Kurz & knapp: Tagfahrlicht
Bei dem Tagfahrlicht handelt es sich um eine Beleuchtung am Fahrzeug, die auch bei guten Sichtbedingungen am Tag eingeschaltet werden kann. Es wird automatisch mit der Zündung eingeschaltet und schaltet sich erst ab, wenn eine der Hauptbeleuchtungen aktiviert wird.
Seit 2011 müssen innerhalb der EU Neufahrzeuge (Pkw und Lkw) mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Es besteht keine Pflicht, bereits zugelassene Fahrzeuge mit Tagfahrlicht nachzurüsten. Bei Krafträdern wird die Benutzung des Tagfahrlichts durch die StVO vorgeschrieben.
Grundsätzlich können Sie auch das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings macht dies in der Regel wenig Sinn, da Tagfahrlicht zum einen viel sparsamer ist als Abblendlicht. Hingegen sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt.
Was ist Tagfahrlicht?
Inhaltsverzeichnis
Die Beleuchtung am Fahrzeug sorgt nicht nur dafür, dass die Fahrbahn gut ausgeleuchtet ist und der Fahrer trotzdem sieht, wo er hinfährt. Fahrzeuglicht macht Sie außerdem sichtbar im Straßenverkehr. Wird dieses eingeschaltet, können andere Verkehrsteilnehmer Sie bereits wahrnehmen, auch wenn das Fahrzeug an sich noch nicht zu sehen ist.
Bei Dunkelheit während der Nacht oder der Morgen– bzw. Abenddämmerung ist das Licht am Fahrzeug unverzichtbar. Und auch wenn es regnet oder schneit oder es neblig ist, muss die Beleuchtung eingeschaltet werden, damit Sie trotz der schlechten Sichtverhältnisse an Ihr Ziel kommen. Letzten Endes sorgt diese also für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Doch ist auch eine Beleuchtung am helllichten Tag nötig? Normalerweise wird hier kein Licht benötigt, da bei strahlendem Sonnenschein alles gut zu sehen ist und Fahrzeuge zudem auch schon von Weitem zu erkennen sind. Allerdings kann es durch Bewölkung oder Schatten bzw. geringem Lichteinfall (z. B. auf Waldstraßen) doch dazu kommen, dass Fahrzeuge nicht gleich gesehen werden.
Gibt es für das Tagfahrlicht ein Symbol, welches aufleuchtet, sobald diese Beleuchtung eingeschaltet wird? Anders als für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer, wird die Aktivierung des Tagfahrlichts nicht durch eine Kontrollleuchte angezeigt.
Ist Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?
Seit dem Jahr 2011 müssen alle Neuwagen (Pkw) in Deutschland mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Seit 2012 gilt dies im Übrigen auch für Lkw. Die Einführung der Lichtpflicht für Fahrten bei Tag wurde für sämtliche Mitgliedstaaten der EU beschlossen. Für ältere, bereits zugelassene Fahrzeuge besteht hingegen keine Pflicht, diese mit Tagfahrlicht nachzurüsten.
Das bedeutet, eine allgemeine Pflicht zur Benutzung des Tagfahrlichts besteht in Deutschland bislang noch nicht, nur die Ausstattung mit Tagfahrleuchten bei neu zugelassenen Fahrzeugen ist verpflichtend. Fahren Sie also mit einem Auto, bei welchem die Funktion eines Tagfahrlichts fehlt, müssen Sie kein Bußgeld oder Ähnliches befürchten.
Tagfahrlicht am Motorrad, Moped und Co.
Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist die Verwendung von Tagfahrlicht bei Krafträdern durch § 17 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschrieben:
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Die Art des Kraftrades spielt hierbei keine Rolle. Egal ob Sie Motorrad, Motorroller, Moped oder Leichtkraftrad fahren – das Tagfahrlicht ist stets einzuschalten. Wer dagegen verstößt, riskiert im Übrigen ein Bußgeld von 10 Euro, welches sich erhöht, wenn es zu einer Gefährdung (15 Euro) oder einem Unfall (35 Euro) kommt.
Welche Beleuchtung ist am Tag zulässig?
Das Tagfahrlicht schaltet sich ab, sobald eine andere Hauptbeleuchtung aktiviert wird. Mit dem Tagfahrlicht ist nur bei Helligkeit und bei guten Sichtbedingungen am Tag zu fahren. Bei Dunkelheit, also während der Nacht oder der Dämmerung oder bei schlechten Sichtbedingungen am Tage durch Nebel, Regen oder Schnee muss entweder das Abblendlicht oder das Fernlicht benutzt werden. Das Einschalten des Fernlichts ist nur auf Straßen erlaubt, die nicht durchgehend oder nicht ausreichend beleuchtet sind. Doch dürfen diese auch am Tag anstatt des Tagfahrlichts verwenden werden?
- Dürfen Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden? Mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern darf am Tage nur gefahren werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Ist dies nicht der Fall, darf ein Fahrzeug sowohl bei Helligkeit als auch bei Dunkelheit nicht mit aktivierten Nebelscheinwerfern unterwegs sein.
- Darf das Standlicht als Tagfahrlicht verwendet werden? Das Standlicht, oder auch Begrenzungslicht genannt, wird eingeschaltet, um ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten und dieses für andere Fahrzeuge kenntlich zu machen, wenn keine Außenbeleuchtung vorhanden ist (z. B. auf schlecht beleuchteten Straßen). Bei Dunkelheit darf mit dem Standlicht allein nicht gefahren werden und auch am Tag ist es untersagt, dieses als Tagfahrlicht zu benutzen. Denn die Lichtstärke ist wesentlich geringer, weshalb die Verwendung des Standlichts bei Fahrten am Tag sowieso wenig Sinn macht.
- Darf das Abblendlicht als Tagfahrlicht verwendet werden? Das Abblendlicht muss mit eintretender Dunkelheit eingeschaltet werden oder wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird. Sie können Abblendlicht grundsätzlich auch als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Abblendlicht zwar heller ist als das Tagfahrlicht, jedoch wird hier auch mehr Energie verbraucht. Mit Tagfahrlicht zu fahren, ist daher viel sparsamer.
Tagfahrlicht nachrüsten: Das ist zu beachten
Sie können Ihr Fahrzeug grundsätzlich mit Tagfahrleuchten nachrüsten, sollten den Einbau aber in einer Kfz-Werkstatt vornehmen lassen. Werden diese falsch eingebaut, kann das dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und damit der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist.
Udo F meint
19. Januar 2022 at 12:14
Ich finde die Vorschrift für das Tagfahrlicht schwachsinnig, da die Rückleuchten „vergessen“ wurden. das führt dazu, dass zB. bei Nebel viele von hinten „unsichtbare“ Fahrzeuge unterwegs sind.
Angela H. meint
30. Juli 2024 at 14:16
Sie sollten die Vorschriften genau lesen: Bei Nebel darf man nicht mit Tagfahrlicht fahren, sondern muss Abblendlicht (bzw. Fernlicht) oder bei besonders schlechter Sicht Nebelscheinwerfer einschalten. Da sind dann die Rückleuchten automatisch dabei.
Enno S meint
28. November 2021 at 10:44
Fahrzeuglicht einschalten
Ich habe früher gelernt
Im Stadtverkehr ist das Licht
einzuschalten, wenn von der
Stadt die Stassenbeleuchtung
eingeschaltet wird.
Ab wann wurde das verworfen ?
Gerhard B. meint
9. Februar 2020 at 16:18
Tagfahrlicht ist gefährlich bei Regen, Nebel, Dämmerung und Dunkelheit.
Im Januar wurde ich abends um 19 Uhr von einem Porsche Cayenne überholt. Dahinter ein heftig Lichthupe bedienender Opelfahrer. Der Porsche Cayenne fuhr mit Tagfahrlicht ohne rückseitige Beleuchtung.
Am 01. Januar um 01:30 Uhr fährt auf der B3 zwischen Schriesheim und Hirschberg ein Fiat 500 mit Tagfahrlicht ohne rückseitige Beleuchtung.
Mein Fazit: Tagfahrlicht ohne gleichzeitig eingeschaltetem Rücklicht ist bei Regen, Nebel, Dämmerung und Dunkelheit gefährlich und gehört sofort verboten.
Joachim meint
7. Juni 2021 at 19:50
Moin Moin aus Schlewig Holstein,
Tagfahrlicht find ich sehr gut,aber die Ruecklichter muss auch brennen,nicht nur vorne auch hinten.
Mit Tagfahrlicht waerst du besser gesehen und verhindert 30%weniger Unfaelle.
Licht an,am tage!
Bernd F meint
17. April 2022 at 17:54
Mein Auto ist mit Tagfahrlicht ausgestattet. Aber mich stört dass mein Auto hinten nicht beleuchtet ist. Bei manchen neuen Modellen ist das der Fall. Der Lichtsensor schaltet in der Übergangsphase ein und aus. Darum habe ich mir angewöhnt generell das Licht einzuschalten sobald ich die Fahrt beginne. Egal wie hell es ist. Bin so immer auf der sicheren Seite