir leid, dass Pakete ein Volumen haben oder dann geh doch zur Post (und hol es Dir persönlich ab…)
Müssen die Kommunen damit Geld einfahren?