Erlaubte Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung (Tabelle)
Fahrerlaubnisklasse | Zulässige Fehlerpunkte |
---|---|
Ersterwerb | |
A | 10 |
A1 | 10 |
A2 | 10 |
AM | 10 |
B | 10 |
L | 10 |
T | 10 |
Mofa | 7 |
Erweiterung | |
A | 6 |
A1 | 6 |
A2 | 6 |
AM | 6 |
B | 6 |
L | 6 |
T | 6 |
C | 10 |
CE | 10 |
C1 | 10 |
D | 10 |
D1 | 10 |
Kurz & knapp: Zulässige Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung
Wie hoch die Anzahl für zulässige Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung liegt, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie anstreben. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Fehlerpunkte Sie sich leisten dürfen.
Die Fehlerpunkte werden den einzelnen Themengebieten mit einer unterschiedlichen Gewichtung zugeordnet. Der Bereich „Vorfahrt“ hat die größte Bedeutung. Beantworten Sie zwei Fragen zu den Vorfahrtsregeln falsch, gilt die Prüfung als nicht bestanden, auch wenn Sie insgesamt nur 10 Fehlerpunkte auf dem Konto haben.
Hatten Sie bei der Theorieprüfung zu viele Fehlerpunkte, wird eine „Sperrzeit“ von zwei Wochen angeordnet, bis Sie sich erneut für die Prüfung anmelden können. Diese soll gewährleisten, dass Sie ausreichend Zeit haben, sich vorzubereiten.
Ist eine Theorieprüfung ohne Fehlerpunkte möglich?
Inhaltsverzeichnis
Eine bestandene Theorieprüfung ist der erste wichtige Zwischenschritt für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Für den Führerschein brauchen Sie dann nur noch die praktische Fahrprüfung. Doch nicht immer ist die Theorieprüfung im ersten Anlauf ein Erfolg.
Beantworten Sie eine Frage falsch oder ist die Antwort unvollständig, werden im Rahmen der Theorieprüfung Fehlerpunkte vergeben. Übersteigen diese den Maximalwert, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Doch wie viele Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung führen dazu, dass Sie durchfallen? Wann können Sie die Prüfung wiederholen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Theorieprüfung bestehen: Wie viele Fehlerpunkte sind erlaubt?
Was Sie sich bei der Theorieprüfung an Fehlerpunkten leisten können, wird durch die angestrebte Führerscheinklasse bestimmt. Wollen Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis der Klassen A, B oder T in der Fahrschule erwerben, dürfen Sie sich maximal zehn Fehlerpunkte leisten.
Handelt es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis, sind häufig sogar nur sechs Fehlerpunkte zulässig. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Sie in diesen Fällen schon Erfahrungen mit der Teilnahme am Straßenverkehr haben.
Wichtig: Damit Sie die Theorieprüfung ohne viele Fehlerpunkte abschließen können, müssen Sie sich vorab ausreichend vorbereiten. Der Besuch vom Theorieunterricht reicht dafür häufig nicht aus. Selbstständiges Lernen mit den Fragebögen steigert die Chancen auf eine erfolgreiche Theorieprüfung signifikant.
Was bedeuten die Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung eigentlich?
Doch wie kommen bei der Theorieprüfung die Fehlerpunkte eigentlich zustande? Um diese Frage zu beantworten, erläutern wir zunächst einmal, wie die theoretische Führerscheinprüfung überhaupt abläuft:
Der Prüfling wird an einen Computer gesetzt und muss eine bestimmte Anzahl an Fragen beantworten, die je nach angestrebter Führerscheinklasse variiert. Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren.
Jeder Fragestellung wird eine Wertigkeit zwischen zwei und fünf zugewiesen. Beantworten Sie die Frage falsch oder kreuzen Sie eine weitere richtige Antwort nicht an, werden bei der Theorieprüfung die Fehlerpunkte addiert.
Gut zu wissen: Fragestellungen zu den Vorfahrtsregeln haben einen besonderen Stellenwert bei der Theorieprüfung. Eine falsche Antwort ergibt fünf Fehlerpunkte. Liegen Sie bei zwei Fragen aus dieser Kategorie daneben, gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden, auch wenn Sie sich ansonsten keinerlei Fehler geleistet haben.
11 Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung: Und nun?
Haben Sie bei der Theorieprüfung zu viele Fehlerpunkte produziert und sind deswegen durchgefallen, ist dies natürlich ärgerlich. Sie müssen nämlich bei jedem Versuch erneut die Prüfungsgebühr entrichten.
Gemäß § 18 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden Sie zudem mit einer Sperrzeit von mindestens zwei Wochen belegt:
Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden.
Ein Betrugsversuch ist also in doppelter Hinsicht ärgerlich. Dieser führt nicht nur zum Nichtbestehen, sondern auch zu einer Sperrzeit von mindestens sechs Wochen. Dies kann den Zeitplan ordentlich durcheinanderwürfeln, ist eine bestandene Theorieprüfung doch eine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der praktischen Fahrprüfung.
Bildnachweise: fotolia.com/ © Sauerlandpics
Kommentar hinterlassen