Kurz & knapp: Transportrecht
Es handelt sich hier um einen Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die die Beförderung von Gütern betreffen. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), aber auch andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht spielen im Transportrecht eine Rolle.
Das HGB unterscheidet vor allem zwischen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen. Nähere Informationen zu diesen erhalten Sie hier.
Das Transportrecht kann zahlreiche juristische Fragen aufwerfen, z. B. bezüglich der Versicherung, der Haftung oder auch der Zollvorschriften. Es ist deshalb ratsam, sich in solch einem Fall an einen aufs Transportrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.
Gibt es eigene Transportgesetze?
Inhaltsverzeichnis
Ob auf der Straße, der Schiene, dem Wasser oder in der Luft: Die Beförderung von Gütern unterliegt bestimmten Vorschriften, welche in Deutschland unter dem Begriff „Transportrecht“ zusammengefasst werden. Es handelt sich hierbei um ein Teilgebiet des Handelsrechts, weshalb sich auch die meisten Gesetze zum Transportrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) wiederfinden. Ein eigenes Transportgesetz existiert hingegen nicht.
Aber auch andere Gesetze oder Verordnungen enthalten vereinzelte Bestimmungen, die das Transportrecht betreffen. Dazu gehören z. B.
- die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG)
- das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG)
- das Allgemeine Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
Europäisches bzw. internationales Transportrecht wiederum wird in der Regel durch diverse Abkommen zwischen den betreffenden Staaten geregelt.
Des Weiteren existiert noch das Transportrechtsreformgesetz von 1998, welches damals festlegte, welche Änderungen andere Gesetze in Bezug auf das Transportrecht erfahren sollten, insbesondere das HGB. Da jene Änderungen längst Einzug in die jeweiligen Gesetzestexte gefunden haben, ist das Transportrechtsreformgesetz selbst heute kaum noch relevant.
Transportrecht im HGB: mögliche Vertragstypen
Geht es darum, welche handelsrechtlichen Vorschriften im Transportrecht eingehalten werden müssen, ist meist zunächst zu klären, welche Art von Vertrag vorliegt. Im HGB werden diverse Vertragstypen aufgeführt, für die jeweils eigene umfangreiche Regelungen gelten.
Die wichtigsten sind:
- Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB): Dieser verpflichtet den Frachtführer, die jeweiligen Güter beim Empfänger abzuliefern. Der Absender muss die Beförderung bezahlen. Als Nachweis für den Abschluss des Frachtvertrags wird ein sogenannter Frachtbrief ausgestellt.
- Speditionsvertrag (§§ 453 bis 466 HGB): Der Speditionsvertrag unterscheidet sich vom Frachtvertrag insofern, dass sich der Spediteur nur zur Organisation des Transports verpflichtet, nicht aber zum Transport selbst. Er hat dann die Möglichkeit, einen Frachtführer mit der Beförderung zu beauftragen (dieser erhält dann einen Frachtvertrag) oder dies selbst auszuführen. Letzteres wird als Selbsteintritt (§ 458 HGB) bezeichnet.
- Umzugsvertrag (§§ 451 bis 451h HGB): Dies ist ein spezieller Frachtvertrag, der bei der Beförderung von Umzugsgut Anwendung findet. Gemäß Transportrecht gelten hier nämlich besondere Vorschriften. Dazu gehört z. B. die Verpflichtung des Frachtführers, die transportierten Möbel auch auf- und abzubauen.
- Lagervertrag (§§ 467 bis 475h HGB): Der Lagervertrag regelt die Verwahrung der transportierten Güter. Der Lagerhalter verpflichtet sich zur Aufbewahrung und der Einlagerer zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Das HGB stellt hier eine Reihe von Vorschriften auf, die beide Vertragsparteien beachten müssen, z. B. bezüglich der Dauer der Lagerung oder wer bei einer Beschädigung der Ware haftbar gemacht werden kann.
Bei Problemen kann ein Fachanwalt für Transportrecht helfen
Bei der großen Vielzahl an nationalen und internationalen Vorschriften im Transportrecht ist es nicht verwunderlich, wenn so manch Betroffener den Überblick verliert. Dann kann die juristische Beratung durch einen Experten hilfreich sein.
Haben Sie rechtliche Fragen oder Probleme rund um die Güterbeförderung, sollten Sie deshalb einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht aufsuchen. Dieser kennt sich z. B. mit den verschiedenen Zoll- und Maut-Vorschriften aus, kann Sie bei Fragen bezüglich der Haftung unterstützen und weiß über die versicherungsrechtlichen Regelungen Bescheid.
Auch bei der Formulierung oder der Abwicklung von Transportverträgen kann ein Anwalt für Transportrecht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wollen Sie einen Rechtsanwalt für Transportrecht kontaktieren, müssen Sie unter Umständen lange suchen, da diese Fachrichtung nicht sehr weit verbreitet ist. Gemäß der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es zu Beginn des Jahres 2019 in ganz Deutschland nur 205 Anwälte, die sich auf Transport- und Speditionsrecht spezialisiert hatten, die meisten davon in Hamburg.
Sind Sie noch unsicher, ob Sie wirklich einen Anwalt mit Ihrem Problem betrauen sollten? Denken Sie lieber nicht zu lange darüber nach, denn auch im Transportrecht gilt eine Verjährung, so dass Frachtansprüche nach einer bestimmten Zeit nicht mehr geltend gemacht werden können. Gemäß § 439 HGB greift die Verjährung im Transportrecht oft schon nach einem Jahr.
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