Kurz & knapp: Überführungskennzeichen
Ein Überführungskennzeichen wird an einem Fahrzeug angebracht, damit von Privatpersonen oder Händlern nach dem Kauf oder Verkauf überführt werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Überführungskennzeichen: Ausfuhrkennzeichen, rotes Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Ein Überführungskennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden und besitzt eine begrenzte Gültigkeit.
Wie sieht das Überführungskennzeichen aus?
Inhaltsverzeichnis
Neben dem typischen schwarz-weißen Nummernschild gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Kennzeichenschildern, deren Ausstellung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Eines von diesen speziellen Autokennzeichen ist das Überführungskennzeichen. Dieses unterscheidet sich, was Maße, Schrift und Aufbau angeht, kaum von der Standardvariante. Nur am rechten Rand ist ein roter Streifen, dessen eingestanzte Zahlen angeben, wie lange das Schild gültig ist.
Doch für welche Zwecke kann ein Überführungskennzeichen verwendet werden? Wie kann es beantragt werden? Was kosten eigentlich Überführungskennzeichen? Da viele Personen noch keine Erfahrungen mit diesem Nummernschild haben, soll der folgende Ratgeber Ihnen die wichtigsten Informationen zum Überführungskennzeichen geben!
Wofür ist ein Überführungskennzeichen und welche Arten gibt es?
Um gekaufte oder verkaufte Fahrzeuge zu überführen, können Sie auf verschiedene Überführungskennzeichen zurückgreifen, wobei eines nur Händlern vorbehalten und nicht für die private Nutzung bestimmt ist.
Welche Arten von Überführungskennzeichen werden unterschieden?
- Das Ausfuhrkennzeichen
- Das rote Kennzeichen (für Händler)
- Das Kurzzeitkennzeichen bzw. Tageskennzeichen
Da es auf dieser Seite zu den beiden letzteren Ausprägungen des Überführungskennzeichens eigene Ratgeber gibt, die Sie sich bei Interesse ansehen können, soll das Augenmerk dieses Artikels auf dem Ausfuhrkennzeichen liegen. Dieses wird auch als Export-, Zoll- und Auslandskennzeichen bezeichnet, weil es genutzt wird, um Kraftfahrzeuge aus dem oder in das Ausland auszuführen. Für Transporte innerhalb Deutschlands reicht hingegen ein Kurzzeitkennzeichen.
Wann benötigen Sie ein Überführungskennzeichen?
Sowohl Privatpersonen als auch Händler können beim Autokauf bzw. -verkauf unter Umständen auf ein Überführungskennzeichen zurückgreifen, um den Wagen an seinen Bestimmungsort zu transportieren. Immerhin besteht in Deutschland eine Kennzeichenpflicht, was bedeutet, dass ein Fahrzeug nur mit gültigem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro.
Wollen Händler einen Pkw, ein Motorrad oder Anhänger insbesondere in das nicht europäische Ausland überführen, kann die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens sinnvoll sein, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Es wäre zwar für den Verkäufer denkbar, dass Kfz gar nicht erst abzumelden, sodass das Fahrzeug weiterhin eine gültige Zulassung besitzt und regulär am Straßenverkehr teilnehmen kann, aber dies ist nicht unproblematisch. Zwar spart er sich die Zeit und Mühe ein Überführungskennzeichen zu beantragen, allerdings muss er sich darauf verlassen, dass der Käufer umgehend die Ummeldung vornimmt.
Solange dies nicht geschieht, gilt der Verkäufer weiterhin als Fahrzeughalter und wird wegen der mit dem Wagen begangenen Verkehrsverstöße kontaktiert. Zwar kann er mit dem Kaufvertrag beweisen, dass er nicht mehr der Verantwortliche ist und die Sanktionen so in der Regel abwenden, aber auch das kostet Zeit und Nerven.
Mit einem Überführungskennzeichen sind Sie, ob als privater oder gewerblicher Verkäufer, diesbezüglich auf der sicheren Seite. Sie sind dafür zuständig den Wagen ordnungsgemäß vor Ort abzumelden. Ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, fällt hingegen in die Zuständigkeit des Käufers. Sie können Abmeldung und den Antrag auf ein Überführungskennzeichen auch gemeinsam mit diesem vornehmen.
Was ist bei der Beantragung vom Überführungskennzeichen zu beachten?
Vor der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war es möglich, in jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen zu beantragen. Aktuell sieht die Regelung vor, dass die Antragstellung entweder in der Zulassungsstelle am Heimatort des Antragstellers oder bei der Behörde vorgenommen wird, wo das Kfz zugelassen ist.
Haben Sie vor, das Überführungskennzeichen persönlich zu beantragen, sollten Sie sich vorab darüber informieren, ob die Stelle online Termine vergibt, um lange Wartezeiten in der Behörde selbst zu vermeiden. In manchen Fällen kann es auf diesem Weg mehrere Wochen dauern, bis Sie einen Termin erhalten. Doch auch, wenn Sie ohne vorherige Terminreservierung dorthin gehen können, sollten Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen. Anschließend müssen Sie noch zum Finanzamt, um nach der Zulassung der Schilder die je nach Fahrzeugtyp anfallende Steuer zu entrichten.
Das Exportnummernschild kann über die Homepage der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde angemeldet und die notwendigen Papiere eingescannt per Mail oder als Fax verschickt werden. Manche Anbieter dieses Dienstes verlangen zudem, dass Ihnen bestimmte Dokumente im Original vorgelegt werden. Diese müssten Sie dann per Post verschicken.
Welche Unterlagen benötigt die Behörde für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens?
- Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2)
- Beim Firmenwagen ein Handelsregisterauszug/Bestätigung der Gewerbeanmeldung
- Bei Vereinsfahrzeugen ein Auszug aus dem Vereinsregister
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bzw. die Versicherungskarte
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (auch TÜV genannt)
- Inländisches Bankkonto (nicht immer verpflichtend)
Überführungskennzeichen: Kosten
Die Kosten für das Überführungskennzeichen setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Auf die Zulassung von diesem Kennzeichen selbst entfällt eine Gebühr in Höhe von etwa 20 Euro. 10 Euro davon machen die Grundbearbeitung des Antrags aus und die restlichen 10 Euro werden für die Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheins erhoben. Da die Bundesländer die Gebühren festlegen, schwankt der genaue Preis für die Bearbeitungsgebühr ein wenig. Außerdem können die Kosten bei einem höheren Verwaltungsaufwand weiter steigen.
Davon abgesehen, müssen Sie die neuen Ausfuhrkennzeichen in einem Schilderladen bestellen und prägen lassen. Dies kostet in etwa zwischen 15 und 30 Euro. Wenn Sie verschiedene Angebote einholen, lässt sich hier eventuell noch etwas Geld einsparen.
Während sich diese Posten recht gut überschlagen lassen und sich nicht großartig von der normalen Nummernschild-Zulassung unterscheiden, muss der folgende individuell berechnet werden. Für das Ausfuhrkennzeichen fallen zusätzliche Kosten in Form von Steuern an. Bis 2010 galt für Fahrzeuge, die die Grenze überfuhren, eine dreimonatige Steuerfreiheit. Nun muss jedes Kfz versteuert werden.
Die Steuer kann nach dem Kauf der Überführungskennzeichen mittels Lastschrift, SEPA-Konto oder in manchen Zulassungsstellen sogar bar bezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium bietet im Übrigen die Möglichkeit, die voraussichtliche Höhe seines Steuersatzes online zu berechnen.
Zu guter Letzt benötigen Sie auch bei Überführungskennzeichen zwingend eine Versicherung, die natürlich ebenfalls Geld kostet. Die Versicherungsgesellschaften bieten eine spezielle Kfz-Versicherung für Exportkennzeichen an, die normalerweise nur die Haftpflicht beinhaltet. Es gibt allerdings auch teurere Angebote, die einen Teil- oder Vollkaskoschutz bieten.
Die Versicherung muss über einen genauso langen Zeitraum laufen wie das Überführungskennzeichen selbst, mindestens jedoch 15 Tage. Durchschnittlich kostet eine solche Versicherung für 15 Tage rund 80 Euro. Da die Preise zwischen den verschiedenen Anbietern stark variieren, können Sie mit einem Preisvergleich unter Umständen einiges Geld einsparen.
Welche Besonderheiten sind bei einem Überführungskennzeichen weiterhin zu beachten?
- Eine der häufigsten Fragen, die sich die Betreffenden im Zusammenhang mit dem Überführungskennzeichen stellen, betrifft die Dauer der Gültigkeit. Das Ausführungskennzeichen ist dabei mindestens 15 Tage und maximal bis zu einem Jahr gültig. Zum Vergleich: Das Kurzzeitkennzeichen erhält bspw. nur eine 5-Tageszulassung. Danach ist das Nummernschild nicht mehr gültig und es droht ein Bußgeld.
- Sollten Sie vorhaben, mehrere Fahrzeuge ins oder aus dem Ausland zu überführen, können Sie das Überführungskennzeichen übrigens nicht mehrfach verwenden. Stattdessen müssen Sie für jedes Kraftfahrzeug einzeln ein solches Schild beantragen. Darin unterscheidet es sich vom roten Kennzeichen, das für mehrere Wagen genutzt werden kann.
- Sie müssen im Übrigen belegen, dass Sie keine Steuerschulden haben. Sind Sie mit der Kfz-Steuer auch nur fünf Euro in den Miesen, kann der Antrag auf ein Überführungskennzeichen abgelehnt werden.
- Ist das Ausfuhrkennzeichen erteilt, wird das entsprechende Fahrzeug aus dem Verkehrszentralregister gelöscht und gilt offiziell als ausgeführt. Wer ein ehemals zugelassenes Auto wieder in Deutschland zulassen möchte, wird feststellen, dass es einige bürokratische Hürden zu nehmen gilt.
- Um zu entscheiden, ob ein Exportkennzeichen zugelassen wird, kann die betreffende Stelle eine Begutachtung des Autos, Motorrads etc. verlangen.
- Sobald Sie mit dem Ausfuhrkennzeichen versichert sind, wird Ihnen per Post die Versicherungskarte zugesandt. Sie erhalten bei dieser Spezialversicherung keine eVB-Nummer!
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