Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung
Häufig erleiden Beteiligte eines Verkehrsunfalls eine Thoraxprellung, sprich eine Prellung des Brustkorbs.
Schmerzensgeld bekommt der Verletzte für eine fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Prellung, wenn das Gesetz für diesen Fall einen Schadensersatzanspruch vorsieht.
Das Gesetz sieht keine konkreten Beträge hierfür vor. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig, wie z. B. der Stärke der Schmerzen und dem Ausmaß der Beeinträchtigungen im Alltag.
Wenn der Brustkorb bei jedem Atemzug schmerzt
Kommt es im Zuge eines Verkehrsunfalls oder eines Sturzes zu einer Prellung des Brustkorbes, sprechen Mediziner häufig von einer sogenannten Thoraxprellung. Diese resultiert meist aus einem stumpfen Trauma, bei dem es in der Regel allerdings zu keinerlei Verletzungen an Knochen oder inneren Organen kommt. Da Betroffene häufig unter erheblichen Schmerzen leiden, stellt sich die Frage, ob eine finanzielle Entschädigung möglich ist.
Doch wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Brustkorbprellung? Definiert der Gesetzgeber für diese Form von Schadensersatz eine konkrete Summe? Oder wird bei einer Thoraxprellung das Schmerzensgeld nach bestimmten Kriterien bemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld nach einer Thoraxprellung: Wann besteht ein Anspruch?
Wann Sie nach einer Verletzung wie einer Thoraxprellung grundsätzlich ein Schmerzensgeld beanspruchen können, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. In § 253 Abs. 2 BGB heißt es zum Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Es ist somit grundsätzlich möglich, nach einer Thoraxprellung ein Schmerzensgeld zu erhalten, wenn diese Beeinträchtigung auf das vorsätzlich oder fahrlässige Verhalten von Dritten zurückzuführen ist. Ob allerdings in Ihrem individuellen Fall tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, lässt sich pauschal nicht bewerten. Diese Entscheidung obliegt in der Regel dem Gericht.
Wie wird bei einer Thoraxprellung das Schmerzensgeld bemessen?
Der Gesetzgeber definiert zwar die Rahmenbedingungen für eine mögliche Entschädigung nach einer Verletzung, eine konkrete Summe, welche Ihnen nach einer Thoraxprellung als Schmerzensgeld zusteht, gibt das Gesetz aber nicht an. Daher muss für jeden Fall eine individuelle Berechnung erfolgen.
Dabei gilt es im Zuge der Bemessung verschiedenste Umstände zu prüfen und vielfältige Kriterien zu beachten. So können bei der Höhe des Schmerzensgeldes unter anderem folgende Faktoren eine wichtige Rolle spielen:
- Art und Schwere der Verletzung
- Stärke der Schmerzen
- Dauer einer stationären Versorgung
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag
- Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden
- Umstände der Verletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Es zeigt sich, dass es sich um ein recht komplexes Unterfangen handelt, wenn es darum geht, nach einer Thoraxprellung ein angemessenes Schmerzensgeld zu bestimmen. Häufig lassen die Richter bei der Höhe der Entschädigung auch die finanziellen Umstände der Parteien einfließen, denn schließlich erfüllt die Summe auch einen Sühnecharakter.
Schmerzensgeldtabelle zur Thoraxprellung
Dadurch dass der Gesetzgeber für das bei einer Thoraxprellung zu erwartende Schmerzensgeld keine Vorgaben definiert, fällt es Otto Normalverbrauchern in der Regel schwer, die Angemessenheit einer angebotenen Entschädigungszahlung einzuschätzen.
Eine Orientierungshilfe können in diesem Fall sogenannte Schmerzensgeldtabellen sein, welche vergangene Urteile samt gezahltem Schadensersatz aufführen. Allerdings fehlen in diesen Auflistungen meist Informationen zu den konkreten Umständen der Beeinträchtigung. Wie eine solche Tabelle für das bei einer Thoraxprellung zugesprochene Schmerzensgeld aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Verletzungen | Verletzungen Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Brustkorbprellung | ca. 85 Euro AG Bad Segeberg Az. 9 C 90/89 Urteil von 1989 |
Brustkorbprellung mit kurzfristigem Brechreiz | ca. 100 Euro AG Trier Az. 6 C 50/81 Urteil von 1981 |
Schwere Thoraxprellung, eine Prellung und Hautabschürfung im Bereich des rechten Unterbauches und eine Prellung des rechten Unterschenkels | ca. 400 Euro AG Frankenberg Az. 1 C 256/90 Urteil von 1990 |
Brustkorbprellung mit Blutergussbildung links und Schädelprellung mit oberflächlichen Schürfungen der Wange | ca. 920 Euro AG Schwäbisch Gmünd Az. 4 C 509/91 Urteil von 1991 |
Thoraxprellung | ca. 1.000 Euro LG Zweibrücken Az. 1 O 435/93 Urteil von 1994 |
Sehr schmerzhafte Hemithoraxprellung | ca. 2.550 Euro LG Regenburg Az. 1 O 72/02 Urteil von 2003 |
Thoraxprellung | ca. 500 Euro Hannover Außergerichtlicher Vergleich von 2009 |
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