Temposünder: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Bußgelder für Tempoverstöße innerorts
Bußgelder für Tempoverstöße außerorts
Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Kurz & knapp: Temposünder
Als Temposünder werden Verkehrsteilnehmer bezeichnet, welche das zulässige Tempolimit drastisch überschreiten.
Je schneller die Geschwindigkeit beim Aufprall, desto größer fallen in aller Regel die Verletzungen auf, die sich Unfallbeteiligte zuziehen.
Je nachdem, wie schnell der Betroffene unterwegs war, drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Viele Menschen verlieren jährlich im Straßenverkehr ihr Leben. Neben Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, ist häufig auch überhöhte Geschwindigkeit ein Grund für Kollisionen. Worauf sich Temposünder einstellen müssen, wenn Sie erwischt werden, beleuchten wir im nachfolgenden Ratgeber.
Warum Temposünder ein Sicherheitsrisiko sind
Inhaltsverzeichnis
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Kfz-Fahrer, die sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, werden häufig als „Raser“ oder auch „Temposünder“ bezeichnet. Durch ihr Verhalten gefährden diese nicht nur sich selbst, sondern auch die Gesundheit anderer.
Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto härter fällt ein Zusammenprall zwischen Verkehrsteilnehmern auf. Auch der Bremsweg verlängert sich wesentlich, wenn Temposünder sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitslimits halten.
Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gerade vor Schulen und Kindergärten versucht der Gesetzgeber Rasern mit Tempo-30-Zonen entgegenzutreten. Temposünder hält dies aber meist nicht auf, sodass es täglichen zu Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit kommt.
Wie können Temposünder ermittelt werden?
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), in welcher auch die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten geregelt sind, gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Entsprechend wird deren Einhaltung auch kontrolliert.
Dies geschieht durch Blitzer und Radarfallen, die auf unterschiedliche Weise die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ermitteln können. Häufig wird dabei auch das berühmte „Blitzerfoto“ angefertigt. Allerdings gibt es auch einige Messgeräte, die über eine solche Funktion nicht verfügen und ein Video vom Temposünder bzw. dessen Wagen anfertigen.
So können Polizeibeamte zum Beispiel durch Nachfahren Temposünder ausfindig machen und ein entsprechendes Bußgeldverfahren auf den Weg bringen, damit die vorgesehenen Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ausgesprochen werden können.
Viele Temposünder wissen genau, wo stationäre Blitzer stehen und reduzieren bei der Vorbeifahrt die Geschwindigkeit, um danach wieder voll aufs Gas zu treten. Daher werden auch oft mobile Blitzer eingesetzt.
Im Gegensatz zu den stationären Radarfallen sind deren Standorte vorab nicht bekannt, sodass sich Temposünder nicht darauf einstellen können, an welchen Straßenabschnitt geblitzt wird oder nicht.
Bußgeldverfahren: In Deutschland gilt die Fahrerhaftung
Wird ein Temposünder erwischt, eröffnet die zuständige Bußgeldstelle das sogenannte Bußgeldverfahren. Im Rahmen dessen wird zuerst ein Anhörungsbogen verschickt. In diesem kann sich der Fahrzeughalter, welcher über das Kennzeichen ermittelt wird, zu den Vorwürfen äußern.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Halter den Wagen nicht gefahren hat. Auf dem Anhörungsbogen kann nämlich der tatsächliche Fahrer angegeben werden. Grundsätzlich herrscht in Deutschland nämlich die Fahrerhaftung bei Verstößen gegen die Regeln der StVO.
Ist der Anhörungsbogen ausgefüllt, ist dieser zurück an die Bußgeldstelle zu senden. Diese hat dann drei Monate Zeit, einen entsprechenden Bußgeldbescheid samt Sanktionen gegen den Temposünder auszustellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, tritt die Verjährung ein. Dies ist in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Wenn Temposünder Strafen erwarten
Werden Temposünder durch einen Blitzer ertappt, müssen diese sich auf Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einstellen. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit und das Tempolimit waren.
Außerdem ist entscheidend, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts erfolgte. Temposünder, die innerhalb geschlossener Ortschaften mit bis zu 20 km/h zu viel geblitzt werden, kommen „nur“ mit einem Bußgeld davon.
Ab 21 km/h werden zusätzlich zur Geldbuße ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Es handelt sich dabei um einen temporären Entzug der Fahrerlaubnis.
Ab wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?
Für Temposünder gilt eine besondere Regelung, wenn diese innerhalb von einem Jahr zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreitet: Sie gelten somit als Wiederholungstäter und erhalten ein Fahrverbot von einem Monat. Wird für den Verstoß gegen das Tempolimit ohnehin ein Fahrverbot fällig, wird dieses addiert. Ob diese Regelung nach Einführung der StVO-Novelle im April 2020 weiterhin Bestand hat, ist noch unklar. Wer durch Beharrlichkeit auffällt und die Höchstgeschwindigkeit immer wieder überschreitet, muss zudem erhöhte Bußgelder befürchten.
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Wann können Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Es kann auch vorkommen, dass Kfz-Fahrer zu Unrecht als Temposünder bezeichnet werden und einen Bußgeldbescheid erhalten, der aufgrund einer fehlerhaften Messung erstellt wurde. Denn viele Blitzer sind anfällig für Messungenauigkeit. Oft lassen sich diese nicht durch den Toleranzabzug pauschal ausgleichen.
Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen bei einem Blitzer, welche dazu führen, dass das Messergebnis nicht als Beweismittel im Bußgeldverfahren verwertet werden darf. So müssen die Geräte beispielsweise in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Erfolgt dies nicht, ist die Messung ungültig.
Weiterhin müssen mobile Blitzer von dafür geschultem Personal bedient werden. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen Einspruch gegen selbigen einlegen.
Dieser ist schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle zu richten. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Erfolgschancen eines Einspruchs verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen und somit das Messprotokoll überprüfen.
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martens meint
16. Juli 2019 at 12:00
Guten Tag ,wie sieht es aus bei mehrfach Tempoüberschreitung?
Gruß U. Martens