Bußgeld: Mögliche Verstöße beim Überholen an einer Kreuzung
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
bei unklarer Verkehrslage überholt | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 120 | 1 |
… mit Unfall | 145 | 1 |
überholt, obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 120 | 1 |
… mit Unfall | 145 | 1 |
überholt, ohne ausreichenden Seitenabstand einzuhalten | 30 | |
beim Überholen in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug gestreift und Unfall verursacht | 35 |
Kurz & knapp: Überholen im Kreuzungsbereich
Tatsächlich ist das Überholen im Kreuzungsbereich gemäß StVO nicht ausdrücklich verboten. Trotzdem kann es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie auf der Kreuzung überholen, wie z. B. Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Das Überholen an einer Kreuzung gilt für sich genommen nicht als Ordnungswidrigkeit und wird deshalb auch nicht mit einem Bußgeld geahndet. Wird durch den Überholvorgang im Kreuzungsbereich allerdings ein anderer Tatbestand erfüllt, können Sanktionen drohen. Welche das sind, finden Sie in dieser Tabelle.
Ja, dies ist gemäß § 5 Abs. 4 StVO erlaubt. Fahrrad– und Mofafahrer dürfen andere Fahrzeuge, die an einer roten Ampel warten, vorsichtig auf der rechten Seite überholen und bis zur Haltelinie ranfahren. Voraussetzung hierfür ist, dass rechts neben den wartenden Fahrzeugen ausreichend Platz ist.
Was besagt die StVO zum Überholen im Kreuzungsbereich?
Inhaltsverzeichnis
Überholen direkt vor oder gar auf einer Kreuzung – das ist doch bestimmt verboten, nicht wahr? Dies wird Sie vermutlich überraschen, aber tatsächlich existiert keine Verkehrsregel, die das Überholen im Kreuzungsbereich grundsätzlich verbietet.
Allerdings gelten in Bezug auf den Überholvorgang jede Menge andere Vorschriften, wie z. B.:
- Auf der gesamten Überholstrecke muss überschaubar sein, dass eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
- Sie müssen wesentlich schneller fahren als das Fahrzeug, das Sie überholen.
- Die Verkehrslage muss eindeutig sein.
- Der nachfolgende Verkehr darf durch das Ausscheren zum Überholen nicht gefährdet werden.
- Beim Überholen von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern ist innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
- Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen bereits links eingeordnet haben, dürfen nur auf der rechten Seite überholt werden.
- Es darf kein Überholverbot bestehen. Dazu gehört auch, dass eine vorhandene durchgezogene Linie auf der Fahrbahn nicht überfahren werden darf.
Nur wenn Sie alle diese Regeln einhalten können, ist das Überholen im Kreuzungsbereich gestattet. Missachten Sie eine davon, können Sie wegen eines Verkehrsverstoßes belangt werden, aber eben nicht, weil Sie an der Kreuzung überholt haben, sondern weil Sie z. B. den Gegenverkehr behindert oder eine durchgezogene Linie überfahren haben.
Video: Überholen innerorts – die wichtigsten Infos
Überholen vor der Kreuzung: Sondererlaubnis für Fahrradfahrer
Fahrrad- und Mofafahrer müssen sich prinzipiell an die gleichen Regeln zum Überholen halten wie Pkw-Fahrer.
Es gibt jedoch eine Besonderheit: Nähert sich ein Fahrrad- oder Mofafahrer einer Ampelkreuzung, an der gerade Rot angezeigt wird, darf er die wartenden Autos auf der rechten Seite überholen und bis nach vorne zur Haltelinie fahren.
Dieses rechtsseitige Überholen vor dem Kreuzungsbereich ist wohlgemerkt nur erlaubt, wenn rechts neben den wartenden Fahrzeugen ausreichend Platz ist, um an ihnen vorbeizufahren, ohne sie zu streifen. Außerdem ist der Fahrrad- bzw. Mofafahrer verpflichtet, seine Geschwindigkeit erheblich zu reduzieren und äußerste Vorsicht an den Tag zu legen, während er die Autos passiert.
Bernhard P meint
23. Oktober 2022 at 12:05
Man sollte eine einheitliche, für alle Verkehrsteilnehmer leicht zu behaltene Regelung für Überholen an und vor Kreuzungen einführen. Es müßte grundsätzlich untersagt sein.
Es wäre dann wohl nicht zu dem Unfall in Mainz an der Kreuzung Schillerstraße/Kleine Langgasse zwischen Bus und Rollerfahrer auf der Fahrbahn gekommen. Der Rollerfahrer hatte beim Linksabbiegen in die Kleine Langgasse nicht den hinter ihm herankommenden Bus bemerkt.
Der Unfall ereignete sich zwischen Bus und Rollerfahrer im Oktober 2021.