Bußgeldkatalog: Überholen vor Bahnübergängen
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
An Bahnübergang unzulässig ein Kfz überholt (im Bereich ab Zeichen 151 / 156) | 70 | 1 | |
… mit Gefährdung | 85 | 1 | |
… mit Unfall | 105 | 1 | |
An Bahnübergang überholt, obwohl Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte | 150 | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 300 | 2 | 1 Monat |
An Bahnübergang überholt trotz unklarer Verkehrslage | 150 | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 300 | 2 | 1 Monat |
Kurz & knapp: Überholen vor dem Bahnübergang
Nein, gemäß § 19 Abs. 1 StVO dürfen Kraftfahrzeuge an Bahnübergängen nicht von anderen Fahrzeugen überholt werden.
Das Überholverbot beginnt ab dem Zeichen 151 bzw. 156 und endet erst hinter den Schienen.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen. Je nach Verstoß ist zusätzlich ein Fahrverbot möglich. Die genauen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Video: Was ist beim Überholen wichtig?
Überholen vor dem Bahnübergang: Zeichen 151 und 156 erklärt
Inhaltsverzeichnis
Wenn der Vordermann mal etwas gemütlicher unterwegs ist, kann das die Nerven des Fahrzeugführers hinter ihm auf die Geduldsprobe stellen. Meist nimmt dieser dann die erste Gelegenheit war, den Schleicher zu überholen. Dabei sollte er jedoch beachten, dass es bestimmte Verkehrssituationen gibt, in denen grundsätzlich ein Überholverbot besteht.
In diesem Zusammenhang kommt immer wieder die Frage auf: Darf man eigentlich vor Bahnübergängen überholen? Die Antwort liefert § 19 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.
Das erwähnte Zeichen 151 stellt ein rot umrandetes Dreieck dar, mit dem Piktogramm eines Zuges in der Mitte. Früher galt dieses nur für unbeschrankte Bahnübergänge, mittlerweile ist es aber auch häufig an solchen mit Schranken zu finden, da das Zeichen für „beschrankter Bahnübergang” (Zeichen 150) bis 2022 komplett abgeschafft wird.
Es kann vorkommen, dass sich unter dem Zeichen 151 noch eine Bake mit drei roten Streifen befindet. Mit diesem Zusatz wird es zum Zeichen 156, das ebenfalls im zitierten Absatz Erwähnung findet. Zeichen 156 wird immer genau 240 Meter vor dem Bahnübergang aufgestellt, während Zeichen 151 auch in einem anderen Abstand auftauchen kann. Dies hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Davon abgesehen gibt es zwischen den Schildern keinen Unterschied. Für beide Varianten gelten die gleichen Regeln.
Für Sie als Fahrzeugführer bedeutet das: Sobald Sie das Schild 151 oder 156 passieren, ist das Überholen vor dem Bahnübergang verboten! Dieses Überholverbot gilt, bis Sie die Schienen überquert haben. Halten Sie sich nicht daran, drohen Sanktionen, die Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können.
Nur Kraftfahrzeuge dürfen nicht überholt werden
Aus § 19 Abs. 1 StVO geht allerdings auch hervor, dass das Überholen vor dem Bahnübergang nur dann verboten ist, wenn das überholte Fahrzeug ein Kraftfahrzeug ist. Handelt es sich dabei hingegen beispielsweise um ein Fahrrad, gilt das Überholverbot nicht.
Für den Überholenden wiederum ist nur festgelegt, dass dieser ein Fahrzeug führen muss – kein Kraftfahrzeug –, damit ihm das Überholen untersagt wird. Zusammengefasst bedeutet das:
- Fahrrad überholt Pkw: verboten
- Fahrrad überholt Fahrrad: erlaubt
- Pkw überholt Pkw: verboten
- Pkw überholt Fahrrad: erlaubt
Welche Verhaltensregeln noch am Bahnübergang gelten, erfahren Sie in diesem Video:
don coleone meint
16. Februar 2024 at 0:53
wen ein traktor oder ein kfz abgemeldet ist und beweg sich mit geschwindichkeit unter 5 kmh(ist diese als fahrrad zu betrachten) muss du überholen
K Thomas meint
28. November 2021 at 17:55
Gilt das Überholverbot vor Bahnübergängen auch bei zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung? Sprich, wenn ich auf dem linken Fahrstreifen fahre und auf dem rechten ein Traktor mit 25 km/h