Kurz & knapp: Toleranz auf der Autobahn
Ausschlaggebend für den Toleranzabzug bei der Messung auf der Autobahn sind im Wesentlichen zwei Faktoren: die gefahrene Geschwindigkeit und das eingesetzte Messgerät.
In der Regel wird bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h auf der Autobahn eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Bei einem Tempo über 100 km/h liegt der Abzug meist bei 3 Prozent.
Bei einzelnen Messgeräten kann der Toleranzwert 5 km/h oder 5 Prozent betragen, bei Videonachfahrsystemen sogar bis zu 20 Prozent.
Bußgeldrechner: Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt?
Das Wichtigste zum Toleranzabzug – hier im Video!
Verstöße auf der Autobahn: Abzug der Toleranz richtet sich nach der Geschwindigkeit
Inhaltsverzeichnis
Die im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingesetzten Messgeräte können Messungenauigkeiten aufweisen, die auf menschlichen oder technischen Fehlern beruhen. Um geringfügige Differenzen bei der Messung von Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen auszugleichen, erfolgt daher stets zugunsten der betroffenen Fahrer ein Toleranzabzug.
Durch den Abzug eines Toleranzwertes wird damit der allgemeinen Fehleranfälligkeit Rechnung getragen. Dabei muss es bei der Messung nicht einmal zu tatsächlichen Ungenauigkeiten gekommen sein. Gravierende Messfehler hingegen können sogar die Ungültigkeit des Messergebnisses und damit einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid begründen.
Doch welche Toleranz wird auf Autobahn und Kraftfahrstraße nach Geschwindigkeits- und Abstandsmessung in Abzug gebracht? Nach welchen Kriterien richtet sich der Toleranzabzug?
Geschwindigkeitsmessung: Wie hoch ist der Toleranzabzug bei Verstößen auf der Autobahn?
Für die meisten Messgeräte, die bei der Geschwindigkeitskontrolle zum Einsatz kommen, wird der gleiche Toleranzwert angesetzt. Dieser richtet sich nach der im Einzelfall gefahrenen Geschwindigkeit. Die Toleranz, die auf Autobahn & Co. berücksichtigt wird, liegt damit bei
- Geschwindigkeiten bis 100 km/h bei 3 km/h
- Geschwindigkeiten über 100 km/h bei 3 Prozent
Angenommen Sie werden auf der Autobahn bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (etwa in einem Baustellenbereich) mit 98 km/h geblitzt: In diesem Falle erfolgt in aller Regel ein Abzug von 3 km/h vom Messergebnis, sodass Ihnen letztlich eine Geschwindigkeitsübertretung von 15 km/h zur Last gelegt werden kann.
Hat der Blitzer Sie hingegen z. B. bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit 150 km/h erwischt, werden von dem Messergebnis 3 Prozent, mithin 4,5 km/h (zumeist aufgerundet auf 5 km/h), in Abzug gebracht. Durch den Abzug der Toleranz nach der Autobahn-Messung läge der vorwerfbare Verstoß damit bei einer Überschreitung von 25 km/h.
Weitere Beispiele für den Abzug der Toleranz auf Autobahn, Kraftfahr-, Landstraße oder innerorts finden Sie auch in der folgenden Grafik:
Abstandsmessung: Toleranz auf der Autobahn zumeist 5 Prozent
Auch bei der Erfassung von Abstandsverstößen kommen zahlreiche mobile Blitzer zum Einsatz. Fehler können auch bei diesen Messungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sodass ebenfalls regelmäßig vorsorglich eine Toleranz Berücksichtigung findet. Bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn liegt die Toleranz häufig bei 5 Prozent (je nach Messsystem).
Es gibt aber auch Systeme (z. B. VAMA), die als sehr zuverlässig gelten und daher in vielen Fällen keinen Toleranzabzug begründen.
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