Kurz & knapp: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die aktuelle StVZO ist in drei große Teilbereiche eingeteilt, wovon sich der erste mit der Zulassung von Kfz beschäftigt.
Teil 2 regelt sehr genau, welche Bedingungen Fahrzeuge und einzelne Bauteile erfüllen müssen, um zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.
Der dritte Teil befasst sich unter anderem mit anderen Straßenfahrzeugen und regelt z. B. die Fahrradbeleuchtung.
Geschichte und Zukunft der StVZO
Gemeinsam mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellte die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Grundpfeiler des deutschen Straßenverkehrsrechts dar. Letztere regelte sämtliche Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen oder Personen zum Straßenverkehr.
Die ursprüngliche Fassung der StVZO stammt aus dem Jahr 1937 und wurde unter dem Namen „Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ veröffentlicht. Seitdem wurde die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mehrfach novelliert.
Inhaltsverzeichnis
Das Gesetz befindet sich allerdings gegenwärtig im Abbau. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Straßenverkehrsrechts soll das Regelwerk mittelfristig verschwinden. Die Vorschriften der Verordnung sollen aber nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern werden lediglich in neue Gesetze überführt und entsprechend der EU-Richtlinien erneuert. Dieser Vorgang läuft bereits seit 1999, als der Teil A mit den Paragraphen 1-15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufging. 2007 setzte sich der Prozess mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fort. Die Paragraphen 24-28, Teil IIa sowie die Anlagen I-VII wurden aus der StVZO gestrichen und in die neue Verordnung überführt.
Ziel ist es, dass die gesamte StVZO in neuen Gesetzen aufgeht. Geplant sind daher noch eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Wann diese Verordnungen deutsches Recht werden, ist aber noch unklar.
Inhalt der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gegenwärtig sind in der StVZO noch formale und technische Voraussetzungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen geregelt. Sie gliedert sich dabei hauptsächlich in drei große Teilbereiche:
- Teil I: Zulassung von Kraftfahrzeugen im Allgemeinen
- Teil II: Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
- Teil III: Bau- und Betriebsvorschriften
Teil I: Zulassung von Fahrzeugen (§ 16 StVZO – § 17 StVZO)
Der erste Abschnitt ist nicht sehr detailreich. Hier wird lediglich geklärt, für welche Fahrzeuge die Verordnung gilt. Neben der Klärung des Gültigkeitsbereichs geht es auch darum, den Behörden das Recht einzuräumen, eine Zulassung zu entziehen bzw. einzuschränken.
Teil II: Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung (§ 18 StVZO – § 29h StVZO)
Akribisch klärt der zweite Teil, welche Voraussetzungen Fahrzeuge und Bauteile erfüllen müssen, um zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden zu können. Neben motorisierten Fahrzeugen liegt der Fokus der StVZO auf dem Fahrrad.
Beispielsweise wird im Paragraph 21 StVZO geklärt, wann eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge notwendig ist und wie diese erfolgen kann. Die Pflicht zur amtlichen Bauartgenehmigung von speziellen Fahrzeugteilen wird dagegen in der StVZO im § 22a festgeschrieben.
Für alle Kraftfahrer verbindlich ist der Paragraph 29 StVZO. In diesem findet sich die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU). Ausgestaltung findet die Untersuchung auch in der Anlage VIII.
Teil III: Bau- und Betriebsvorschriften (§ 30 StVZO – § 67 StVZO)
Im Detail wird in diesem Abschnitt geklärt, wie ein Fahrzeug aufgebaut sein bzw. betrieben werden muss. Er ist ebenfalls dreigeteilt und in „Allgemeine Vorschriften“, „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ sowie „Andere Straßenfahrzeuge“ (z. B. Fahrradbeleuchtung gemäß StVZO) gegliedert.
Häufig wird kritisiert, dass die teilweise fast kleinlichen Vorschriften für Kraftfahrzeuge den technischen Fortschritt behindern. Außerdem konkurrieren einzelne Reglungen mit EG-Richtlinien, weshalb sie oft nicht mehr adäquat angewendet werden können.
Wichtige Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind:
- 35h StVZO: Verbandskasten-Pflicht
- 31 StVZO: Verantwortung des Halters bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs
- 31a StVZO: Fahrtenbuch
- 35 StVZO: Vorschriften zur Motorleistung von Kraftfahrzeugen
- 67 StVZO: Beleuchtung am Fahrrad
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