Bußgeldtabelle: Unzulässiges Fahren auf dem Gehweg
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Entgegen der Vorschriften aus der StVO den Gehweg befahren | 10 € |
… und dabei jemanden behindert | 15 € |
… und dabei jemanden gefährdet | 20 € |
… und dabei einen Unfall verursacht | 25 € |
Kurz & knapp: Gehweg befahren
Laut Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kündigt das Verkehrszeichen 239 einen Gehweg an. Dieses Zeichen erlaubt allein dem Fußgängerverkehr die Nutzung. Es kann allerdings von speziellen Zusatzzeichen ergänzt werden, die es anderen Verkehrsteilnehmern, wie beispielsweise Kraftfahrern, ausnahmsweise gestatten, den Gehweg zu befahren. Fahren Sie auf dem Gehweg mit dem Auto, müssen Sie jedoch Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.
Kinder bis acht Jahre, die in Begleitung einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen laut § 2 Absatz 5 StVO den Gehweg verpflichtend befahren. In diesem Fall ist es auch der Aufsichtsperson gestattet, dort mit dem Rad zu fahren. Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad nutzen. In all diesen Fällen müssen die Betroffenen allerdings besonders rücksichtsvoll mit Fußgängern umgehen.
Wenn Sie entgegen der Vorschriften aus der StVO den Gehweg befahren, besteht die Strafe aus einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 25 Euro. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Allgemein ist ein Gehweg Fußgängern vorbehalten
Inhaltsverzeichnis
Das Zeichen für einen Gehweg trägt Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge die Nummer 239. Dabei handelt es sich um einen blauen Kreis mit schwarzer Umrandung, auf dem in der Mitte eine Frau mit einem Kind an der Hand in weiß dargestellt ist. Dieses Schild gestattet es allein Fußgängern den Weg zu nutzen.
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Vorschrift. Bei Vorhandensein spezieller Zusatzzeichen kann es beispielsweise anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls erlaubt sein, laut StVO den Gehweg zu befahren. Auch für Kinder, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, gibt es Sonderregelungen. Wie diese genau aussehen, können Sie hier nachlesen.
Wer laut StVO ausnahmsweise den Gehweg befahren darf
Wie bereits erwähnt, können spezielle Zusatzzeichen dafür sorgen, dass Sie beispielsweise als Kraftfahrer laut StVO den Gehweg befahren dürfen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. In einem solchen Fall wird jedoch eine erhöhte Rücksichtnahme auf Fußgänger von Ihnen erwartet. Passanten dürfen also weder behindert noch in Gefahr gebracht werden.
Zudem sind Fahrten auf dem Gehweg nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. In Bezug auf Kinder, die mit dem Rad unterwegs sind, regelt § 2 Absatz 5 StVO Folgendes:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. […]“
Dies gilt darüber hinaus auch für die Aufsichtsperson, welche die mit dem Fahrrad begleitet. Während dieser Zeit darf also auch sie laut StVO den Gehweg befahren. Eine erhöhte Rücksicht auf Fußgänger ist allerdings auch hier vorgeschrieben. Radfahrer müssen ihr Tempo gegebenenfalls an das des Fußgängerverkehrs anpassen. Sind die Betroffenen auf dem Gehweg unterwegs, bevor sie die Straße überqueren wollen, müssen sie zudem verpflichtend von ihren Rädern absteigen.
Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg: Welche Strafe droht?
Wenn Sie unerlaubt als Fahrer von einem Auto, Roller oder Motorrad auf dem Gehweg fahren, kommt eine Strafe auf Sie zu. Diese besteht laut Bußgeldkatalog allerdings lediglich aus einem Verwarnungsgeld:
- Sollten Sie entgegen der Vorschriften aus der StVO einen Gehweg befahren, müssen Sie 10 Euro zahlen.
- Kam es dabei zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag auf 15 Euro an.
- Im Falle einer Gefährdung liegt das Verwarnungsgeld bei 20 Euro.
- Führen Sie durch Ihr Fehlverhalten einen Unfall herbei, erwarten Sie 30 Euro.
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