Bußgelder – Überholverstoß
Überholverstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot | 70.- | 1 | nein |
- mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage | 250.- | 2 | 1 Monat |
- mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage | 300.- | 2 | 1 Monat |
unzulässig rechts überholen | |||
- außerorts | 100.- | 1 | nein |
- innerorts | 30.- | 0 | nein |
mangelnder Seitenabstand beim Überholen | 30.- | 0 | nein |
- mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage | 100.- | 1 | nein |
Zum Überholen ausgeschert und dabei den nachfolgenden Verkehr behindert | 80.- | 1 | nein |
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20.- | 0 | nein |
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht | 30.- | 0 | nein |
Fehler beim Überholen? Kosten mit dem Bußgeldrechner ermitteln!
Wenn Sie sich über Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote im Rahmen von Verkehrsdelikten, wie zum Beispiel Abstandsverstöße oder der falschen Ladunssicherung, informieren möchten, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Durch wenige Klicks können Sie sich schnell und einfach den entsprechenden Strafmaßstab ausrechnen lassen. Die Ergebnisse basieren auf dem Bußgeldkatalog 2024 und werden bei Veränderungen stetig aktualisiert. Hier können Sie sich bereits die Bußgelder für Überholverstöße ausrechnen lassen:
Kurz & knapp: Richtig überholen
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen Sie links überholen. Halten Sie dabei ausreichend Abstand zu diesen ein.
Sie sollten den Überholvorgang durch Setzen des entsprechenden Blinkers rechtzeitig ankündigen und den toten Winkel beachten.
Überholverbote werden z. B. durch Verkehrsschilder oder durch eine durchgezogene Linie angekündigt. Aber auch an anderen Stellen kann das Überholen verboten sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Video: Was ist beim Überholen wichtig?
Spezifische Informationen zum Überholen
Überholen – Was heißt Überholen gemäß StVO und welche Bußgelder und Punkte erwarten Sie
Inhaltsverzeichnis
Überholen gehört zu den alltäglichen Situationen im Verkehr. Dennoch darf das Gefahrenpotential beim Überholvorgang nicht unterschätzt werden. Birgt doch ein Überholvorhaben immer Risiken sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Um die Sicherheit besser gewährleisten zu können, gibt es in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO), die verbindliche Regeln für den Verkehr austellt – wie auch zum Überholen.
Im Weiteren möchten wir Sie über folgende Fragen genauer informieren:
- Wann darf man eine Straßenbahn überholen?
- Darf man auf der Autobahn rechts überholen?
- Wie darf man innerorts überholen?
Über diese Fragen sowie über Allgemeines zum Überholen im Überholverbot und dem entsprechenden „Bußgeldkatalog zum Überholverbot“ informieren wir Sie im Folgenden.
Video: Die wichtigsten Infos zum Überholverbot
Definition „Überholen“
Die Definition von Überholen ist sehr simpel. Als Überholen wird jener Vorgang bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt und zwar durch eine höhere Geschwindigkeit. Dieser Überholvorgang der Fahrzeuge ist gemäß § 5 StVO genau geregelt. Eine Missachtung wird aufgrund des hohen Gefahrenpotentials gemäß Bußgeldtabelle entsprechend schwer bestraft.
StVO-konformes Überholen:
- Es gilt: Grundsätzlich muss links überholt werden
In einigen Fällen aber können oder müssen Fahrzeuge rechts überholen. Innerorts rechts überholen kann man zum Beispiel einen Pkw, der sich bereits zum Linksabbiegen eingeordnet hat.
Ähnliches gilt beim Straßenbahn-Überholen: Weil die Schienen oftmals in der Fahrbahnmitte liegen, dürfen Schienenfahrzeuge rechts überholt werden. Es sei denn, die Schienen sind weit rechts angelegt.
Beim Überholvorgang sollte der Autofahrer stets auf einen ausreichenden Abstand zwischen seinem Auto und anderen Verkehrsteilnehmern, wie anderen Pkws, Lkws, Motorrädern, Radfahrern oder Fußgängern, achten.
Dazu gibt es in § 5 Abs. 4 StVO genaue Regeln:
- Innerorts sind wenigstens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern, Fußgängern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen einzuhalten.
- Außerorts müssen Sie mindestens 2 Meter seitlichen Abstand beim Überholen oben genannter Verkehrsteilnehmer einhalten.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Abstand zu Fahrradfahrern einzuhalten, wenn diese an eine Kreuzung heranfahren und dabei wartende Kfz überholen oder sich neben diesen positionieren, bis die Fahrt fortgesetzt werden kann. Beim Vorbeifahren und Überholen von Pkw und Lkw genügt 1 Meter Abstand. Bei Bussen sind 2 Meter angemessen.
Video: Überholen innerorts – die wichtigsten Infos
Überholverbot – Hier dürfen Sie nicht überholen
Da ein Überholvorgang immer ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr bedeutet, sollten sich Autofahrer an die Regelungen und Zeichen in Bezug aufs Überholen halten – nicht nur um sich die Strafe zu ersparen. Aber an welchen Stellen ist das Überholen eigentlich verboten?
Das Überholen ist unzulässig:
- Bei unklarer Verkehrslage
- An unübersichtlichen Straßenstellen (zum Beispiel in Kurven)
- Wenn es ein Überholverbotsschild gibt (zum Beispiel die Verkehrszeichen 276/277, das Zeichen 276 bezieht sich auf Kraftfahrzeuge aller Art, das Zeichen 277 dagegen auf Lkws und sieht ein Lkw-Überholverbot vor)
- An Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- Wenn der Fahrer für den Überholvorgang die Höchstgeschwindigkeit überschreiten müsste und mehr km/h als erlaubt fährt
- Wenn beim Überholen eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs entsteht
- Wenn der Fahrer eine Fahrbahnbegrenzung überfährt
Der Überholvorgang nimmt einen gewissen Weg in Anspruch. Unterschätzen Sie diesen nicht. Lassen Sie sich auch nicht durch einen Drängler aus der Fassung bringen und zum Überholen nötigen, wenn die Verkehrslage es nicht erlaubt und unterlassen Sie riskante Überholmanöver. Im Falle, dass Sie überholt werden, fahren Sie weiter rechts auf der Fahrbahn und erhöhen Sie nicht zusätzlich Ihre Geschwindigkeit.
Bußgeldkatalog zum Überholverbot
Was sieht der Bußgeldkatalog bei falschem Überholen vor? Wie bereits erwähnt, fallen die Strafmaßnahmen wegen der höheren Gefährdung, die von einer Missachtung der Überholregeln ausgeht, auch höher aus.
Bei einem Überholverstoß haben Sie daher mit einem hohem Bußgeld zu rechnen. Überholen von Fahrzeugen im Überholverbot bringt aber weiterhin auch Punkte und gar Fahrverbote ein. Gerade als Berufsfahrer sollten Sie daher wachsam im Verkehr sein.
Diese Folgen hat falsches Überholen:
- Wird das Überholverbot im Allgemeinen missachtet, kommen ein Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld auf den Fahrer zu.
- Unerlaubt innerorts rechts überholen gibt ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.
- Außorts rechts überholen, zum Beispiel auf der Autobahn rechts überholen, führt zu einem Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld. Auf Autobahnen wird grundsätzlich links überholt.
- Bei Missachtung der Überholverbote mit der Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage wird es schon wesentlich teurer: 250 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat sind die Folge.
- Am teuersten wird es bei Missachtung des Überholverbotes mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage. Hier kommen neben der beiden Punkten und dem Fahrverbot von einem Monat rund 300 Euro an Bußgeld auf Sie zu.
noah meint
13. Juli 2018 at 16:00
Hallo
Habe bei unklare Verkehrslage überholt .und dabei ein auto leicht beschädigt
habe 1 punkt und 150 € strafe. Polizei sagte das es sich wahrscheinlich um ein B vergehen handelt stimmt das ? oder muss ich mit einem A vergehen rechnen
Gruß Noah
bussgeldkatalog.de meint
6. August 2018 at 11:15
Hallo Noah,
der Bußgeldkatalog sieht für einen Unfall wegen dem Überholen bei unklarer Verkehrslage ein Bußgeld in Höhe von 145 Euro und einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dieser Tatbestand als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Knollenaas meint
29. April 2018 at 21:18
Hallo,
ich habe vergangene Woche einen ortsfremden Transporter nach Ablauf eines Überholverbots auf einer normalen Bundesstraße außerorts überholt. Der Transporte fuhr bereits etwa 5 Kilometer mit ca. 50-60 km/h im Überholverbot bei erlaubten 70 km/h vor mir. An der Stelle des Überholvorgangs galten 70 km/h und der Transporter beschleunigte auf über 80. Die Straße war frei und es lag keine unklare Situation vor. Bei Abschluss des Überholvorgangs wurde ich mit 99km/h lt. Tachometer geblitzt. Wie verhalte ich mich bei Eingang des Bußgeldbescheid? Lässt sich der Auslöser der Radarfalle überhaupt klar zuordnen? Ist ein Einspruch ggfls. lohnend? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
VG Knollenaas
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:38
Hallo,
ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnen würde, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Phoenix meint
16. April 2018 at 14:40
Heute außerorts geschlossener Ortschaft ist mir folgendes passiert. Ich stand hinter einem LKW an einer roten Ampel. Der LKW fuhr bereits
Vorher in einer 50er Zone mit nur 30 km/h. Hinter der Ampel setze ich dann zum Überholen an. Gegenverkehr war keiner zu sehen. Es war nun Tempo 60 vorgeschrieben. Der LKW fuhr an und fuhr wieder nur 30 km/ – und wurde nicht schneller. Er schaltete das Warnblinklicht an. Ich habe aus dieser Kurzschlussreaktion leider missachtet, dass ich ihn auf einer Abbiegespur für den Gegenverkehr überholt habe die deutlich mit durchgezogenen Linien ummantelt war. Ca 150 Meter wurde gerade ein blitzer aufgebaut. Jedenfalls standen 2 Männer an diesem und schauten mich an als ich vorbeifuhr. Mein Tacho zeigte 81 km/h an. Durch Toleranzabzug und Tachoabweichung sollte ich von der Geschwindigkeit her keine Probleme bekommen. Ich sah auch kein Blitzlicht, doch könnte ich ja trotzdem geblitzt worden sein. Mich beschäftigt nur, dass die Herren dieses unerlaubte Überholmanöver wahrscheinlich gesehen haben und anzeigen könnten. In Wochen endet meine Probezeit.Muss ich damit rechnen, dass dieses Vergehen zusätzlich zur Geschwindigkeit geandet wird?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:11
Hallo,
in diesem Fall sollten Sie auf einen Bescheid warten. Überholen im Überholverbot gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar könnten die Folge sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
13. April 2018 at 10:23
Hallo,
das zul. Gesamtgew. meines Wohnwagens beträgt 2,2 to, das vom Zugfahrzeug 3,1 to. Komme also über 3,5 to.
Gilt für mich ein Überholverbot auf der Autobahn bei dem VZ 277? Oder Zähle ich hier als PKW, welche ausgenommen sind.
Gruß
Michael
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:08
Hallo Michael,
das Überholverbot gemäß VZ 277 gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgeweicht von mehr als 3,5 t.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elias meint
10. April 2018 at 23:44
Hallo,
ich habe ein Bus in einem Kurvenausgang (linkskurve) mit einer 125er ganz weit links auf der linken Spur überholt (man konnte vorher ALLES bis in die nächste Kurve überblicken und gegen Ende der Kurve ebenfalls). Der Busfahrer (ohne Zeugen oder sonst was) hat mich und zwei andere wegen angeblichen fahren eines Rennens angezeigt, wegen diesem Überholmanövers und weil wir die Strecke (außerorts) hoch und runter gefahren sind und ich schon einmal (ich war auf meiner Spur(!) ) dem Bus (da kam er einmal entgegen) nahe gekommen bin(er ragte da in der Kurve weit hinaus auf meine Spur) so dass er etwas weiter nach rechts lenken musste. Was kann da auf mich zu kommen? Ich habe meines Erachtens nach alles legitim gemacht(Straße vorher überprüft ob alles frei ist, weit links gefahren und mit viel Abstand wieder nach rechts gezogen und beim zweiten Fall der zur Anzeige führte, war ich auf meiner Spur).
Viele Grüße
Elias
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 8:22
Hallo Elias,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dimitri meint
13. Februar 2018 at 9:18
Guten Morgen ich wurde innerhalb von 2 monaten 2 mal im überholverbot erwischt von der Polizei hab schon aber 5 Punkte was droht mir ?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 13:49
Hallo Dimitri,
haben Sie zweimal im Überholverbot überholt, gibt es dafür jeweils einen Punkt in Flensburg. Bei 7 Punkten in Flensburg erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und den Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Ein Punkteabbau ist dabei aber nicht mehr möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Waldemar meint
10. Januar 2018 at 23:06
Heute außerorts geschlossener Ortschaft von einem Motorrad-polizisten angehalten worden.
Vorwurf missachten eines Überholverbotes.
Ich und mein Beifahrer haben keins gesehen weil der LKW vor mir 60 fuhr und ich sei einigen Kilometern gewartet habe um ihn zu überholen. als der mir entgegenkommende Lkw vorbei war und auf der Gegenfahrbahn keine Fahrzeuge zu sehen waren habe ich überholt. Fakto haben der mir entgegenkommende sowie vor mir fahrende LKW die Schilder verdeckt. Ich bin mit Navigationsgerät gefahren welches die strecke aufgezeichnet hat. eine durchgezogene Linie war nicht vorhanden und ich habe niemanden gefährdet ( 100kmh erlaubt, 80 gefahren). wie ist es in der StVO geregelt wenn Schilder durch fahrzeuge verdeckt sind? mit welcher Strafe kann ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:51
Hallo Waldemar,
in Ihrem Fall könnte es ratsam sein, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht über die Aussichten eines Einspruchs beraten zu lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
28. August 2017 at 13:54
Hallo,
wie wird das Bußgeld bei rechts überholen auf dem Standstreifen ausgelegt, ohne Gefährdung.
VG
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:47
Hallo Thomas,
das lässt sich nicht pauschal sagen. Ihnen können nämlich mehrere Bestände vorgeworfen werden: verbotswidriges Rechtsüberholen, verbotswidriges Befahren des Standstreifens, Missachtung einer durchgezogenen Linie. Sie müssen wohl leider den Bescheid abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rene meint
28. Juli 2017 at 22:25
Hallo,
Folgendes ist mir heute passiert, ich bin auf einer Landstraße 80 Kmh erlaubt gefahren. Vor mir fuhr ein PKW 60 Kmh. Nach dem Wir den Kurvenreichen bereich verlassen hatten und auf gut 2 KM sicht im gegenverkehr kein Fahrzeug zu sehen war setzte ich durch Anblinken und Blick in den Spiegel zum Überholen an. Das hinter mir Fahrende Fahrzeug hat offensichtlich meinen Blinker nicht gesehen und setzte nahezu gleichzeitig zum Überholen an, folge war das Mir das Nachfolgende Fahrzeug beim Ausscheren in die Fahrertür Knalte. Nach angabe der Polizei sei wohl ich schuld gewesen, mit was muss ich nun rechnen. Keine Probezeit mehr und auch kein Überholverbot an dieser stelle
LG René
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:44
Hallo Rene,
den tatsächlichen Tatbestand können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
bussgeldkatalog.de
uhlmann meint
15. Juli 2017 at 18:39
Auf der Autobahn 3-spurig. Rechte Spur zähfliesend. Linke Spur läuft einigermaßen. Ich auf der mittleren Spur durchgefahren. Polizei legt mir rechts überholen zur last. Wie ist die Lage?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:31
Hallo Uhlmann,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
14. Juli 2017 at 12:39
H.H.
Eine kurze frage:
Wenn bei VZ 277 ( uberholverbot für LKW =3,5 t) ein zuzatz schild steht met das symbol einer wohnwagen,oder ein Z.S. mit den text „auch für wohnwagen“
Darf ich dann mit mein,als PKW eingetragenes fahrzeug mit anhänger,und deswegen freigesteld von VZ 277 ( laut Bay ObLG 10,483) trotzdem zuzätz schild überholen??
Betroffen sind dan nur lastkraftwagen + 3500 kg,und ein personen kraftwagen ändert man nicht in ein lastkraft fahrzeug durch ein anhánger an zu küpplen
meine meinung sollte es dan nicht VZ 277 ,doch VZ 276 geben mit zuzatzschild.
Ich lebe in die Niederlanden und bin aktief auf ein caravan forum wo diese problematik regelmassing vorbei kommt.
Danke fur ihren antword.
Martin meint
2. Mai 2017 at 11:39
Hallo,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten in dem mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird :
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. §5 Abs.1, § 49 StVO, §24 StVG, 17 BKat
Nun war es so, dass auf einer Bundesstraße auf der linken Spur über mehrere Kilometer ein Auto Fahrzeug auf der linken Spur mit 50 km/h fuhr obwohl hier 80 km/h erlaubt sind. Irgendwann gab es die Möglichkeit auf der rechten Spur zu überholen ohne dabei die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Ist dieses Bußgeld trotzdem berechtigt? Vielen Dank für die Rückmeldung
HG
Martin
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:49
Hallo Martin,
nur weil ein anderes Fahrzeug den linken Fahrstreifen blockiert, rechtfertigt Sie das nicht dazu, verbotswidrig rechts zu überholen. Das Bußgeld ist dementsprechend gerechtfertigt.
bussgeldkatalog.de
Florian F. meint
1. Mai 2017 at 0:23
Guten Abend,
habe außerhalb der Ortschaft ein PKW überholt was jedoch meiner Überholvorgang missachtet hat und über die gestrichelte Linie gefahren ist, somit haben sich unsere Spiegel berührt. Haben die Polizei gerufen diese jedoch konnte nicht feststellen von wem die Schuld war.
Womit könnte ich rechnen ?
Mit besten Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:25
Hallo Florian,
das kommt darauf an, wem die Schuld zugewiesen und von welchem schuldhaften Verhalten ausgegangen wird.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
25. Februar 2017 at 1:31
Hallo weiß das es verboten ist rechts zu über holen aber kann es nicht ganz verstehen wenn ich auf der Autobahn 120 fahre weil es laut verkehrsreichen erlaubt ist und rechts fahre und dann auf einmal einer in der Mitte mit 100 fährt warum soll ich erst ganz links fahren und dann wieder ganz recht was passiert wenn ich immer nur in der Mitte fahre werde ich dann auch bestraft wenn alles frei ist und die Max Geschwindigkeit fahre
bussgeldkatalog.de meint
27. Februar 2017 at 10:29
Hallo Thomas,
so will es das deutsche Verkehrsrecht. Wenn alle Fahrstreifen frei sind, müssen Sie den rechten Fahrstreifen nutzen. Fahren Sie nur auf dem mittleren Fahrstreifen kann dies als Behinderung angesehen werden und Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.
bussgeldkatalog.de
JH meint
10. Januar 2017 at 8:20
Hallo, mir ist folgendes passiert. Ich habe ein langsam fahrendes Fahrzeug überholt. Plötzlich bog ein Fahrzeug aus einer Seitenstraße auf meine Spur(linke Straßenhälte) und kam mir entgegen. Ich konnte noch gerade vor dem zu überholenden Fahrzeug einscheren. Dadurch wurde der nötige Abstand deutlich unterschritten. Ist es meine Schuld, und habe ich eine Straßenverkehrgefährdung begangen?
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:11
Hallo JH,
grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Teilnehmer am Straßenverkehr zu jeder Zeit vorsichtig und vorausschauend handeln sollten. Wer überholt, darf dies nur an gut einsehbaren Stellen tun und wenn kein Gegenverkehr droht. Wer abbiegt, muss in der Regel dem anderen Verkehr Vorfahrt gewähren. Wie sich die Situation in Ihrem Fall darstellt, lässt sich ohne eine genaue Kenntnis der Umstände nur schwer beurteilen.
bussgeldkatalog.de
Mario meint
20. Dezember 2016 at 19:05
Hallo,
Ich hatte bei erlaubten 100km/h zwei Lkw und ein Pkw überholt. Diese fuhren etwa 80. Während des überholens , wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt.
Ich vollendete das überholen und wurde mit 93 kmh
Geblitzt. Soll jetzt knapp hundert euro zahlen und einen punkt in Flensburg bekommen. Lohnt sich ein Einspruch? Hätte ich auf 70 runtergebremst, wäre ich neben dem lkw geblieben und mit Gegenverkehr kollidiert
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2016 at 9:45
Hallo Mario,
Sie können grundsätzlich immer innerhalb der festgelegten Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Der Einspruch verursacht keine weiteren Kosten. Ob sich dies lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht am besten beantworten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung bieten.
bussgeldkatalog.de
Wilfrid M. meint
20. Dezember 2016 at 17:13
In einer zweispurigen innerörtlichen Einbahnstrasse ist das Zeichen 276 angebracht.
Darf ich dort rechts überholen ?
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2016 at 9:48
Hallo Wilfrid,
das Verkehrszeichen 276 besagt, dass ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art besteht.
bussgeldkatalog.de
Wilfrid M. meint
29. Dezember 2016 at 18:41
Aber das rote Auto ist links und das schwarze rechts !
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 10:16
Hallo Wilfried,
das Überholverbot sollte für beide Spuren gelten.
bussgeldkatalog.de
Detlev N. meint
10. Oktober 2022 at 11:54
Sehr witzig …
Das Zeichen steht vermutlich vor einer Reduzierung der Fahrbahn auf eine Spur.
Ansonsten melde es beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
Uwe meint
11. November 2016 at 16:33
Wenn ich zum überholen ausschere und Gegenverkehr auftaucht ab wann liegt genau eine Gefährdung oder Behinderung vor?
bussgeldkatalog.de meint
14. November 2016 at 9:51
Hallo Uwe,
dies ist im Gesetzestext nicht eindeutig festgelegt. Vielmehr müssen je nach Einzelfall die individuellen Umstände betrachtet werden.
bussgeldkatalog.de
Mirsad meint
17. September 2016 at 17:55
Hallo
Ich fuhr heute morgen auf der autobahn ca. 140, dabei kam ein sprinter ohne zu blinken auf die linke fahrban..war sehr kanpp..musste stark bremsen und wartete bis er den laster überholt hat..danach gab ich den linken blinker als zeichen zum überholen, da er niemanden vor sich mehr hatte..er bremste darauf hin voll ab..ich nahm die rechte spur und fuhr an ihm vorbei..dabei habe ich gesehen, dass sein mitfahrer aufnahmen mit dem handy macht..meine frage;
Darf er überhaupt filme machen, ohne meine zustimmung und wenn ja, was für eine busse kann ich in etwa bekommen? Vielleicht noch ein kleiner hinweis. Ich lebe in der schweiz und kenn mich mit den deutschen rechten nicht gut aus. Muss ich auch evtl. mit einer anzeige rechnen? Vielen dank
Gruss mirsad
bussgeldkatalog.de meint
19. September 2016 at 8:22
Hallo Mirsad,
in diesem speziellen Fall lässt sich leider schwer eine Aussage treffen. Warten Sie zunächst ab, ob Sie überhaupt Post von den deutschen Behörden erhalten.
bussgeldkatalog.de
Tobias meint
10. Juni 2016 at 13:23
Wenn ich auf der Autobahn mit 80-100 auf der rechten Spur fahre und der Verkehr auf der linken Spur durch ein hohes Fahrzeug aufkommen fast zu erliegen kommt, muss ich dann auch stehen bleiben um kein anderes Auto rechts zu überholen? Oder kann ich mit gleich bleibender/ gedrosselter Geschwindigkeit weiterfahren?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 9:02
Hallo Tobias,
Sie sollten Ihre Geschwindigkeit drosseln, allerdings nicht stehen bleiben.
bussgeldkatalog.de
2ma31547 meint
10. Mai 2016 at 12:55
können Sie bitte nenen, welche erlaubt innerorts rechts Überholen sind?
bussgeldkatalog.de meint
17. Mai 2016 at 9:16
Hallo,
es ist erlaubt, innerorts rechts zu überholen.
bussgeldkatalog.de
Alberto G. meint
10. März 2016 at 20:17
Hallo,
vor einigen Monate bin ich auf eine Straße Außerorts mit Überholverbot gefahren. Auf diese Straße darf man bis 80 kmh fahren… Vor mir ist eine Frau gefahren, die mit 35 bis 40 kmh ohne Grunde gefahren ist. Da ich Sie als Behinderung eingeschätzt habe, habe ich Sie überholt. Keiner fuhr in der Gegenrichtung. Sie hat dieser Tat gemeldet und jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten. Lohnt sich es, einen Einspruch zu legen? Aus meiner Sicht hat Sie den Verkehr stark behindert…
bussgeldkatalog.de meint
14. März 2016 at 10:29
Hallo Alberto,
bitte kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Katrin H. meint
24. Februar 2016 at 21:20
Eine kurze Frage.
Ich bekam heute einen Anhörungsbogen, in dem mir vorgeworfen wird, bei unklarer Verkehrslage und im Überholverbot überholt zu haben. Zeugen waren 2 Polizisten.
Der Vorgang stellt sich aber ganz anders dar. Tatsächlich fuhr vor mir ein Transporter mit polnischem Kennzeichen, der kurz vor mir abbog. Ich scherte kurz aus, aber nicht um zu Überholen, sondern, weil der Transporter beim Abbiegen fast zum Stehen kam. Was man nicht sah, war, dass davor die Polizei fuhr, die den Transporter wahrscheinlich kontrollieren wollte. Da es zu diesem Zeitpunkt stark regnete, schien es mir sicherer, kurz auszuscheren, als dass mir jemand hinten drauf fährt. Das dies als Überholen ausgelegt wird, erscheint mir sehr weit hergeholt. Auch dass die Polizisten das Kennzeichen bei diesem Wetter noch erkennen konnten (muss ja) erscheint mir fragwürdig, zudem diese mit ihrem Auto auch bereits abgebogen waren.
Lohnt sich es, den Tatvorwurf zu bestreiten und muss ich dann trotzdem bezahlen?
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:38
Hallo Katrin,
da wir Ihnen keine Rechtsberatung erteilen dürfen, wenden Sie sich mit Ihrem komplexen Fall bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Philipp A. meint
13. Februar 2016 at 17:09
Ich habe Innerorts einen PKW, ein Polizei Auto und eine Straßenbahn überholt.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:55
Hallo Philipp,
da nicht klar ist, ob beispielsweise eine unklare Verkehrslage herrschte oder ein Überholverbotsschild missachtet wurde, kann hier keine genaue Antwort gegeben werden. Denkbar wäre aber ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Sollten Sie allerdings dabei andere Verstöße begangen habe, ist auch eine höhere Sanktion denkbar.
bussgeldkatalog.de
Autofahrer meint
22. Januar 2016 at 7:49
Folgendes ist mir vor 2 Tagen passiert:
Nach Ortsausgang fuhr ich auf einer Landstraße (100Km/h sind erlaubt) vor mir fährt Fahrzeug A mit ca. 50-60Km/h (vor Fahrzeug A fuhr noch ein anderer PKW). Ich hatte genügend Abstand und die gegenfahrbahn war auch frei, nun setzte ich zum Überholen an und plötzlich beschleunigt Fahrzeug A. Kurz vor einer Kurve scherte ich auf die rechte Spur ein, musste etwas stärker bremsen weil vor mir auch ein PKW fuhr. Fahrzeug A musste natürlich auch stark bremsen, überholte dann aber in der Kurve mich und den vorausfahrenden PKW. Fahrzeug A bremste den vorausfahrenden PKW und folglich auch mich aus (er hielt einfach mitten auf der Straße) bis zum Stillstand, Fahrer stieg aus, lief zu meinem Auto schlug mit der Hand gegen meine Scheibe und forderte mich auf aus zu steigen und drohte das er mir meine Fresse polieren will. Ich blieb natürlich sitzen und war auch im Ton sowie mit meiner Wortwahl sehr ruhig und sagte nur zu ihm er soll sich ins Auto setzten und weiterfahren. Daraufhin holte er sein Handy und fotografierte mein Kennzeichen sowie mich wie ich im Auto sitze. Danach sagte er nur noch das er eine Anzeige macht.
Was kann da auf mich zukommen??
Ich bin noch bis Juni diesen Jahres in der Probezeit.
Freue mich über eine Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 9:43
Hallo Autofahrer,
das ist natürlich eine unangenehme Situation. Warten Sie zunächst ab, was Ihnen vorgeworfen wird. Offenbar hat sich der andere Fahrer auch nicht korrekt verhalten und das Fotografieren ohne Ihre Zustimmung ist auch rechtlich fragwürdig. Ohne glaubwürdige Zeugen wird es schwierig, Ihnen einen Verstoß nachzuweisen. Dann steht Aussage gegen Aussage. Sollte es tatsächlich zu einer Anzeige kommen, kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.
Bussgeldkatalog.de