Bußgeldtabelle: Überladung
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
PKW (bis zu 7,5 t) überladen, Anhänger (bis zu 2 t) überladen | ||
> 5 % | 10 € | |
> 10 % | 30 € | |
> 20 % | 95 € | 1 |
> 30 % | 235 € | 1 |
LKW überladen, dessen Anhänger (über 2 t) überladen | ||
2 - 5 % | 30 € | |
> 5 % | 80 € | 1 |
> 10 % | 110 € | 1 |
> 20 % | 190 € | 1 |
> 30 % | 380 € | 1 |
Fahrzeughalter hat Überladung vom LKW bzw. Anhänger (über 2 t) zugelassen | ||
2 - 5 % | 35 € | |
> 5 % | 140 € | 1 |
> 10% | 235 € | 1 |
> 20 % | 380 € | 1 |
> 30 % | 425 € | 1 |
Mit dem Bußgeldrechner Bußgelder zur Überladung online ermitteln
Wenn Sie sich das Bußgeld für Ihren speziellen Fall schnell und einfach ausrechnen lassen möchten, dann können Sie hierfür den Bußgeldrechner nutzen. Grundlage für diesen ist der Bußgeldkatalog 2024. Hierzu müssen Sie dann lediglich die entsprechende Überladung eingeben, den Fahrzeugtyp festlegen und die Strafe entweder für Sie als Fahrzeughalter oder als Fahrzeugführer ausrechnen lassen.
Kurz & Knapp: Überladung
Ein überladenes Fahrzeug stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Ein schlechteres Bremsverhalten, eine Abnahme der Fahrstabilität und möglicherweise eine unzureichende Ladungssicherung sind die Folgen.
Ein Kfz gilt dann als überladen, wenn es die zulässige Gesamtmasse bzw. das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Diese Begriffe bezeichnen die Summe des Leergewichts und der maximal zulässigen Ladung.
Wollen Sie selbst feststellen, ob Sie Ihr Kfz überladen haben, können Sie sich dafür an den Dienst einiger TÜV-Werkstätten wenden oder (wenn Sie mit dem Lkw unterwegs sind) eine Waage bei der Beladestation in Anspruch nehmen.
Übersicht über spezielle Themen zur Überladung
Video: Überladung schnell & einfach erklärt
Zulässiges Gesamtgewicht: Wann ist es überschritten?
Inhaltsverzeichnis
Der „Bußgeldkatalog Überladung“ betrifft sowohl den Fahrer eines LKW als auch eines PKW, der nicht nur auf eine ausreichende Ladungssicherung, sondern auch auf das mitgeführte Gewicht achten sollte.
Den Anhänger zu überladen oder allgemein ein überladenes Auto zu führen, hat nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Halter Konsequenzen.
Gemäß der neuen Bußgeldtabelle haben aber weder Fahrer noch Halter mit einem Fahrverbot zu rechnen. Dafür können aber ein Bußgeld bis zu 425 Euro sowie Punkte in Flensburg fällig werden.
Wissenswertes im Rahmen der Überladung, was das Verkehrsrecht hierzu vorschreibt und welche Strafe bei Überladung zu erwarten ist, darüber lesen Sie im Folgenden mehr.
Lkw überladen: eine Gefährdung des Straßenverkehrs
Zunächst gilt, dass ein überladenes Kfz grundsätzlich die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Fahrzeuge sind nämlich nur für eine bestimme Last ausgelegt. Welche das ist, können Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung einsehen. Der Fahrzeugschein gibt über zulässiges Gesamtgewicht des Kfz Aufschluss.
Wird die zulässige Gesamtmasse des Kfz überschritten bzw. sind Anhänger oder LKW überladen, führt diese je nach Höhe der Überladung zu einem Risiko der Verkehrssicherheit. Die Folgen sind unter anderem:
- Ein verschlechtertes Bremsverhalten: Durch die hohe Belastung funktionieren die Bremsen nicht wie gewohnt. Die Folge ist ein verlängerter Bremsweg des Kfz. Weiterhin wirkt sich die Last auf die Reifen aus. Daher sollte der Fahrer bzw. Halter doppelte Vorsicht walten lassen.
- Eine Abnahme der Fahrstabilität: Sind die Lasten für das Kfz zu hoch, nimmt die Fahrstabilität ab. Das Fahrzeug fährt unausgeglichen. Für dieses nach außen hin erkennbar verschlechterte Fahrverhalten infolge der Überladung droht nach dem Bußgeldkatalog ein besonders hohes Bußgeld.
- Unzureichende oder fehlende Ladungssicherung: Ist weiterhin die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, so erhöht sich das Risiko nochmals beträchtlich. Bei einer Bremsung kann schon einfaches Gepäck zu einer großen Gefahr für die Mitfahrenden werden, aber auch das Fahrzeug selbst ins Schleudern bringen.
So wird eine Überladung nachgewiesen
Ein geschulter Blick eines Polizisten erkennt in der Regel eine Überladung des Fahrzeugs schnell. Wird ein Fahrzeug wegen des Verdachts einer Überladung von der Polizei angehalten, kommt es zuerst auf die Waage. Dies geschieht mithilfe eines geeichten Geräts, beispielsweise an mobilen Wiegestationen. Das Gewicht bzw. eine mögliche Überladung wird dann binnen weniger Augenblicke ermittelt. Diese wird in der Regel in Kilogramm und in Prozent festgehalten. Ist das Fahrzeug tatsächlich überladen, darf dieses nicht weiter auf den Straßen fahren bis das Gewicht auf das zulässige Gewicht reduziert wurde.
Wann gilt ein Auto bzw. ein LKW als überladen?
Der LKW bzw. das Auto ist dann überladen, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) oder nach der StVO das zulässige Gesamtgewicht (zGG), überschritten wurde.
Diese Angaben bezeichnen die Summe aus dem Leergewicht des Fahrzeugs inklusive seiner maximalen Zuladung. Zu letzterer zählt auch die Fahrzeugkombination.
Unterschieden wird nach verschiedenen Gewichtsklassen. Diese sind:
- Pkw mit zGM kleiner als 2,8 Tonnen (durchschnittlicher Pkw)
- Pkw, Wohnmobile und Transporter mit zGM kleiner als 3,5 Tonnen
- Lkw mit zGM kleiner als 7,5 Tonnen
- Lkw mit zGM kleiner als 18 Tonnen
Falls Sie einen Anhänger mit sich führen, müssen Sie auch hier auf die besonderen Regelungen achten. Denn nicht nur die Fahrzeugkombination aus Fahrzeug und Anhänger ist einer bestimmten Gewichtsgrenze unterlegen, sondern der Anhänger selbst darf ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Deshalb müssen Sie nicht nur die Anhängelasten beim PKW einhalten, sondern auch das zGG des Anhängers beachten.
Bußgeld bei einer Überladung: Was erwartet Sie?
Zwar erwartet den Fahrer bzw. Halter bei einem Delikt im Rahmen der Überladung nach der Bußgeldtabelle kein Fahrverbot. Aber mit einem Bußgeldbescheid mit einer hohen Geldsumme – bis zu 425 Euro – haben Sie allemal zu rechnen. Auch wird das Delikt je nach Schwere des Verstoßes mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Zunächst gilt grundsätzlich: Je höher die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse, desto höher die Strafe. Dabei sind zwei Punkte zu beachten:
- Sowohl Fahrzeugführer als auch Halter sind haftbar.
- Ist ein Lkw überladen, fällt die Strafe höher aus als bei einem überladenen Auto.
Bußgeldkatalog für das Auto: Überladung beim PKW
Ist ein PKW überladen, fallen für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer ab einer Überschreitung von 5 Prozent (mit zGG bis zu 7,5 Tonnen) 10 Euro Bußgeld an.
Ab einer Überschreitung von 20 Prozent wird dann nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro fällig, sondern auch ein Punkt in Flensburg verbucht.
Bei einer Überladung von 30 Prozent kommt ein saftiges Bußgeld von 235 Euro auf Fahrer und Halter zu.
Bußgeldkatalog für den LKW: Was bei Überladung gilt
Wie bereits erwähnt, gilt für den Lkw ein strengeres Strafmaß als für den Pkw. Ist der Lkw überladen, hat weiterhin der Fahrzeughalter mit einem höheren Bußgeld zu rechnen. So kommen bei einer Überladung von 5 Prozent auf den Fahrzeugführer ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zu.
Den Fahrzeughalter hingegen erwartet neben dem Punkt in Flensburg ein Bußgeld in Höhe von 140 Euro. Bei einer Überschreitung von 25 Prozent erhöht sich dieses für den Fahrzeughalter gar auf 425 Euro: Die Höchststrafe, die der Bußgeldkatalog an Bußgeldern vorsieht.
Zulässiges Gesamtgewicht bei LKW und PKW: Wenn eine Urlaubsreise kurz bevorsteht
Treten Sie eine Urlaubsreise an und wollen zum Beispiel mit dem Wohnwagen einige stressfreie Tage ohne Kopfschmerzen, Bußgeld oder Punkte verbringen, dann empfiehlt es sich – neben einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung – auf das mitgenommene Gewicht zu achten. Normales Gepäck können Sie mit einer handelsüblichen Waage wiegen.
Dabei dürfen Sie nicht vergessen, auch die Mitfahrenden in Ihre Berechnungen miteinzubeziehen. Wenn Sie einen Wohnwagen mitnehmen und sich bei dem Gewicht unsicher sind, dann können Sie sich an den Dienst von einigen TÜV-Werkstätten wenden. Informieren Sie sich vorher bei diesen, wann Ihr Wohnwagen bzw. Wohnmobil überladen ist. So können Sie in aller Ruhe fahren.
Sind Sie mit einem Lkw unterwegs, dann stehen Ihnen an den jeweiligen Beladestationen Möglichkeiten zum Wiegen bereit. Vergewissern Sie sich dabei unbedingt vor der Fahrt über das Gewicht der mitgeführten Ladung. Denn gerade bei LKW sieht der Bußgeldkatalog hohe Bußgelder und eine im Vergleich schnellere Vergabe von Punkten in Flensburg vor
Kristina meint
10. Februar 2022 at 12:41
Ich habe einen VW bis 2.700 T und wurde mit 3.600 T was für einen Strafe bekomme ich ?
Martin meint
8. April 2021 at 14:11
Hallo,
Wie ist die Rechtslage wenn ich mit meinem Transporter 3,5t und 100Kg überladen in einem Unfall verwickelt bin.
Trage ich automatisch die komplette Schuld da ich dass zulässige Gesamtgewicht überschritten habe oder liege ich dort in einer Toleranz?
Martin meint
1. Dezember 2020 at 21:01
Hallo,
ich fahre im Betrieb einen VW Bus mit umbau auf Koffer und Tandem Achse
Zugelassen als LKW 3,5 t. habe aber täglich mindestens 300 -1000 Kg überladen.
Meine Kollegin fährt das selbe inl. Überladung und hat Fahrerlaubnis B (also max 3,5t)
ist das dann auch fahren ohne Fahrerlaubnis??
Währe dann ja eine Straftat.
Shar meint
25. November 2020 at 2:39
Hallo…
Habe eine Frage habe eine abschleppwagen mit Dubletten Achse hinten Gesamtgewicht 3,5t
Leergewicht 2450kg
Und ich muss meine auto Transportieren meine Autos das ist jeep wiegt um die 1900Kg
Dann habe ich über ladung ungefähr 750kg ?
Welche Höhe Strafe bekommt man?
LG
Tatjana M. meint
9. September 2020 at 20:16
Erlischt der Versicherungsschutzbei Uberladung von 10%?
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 15:40
Hallo Tatjana,
das kommt auf die Versicherung an. Am besten fragen Sie direkt dort nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Michel G. meint
20. August 2020 at 11:20
Hallo Team des Bußgeldkatalogs,
in wie weit betrifft mich als Vermieter meines Wohnmobils (3,5 Tonnen) eine Überladung desselben? Als Vermieter habe ich ja keinen Einfluss darauf, außer ggf. meiner Hinweispflicht gegenüber dem Mieter, wenn mein Wohnmobil vom Mieter überladen wird.
Beste Grüße aus Berlin
Michel
Mano meint
24. Juni 2020 at 19:21
Hallo,
wird ein Transporter ( Mercedes Sprinter bis 3,5 to) als PKW oder LKW angesehen?
Müller meint
31. Dezember 2019 at 15:25
Hallo,
wenn ich einen Autotransporter (Max. Gesamtgewicht bis 3,5t) überlade und insgesamt 4t Gesamtgewicht habe, was für eine Strafe erwartet mich dann? Bezieht sich die Prozentangabe im Strafkatalog (15% 35 Euro) auf das max. Gesamtgewicht von 3.500 kg? Das heißt eine Überladung von 525kg (3.500*1,15=4.025t) ergeben 35 Euro Strafe? Das scheint mir etwas wenig ehrlich gesagt. Vielen Dank!
Tim meint
11. November 2019 at 11:33
Oben in der Tabelle steht „PKW (bis zu 7,5 t) überladen, Anhänger (bis zu 2 t) überladen“,
darunter ist die Tabelle für LKW.
Ein 7,49t LKW ist allerdings auch ein LKW, welche Tabelle gilt?
Ich vermute es müsste „Kraftfahrzeuge (bis zu 7,5 t) überladen, Anhänger (bis zu 2 t) überladen“
Tom S. meint
22. Juli 2019 at 8:13
Ich wünsche dem Team des Bußgeldkatalogs einen schönen Guten Tag.
Meine Frage. Ich besitze ein B Führerschein und habe einen offenen kasten sprinter mit LKW zulassung. Wird dieser in der Liste als unter 7,5t pkw behandelt? ( Im Grunde ist es ein Pkw womit ich auch sonntags fahren darf nur mit einem Anhänger dran über 750kg ist es ein LKW, oder lieg ich da jetze falsch).
Und die zweite Frage. Wenn es als LKW über 7,5t behandelt wird und es zu einem Bußgeld kommt muss ich die Strafe für Halter und Fahrer zahlen, weil dies ja mein Eigenes Fahrzeug ist.
Mfg Tom
Tim meint
11. November 2019 at 11:34
Die Klassifizierung eines Fahrzeugs ändert sich nicht durch einen Anhänger.
Der Rest ist eine gute Frage, die ich soeben auch gestellt habe. Ich schätze daß es heißen muß „für Kraftfahrzeuge <7.5t, nicht für PKW bis <7,5t
Christian meint
7. Januar 2020 at 21:49
Mit dem B Führerschein darfst du doch gar keinen PKW über 3,5 t fahren. ! ?
Oliver meint
13. Juni 2019 at 12:45
Hallo,
Habe Wohnmobil (4;5 t) mit Anhänger (2,5t) gefahren, zulässige Anhängelast war 2 t, ZGM ist 6,5 t. Gilt hier Bußgeld für Kfz bis 7;5 t, da Anhänger nicht überladen war und Zugfahrzeug unter 7,5 t ist, oder gilt Tabelle für LKW, da Anhänger über 2t ist?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
S. Karl-Eugen meint
6. Mai 2019 at 15:16
Mein Wohnmobil hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 T
Die Vorderachse ist mit 1350 kg belastet.
Die Hinterachse ist mit 2150 kg belastet.Insgesamt also 3,5 T
Laut Kfz-Schein darf die Hinterachse bis 2000 kg belastet werden .
Darf ich mit dem Womo trotzdem noch fahren?
Lars K. meint
18. März 2019 at 22:57
Hallo,
wir haben bei meinem Arbeitgeber VW Crafter Pritschenwagen mit einem zGM von 3,5 Tonnen und eine Anhängelast von 2 Tonnen.
Ich habe wegen der Überladung, dem Bußgeld und den Punkten ein paar Fragen.
1. Bei der zGM, muss der Fahrer und die Beifahrer mit gerechnet werden?
2. Sind 10% bei einem 3,5 Tonner 350kg?
3. Darf ich einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen, wenn er die GM von 2 Tonnen nicht überschreitet?
4. Wenn das Zugfahrzeug und der Anhänger jeweils mit 10% überladen ist, wie wird das gerechnet?
5. Die Fahrzeuge sind auf die Firma angemeldet. Wenn ich jetzt eine Strafe wegen 20% Überladung zahlen müsste, käme auf meinen Chef als Geschäftsführer auch eine Strafe zu und wenn ja wie hoch?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:30
Hallo Lars,
die zulässige Gesamtmasse umfasst Leergewicht plus Zuladung. Die Prozentrechnung sollte Ihnen geläufig sein. Welchen Anhänger Sie ziehen dürfen, hängt unter anderem von Anhängelast und Achslast ab. Die nötigen Informationen können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Liegt sowohl bei Zugfahrzeug als auch Anhänger eine Überladung vor, wird dies entsprechend geahndet. Die Überladung kann auch für den Halter Konsequenzen haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ramal meint
4. August 2018 at 5:01
Hallo
Autotransporter Zulässige gesamt Gewicht 3.5 T
Überladen 600 Kg insgesamt habe ich jetzt 4.1 T
Womit soll ich rechnen ?
Mit freundlichen Grüßen Ramal
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:39
Hallo Ramal,
ist ein Pkw mit mehr als 15 % überladen, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Paul meint
19. Juli 2018 at 21:04
Hallo liebes Team,
ich habe da mehrere fragen zum Thema Überladung.
Ich habe ein Passat mit einem Leergewicht von 1601 kg und ein max. Gewicht von 2210 kg.
Stützlast von 75 kg.
Mein Trailer hat max.700 kg mit 50 kg Stützlast,
Bin ich denn damit schon Überladen?
Oder zählt hier alles einzeln? Sowohl Fahrzeug als auch Trailer?
Je mehr ich im Netz gelesen habe ,desto verwirrter wurde ich.
Meinen Führerschein habe ich 1992 gemacht. Da galt noch bis 7,5t
Mit freundlichen Grüßen
Paul
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:29
Hallo Paul,
im Regelfall zählt das Gesamtgewicht, wobei wir vermuten, dass sich die 2.210 kg einzeln auf den Wagen beziehen. 1601 kg + 700 kg ergeben 2301 kg, und schon mit dem B/B17-Führerschein dürfen Sie gesamt 3.500 kg führen. Deshalb gehen wir davon aus, dass dies in Ihrem Fall wohl kein Problem darstellen sollte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Didi meint
15. Juli 2018 at 13:59
Hallo,Hyundai IX55 Zuggesamtgewicht 6280Kg , AHK 3500KG bis 8% Steigung ,Anhänger 1140KG – Zulässige Gesamtmasse 3500Kg. wenn ich 2600KG Transportiere ! womit muss ich Rechnen. LG
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:24
Hallo Didi,
leider haben wir nicht genug Informationen, um Ihre Anfrage zu beantworten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Angelo meint
9. Mai 2018 at 8:33
Habe Pkw 4716 kg was erwartet mich österreich?!
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:14
Hallo Angelo,
die Sanktionen sind abhängig von der jeweiligen Überladung. Dabei ist vor allem das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs relevant. Ohne diese Angabe ist eine Bestimmung nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexej K meint
20. Dezember 2022 at 13:37
guten Tag. ist der jenigen , der Lkw aufladet auch strafbar?
Peter meint
4. Oktober 2017 at 16:17
Hallo.
Von was werden die Überladungs-% bzw. 100% genommen, vom zul. Gesamtgewicht oder von der Nutzlast?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:08
Hallo Peter,
im Bußgeldkatalog sieht bei der Überladung insbesondere die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts vor.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jürgen meint
2. Januar 2022 at 11:49
Hallo ich habe ein Wohnmobil mit 3500 kg Gesammtgewicht Leergewicht 2800 kg. Wie wird die 5% überladung gerechnet 5% von 3500 kg =175 kg oder von 700 kg Zuladung = 35 kg
Anetta A. meint
4. August 2017 at 10:15
Habe mein Lkw überladet.1,2 Ton zu viel.Mit welchen Bußgeld muss ich rechnen?Lg
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:22
Hallo Aneta,
das Bußgeld können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Petra H meint
6. November 2022 at 11:42
wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Überladung aus?